INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND BETRIEBSSOZIOLOGIE O.UNIV.-PROF. DIPL.-ING. DR.TECHN. ULRICH BAUER

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1 Buchhaltung und Bilanzierung Sonstige Aufwandsverbuchungen Verbuchung von Materialaufwand Kontenklasse 5 Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen (z.b. Rohstoffe, etc.) Verbuchung am Jahresende Inventur Anfangs- und Endbestand Praxis oft sofort als Aufwand verbucht im Nachhinein werden mittels Inventur die aktiven Bestandskonten berichtigt 1

2 Verbuchung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand Kontenklasse 7 Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen Erhaltungsaufwand soll Betriebsfähigkeit erhalten Instandhaltung: Ausmalen, Verfliesen, Fenster streichen, Instandsetzung: Teiletausch, Generalüberholung, im Jahr der Entstehung als Aufwand abzusetzen Instandhaltung durch Dritte Herstellungsaufwand vermehrt Substanz, ändert Verwendungsmöglichkeit oder erhöht wesentlich Lebensdauer Aktivierungspflichtig - Kontoklasse (0) wird auf Restnutzungsdauer abgeschrieben Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand Tatbestand Herstellungsaufwand Erhaltungsaufwand Sollbuchung auf Konto Wir erneuern den Dachstuhl des Bürogebäudes und errichten in dem ehemaligen Dachboden Büroräume Sanitärräume werden gekachelt (bisher nur gestrichen) Wir bauen in das Bürogebäude eine Zentralheizung ein Austausch eines kaputten Türschlosses X X X X

3 Beispiel: Herstellungs- und Erhaltungsaufwand Verbuchung von Personalaufwand Bruttobezüge der Dienstnehmer (3 Gruppen) Lohn (Arbeiter) Gehalt (Angestellte) Lehrlingsentschädigung (Lehrlinge) Bruttobezug - Dienstnehmeranteil Sozialversicherung - Lohnsteuer Nettobezug = Auszahlungsbetrag Dienstnehmer erhält nur den Auszahlungsbetrag Verbuchung der Bruttobezüge auf Konto 6000 Löhne bzw Gehälter 3

4 Verbuchung von Personalaufwand Lohnabhängige Abgaben Dienstgeberanteil Sozialversicherung Beitrag zum Familienlastenausgleichfonds (DB) Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) Kommunalsteuer Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn) Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) Berechnung der Lohnsteuer Bruttoeinkommen - steuerfreie Bezüge - Werbungskosten - Sonderausgaben - a. gewöhnliche Belastungen = Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer Lohnsteuer nach Steuersätzen - Absetzbeträge = Lohnsteuerzahllast wird vom Arbeitgeber berechnet und ist bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen 4

5 Absetzbeträge allgemeiner Steuerabsetzbetrag Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Verkehrsabsetzbetrag Arbeitnehmerabsetzbetrag Pensionistenabsetzbetrag Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Dienstnehmeranteil (DNA-SV) 18,00 % für Angestellte 18,20 % für Arbeiter beinhaltet Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung Arbeiterkammerumlage Wohnbauförderung Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge ist in Bruttobezug enthalten keine Buchung wird vom Arbeitgeber einbehalten und ist bis zum 15. des Folgemonats an die Krankenkasse abzuführen 5

6 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Dienstgeberanteil (DGA-SV) 21,90 % für Angestellte 21,70 % für Arbeiter beinhaltet Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Wohnbauförderung InsolvenzEntgelt-SicherungsGesetz-Zuschlag Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge Verbuchung auf Konto 6500 bzw wird vom Arbeitgeber einbehalten und ist bis zum 15. des Folgemonats an die Krankenkasse abzuführen Beitrag zum Familienlastenausgleichfonds (DB) zur Finanzierung der Familienbeihilfe zahlen alle Dienstgeber, die Dienstnehmer beschäftigen Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge aller Dienstnehmer beträgt 4,5 % der Beitragsgrundlage ist vom Dienstgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen Verbuchung auf Konto 6610 Dienstgeberbeitrag zur Familienbeihilfe (DB) 6

7 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer zahlen alle Dienstgeber, die Mitglied der Wirtschaftskammerorganisation sind und Dienstnehmer beschäftigen Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge aller Dienstnehmer setzt sich aus einem Bundeskammeranteil (0,15 %) und einem Landeskammeranteil zusammen ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch z.b. Stmk: 0,46 %; OÖ 0,38 %; (inkl. Bundesanteilen) ist vom Dienstgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen Verbuchung auf Konto 6615 Zuschlag zum DB Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge aller Dienstnehmer befreit ist ÖBB beträgt 3 % der Beitragsgrundlage ist vom Dienstgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an die erhebungsberechtigte Gemeinde abzuführen zusätzl. Jahressteuererklärung bis zum des Folgejahres Verbuchung auf Konto 6600 Kommunalsteuer 7

8 Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) gilt für alle ab dem eingestellten Arbeitnehmer und jene, die auf das neue Abfertigungsmodell umgestiegen sind Bemessungsgrundlage sind Bruttobezüge beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage wird gemeinsam mit SV an die Krankenkasse abgeführt; diese leitet die Beiträge an MV-Kasse weiter Verbuchung auf Konto 6410 Betriebliche MA Vorsorge Lohnabrechnung aus der Praxis 8

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