Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen. Buchungen des Personalaufwands

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1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2007 Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchungen des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2007 Buchungen des Personalaufwands 1. Grundbegriffe 2. Berechnung der Buchungsbeträge 3. Verbuchung des Personalaufwands 4. Beispiele Geschäftsvorfälle 5. Buchungen von Rechtsansprüchen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster 1 Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-2 Charakterisierung des Personalaufwandes Charakterisierung des Personalaufwandes Mitarbeiter stellt Arbeitskraft zur Verfügung und bezieht dafür Arbeitsentgelt Produktionsfaktor Menschliche Arbeitskraft Bilanz Fehlanzeige Kauf/Veräußerung Fehlanzeige Arbeitsentgelt als Aufwand Aktiva (Bank/Kasse) sinkt Lagerung Fehlanzeige Rechtsanspruch auf Zahlung Fehlanzeige Alle anderen Aktiva bleiben unverändert Schulden bleiben unverändert Personalaufwendungen fehlt Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes EK muss sinken Keine Einlage/Entnahme ==> Aufwand Dr. Alfred Brink Folie 1-3 Dr. Alfred Brink Folie 1-4

2 Arbeitsentgelt Grundlegender Buchungssatz Personalaufwand an Kasse (Bank) Löhne (Arbeiter) Gehälter (Angestellte) Provisionen Tantiemen Gratifikationen Sachleistungen an aktuelle und ausgeschiedene Mitarbeiter Dr. Alfred Brink Folie 1-5 Dr. Alfred Brink Folie 1-6 Arbeitsentgelt Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt Abrechnung und Auszahlung 1 x monatlich, kurz vor Monatsende, teilweise früher Lohn- und Kirchensteuer Finanzamt Bruttoarbeitsentgelt Summe aller Entgeltbeträge Festlegung durch Arbeitsvertrag Individualarbeitsverträge Tarifverträge Dr. Alfred Brink Folie 1-7 Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung Krankenkassen Ergebnis: Nettoarbeitsentgelt Dr. Alfred Brink Folie 1-8

3 zurzeit Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Ausmaß 0 - ca. 42% des Bruttoarbeitsentgeltes 5,5% der Lohnsteuer 8 oder 9% der LSt (nach Bundesland) ca. 14% des BAE (nach Krankenkasse) 19,9% des BAE 4,2% des BAE 1,7% des BAE Bruttoarbeitsentgelt Personalaufwand Vertraglich vereinbarter Personalaufwand Gesetzlich begründeter Personalaufwand Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des AN Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie 1-9 Dr. Alfred Brink Folie 1-10 Krankenversicherung Rentenversicherung Sozialversicherung Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (meist etwa) zur Hälfte Unfallversicherung Unfallversicherung Risiko des Unfalls am Arbeitsplatz Risiko des Unfalls auf dem Hin- und Rückweg Buchung kann unabhängig von Lohnbuchungen vorgenommen werden wird vom Arbeitgeber getragen, darf nicht vom Arbeitsentgelt abgezogen werden Dr. Alfred Brink Folie 1-11 Dr. Alfred Brink Folie 1-12

4 Personalaufwand Gesamter Personalaufwand Vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand freiwilliger Freiwilliger Personalaufwand Kantine Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil SV Unfallversicherung Betriebskindergarten Prämien Nettoarbeitsentgelt Lohn- und Kirchensteuer Arbeitnehmeranteil SV Personalnebenkosten Gehaltskonto VwLkonto Abzüge Dr. Alfred Brink Folie 1-13 Dr. Alfred Brink Folie 1-14 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Arbeitnehmer kann beantragen, dass Arbeitgeber vereinbarten Betrag (VwL) auf eigens eingerichtetes Konto einzahlt Konto bei Bank oder Versicherung Verfügbarkeit des Kontos nach einer gesetzlich fixierten Sperrfrist meist übernimmt Arbeitgeber einen Anteil am monatlichen Sparbetrag Anteil wird ausgehandelt oder durch Tarifvertrag bestimmt VwL erhöht Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers Arbeitnehmersparzulage Liegt Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb einer gesetzlich fixierten Grenze ( bzw ) ==> Staat gewährt Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmersparzulage als Prozentsatz der VwL Höchstbetrag im Gesetz fixiert Arbeitnehmersparzulage erhöht das Arbeitsentgelt nicht Kein Einfluss auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink Folie 1-15 Dr. Alfred Brink Folie 1-16

5 Termine Lohn- und Gehaltsabrechnungen meist zum Monatsende hin, teilweise früher Zahlungen an Mitarbeiter meist am Monatsende Zum Teil in der Monatsmitte als Vorschuss Zahlungen an die Krankenkasse zum drittletzten Bankentag des Monats, Zahlung an das Finanzamt zum 10. des Folgemonats Trennung zwischen (monatlicher) Aufwands- und Auszahlungsbuchung Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2007 Geschäftsvorfälle Buchungen des Personalaufwands 1. Grundbegriffe 2. Berechnung der Buchungsbeträge 3. Verbuchung des Personalaufwands 4. Beispiele Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Dr. Alfred Brink Folie 1-17 Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-18 Bemessungsgrundlagen der Zahlungen Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge Bruttoarbeitsentgelt Unfallversicherung zusätzlich Art der Arbeitnehmertätigkeit Kirchensteuer, Soli Lohnsteuer Bestimmung der Zahlungen Lohn- und Kirchensteuer Sozialversicherungsbeiträge Tabellen, abgeleitet aus Gesetzen (Formel) Beitrag zur Unfallversicherung auf der Grundlage von Unternehmensangaben ==> Festlegung durch Versicherer ==> Abrechnung per Beitragsrechnung Dr. Alfred Brink Folie 1-19 Dr. Alfred Brink Folie 1-20

6 Bruttoarbeitsentgelt Personalaufwand = Personalausgaben Alle Aufwendungen (Eigenkapitalminderung durch Geschäftstätigkeit) des Faktors Arbeit fallen als Ausgaben (Entgelte für beschaffte Faktoren) an: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge Abrechnung der Aufwendungen zum Monatsende hin bzw. nach Eintreffen der Rechnung der Berufsgenossenschaft Zeitpunkte der Auszahlungen Frage: Wann führen Aufwendungen zu Auszahlungen (= Minderung der liquiden Mittel, d.h. Abfluss bei Kasse bzw. Bank) zum Monatsende AN- und AG-Beiträge zur Sozialversicherung (drittletzter Bankentag) Lohnzahlungen (ggf. abzüglich Vorschuss) Vermögenswirksame Leistungen im Folgemonat Lohn- und Kirchensteuer, Soli Dr. Alfred Brink Folie 1-21 Dr. Alfred Brink Folie 1-22 Zeitpunkte der Auszahlungen Berechnung des gesamten Personalaufwandes Bruttoarbeitsentgelt Fälligkeit der Unfallversicherungsbeiträge ==> richtet sich nach der Rechnung der Berufsgenossenschaft + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung + Unfallversicherung = vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand + freiwillige Sozialleistungen = gesamter Personalaufwand Dr. Alfred Brink Folie 1-23 Dr. Alfred Brink Folie 1-24

7 Berechnung der Auszahlungen an Mitarbeiter Bruttoarbeitsentgelt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Soli - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung = Nettoarbeitsentgelt - Vermögenswirksame Leistungen - Vorschuss = Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers Berechnung der Auszahlungen zum Monatsende Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers + Auszahlung der VwL auf Kapitalsammelkonto = Auszahlung am Monatsletzten Dr. Alfred Brink Folie 1-25 Dr. Alfred Brink Folie 1-26 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Berechnung der Auszahlungen im Folgemonat Verbindlichkeiten Finanzamt (Lohn- und Kirchensteuer) + Verbindlichkeit Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) = Gesamtauszahlung im Folgemonat Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2007 Geschäftsvorfälle Buchungen des Personalaufwands 1. Grundbegriffe 2. Berechnung der Buchungsbeträge 3. Verbuchung des Personalaufwands 4. Beispiele Dr. Alfred Brink Folie 1-27 Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-28

8 Aufwandskonten für Personalaufwendungen Weitere Konten im Zusammenhang mit Personalaufwendungen 1 Löhne und Gehälter 2 Soziale Abgaben 3 Altersversorgung und Unterstützung 4 Sonstige Personalaufwendungen 5 Unfallversicherungsaufwand ==> Abschluss: Personalaufwand Trennung nach dem Empfänger Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter und Verbindlichkeiten gegen Krankenkassen und Verbindlichkeiten gegen Finanzamt und Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie 1-29 Dr. Alfred Brink Folie 1-30 Konten und Unterkonten Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Sonstige Verbindlichkeiten Vorlesung Buchführung & Abschluss Buchungen des Personalaufwands Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse Verbindlichkeiten gegen Finanzamt Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft Unterkonten Sommersemester 2007 Geschäftsvorfälle 1. Grundbegriffe 2. Berechnung der Buchungsbeträge 3. Verbuchung des Personalaufwands 4. Beispiele Dr. Alfred Brink Folie 1-31 Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-32

9 Zweiter Fall: Lohn- und Kirchensteuer von 15% des Einfachster Fall: keine Steuern, Abgaben und Versicherungen Löhne und Gehälter 2.000,- an Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 2.000,- Bruttoentgelts Löhne und Gehälter 2.000,- an Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.700,- Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 300,- Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 2.000,- an Bank 2.000,- Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.700,- an Bank 1.700,- Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 300,- an Bank 300,- Dr. Alfred Brink Folie 1-33 Dr. Alfred Brink Folie 1-34 Nr. Dritter Fall: Beiträge zur Sozialversicherung von 20% des Bruttoentgelts, zusätzlich 120 je Quartal an die Berufsgenossenschaft Sollbuchung Habenbuchung Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse 400,- an Bank 400, Löhne/Gehälter Sozialaufwand 200 Aufwand Unfallversicherung 120 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter Verb. gegen Krankenkasse 200 Verb. gegen Finanzamt 300 Verb. gegen Krankenkasse 200 Verb. gegen Berufsgenossenschaft 120 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.500,- an Bank 1.500,- Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 300,- an Bank 300,- Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft 120,- an Bank 120,- Dr. Alfred Brink Folie 1-35 Dr. Alfred Brink Folie 1-36

10 Datum Monatsmitte Vierter Fall: Vorschusses in der Monatsmitte Sollbuchung Forderungen gegen Mitarbeiter 550 Löhne/Gehälter Sozialaufwand 200 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120 Habenbuchung Bank 550 Verb. gegen Mitarbeiter 950 Ford. gegen Mitarbeiter 550 Verb. gegen KK 200 Verb. gegen FA 300 Verb. gegen KK 200 Verb. gegen Berufsgenossenschaft 120 Datum Sollbuchung Habenbuchung Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse 400,- drittletzter Bankentag Ultimo 10. des Folgemonats Bank 300,- Rechnungsdatum Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 950,- Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 300,- Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft 120,- Bank 400,- Bank 950,- Bank 120,- Dr. Alfred Brink Folie 1-37 Dr. Alfred Brink Folie 1-38 Fünfter Fall: Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen Berechnung der Auszahlungen am Monatsletzten Arbeitnehmer hat beantragt, dass Arbeitgeber monatlich einen Betrag von 40 auf ein Bausparkonto des Arbeitnehmers überweist Bruttoarbeitsentgelt 2.012,00 - Lohn- und Kirchensteuer 301,80 - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 201,20 Nach Tarifvertrag möge sich der Arbeitgeber verpflichtet haben, hiervon 30% zu übernehmen Zahlung des Arbeitgebers (12 ) erhöht die Einkünfte des Arbeitnehmers, so dass Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge anzupassen sind = Nettoarbeitsentgelt - Überweisung Bausparkasse = Gesamtauszahlung 1.509,00 40, ,00 Dr. Alfred Brink Folie 1-39 Dr. Alfred Brink Folie 1-40

11 Datum Fünfter Fall: Vermögenswirksame Leistungen Sollbuchung Sozialaufwand 201,20 Habenbuchung Löhne/Gehälter Verb. gegen Mitarbeiter 1.469,00 Verb. gegen Bausparkasse 40,00 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120,00 Verb. gegen KK 201,20 Verb. gegen FA 301,80 Verb. gegen KK 201,20 Verb. gegen Berufsgenossenschaft 120,00 Datum Sollbuchung Habenbuchung d.l.b-tag Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse 402,40 Bank 402,40 Ultimo 10. des Folgemonats Rechnungsdatum Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.469,- Verbindlichkeiten gegen Bausparkasse 40,- Bank 1.509,- Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 301,80 Bank 301,80 Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft 120,- Bank 120,- Dr. Alfred Brink Folie 1-41 Dr. Alfred Brink Folie 1-42 Am drittletzten Bankentag des Monats sind die Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen. Am 10. des Folgemonats sind Lohn- und Kirchensteuer (inkl. Soli) zu überweisen. Wird am Monatsende ein Abschluss erstellt, müssen die Konten Verbindlichkeiten gegen Finanzamt, gegen Krankenkasse und gegen Berufsgenossenschaft auf das Konto Sonstige Verbindlichkeiten abgeschlossen werden Zusammenfassung Löhne und Gehälter sind Aufwendungen. Sozialaufwand muss ebenfalls angesetzt werden. Das Unternehmen muss bestimmte Beträge einbehalten und später abführen. Ausgaben und Aufwand sind beim Personalentgelt gleich hoch. Dr. Alfred Brink Folie 1-43 Dr. Alfred Brink Folie 1-44

12 Hausaufgabe Lesen: Buch, S Aufgaben: (Lösungen: S. 206 f.) Fragen: Ein Unternehmen zahlt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Zahlungen erhöhen die Berechnungsbasis für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Warum ist das so? Fragen Interpretieren Sie folgenden Buchungssatz: Bank 80 und Sonst. Verb. 30 an Löhne/Gehälter 100 und Sozialaufwand 10 Rechnen Sie die Beispiele des Abschnittes 4. unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages durch! Dr. Alfred Brink Folie 1-45 Dr. Alfred Brink Folie 1-46

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