Die Pressefreiheit. Zensur, Verbote und Freiheiten in der Medienlandschaft. Referat

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Transkript:

Die Pressefreiheit Zensur, Verbote und Freiheiten in der Medienlandschaft Referat

1 Geschichtliches & Einführung Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das [...] die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen Amerikanische Bill of Rights, Zusatzartikel 1 Bereits im Jahr 1791 wurde in der Bill of Rights (10 Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung) erlassen, das die Pressefreiheit in keiner Art und Weise eingeschränkt werden darf [1]. Allerdings wurde erst im heutigen Informationszeitalter die Pressefreiheit immer wichtiger, wenn auch viele Staaten der Welt den Medien noch eine Zensur auferlegen. Hauptsächlich die westlichen Staaten garantieren eine fast vollkommene Pressefreiheit, obwohl auch dort immer wieder Fälle von Zensur auftreten, wobei diese Fälle durchaus verständlich sind [2]. Die Presse- und Medienfreiheit ist eine der wichtigsten Freiheiten der heutigen Welt da von ihr die Gesellschaft abhängt. Bei einer Presse- oder Medienfreiheit kann die Gesellschaft informiert bleiben über politisches Geschehen und selber entscheiden ob sie dieses befürwortet oder sich dagegen stellt, bei einer Zensur ist dies nicht möglich und Diktatoren können über die entsprechende Zensur nur Teile von Informationen an das Volk weitergeben das auf diese Art und Weise beeinflusst werden kann. In Deutschland gibt es zwei wichtige Texte an denen sich Journalisten orientieren müssen um ihre Rechte aber auch Pflichten bei Veröffentlichungen ausüben zu können. Zum einen gibt es die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit, zum anderen gibt es den Pressecodex der vom Presserat und den Presseverbänden veröffentlicht wurde und an den sich alle Journalisten halten müssen, auch wenn sie nicht einem Presseverband angehören (z.b. Mitarbeiter von Schülerzeitungen). 2

2 Pressefreiheit im Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Artikel 5, Grundgesetz der BRD [3] Im deutschen Grundgesetz welches am 23. Mai 1949 beschlossen wurde, wird in Artikel 5 garantiert, dass jeder Bürger sowohl seine Meinung in Wort, Schrift und Bild (also z.b. Radio, Zeitung, Fernsehen, Internet) äußern darf, solange er sich an die entsprechenden Gesetze zum Schutz der Jugend (JÖSchG [4]) und an das Gesetz zum Schutz der persönlichen Ehre (u.a. GG, Artikel 1 [3]) hält. Es wird ausdrücklich festgehalten das eine Zensur nicht stattfindet. Allerdings sind diese Grundrechte in bestimmten Situation eingeschränkt, wie in Artikel 17a festgehalten: Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehroder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] eingeschränkt werden. Artikel 17a, Grundgesetz der BRD [5] Ebenso wird allerdings im Grundgesetz festgehalten, dass die Grundrechte entzogen werden können, sollte gegen das Recht der freien Meinungsäußerung verstoßen werden. Darüber muss allerdings das Bundesverfassungsgericht (BVG) entscheiden, so Artikel 18: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Artikel 18, Grundgesetz der BRD [6] 3

Durch die Kombination dieser Gesetze sind alle Pressefreiheiten ausdrücklich definiert, aber auch die Pflichten werden erwähnt. Ebenso wird klargestellt was passieren kann, sollte gegen diese Grundrechte verstoßen werden. Allerdings gibt es auch zwei große Lücken: Zum einen ist den Medien überlassen, über was sie berichten, d.h. wenn z.b. ein Nachrichtensender eher der Bush-Administration gewogen ist, kann er kritische Berichte z.b. über den Golfkrieg einfach auslassen. Die Medien müssen dabei nicht objektiv sein, da sie das Recht haben ihre eigene Meinung zu äußern. So ist der Bürger nicht unbedingt vollkommen informiert und kann beeinflusst werden. Allerdings ist durch den starken Konkurrenzkampf im Medienbereich gewährleistet das unterschiedliche Meinungen kundgetan werden, der Bürger kann diese aufnehmen und daraus seine eigene Meinung bilden ohne das die Regierung auf seine Meinung Einfluss hat. Die zweite große Lücke besteht darin, dass Bürger sich zwar gegen falsche Berichterstattung wehren können (z.b. durch das Recht auf Gegendarstellung das in den jeweiligen Landespressegesetzen verankert ist), allerdings sind Klagen gegen Medien meist sehr kostspieliger Natur wobei die Presse dadurch am längeren Hebel sitzt. Um die Rechte der Bürger zu gewährleisten, hat der deutsche Presserat den sogenannten Pressekodex [7] herausgegeben auf den im folgenden eingegangen wird. 4

3 Der Pressekodex Der Pressekodex wurde vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den einzelnen Presseverbänden der jeweiligen Länder beschlossen. Sie stellen zwar keine rechtliche Haftungsgrundlage dar, sind aber publizistische Grundsätze die zur Wahrung der Berufsethik dienen und die o.g. zweite Lücke im Grundgesetz schließen soll. Im Pressekodex werden z.b. folgende Grundsätze definiert: - Berichterstattung die sich an die Wahrheit hält (Artikel 1) - Unbestätigte Meldungen, Gerüchte etc. sind als solche sichtbar zu machen (Artikel 2) - Es muss eine Gegendarstellung veröffentlicht werden falls sich nachträglich herausstellt das eine Meldung nicht der Wahrheit entspricht (Artikel 3) - Keine unlauteren Methoden dürfen bei der Informationsbeschaffung angewandt werden und die Vertraulichkeit von Informanten ist zu wahren und das Berufsgeheimnis ist einzuhalten (Artikel 4-6) - Die Objektivität muss gewährleistet bleiben, Werbung muss als solche kenntlich gemacht werden (Artikel 7) - Unangemessene sensationelle Darstellung ist zu vermeiden (Artikel 14) - Die Berichterstattung muss fair bleiben und Mitarbeiter von Medien müssen unbestechlich sein um Nachteile anderer zu vermeiden (Artikel 15 & 16) Der Pressekodex gewährleistet, das Bürger sich ohne Kosten schriftlich beim Deutschen Presserat über eine Veröffentlichung beschweren können. Damit ist eine Prüfung der Sachlage verbunden. Bei gegebenem Verstoß gegen den Pressekodex kann der Deutsche Presserat gegen die entsprechende Zeitung/Zeitschrift etc. eine Rüge aussprechen, falls dieses Medium gegen den Pressekodex verstößt und Unterzeichner des Kodexes ist. Diese Rüge muss, falls öffentlich, im entsprechenden Presseorgan abgedruckt werden. 5

4 Weltweite Pressefreiheit Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Rosa Luxemburg [10] Die Organisation Reporter ohne Grenzen [8] ist eine international agierende Menschenrechtsorganisation die vornehmlich über die Unterdrückung der Presse berichtet. Weltweit wird in sehr vielen Staaten die Presse unterdrückt, dazu gibt es eine Veröffentlichung der Reporter ohne Grenzen unter [9]. In der Statistik werden alle Staaten erfasst über die man zuverlässige Informationen hat. Die Staaten werden unter verschiedenen Aspekten in Bezug auf die Pressefreiheit beurteilt und erhalten eine Gesamtnote wobei 0 kein Verstoß gegen die Pressefreiheit beinhaltet und 100 absolute Zensur. Der Liste nach schränken grade Staaten wie Nordkorea (97,5), China (97) und Kuba (90,25) die Pressefreiheit ein, sie sind aber auch als zensierende Staaten bekannt. Allerdings sind auch Staaten wie Russland (48) und die Türkei (33,5) die sich der westlichen Welt geöffnet haben noch sehr stark von Zensur betroffen. Die jeweiligen Regierungen, wenn auch demokratisch gewählt schränken die Rechte der Presse noch stark ein. Im Gegensatz dazu sind grade die skandinavischen Staaten Norwegen und Finnland (beide 0,5) aber auch Deutschland (1,5) und andere relativ offen gegenüber der Presse. Was nicht so bekannt ist, ist das z.b. Österreich mit 7,5 Punkten auf Platz 27 von 139 landet und bei weitem nicht so offen ist wie andere westliche Staaten. Allgemein kann man sagen, dass Staaten deren Regierungsform die Einwohner unterdrückt besonders häufig gegen die Pressefreiheit verstoßen, so z.b. kommunistisch orientiere Staaten die sich an o.g. Zitat der kommunistischen Politikerin Rosa Luxemburg, welches theoretisch durchaus zur Grundgesinnung des Kommunismus passt. 6

5 Quellen [1] http://www.usembassy.de/usa/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf [2] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.02.02-011/ [3] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für pol. Bildung, Bonn 1993, Seite 13 [4] http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/j_schg/ [5] Siehe [3], Seite 20 [6] Siehe [3], Seite 20f [7] http://www.presserat.de/site/pressekod/kodex/index.shtml [8] http://www.reporter-ohne-grenzen.de/ [9] http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/indpres.php [10] http://www.freie-nachrichten.de/f/thread.php?threadid=42&boardid=22 7

Die Pressefreiheit - Zensur, Verbote und Freiheiten in der Medienlandschaft Referat Thesenblatt 1 Geschichtliches & Einführung Pressefreiheit im Bill of Rights (10 Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung) im Jahr 1791 garantiert Erst heute immer wichtiger und verbreiteter, trotzdem noch Zensur Eine der wichtigsten Freiheiten der heutigen Welt da Gesellschaft von ihr abhängt Selbstentscheidung durch Meinungsbildung der Bürger In Deutschland 2 wichtige Texte an denen sich Journalisten orientieren müssen, die im GG verankerte Pressefreiheit und der Pressekodex 2 Pressefreiheit im Grundgesetz Im GG, wird in Artikel 5 garantiert, dass jeder Bürger seine Meinung äußern darf, solange er sich an die entsprechenden Gesetze hält. Es wird ausdrücklich festgehalten das eine Zensur nicht stattfindet. Einschränkung der Grundrechte durch Artikel 17a (Grundrecht kann während der Wehrdienst- und Ersatzdienstzeit eingeschränkt werden) Grundrechte können entzogen werden sollte gegen das Recht der freien Meinungsäußerung verstoßen werden. Allerdings gibt es auch zwei große Lücken: - Den Medien ist überlassen, über was sie berichten, Auslassungen sind möglich. Die Medien müssen nicht objektiv sein. Durch Konkurrenzkampf kann der Bürger trotzdem seine eigene Meinung bilden ohne das die Regierung auf seine Meinung Einfluss hat. - Bürger können sich zwar gegen falsche Berichterstattung wehren, allerdings sind Klagen gegen Medien sehr teuer, dadurch ist die Presse im Vorteil. 3 Der Pressekodex Pressekodex wurde vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den einzelnen Presseverbänden der jeweiligen Länder beschlossen. Grundlagen die zwar keine rechtliche Haftungsgrundlage sind aber publizistische Grundsätze die zur Wahrung der Berufsethik dienen und die o.g. 2. Lücke im Grundgesetz schließen soll. U.a. folgende Grundsätze: Volle Wahrheit, Gegendarstellung bei Unwahrheiten, Objektivität muss gewährleistet bleiben, Werbung kenntlich machen, Sensationelle Darstellung ist zu vermeiden, Berichterstattung muss fair sein, Mitarbeiter müssen unbestechlich sein. Der Pressekodex gewährleistet, das Bürger sich ohne Kosten schriftlich beim Deutschen Presserat über eine Veröffentlichung beschweren können. Öffentliche Rüge falls ein Presseorgan gegen den Pressekodex verstößt. 4 Weltweite Pressefreiheit Weltweit wird in sehr vielen Staaten die Presse unterdrückt, dazu gibt es eine Veröffentlichung der Reporter ohne Grenzen. Staaten wie Nordkorea, China und Kuba schränken die Pressefreiheit stark ein. Auch Staaten wie Russland und die Türkei die sich der westlichen Welt geöffnet haben, sind noch sehr stark von Zensur betroffen. Die Skandinavischen Staaten Norwegen und Finnland aber auch Deutschland und andere relativ offen gegenüber der Presse. Auch westliche Staaten wie z.b. Österreich schränken die Presse oft ein, allerdings bei weitem nicht so stark wie z.b. oben genannte. Allgemein kann man sagen, dass Staaten deren Regierungsform die Einwohner unterdrückt besonders häufig gegen die Pressefreiheit verstoßen, so z.b. kommunistisch orientierte.