Verwaltervertrag. - nachstehend,,eigentümer" genannt - - nachstehend. -Straße in



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Transkript:

Seite 1 von 6 des Verwaltervertrages für die Wohnanlage XXX-Straße in 10000 Berlin Zwischen dem Eigentümer Verwaltervertrag Name und Vorname, Anschrift - nachstehend,,eigentümer" genannt - und der Difendo Hausverwaltung GmbH, Heidekampweg 21 in 12437 Berlin, - nachstehend "Verwalter" genannt - wird bezüglich der Wohnanlage -Straße in Berlin - nachstehend "Objekt" genannt - bestehend aus Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie _ Garagen/Stellplätzen, n achfol ge n d er Ve rwaltervertragesch I osse n : 1. Aufgaben des Verwalters Der Hausvenvalter verpflichtet sich, den vorbezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Venrvalters zu verwalten und im Interesse des Eigentümers fol gende Aufgaben wah rzu neh men : 1.1. Abschluss, Anderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übergabe derwohnungen 1.2. Inkasso der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte den Fälligkeitsterminen einschließlich Eingangskontrolle, Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar durch Staffelmiete oder Wertsicherungsklausel mietvertraglich bestimmt ist, sowie Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlu ngen 1.3. Inkasso aller sonstigen mit der Bewirtschaftung des Venvaltungsobjektes zusammenhängenden Zahlungen wie z. B. Kautionen, Versicherungsleistungen, Kostenrückerstattungen etc. 1.4. Veranlassung, Überwachung und Bezahlung aller erforderlichen laufenden Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Bezahlung soll soweit möglich aus den laufenden Mieteinnahmen erfolgen. 1.5. Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Erstellung einer Monats- sowie einer Jahresabrech n u ng nach Zahlungsfl uss 1.6. Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Ei-

Seite 2 von 6 des Verwaltervertraoes für die Wohnanlaoe XXX-Straße in 10000 Berlin gentümers gegen seine Mieter aus Mietverhältnissen sowie gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen die Eigentümer. Der Venvalter ist berechtigt, selbständig über die Einleitung von Mahn- und Klageverfahren gegen den Mieter zu entscheiden, einen Anwalt nach seiner Wahl zu Lasten des Eigentümers hinzuziehen und diesem die erforderlichen Vollmachten zu erteilen, und zwar nach seinem Ermessen auch bereits vor Prozeßbeginn, insbesondere mit dem Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und/oder sachgerecht vorzubereiten. Der Verwalter kann auch selbst die Vertretung des Eigentümers übernehmen (Vergütung nach BRAGO) 1.7. Erstellung von jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Mieter, die im Verwaltungszeitraum des Mietvenvalters fällig werden. Dabei kann zu Lasten des Eigentümers eine Abrechnungsfirma in Anspruch genommen werden. 1.8. Ausübung desvermieterpfandrechtes 1.9 alle Zahlungen und Leistungen vorzunehmen bzw. entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Objektes zusammenhängen 1.10. Zustellungen und Willenserklärungen entgegenzunehmen, die an die Eigentümer gerichtet sind sowie Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung von Rechtsnachteilen notwendig sind. 1.11. Versicherungsverträge für das Objekt abzuschließen, ändern und zu kündigen. 1.14. Beauftragung eines Wohnungsmaklers mit dem Nachweis von Interessenten oder der Vermittlung von Mietvertragsabschlüssen 2. Besondere Verwaltungsaufgaben 1.12. Wartungs-, Dienstleistungs- und Versorgungsverträge sowie Ablese- und Abrechnungsverträge für die Heiz- und Wasserkosten für das Objekt abzuschließen, ändern und zu kündigen. 1.13. Einen Hauswart einzustellen, entlassen und die Entlohnung für diesen festzusetzen sowie die Disziplinarbefugnis auszuüben, Auf Wunsch des Eigentümers werden vom Venvalter gegen in jedem Fall gesondert zu erteilenden Auftrag zu gesonderten Gebühren nach Ziffer 4.2. folgende Aufgaben übernommen: 2.1. Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmender Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhö- hungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt 2.2. Vermietung von Wohnungen/Gewerben/Garagen/Stellplätzen (Sucheund Aus- wahl von Wohnungsbewerbern, Wohnungsbesichtigungen usw.)

Seite 3 von 6 des Verwaltervertrages für die Wohnanlage XXX-Straße in 10000 Berlin 2.3. Führung des Schriftverkehrs mit dem Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Beauftragten des Eigentümers, auch schon aufgrun deren Anfragen. 2.4. Ausführung besonderer behördlicher Auflagen 2.5. Geltendmachung von Ansprüchen aus vorangegangenen Mietverhältnissen, aus rückständigen Mietzinsen aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages, aus Abrechnungsschulden sowie Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages. Dies betrift auch Gewährleistungsansprüche aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages. 2.6. Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ab 1.000,00 Euro brutto im Einzelfall 2.7. SonstigeSonderaufträge 3. Mietkonto und Zahlungsverkehr Der Mietvenvalter richtet zu Lasten des Eigentümers ein von seinem Vermögen separat geführtes Konto für das Mietinkasso des Eigentümers und die Bewirtschaftung des Objektes ein. Der Venrvalter haftet nicht für Mietausfall Miete und sonstige Verbindlichkeiten des Mieters können deshalb nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang an den Eigentümer weitergeleitet werden. überschussbeträge werden ggf. unter Berücksichtigung der künftigen Zahlungsverpflichtungen bis zum 15. des Folgemonats auf folgendes Konto des Eigentümers überwiesen: Bank BLZ Konto-Nr. DerVerwalter ist berechtigt, alle Forderungenach Ziffer 4. und 5. dieses Vertrages aus eingehenden Mieten einzubehalten und zu verrechnen. 4. Verwaltungsgebü h ren 4.1. Vergütung der Leistungenach Ziffer 1. dieses Vertrages Der Mietverwalter erhält als Entgelt für die unter Ziffer 1 genannten Tätigkeiten (außer 1.6., le2ter Satz) eine monatlich im Voraus zu bezahlende Gebühr von zzgl, der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Verhandlungssache abhängig vom Objekt). Für Um- und Ausbauten/ Modernisierungsmaßnahmen/lnstandsetzung bzw. Instandhaltung über 1.000,00 Schlussrechnungssumme erhält der Verwalter 5 % der Schlussrechn ungssumme. Für Mieterhöhungen nach 2.1. dieses Vertrages erhält der Verwalter 20% des Jahreser-

Seite 4 von 6 des Verwaltervertraoes für die Wohnanlaoe XXX-Straße in 10000 Berlin höhungsbetrages, mindestens aber 10,00 pro Mieterhöhung und pro Wohnung, Gewerbe oder Garage/Stellpla2. Soweit der Verwalter die Vermietung nach 2.2. dieses Vertrages ohne Einschaltung eines Maklers übernimmt, erhält er dafür nach Abschluss des Mietvertrages zwei Nettokaltmieten. Die Kosten für Rechtsanwälte, Makler, Gutachter oder sonstige hinzuzuziehende Fachleute, der Inserierung, der Auskunftseinholung bei einer Detektei, Gerichtskosten und die Auslagen des Mietvenrvalters für Porto, Telefon und Fotokopien gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Daten der Verwaltung werden gegenwärtig zentral durch die Aareon GmbH verarbeitet. Der Eigentümer tritt bezüglich des Verwaltungsobjektes in diesen Datenverarbeitungsvertrag ein und übernimmt die Datenverarbeitungsgebühr von gegenwärtig monatlich '1,38 pro Wohnung/Gewerbe zzgl. MWSI. b2w.0,44 pro Garage/Stellplatz zzgl. MWSt Der Venrvalter kann säumigen Schuldnern (Mietern) Mahnkosten in Rechnung stellen, und zwar in Höhe von 5,00 für die erste Mahnung und in Höhe von 10,00 für jede weitere Mahnung. Die Mahnkosten fließen dem Venryalter zu. 4.2. Vergütung weiterer Leistungenach Ziffer 2. dieses Vertrages Soweit nicht vorstehend etwas anderes benannt ist, werden Leistunge nach Ziffer 2 dieses Vertrages wie folgt vergütet: 1.) Geschäftsführer, Prokuristen 2.) Sachbearbeiter 3.) Auszubildende a.) km-geld pro gefahrenem Kilometer 5.) Fotokopiekosten je. Stck. Stundensatz: 60,00 Stundensatz: 40,00 Stundensatz: 20,00 0,34 0.25 Diese Sätze können vom Mietvenvalter einseitig im Rahmen der allgemeinen Kostenerhöhungen nach den Bestimmungen der Tarifuerträge der Wohnungswirtschaft frühestens ab 01.01.2005 angepasst werden. Zu allen Vergütungen entsprechend Punkt 4. dieses Vertrages ist zusä2lich die gesetzliche Mehnuertsteuer zu entrichten. 5. Instandhaltung und Instandsetzung des Objektes Für Reparaturen ist der Verwalter berechtigt, im Namen des Eigentümers Aufträge bis zu einem Kostenvolumen von 500,00 im Einzelfall ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers auszulösen. Diese Kostenobergrenze entfällt, wenn wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Seite 5 von 6 des Verwaltervertrages für die Wohnanlage XXX-Straße in '10000 Berlin Der Eigentümer verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, falls die eingehenden Mieten die Bewirtschaftungskosten nicht decken. 6. Laufzeit und Kündigung des Vertrages 6.1. Der Eigentümer überträgt dem Venvalter vom 00.00.2008 bis 31. 2.XXXX die Venrualtung des Objekts. 6.2. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Seiten durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Es ist vereinbart, dass der Vertrag während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Als wichtiger Grund gilt auch der Verkauf der Wohnanlage. 6.3. Der Verwalter ist von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreit und ermächtigt, Unteruollmacht an Dritte zu erteilen. 7. Verwaltervol I macht: Der Eigentümer bevollmächtigt den Verwalter unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften des $ 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das Venvaltungsobjekt betreffen. Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern sonstigen Dritten, soweit diese Angelegenheiten das Objekt betreffen. Der Venrvalter ist befugt, Mieten, Nebenkosten oder sonstige Forderungen bezüglich des Venrualtungsobjekts in eigenem Namen für Rechnung des Eigentümer gerichtlich ge- Itend zu machen. Eine entsprechende Prozessführungsbefugnis wird hiermit erteilt. Der Verwalter kann geeigneten Dritten Venrvaltungsaufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen. Er kann den Eigentümer insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte seiner Wahl vertreten lassen. Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Venvalter auf Verlangen eine gesonderte Vollmachtsurkunde in diesem Umfang auszustellen. 8. Akten Der Eigentümer verpflichtet sich, sämtliche, das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere Mietverträge, Rechnungen, Pläne, Versicherungsurkunden und amtliche Bescheide dem Verwalter zu übergeben. Der Venrvalter verpflichtet sich zur sorgsamen Aufbewahrung dieser Unterlagen sowie zur geordneten Aufbewahrung aller während des Verwaltungszeitraumes anfallenden Akten, Korrespondenz und Belege, soweit er diese nicht bereits während des Venvaltungszeitraums dem Eigentümer übersendet.

Seite 6 von 6 des Verwaltervertrages für die Wohnanlage XXX-Straße in '10000 Berlin 9. Haftung des Verwalters Der Verwalter ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000,00 abzuschließen, wobei sich seine Haftung auf diese Summe sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren am Ende des zweiten Jahres nach ihrem Entstehen. 10. Schlu ßbestimmu ngen : Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehe nicht. Der Venvalter hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines erfahrenen und fachkundigen Verwalters zu erfüllen und alle mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu beachten. Anderungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Der Eigentümer wurde informiert, dass zur Vennraltung des Objektes auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden und zwar ausschließlich solche, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig sind. Der Eigentümer stimmt dem zu. Der Eigentümer erklärt verbindlich, zum Abschluss dieses Mietvenvaltervertrages von etwaigen Miteigentümern oder sonstigen Mitberechtigten bevollmächtigt zu sein. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzliche Regelung ein. Berlin, den Berlin, den Für die Difendo Hausvenvaltung GmbH Für den Eigentümer