Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen. Eckpunkte. 1. Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

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Transkript:

Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs 5/14417) Eckpunkte Dr. Karl-Heinz Dr. Gerstenberg Parlamentarischer Geschäftsführer Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hochschulpolitischer Sprecher Sprecher Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 1 01067 01067 Dresden Dresden Telefon: Telefon: 0351 0351 / 493 / 493 4810 10 Telefax: Telefax: 0351 0351 / 493 / 493 4809 09 Karl-Heinz.Gerstenberg@slt.sachsen.de karl-heinz.gerstenberg@slt.sachsen.de Dresden, den 19. Mai 2014 1. Notwendigkeit des Gesetzentwurfs Anders als in vielen Bundesländern ist die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen nicht durch ein eigenes Lehrerbildungsgesetz geregelt. Es gibt auch keine entsprechende Normierung in anderen Gesetzen. Damit hat die Staatsregierung in einem Politikfeld vollkommen freie Hand, das nicht nur für die Schulen, sondern auf grund der damit verbundenen Kapazitäten und strukturellen Schlüsselstellung auch für die Hochschulen von erheblicher Bedeutung ist. Die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Lehrerbildung und den Lehrermangel zeigen, dass die Staatsregierung offensichtlich nicht verantwortungsvoll mit diesem Auftrag umgeht. Ein eigenes Lehrerbildungsgesetz wird dazu beitragen, dieses wichtige Thema enger an das Parlament anzubinden, Veränderungen mit einer öffentlichen Diskussion zu verbinden und damit Transparenz und Qualität der Regelungen zu steigern. Das ist die Grundlage für mehr Kontinuität in der Lehrerausbildung sowie bessere Planbarkeit für Hochschulen und Studierende. Im Wintersemester 2006/2007 wurde die Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer an der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden auf die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master umgestellt. Im Oktober 2010 vollzog die Staatsregierung überraschend eine Rückabwicklung des neuen Ausbildungsmodells. Dabei wurden unter anderem die zweiphasige Struktur des Studiums aufgegeben sowie die Studienzeit der Lehramtsstudiengänge für Grundschule und Mittelschule verkürzt. Diese Änderungen standen und stehen nicht nur aufgrund ihrer Rückwärtsgewandtheit und Ungleichbehandlung der verschiedenen Lehrämter in der Kritik. Vielmehr haben sie

auch dafür gesorgt, dass Lehrerinnen und Lehrer nunmehr in drei verschiedenen Ausbildungsmodellen an Sachsens Hochschulen ausgebildet werden mit immer noch ungeklärten Fragen der Vergütungsgerechtigkeit und der Einsetzbarkeit. 2. Derzeitige Probleme der Lehrerbildung Die wesentlichen Problemlagen sind: A. Die enge Schulartbezogenheit der derzeitigen Lehrerbildung zementiert das mehrgliedrige Schulsystem und ist insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Einsatzmöglichkeiten problematisch. Die Schulart Mittelschule wird ganz im Gegensatz zum Gymnasium kaum angewählt. Auch zukünftig ist kaum absehbar wie sich die Bedarfsverhältnisse von Mittelschule/Oberschule und Gymnasium entwickeln werden. B. Die fehlende Gleichstellung des Grundschul- und Oberschullehramts mit dem Lehramt für Gymnasien verhindert eine Aufwertung dieser Schularten. Ebenso gibt es Probleme in der inhaltlichen Konzipierung. So kann die dringend notwendige Stärkung von pädagogischen Inhalten wegen der verkürzten Studienzeit nicht stattfinden. C. Angesichts des Lehrkräftemangels müssen alle Möglichkeiten zur Gewinnung von Nachwuchs in diesem Bereich ausgeschöpft werden. Die beruflichen Schulen haben gezeigt, dass die Einbindung von Seiteneinsteigern eine realistische Strategie zur Lösung dieses Problems ist. Angesichts der stärkeren pädagogischen Herausforderungen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist es jedoch unerlässlich, die Möglichkeit des Seiteneinstiegs an qualitative Mindeststandards zu koppeln. D. In den derzeitigen Studiengängen ist eine Orientierung in den verschiedenen Schularten bzw. -stufen nur unzureichend möglich. Es besteht die Notwendigkeit für eine stärkere Integration von Praxisphasen in das Studium auch mit Blick Seite 2 von 6

auf Betätigungsfelder jenseits des klassischen Lehrerberufes. Ebenso ist es an gezeigt, den Vorbereitungsdienst künftig stärker in den Studienverlauf des Lehrerstudiums einzubinden (rhythmisierter Vorbereitungsdienst), um eine stärkere Verzahnung zwischen Praxis und Reflexion im Studium zu ermöglichen und einen Praxisschock zu vermeiden. E. In der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention müssen auch die all gemeinbildenden Schulen umfassende Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und speziellen Bedürfnissen entwickeln. Die Lehrerausbildung sieht derzeit keine Pflichtmodule in inklusiver Pädagogik in den allgemeinen Lehrämtern vor. Darüber hinaus zeichnet sich die sächsische Schülerschaft durch vielfältige Herkunfts- und Lebenssituationen und soziale sowie kulturelle Hintergründe aus. Um auf dieses Maß an Vielfalt adäquat eingehen zu können, muss die Lehrerausbildung angepasst werden. F. Die Zuordnung der Lehrerausbildung zu verschiedenen Fachbereichen und Fakultäten an den Hochschulen führt zu einem Mangel an klaren Zuständigkeiten und bringt Koordinationsprobleme beim Studienablauf mit sich. Dies ergibt sich zu einem großen Teil auch daraus, dass im Rahmen eines Lehramtsstudiums gewöhnlich mehrere Fächer studiert werden, für die verschiedene Fakultäten verantwortlich zeichnen. 3. Ziele des Gesetzentwurfs Die GRÜNEN Ziele bei der Reform der Lehrerbildung orientieren sich an einer Weiterentwicklung statt einer Rückabwicklung des 2006 begonnenen Weges. Dazu gehören eine Ausbildung nach Schulstufen statt nach Schularten, eine stärkere Einbindung von Praxisphasen und eine Stärkung der pädagogischen Anteile im Grundschulstudium statt einer Verkürzung der Studienzeit. Des Weiteren muss die Befähigung zum Umgang mit Vielfalt eine maßgebliche Rolle in der Lehrerausbildung Seite 3 von 6

spielen, wenn das Ziel eines inklusiven Schulsystems Erfolg haben soll. Sowohl die Problemanalyse als auch die Vorschläge zur Reform der Lehrerbildung stießen in der Anhörung zum GRÜNEN-Antrag Weiterentwicklung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern (Drs. 5/3942) auf Zustimmung. 4. Inhalt des Gesetzentwurfs A. Umstellung der Ausbildung für allgemeinbildende Schulen auf eine Stufenausbildung für Grundstufe (Grundschule) und Sekundarstufe (Mittelschule/Gymnasium) mit gleicher Qualität und Dauer der Ausbildung (zehn Semester Regelstudienzeit/300 credit points) Eine Umstellung des Lehrerstudiums auf eine schulstufenbezogene Ausbildung ermöglicht es, insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe unabhängig von der Schulart auszubilden. In diesem Sinne wird auch auf eine Trennung von Sekundarstufe I und II verzichtet, um eine überproportionale in direkte Anwahl von Studierenden Richtung Gymnasium zu vermeiden. Eine stufenbezogene Ausbildung erhöht die Vielseitigkeit des Lehrerstudiums und trägt zur Überwindung altherkömmlicher kultureller Deutungsmuster bei, die mit der derzeitigen Schulartdifferenzierung verbunden sind. Die Schulstufenwahl wird durch bildungswissenschaftliche Orientierungsmodule zu Beginn der Bachelor phase unterstützt. B. Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs mit Bachelorabschluss in die Masterphase Der Gesetzentwurf verankert einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz im Lehramt bei Vorliegen eines Bachelor-Abschlusses an der entsprechenden Hochschule. C. Orientierung der Curricula, insbesondere der Fachdidaktik, an den bundesweiten Zielen zur Kompetenzentwicklung (Bildungsstandards) Seite 4 von 6

Die Bildungsstandards werden als verpflichtender Anteil der Lehramtsausbildung geregelt. Damit geht eine Orientierung auf Kompetenzen statt lediglich auf inhaltliche Curricula - insbesondere in der Fachdidaktik einher. D. Einrichtung eines jeweils eigenständigen bildungswissenschaftlichen und fach wissenschaftlichen Masterstudiengangs für Seiteneinsteiger Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf. Dabei werden eigenständige Masterstudiengänge für Seiteneinsteiger (Aufbaustudium Vollzeit oder berufsbegleitend) eingeführt. E. Einführung eines Orientierungs- und Berufsfeldpraktikums in der Bachelorphase, eines Praxissemesters in der Masterphase und Einbindung des Vorbereitungsdienstes in den Studienverlauf (rhythmisierter Vorbereitungsdienst) In der Bachelorphase werden ein Orientierungs- und ein Berufsfeldpraktikum eingeführt, mit dem die Studierenden sowohl die schulische Praxis als auch konkrete Berufsperspektiven innerhalb und außerhalb des klassischen Schuldienstes kennenlernen. In der Masterphase dient ein ganzsemestriges Praxissemester dazu, bereits vor dem Vorbereitungsdienst einen ausführlichen Kontakt der Studierenden mit dem Arbeitsfeld Schule herzustellen und das bisher im Studium erlernte mit alltagspraktischen Erfahrungen zu ergänzen und im weiteren Studienverlauf reflektieren zu können. Der Vorbereitungsdienst kann optional in den Studienverlauf des Lehramtsstudiums eingebunden werden (rhythmisierter Vorbereitungsdienst), um ebenfalls eine stärkere Verzahnung zwischen Praxis und Reflexion im Studium zu ermöglichen. F. Verankerung inklusiver Pädagogik in die Ausbildung für allgemein- und berufsbildende Schulen, Einführung eines Lehramtes für inklusive Pädagogik Die Ausbildung aller Lehrämter enthält Pflichtmodule in inklusiver Pädagogik. Neben dem Umgang mit Beeinträchtigungen umfassen diese auch den Umgang mit den vielfältigen Lebenssituationen der Schülerinnen und Schüler (Herkunft, soziale Lage, kulturelle Unterschiede, etc.). Darüber hinaus wird das Lehramt für Sonderpädagogik zu einem Lehramt für inklusive Pädagogik weiterentwickelt, Seite 5 von 6

welches auch die Lehrbefähigung für die Grundstufe und als Integrationslehrer beinhaltet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Lehrbefähigung für die Gymnasien möglich. G. Ausbau der Zentren für Lehrerbildung Die bereits im sächsischen Hochschulgesetz optional vorgesehenen Zentren für Lehrerbildung werden sowohl hinsichtlich ihrer Aufgaben als auch ihrer Zuständigkeiten aufgewertet. Sie werden unter anderem mit der Koordinierung des Lehramtsangebotes und der Mitwirkung an Lehramtsstudien- und -prüfungs ordnungen betraut. Darüber hinaus tragen sie zur Sicherung der Qualität des Studiums bei. Um diesen Aufgaben auch gerecht werden zu können, erhalten sie eine eigene Ressourcenkompetenz. Seite 6 von 6