Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Sondermaßnahme für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung insbesondere im Zusammenhang mit der Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an staatlichen Berufsschulen zum September 2016 An staatlichen Berufsschulen existiert aktuell und in Zukunft in verschiedenen Unterrichtsfächern u. a. aufgrund der zunehmenden Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ein erhöhter Lehrerbedarf. Um diesen Bedarf decken zu können, sollen zum 13. September 2016 auch Gymnasiallehrkräfte dauerhaft an staatlichen Berufsschulen beschäftigt werden. 1. Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzungen Zur Sondermaßnahme werden ausschließlich Gymnasiallehrkräfte zugelassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung oder unterrichtliche Tätigkeit an öffentlichen Berufsschulen in den letzten drei Schuljahren (2013/2014, 2014/2015, 2015/2016) kumulativ im Umfang von insgesamt mindestens 24 Jahreswochenstunden (einschließlich Unterrichtserfahrung in BAF- Klassen) nachweisen können. Die Fächerverbindung muss eine Kombination aus (mindestens) zwei der nachfolgend genannten Fächer (Spiegelstriche) sein: Deutsch oder Didaktik des Deutschen als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache Englisch Religion oder Ethik Sozialkunde Sport Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen ( 103 bis 109 LPO I) oder Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf ( 116 LPO I) oder Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ( 110 LPO I) oder Informatik.

- 2 - Die Note der Zweiten Staatsprüfung muss besser als 3,5 und die Gesamtprüfungsnote besser als 2,8 sein. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, kann der Listenplatz durch folgende Boni verbessert werden: abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung, sofern sie nicht bereits für die Zulassung zur Sondermaßnahme Bedingung ist; von 0,5 eine zusätzliche universitäre Erweiterung aus den oben genannten für Berufsschulen relevanten Fächern bzw. DaZ, DaF oder SKD, sofern sie nicht bereits für die Zulassung zur Sondermaßnahme Bedingung ist; von 0,3. Es wird erwartet, dass interessierte Gymnasiallehrkräfte die Bereitschaft zeigen, sich auf die schulartspezifischen Gegebenheiten der Berufsschulen insbesondere im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbeschulung einzulassen. 2. Bewerbungsverfahren Der Bewerbung sind folgende Anlagen beizulegen: Bewerbungsformular tabellarischer Lebenslauf beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien in Bayern Formular zum Nachweis über den unterrichtlichen Einsatz an öffentlichen Berufsschulen in den letzten drei Schuljahren beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung ggf. beglaubigte Kopie der Zeugnisse über die Erweiterungsprüfungen Einsatzwünsche können auf Seite 2 des Bewerbungsformulars angegeben werden. Eine Übersicht über die Berufsschulstandorte ist auf der Homepage des Staatsministeriums unter folgendem Link: https://www.km.bayern.de/schueler/schulsuche.html zu finden (Hinweis: im Feld Schulart ist die Auswahl Berufsschulen zu treffen). Das Staatsministerium ist bemüht, die im Bewerbungsformular geäußerten Ortswünsche im Rahmen der notwendigen Unterrichtsversorgung an Berufsschulen sowie sozialer Kriterien zu berücksichtigen. Den konkreten Einsatzort legt die zuständige Bezirksregierung nach den dienstlichen Erfordernissen fest. Es ist geplant, dass die Teilnehmer bei erfolgreichem Abschluss der

- 3 - Maßnahme zum Einstellungstermin September 2017 am Direktbewerbungsverfahren an staatlichen Berufsschulen teilnehmen können. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens Mittwoch, den 6. Juli 2016 an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Ref. VI.2 (OStRin Claudia Petzold) 80327 München zu senden. Die Auswahl der Bewerber nimmt das Staatsministerium vor. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach Leistungskriterien. 3. Rahmenbedingungen und Ablauf der Maßnahme Die Teilnehmer der Maßnahme werden ab September 2016 im Rahmen eines bis Juli 2017 befristeten Arbeitsvertrages in Entgeltgruppe E 13 (TV-L) angestellt und ab Februar 2017 in einer halbjährigen Sondermaßnahme für den dauerhaften Einsatz an Berufsschulen qualifiziert. Bei erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (Einstieg: Besoldungsgruppe A 13) zum September 2017 möglich. Es ist geplant, nach zweijähriger Bewährung an Berufsschulen entsprechend Art. 22 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen festzustellen. Die Unterrichtsverpflichtung im ersten Schulhalbjahr beträgt mindestens 16 Wochenstunden, im zweiten Schulhalbjahr während der halbjährigen Sondermaßnahme bei voller Vergütung 20 Wochenstunden; während der halbjährigen Sondermaßnahme ist ein Wochentag für den Besuch begleitender Modulveranstaltungen unterrichtsfrei. Im Rahmen der halbjährigen Sondermaßnahme sind folgende verpflichtende Modulveranstaltungen vorgesehen: Didaktik/Methodik des beruflichen Lernens (3 Modultage á 5 Zeitstunden) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (7 Modultage à 5 Zeitstunden) Schulrecht/-kunde (3 Modultage á 5 Zeitstunden)

- 4 - Folgende Leistungsnachweise sind zu erbringen: a) Ein benoteter, angekündigter Unterrichtsbesuch (45 min) möglichst in der Flüchtlingsbeschulung (Gewichtung: 3,5-fach); die Prüfungskommission besteht aus einem Mitglied der Schulleitung, einer weiteren geeigneten Lehrkraft und dem Flüchtlingskoordinator der zuständigen Regierung b) Mündliche Prüfungen der Modulinhalte Didaktik/Methodik des beruflichen Lernens (1,0-fach) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (2,0-fach) Schulrecht /-kunde (1,0-fach) c) Ein benotetes Wortgutachten, das die Regierung auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters erstellt (2,5-fach) Eine Note schlechter als 4 im Unterrichtsbesuch macht einen erneuten benoteten Unterrichtsbesuch erforderlich. In diesem Fall sind die beiden benoteten Unterrichtsbesuche 1:1 zu verrechnen. Im Schnitt ist mindestens die Note 4,0 zu erreichen. Die Sondermaßnahme ist bestanden, wenn die Gesamtnote 3,50 oder besser beträgt und das Wortgutachten mindestens die Note 4,0 oder besser aufweist. Sofern die Sondermaßnahme nicht bestanden wurde, ist eine Wiederholung der Leistungsnachweise ohne Teilnahme an den Modulveranstaltungen sowie ohne Anrechnungsstunden einmalig möglich. Für die Teilnehmer der Sondermaßnahme ist eine familienpolitische Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht möglich. Es gilt die KMBek über Reisekostenvergütung im Rahmen der beamtenrechtlichen Ausbildung. Die Höhe der Erstattung für Fahrtkosten, Wegstreckenund Mitnahmeentschädigung, Verpflegung und Unterkunft sowie notwendige Nebenkosten richtet sich nach Nr. 1 dieser KMBek. Im Zeitraum des befristeten Arbeitsvertrags bleibt die gymnasiale Wartelistenberechtigung grundsätzlich erhalten. Während der Laufzeit des Arbeitsvertrags ist aufgrund der Vertragsbindung allerdings keine Einstellung über das Wartelistenverfahren möglich. Die Ablehnung eines Einstellungsangebots aus dem Berufsschulbereich hat keinen Einfluss auf die gymnasiale Wartelistenberechtigung.

- 5 - Für Lehrkräfte, die zum September 2017 (oder später) unbefristet an einer staatlichen Berufsschule eingestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt in den gymnasialen Staatsdienst zurückkehren möchten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Freien Bewerbung für den gymnasialen Staatsdienst; für eine Bewerbung ist eine Freigabe von der Berufsschule erforderlich. Bei einer erfolgreichen Freien Bewerbung (d. h. insbesondere Erreichen der aktuellen Einstellungsgrenznote in der jeweiligen Fächerverbindung und Personalbedarf am Zielort) ist eine Übernahme in den gymnasialen Staatsdienst auf dem Weg der Versetzung möglich. 4. Informationsveranstaltung Am Donnerstag, 30.06.2016, 18.30 Uhr findet in der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Technik, Orleansstr. 44, 81667 München eine Informationsveranstaltung zur Sondermaßnahme statt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können leider nicht erstattet werden. Weitere Informationen zu staatlichen Berufsschulen befinden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. 5. Ansprechpartner zum Ablauf der Sondermaßnahme: StD Franz Brandstetter, Staatliches Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen (Tel. 0172 / 2611452) zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren: OStRin Claudia Petzold, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Tel. 089 / 2186-2329)