Erwerb einer Pilotenlizenz

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Transkript:

Erwerb einer Pilotenlizenz Pilotenlizenzen werden nach den Vorgaben des Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellt. Für den Erwerb einer Pilotenlizenz bedarf es einer Pilotenausbildung die in einer Flugschule (Approved Training Organisation,ATO) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab. In dieser Dienstleistungsbeschreibung finden Sie alle Formulare und Hinweise für Pilotenanwärter (Flugschüler), die eine Lizenz erwerben wollen. Basisinformationen Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die an einer im Land Bremen gelegenen Flugschule eine Ausbildung zum Piloten absolvieren. Die theoretische Prüfung findet bei der Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter der Flugschule. Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer: Luftrecht menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Kommunikation Grundlagen des Fliegens betriebliche Verfahren Flugleistung und Flugplanung allgemeine Luftfahrzeugkunde

Navigation Die Prüfung wird am Computer als Multiple-Choice-Test durchgeführt. Jedes Prüfungsfach kann einzeln gestartet werden. Ihnen stehen für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung maximal sechs Sitzungen bzw. vier Versuche je Prüfungsfach zu. Bei einer kompletten Prüfung beträgt die reine Beabreitungsdauer ohne Pausen 05:45 Stunden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis über die bestandene Prüfung. Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der Luftfahrtbehörde Bremen oder einem beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter der Flugschule beantragt werden. Sie findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt. Voraussetzungen Vorraussetzung für die theoretische Prüfung ist das Absolvieren der Mindesttheoriestunden in der Flugschule (100 Stunden bei PPL(A) und LAPL(A), SPL, LAPL(S) oder BPL, LAPL(B) gemäß Ausbildungshandbuch der ATO). Für die Teilnahme an der tehoretischen Prüfung bedarf es der Empfehlung durch den Ausbildungsleiter der Flugschule. Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung sowie eine abgeschlossene Aubsildung (Erfüllung der Mindestanforderungen für die jeweilige Lizenz) erforderlich. Der Ausbildungsleiter übermittelt hierfür die Ausbildungsakte an die Luftfahrtbehörde. Welche Unterlagen benötige ich? Tauglichkeitszeugnis Tauglichkeitsuntersuchung eines Fliegerarztes für die Teilnahme am Luftverkehr Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz Erhältlich bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde. Personalausweis oder Reisepass Führungszeugnis Ausbildungsdokumentation Der Ausbildungsleiter (HT) der zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) erstellt eine Ausbildungsdokumentation über die erfolgte Ausbildung zur Vorlage bei der Behörde.

Auszug aus dem Fahreignungsregister Nicht älter als 12 Monate Verfahren Nach der Empfehlung des Ausbildungsleiters zur theoretischen Prüfung wird die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen geprüft. Anschließend erhalten Sie per E-Mail oder per Post die Einladung zur Teilnahme an der Prüfung. In der Regel findet eine Prüfung jeden ersten Dienstag eines Monats im Dienstgebäude der Luftfahrtbehörde statt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt theoretische Prüfung auf dieser Seite. Bitte bringen Sie dieses, neben einem gültigen Personaluasweis, in jedem Fall unterschrieben mit zur Prüfung. Für die praktische Prüfung meldet der Ausbildungsleiter der Flugschule den Bewerber zur Prüfung an. Die Luftfahrtbehörde überprüft das Vorliegen aller Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung. Anschließend erhält der Bewerber per E-Mail oder per Post eine Prüferzuweisung und vereinbart einen Termin mit dem jeweiligen Prüfer zur Durchführung der praktischen Prüfung. Nach Abschluss der Prüfung erhält die Luftfahrtbehörde das Prüfungsprotokoll und stellt die jeweilige Lizenz aus, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Bitte suchen sie sich das für Sie in Frage kommende Formular aus, füllen dieses vollständig aus und legen alle erforderlichen Nachweise bei. Sollten Sie das passende Formular nicht gefunden haben, rufen Sie uns gerne an oder teilen Sie uns Ihr Anliegen formlos per E-Mail mit. Anschließend prüfen wir die Erfüllung aller Voraussetzungen und lassen Ihnen schnellstmöglich Ihre geänderte Lizenz zukommen. Rechtsgrundlagen Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung: http://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/ Luftverkehrsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/ Verordnung über Luftfahrtpersonal: http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/index.html Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt: http:// eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/?uri=celex:02011r1178-20160408 Weitere Hinweise

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Formularen und Informationsblättern auf dieser Seite. Kosten und Fristen Welche Fristen sind zu beachten? 2 Wochen für die Anmeldung zur nächstmöglichen theoretischen Prüfung Welche Gebühren/Kosten fallen an? 100,00 EUR für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen des Prüfers. 40,00 EUR für die praktische Prüfung für SPL und LAPL(S) zzgl. Auslagen des Prüfers. 40,00 EUR für die praktische Prüfung für BPL und LAPL(B) zzgl. Auslagen des Prüfers. 70,00 EUR für die Prüfung der Ausbildungsunterlagen 130,00 EUR für die theoretische Prüfung PPL und LAPL (A/H) 65,00 EUR für die theoretische Prüfung SPL und LAPL(S) 70,00 EUR für die theoretische Prüfung BPL und LAPL(B) 75,00 EUR für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen des Prüfers 30,00 EUR für die Fortsetzung der theoretischen Prüfung bei Nichtbestehen 70,00 EUR für die Erteilung der Lizenz 30,00 EUR für den erstmaligen Spracheintrag Englisch Zuständige Stellen Luftfahrtbehörde - Luftfahrtpersonal: http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128. c.519659.de Ansprechpartner Luftfahrtbehörde - Luftfahrtpersonal Luftfahrtbehörde - Luftfahrtpersonal Zuständig für die Verwaltung des Luftfahrtpersonals mit Wohn- oder Schulungsort in Bremen (Lizenzierung und Flugschüler) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. E-Mail: LIZ-Anfrage@wah.bremen.de: mailto:liz-anfrage@wah.bremen.de

Frontzek, Angelika Frau Angelika Frontzek Lizenzierung, Flugschüler, Schallschutzmaßnahmen Tel.: +49 421 361 8838 Fax: +49 421 496 8838 E-Mail: angelika.frontzek@wah.bremen.de: mailto:angelika.frontzek@wah.bremen.de Vogt, Florian Herr Florian Vogt Flugbetrieb und Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach BremHaSiG Tel.: +49 421 361 8593 Fax: +49 421 496 8593 E-Mail: florian.vogt@wah.bremen.de: mailto:florian.vogt@wah.bremen.de Krüger, Andreas Herr Andreas Krüger Leiter Referat 33, Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde Bremen Tel.: +49 421 361 8446 Fax: +49 421 496 8446 E-Mail: andreas.krueger@wah.bremen.de: mailto:andreas.krueger@wah.bremen.de