Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage (BMA) auf Grund von behördlichen oder privatrechtlichen Anforderungen die DIN 14675 zu Grunde gelegt, ist für die Konzeption und Planung der BMA durch den Betreiber /Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Sachverständigen ein Brandmeldekonzept vorzulegen. Dieses Brandmeldekonzept ist nicht identisch mit dem baurechtlichen Brandschutzkonzept. Der Einsatz einer BMA muss zusammen mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude sein. In Ermangelung eines detaillierten Brandmeldekonzeptes wurde in Anlehnung an die Anforderungen der DIN 14675 nachfolgendes Konzept für die BMA erstellt. Die Erstellung des Brandmeldekonzeptes liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Betreibers / Auftraggebers. Die Angaben in dem Konzept basieren auf vom Betreiber /Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Sie sind Grundlage für die weitere normativ geforderte Dokumentation. Es wird empfohlen, die Inhalte dieses Dokumentes mit den auflagengebenden Stellen abzustimmen, bzw. ihn von ihnen freigeben zu lassen. Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Betreiber/Auftraggeber: Firma: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: ggf. Objekt: Raum: Ansprechpartner: Name: Telefon: E-Mail: Brandmeldekonzept Seite 1 von 7
ALLGEMEINES Folgende Normen wurden der Erstellung dieses Brandmeldekonzeptes zugrunde gelegt: DIN 14675 TAB der örtlichen Feuerwehr folgende Landesnorm(en): DIN VDE 0833-2, bzw. DIN VDE 0833-4 mit SAA OBJEKTBESCHREIBUNG: Ausführungs- und Nutzungsart des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage: Gebäudebeschreibung (angekreuzte Punkte im Textfeld erläutern) Gebäudetyp: Hochhaus Kellergeschosse Mehrgeschossig unterhalb Hochhausgrenze Fliegende Bauten Eingeschossig Nutzung: Büro/Verwaltung Labor Versammlungsstätte Garage Produktion Krankenhaus/Seniorenheim Lager Rechenzentrum Risiken aufgrund der Nutzung (ggf. näher ausführen) Feuergefährliche Arbeiten Hohe Brandlast Explosionsgefahren Mittlere Brandlast Umgang mit Gefahrstoffen Niedrige Brandlast Personendichte Gehandicapte Personen Ex-Bereiche Kompensationsmaßnahme aufgrund der BMA: Rettungsweglänge Brandabschnitt Brandmeldekonzept Seite 2 von 7
Brandlasten (ggf. erläutern): Elektrische Installationen und Einrichtungen Elektronische Geräte Menschliches Fehlverhalten Verarbeitung feuergefährlicher Substanzen Lagerung entzündlicher Güter Maschinen mit hoher Temperaturentwicklung : und/oder Schmier-, Hydraulikölverwendung Gefährdungen für (ggf. erläutern): Personen Einrichtungen Umwelt Sachgüter Maschinen : Bauliche Rauch- und Brandbegrenzung (ggf. erläutern): Bauliche Brandabschnitte Feststellanlagen Rauch-/Wärmeabzugsanlagen : z.b.: Öffnungen in Brandwänden (Feuerschutzabschlüsse) Brandmeldekonzept Seite 3 von 7
Brandentdeckung und Alarmierung (ggf. näher ausführen): Offene Flamme Überhitzung mit Flammenüberschlag Glimmbrand mit Rauchentwicklung Interne Alarmierung Externe Alarmierung Sprachalarmierung gemäß DIN VDE 0833-4 Alarmweiterleitung zur Feuerwehr Störungsweiterleitung an ständig besetzte Stelle Alarmierungskonzept vorhanden Ja Nein Als Anlage beigefügt Ja Nein Schutzziele Regelung in den Landesbauordnungen: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Landesbauordnungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der Einsatz einer BMA muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude sein. Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen kann die Brandschutzwirkung für Personen und Sachen sicherstellen. Mit den BMA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden: Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen Sprachalarmierung gemäß DIN VDE 0833-4 (Personenschutzmaßnahmen) Schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer hilfeleistender Stellen Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches Größtmöglicher Funktionserhalt des Gebäudes Vermeiden von Umweltschäden Brandmeldekonzept Seite 4 von 7
Sicherungskonzept bzw. Abdeckungsbereich der BMA: Vollschutz / Kategorie 1 Teilschutz / Kategorie 2 Flucht- und Rettungswege / Kategorie 3 Einrichtungsschutz für / Kategorie 4 Besondere Schutzziele (z. B. Berechnung der Evakuierungszeit des Gebäudes und Folge erscheinung wie Rauchfreihaltung über die Evakuierungszeit): Ansteuerung von Sicherheitseinrichtungen durch BMA (ggf. näher ausführen): Löschanlage Rauch- und Wärmeabzug (RWA) Feuerschutztüren, -tore Feuerschutzklappen Fluchtwegführung Informationssysteme Abschaltung von Betriebseinrichtungen Sonstige: Brandmeldekonzept Seite 5 von 7
Art und Anforderung der Meldetechnik: Optische Rauchmelder Thermische Melder Punktförmig Linienförmig Mehrkriterienmelder mit Brandkenngrößenmustervergleich Linienförmige Rauchmelder ASD Systeme EN 54.20 Klasse A Klasse B Klasse C Handfeuermelder Vermeidung von Täuschungsalarmen: Betriebsart PM mit folgenden Maßnahmen: Betriebsart TM Meldungsabhängigkeit Typ A, Typ B Brandkenngrößenmustervergleich Brandmeldekonzept Seite 6 von 7
Der Ausführung wurden zu Grunde gelegt: Baugenehmigung Brandschutzgutachten Architektenpläne Begehung mit Betreiber Brandschutzgutachten Mündliche Übermittlung von Informationen : durch den Betreiber oder Planer Besondere Hinweise und Ergänzungen: Ort, Datum Unterschrift Betreiber/Auftraggeber Ort, Datum Unterschrift Konzeptersteller (falls nicht durch Betreiber selbst erstellt) Ort, Datum Unterschrift Brandschutzdienststelle/Feuerwehr (optional) E10003-A38-B103-5 Brandmeldekonzept Seite 7 von 7