Neuer Releasestand Personalverrechnung DAM-EDV E.1.14 Inhaltsverzeichnis 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr 2010... 2 1a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen... 2 1b. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen... 3 1c. Änderung: Dienstnehmer mit Reduzierung der Arbeitslosenversicherung... 4 2. DB/DZ und Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer ab 1.1.2010... 4 3. Änderung: Altersteilzeit... 4 4. Fristen für die elektronische Lohnzettelübermittlung... 5 5. Änderung: Negativsteuer - Pendlerzuschlag... 6 6. Bezugsumwandlung als laufender Bezug... 7
1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr 2010 1a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen Ändern Sie unter Punkt 2 = Sozialversicherung auf Seite 2 die Sätze wie folgt: P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 2
1b. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen Ändern Sie unter Punkt 3 = Kommunalsteuer/DB/DZ auf Seite 1 die Sätze für den Dienstgeberzuschlag wie folgt: Ab 01.01.2010 gelten folgende Prozentsätze: Wien: 0,40 % (unverändert) Niederösterreich: 0,40 % (bisher 0,41 %) Oberösterreich: 0,36 % (unverändert) Salzburg: 0,42 % (bisher 0,43 %) Tirol: 0,43 % (unverändert) Vorarlberg: 0,39 % (unverändert) Kärnten: 0,41 % (unverändert) Steiermark: 0,40 % (unverändert) Burgenland: 0,44 % (unverändert) Die Sätze für Ihre zutreffenden Bundesländer sind unter: (7) Prozentsatz DZ-1: (8) Prozentsatz DZ-2: (9) Prozentsatz DZ-3: zu ändern. P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 3
1c. Änderung: Dienstnehmer mit Reduzierung der Arbeitslosenversicherung Die neuen Grenzen sind im Programm automatisch eingebaut: Bemessung SV Reduktion 2009 0-1128 3 % 2010 0-1155 3 % 2009 1128,01-1230 2 % 2010 1155,01-1260 2 % 2009 1230,01-1384 1 % 2010 1260,01-1417 1 % 2. DB/DZ und Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer ab 1.1.2010 Freie Dienstnehmer sind ab 1.1.2010 auch DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflichtig. 3. Änderung: Altersteilzeit Vom Arbeitgeber übernommene SV-Dienstnehmeranteile sind nicht mehr ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis (VwGH Urteil und UFS-Entscheidung). Die in der Vergangenheit bezahlten Beträge können rückgefordert werden, sofern es sich um nicht geprüfte Zeiträume handelt. Dadurch besteht für diese übernommenen SV-Anteile keine DB-Pflicht keine DZ-Pflicht keine Kommunalsteuerpflicht die dafür notwendigen Lohnarten Altersteilzeit Erhöhung Bem KOMM/DB/DZ sind nicht mehr notwendig P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 4
Eine ausführliche Beschreibung bezüglich Altersteilzeit finden Sie auf unserer Homepage unter www.damedv.at Downloads Beschreibungen Personalverrechnung Beschreibung Altersteilzeit bis zum 31.12.2009 Beschreibung Altersteilzeit ab 1.1.2010 4. Fristen für die elektronische Lohnzettelübermittlung Beachten Sie bitte die Fristen für die elektronische Lohnzettelübermittlung. Jahreslohnzettel Unterjährige Beendigung : Bis Ende Februar des Folgejahres : Bis Ende des Folgemonats nach Austritt Dieses Fristen werden ab 1.1.2010 österreichweit genau überprüft und pro verspätet übermittelten Lohnzettel eines Dienstnehmers 40 als Zuschlag verrechnet. Beispiel-1: Ende Beschäftigung : 31.01.2010 Urlaubsersatzleistung : 01.02.2010 05.03.2010 Fristgerechte Übermittlung : Bis zum 28.02.2010 Beispiel-2: Ende Beschäftigung : 13.02.2010 Wiedereintritt : 17.03.2010 Fristgerechte Übermittlung des ersten Lohnzettels : Bis zum 31.03.2010 P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 5
5. Änderung: Negativsteuer - Pendlerzuschlag Dienstnehmer mit Anspruch auf Pendlerpauschale für mindestens einen Kalendermonat im Jahr, die auf Grund der zu geringen Lohnsteuerbemessungsgrundlage keine Lohnsteuer zahlen, bekommen über die Arbeitnehmerveranlagung 15 % der bezahlten SV-Beiträge, maximal 240 retour. Beispiel-1: Ein Dienstnehmer verdient 2009 880 monatlich. Die bezahlten SV-Beiträge betragen 1800 pro Jahr. 15 % von 1800 = 250 (über Höchstgrenze) 240 werden ausbezahlt Beispiel-2: Ein Dienstnehmer verdient 2009 500 monatlich. Die bezahlten SV-Beiträge betragen 1040 pro Jahr. 15 % von 1040 = 156 (unter Höchstgrenze) 156 werden ausbezahlt Voraussetzung: Übermittlung des Jahreslohnzettel mit berücksichtigter Pendlerpauschale oder Beantragung über Formular L1 oder Finanz Online. P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 6
6. Bezugsumwandlung als laufender Bezug Wenn die Zukunftsvorsorge als Teil des Bruttobezuges als laufender Bezug abgerechnet wurde, so muss dieser Bezug am Jahreslohnzettel in der Spalte: Sonstige steuerfreie Bezüge ausgewiesen werden. Voraussetzungen: Eigene Spalte am Lohnkonto Abfrage richtig beantworten im Programm: 84: Lohnzettel SV/Finanzamt ab 2007 bei Punkt: (11) Spalte Zukunftsvorsorge/Bezugsumwandlung am Lohnkonto P E R S O N A L V E R R E C H N U N G Seite 7