COMET Programmlinie K-Projekte Ausfüllhilfe zum Projektplan Wien, 20. April 2009

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Transkript:

COMET Programmlinie K-Projekte Ausfüllhilfe zum Projektplan Wien, 20. April 2009

Inhaltsverzeichnis 1. Berichtswesen COMET Programmlinie K-Projekte... 2 1.1 Was ist der Zweck des Berichtswesens?...2 1.2 Wie setzt sich das Berichtswesen zusammen?...2 1.3 Wann ist der Projektplan fällig?...3 1.4 Wie wird der Projektplan übermittelt?...3 1.5 Was ist mit der FFG abzustimmen?...3 1.6 Welche Kosten werden gefördert?...4 1.7 Wie erfolgt der IST-Kosten Nachweis?...5 1.8 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten?...6 1.9 Wo erhalten Sie Unterstützung?...6 2. Hinweise zum inhaltlichen Projektplan (Teil A)... 7 A0 Inhaltsverzeichnis...7 A1 Auflagen & Empfehlungen...7 A2 Ziele des K-Projektes...7 A3 Zeitplan und Meilensteine des Forschungsprogramms...8 A4 Zielgrößen (Target Values)...8 A5 Erläuterungen Kosten & Finanzierung...9 Anhang...9 3. Hinweise zum Tabellenteil des Projektplans (Teil B)... 10 Tabellenblatt I. Deckbaltt...11 Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen...12 Tabellenblatt 1.1. Personaleinsatz...12 Tabellenblatt 1.2. Personalkosten inkl. Gemeinkosten...14 Tabellenblatt 2. Sonstige Einzelkosten...14 Tabellenblatt 3. Gesamtkosten...16 Tabellenblatt 4. Eigenmittel Partner...16 Tabellenblatt 5. Finanzierung...17 1

1. Berichtswesen COMET Programmlinie K-Projekte Ausfüllhilfe Projektplan Die vorliegende Ausfüllhilfe bezieht sich nur auf den Projektplan, enthält jedoch auch allgemeine Hinweise zum Berichtswesen. Für die Erstellung der Zwischenberichte wird ein eigener Leitfaden zum Berichtswesen zur Verfügung gestellt. Der Projektplan ist Bestandteil des Förderungsvertrags und daher VOR Abschluss des Förderungsvertrags zu erstellen. Er besteht wie auch der Förderungsantrag aus zwei Teilen: Teil A: COMET (K-Projekt) - Inhaltlicher Teil (Word-Dokument) Im Teil A sind für die gesamte Projektlaufzeit die Aktivitäten und Ergebnisse darzustellen. Hier werden die wichtigsten Punkte aus dem Förderungsantrag übernommen bzw. die aufgrund der von der Jury formulierten Auflagen/Empfehlungen adaptierten Angaben dargestellt. Im Teil A erfolgt auch die Erläuterung zum Tabellenteil. Teil B: COMET (K-Projekt) Tabellenteil (Excel-Dokument) Der Teil B umfasst die Darstellung der Kosten und Finanzierung des gesamten Projekts. Auch hier sind gegebenenfalls von der Jury vorgenommene Kürzungen/Umschichtungen zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass die Förderungsratenauszahlung lt. den geplanten Raten im Förderungsvertrag erfolgt. Bei Projektrückstand sind Kürzungen der Förderungsraten vorbehalten. Nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags darf der Projektplan nicht mehr geändert werden! 1.1 Was ist der Zweck des Berichtswesens? Zweck des Berichtswesens ist es, das Management, die strategische Steuerung und das Controlling der einzelnen Projekte sowie die Abwicklung des gesamten COMET-Programms durch rechtzeitige Bereitstellung der relevanten Informationen zu unterstützen. Neben Informationen über die Mittelverwendung sollen daher die Informationen über die Entwicklung des Projekts im Vergleich zum genehmigten Plan, über Organisation und Management des Projekts, über die Erreichung projektspezifischer Ziele sowie über den Beitrag der Projekte zu den Programmzielen von COMET gewonnen werden. Darüber hinaus ist die Förderungsgeberin verpflichtet, die richtlinienkonforme Umsetzung der Vorhaben und die Umsetzung der Auflagen zu gewährleisten. 1.2 Wie setzt sich das Berichtswesen zusammen? Das Berichtswesen COMET Programmlinie K-Projekte setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Projektplan 2. Zwischenberichte (jährlich) 3. Prüfung vor Ort 4. Endbericht Auf den Programmseiten www.ffg.at ist unter COMET die vorliegende Ausfüllhilfe sowie auch die Vorlagen für die Erstellung des Projektplans als Download verfügbar. Bitte verwenden Sie für den von Ihnen zu legenden Projektplan nur diese Dokumente (Word und Excel)! 2

Der Projektplan und die Zwischenberichte bestehen jeweils aus zwei Teilen: - Teil A: Inhaltlicher Projektplan / Bericht (Word-Dokument) Für den inhaltlichen Teil A (Word-Dokument) wird für die Erstellung der Zwischenberichte eine eigene vom Projektplan abweichende Vorlage zur Verfügung gestellt. Alle Vorlagen finden Sie im Downloadcenter der COMET-Website (www.ffg.at/comet). - Teil B: Für den Tabellenteil zum Bericht (Teil B) Excel-Dokument Das Excel-Dokument ist so strukturiert, dass von Beginn dem Projektplan bis zum letzten Zwischenbericht (=Endbericht) in nur einem Dokument gearbeitet wird. Dies soll einen möglichst umfassenden Überblick über das Projekt ermöglichen und Doppelarbeit ersparen. Das bedeutet, dass das Dokument Teil B - Tabellenteil zum Bericht fortlaufend befüllt wird. 1.3 Wann ist der Projektplan fällig? Der Projektplan ist VOR Unterzeichnung des Förderungsvertrags jedoch innerhalb der im Förderungsanbot genannten Frist an die FFG zu übermitteln. Dieses Dokument ist Vertragsbestandteil. Relevant für die rechtzeitige Abgabe ist die Einreichung im ecall. 1.4 Wie wird der Projektplan übermittelt? Die Übermittlung des Projektplans und sämtlicher Berichte an das Programmmanagement erfolgt im ecall (https://ecall.ffg.at) als pdf-dokument (Inhaltlicher Teil A) bzw. Excel-Dokument (Tabellenteil B), wie bei der Antragseinreichung. Bitte verwenden Sie hierfür Ihre Registrierungsdaten von der Antragstellung, adaptieren Sie gegebenenfalls die Daten unter Projektdaten bzw. Weitere Projektdaten und übermitteln Sie uns die Dokumente als Upload unter Datei-Anhänge. Der Projektplan ist nach Genehmigung durch die FFG zusätzlich unterzeichnet als Original in zweifacher Ausfertigung an die FFG zu übermitteln. 1.5 Was ist mit der FFG abzustimmen? Die FFG muss informiert werden bei: Eintritt/Ausfall von Partnern Eine Umschichtung der Kosten zwischen den Kostenkategorien Personalkosten und sonstige Einzelkosten (F&E-Infrastruktur Nutzung, Reisekosten, Sach- und Materialkosten, Drittkosten) ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist eine Umschichtung innerhalb der Kostenkategorie sonstige Einzelkosten möglich, allerdings dürfen solche Umschichtungen nicht den von der Jury formulierten Auflagen / Kürzungen widersprechen. Kosten können bis zu 10% (von den geplanten Kosten pro Förderungsjahr) zwischen bzw. innerhalb der vorgegebenen Kostenkategorien verschoben werden, ohne dass dies einer grundsätzlichen Genehmigung durch die FFG bedarf. Eine Abstimmung mit der FFG wird empfohlen: Ausfall/Änderung von ProjektmitarbeiterInnen Allfälligen anderen Fragestellungen Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die FFG bitte rechtzeitig vor Fertigstellung und Fälligkeitstermin der Berichte möglichst bevor Sie die Unterlagen im ecall einreichen. 3

1.6 Welche Kosten werden gefördert? Es können nur projektbezogene förderbare Kosten gemäß COMET-Programmdokument (Abschnitt III Pkt. 3 in der Fassung vom 1. Juni 2008) anerkannt werden. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die notwendig für das Vorhaben sind. Auf das Vorhaben bezogene Kosten sind alle zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit entstanden sind. o Personalkosten der ForscherInnen / TechnikerInnen und sonstiger Personen, soweit diese mit dem F&E-Vorhaben beschäftigt sind (d.h. auch MitarbeiterInnen der Partner; Brutto-Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten), wobei bis zu 20% Gemeinkostenaufschlag (Overhead) anerkannt werden können. Overhead-Kosten mit mehr als 20 % sind zur Gänze detailliert einzeln nachzuweisen. Die Personalkosten sind bis zum Ausmaß der gemäß Ziffer 8 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen jeweils festgelegten Richtwerte förderbar (BGBl. II Nr. 50/1999, Anhang 3, in der jeweils geltenden Fassung). Im Zusammenhang mit der Förderung international exzellenter Forschung kann eine Überschreitung der grundsätzlich vorgesehenen maximalen Personalkosten erforderlich werden. Liegt ein begründbarer Ausnahmefall vor solche Begründungen wären insbesondere die international übliche Bezahlung besonderer Forschungsexpertise kann von den grundsätzlich vorgesehenen Personalkosten-Obergrenzen abgegangen werden. o o o Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Forschungs-, Labor- und Technikumseinrichtungen), die ausschließlich und ständig (außer bei Überlassung auf kommerzieller Basis) soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden (F&E-Infrastruktur Nutzung). Werden diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das F&E-Vorhaben verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Forschungsvorhabens als förderbar. Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern die Transaktion zu geschäftsüblichen Konditionen durchgeführt wurde und keine Absprachen vorliegen, sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der F&E-Tätigkeit dienen (Drittkosten), hierunter fallen z.b. Forschungsleistungen von Universitäten oder anderen Forschungspartnern. sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der F&E-Tätigkeit unmittelbar entstehen. Reisekosten sind nur bis zu jener Höhe förderbar, die der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. 133, entspricht. (Reise-, Sach- und Materialkosten) Umsatzsteuer Die auf die förderbaren Kosten entfallende Umsatzsteuer ist grundsätzlich keine förderbare Ausgabe; sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von dem jeweiligen Partner zu tragen sind, somit für ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. 4

Nicht förderbar sind: Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen Bauinvestitionen, Investitionen in Fertigungsmaschinen und Produktionsanlagen Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen Kosten, die vor der Einreichung des Förderungsantrags entstanden sind Kosten, die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten Bilaterale Forschungskooperationen ( single-firm Projekte) sind auf max. 20% der förderbaren Kosten zu begrenzen. Doppelförderung Die FörderungsnehmerIn hat nachweislich zu gewährleisten, dass eine Doppelförderung der Projektinhalte ausgeschlossen werden kann. Im Falle des Verstoßes gegen das Doppelförderungsverbot kann es bis zu einer vollständigen Rückforderung der Förderungssumme kommen. Annerkennungsstichtag Anerkannt werden können diejenigen förderbaren Kosten, welche nach Einlangen des Förderungsantrags (= Deadline Call) entstanden sind. Detaillierte Informationen zur Darstellung der Kosten finden Sie unter Pkt. 3 der Ausfüllhilfe Hinweise zum Tabellenteil des Projektplans (Teil B). 1.7 Wie erfolgt der IST-Kosten Nachweis? Sämtliche Projektkosten und die Finanzierung sind vollständig und nachvollziehbar zu erfassen. Die Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Kosten und Finanzierung im Rahmen des Vorhabens erfolgt durch: Kennzeichnung, getrennte Erfassung und eindeutige Zuordenbarkeit zum Vorhaben, (z.b. durch die Einrichtung einer eigenen Kostenstelle für das Vorhaben). ein entsprechendes Belegswesen: a) Alle externen (z. B. Rechnungen, KooperationspartnerInnenrechnungen) und internen (z. B. Stundenlisten) Belege sind durch die Projektleitung abzuzeichnen. b) Auf dem Beleg muss die Zuordnung zum Vorhaben (z. B. durch die Angabe der Kostenstelle) ersichtlich sein. c) Auf dem Beleg müssen die Art (z. B. Personalleistungen) und der Umfang (z. B. Personentage) der Leistung angegeben sein. die adäquate Erfassung der Personalkosten: Die erfassten Personalleistungen pro Partner werden im Tabellenblatt 9. IST-Abrechnung durch Multiplikation Personenstunden (oder Teilen von Personenstunden z.b. 0,5 PSt) mal Stundensatz (inkl. GKZ) errechnet. Die Berechnung des Stundensatzes bzw. Gemeinkostensatzes (GKZ) ist im Teil A (Erläuterungen Kosten & Finanzierung) im Projektplan und in den jährlichen Zwischenberichten darzustellen (siehe Erläuterungen Teil B). Vollständige Dokumentation der Kosten und Finanzierung des Vorhabens: Die Eingangs- und Ausgangsrechnungen für das Vorhaben sind in der ordnungsgemäßen Buchführung erfasst. Die Personalleistungen für das Vorhaben von MitarbeiterInnen und von etwaigen KooperationspartnerInnen sind durch geeignete Zeitaufzeichnungen erfasst. Bitte berücksichtigen Sie, dass Originalbelege nach Aufforderung vorzulegen sind (Eingangsrechnungen, Bahnkarte, Hotelrechung, etc.). 5

1.8 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten? Der auf das jeweilige Förderungsjahr entfallende Betrag wird im Voraus ausbezahlt. Die Startrate für das erste Förderungsjahr wird nach beidseitiger Unterzeichnung des Förderungsvertrags und nach Vorlage des von allen Partnern unterzeichneten Konsortialvertrags ausbezahlt. Die Startrate (= Jahresrate) kann max. EUR 450.000,-- der gesamten genehmigten Bundesförderung betragen. Die Auszahlungen der Förderungsraten erfolgen jährlich jeweils für das folgende Förderungsjahr nach Prüfung und Genehmigung der Zwischenberichte. Die Auszahlung der Förderungsraten erfolgt grundsätzlich lt. Projektplan. Die Förderungsgeberin behält sich in begründeten Fällen (z. B. geringere IST-Kosten) Kürzungen vor. Endrate: 10% der max. genehmigten Förderung des Projekts werden zurückbehalten und erst nach erfolgter Abrechnung des Projekts ausgezahlt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Auszahlung sind die anerkannten förderbaren Kosten sowie die Förderungsquote lt. Förderungsvertrag. 1.9 Wo erhalten Sie Unterstützung? Förderungsgeberin FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Strukturprogramme Sensengasse 1, 1090 Wien Tel. 057755-Durchwahl (DW) E-Mail: vorname.nachname@ffg.at Programmmanagement Otto Starzer DW 2101 Ingrid Fleischhacker DW 2102 Johannes Karrer DW 2105 Agnieszka Molozej DW 2103 Budiono Ngyuen DW 2104 Anna Tropper DW 2106 Wirtschaftliche ProgrammexpertInnen Andreas Herrmann DW 2601 Christa Meyer DW 2604 Martina Amon DW 2602 Martina Daschl DW 2603 Alexander Glechner DW 2607 Martina Leopold DW 2303 ecall Johannes Karrer DW 2105 Anna Tropper DW 2106 Alle Nachrichten vom Programmmanagement werden über den ecall an Sie versendet. Bitte verwenden auch Sie den ecall für Nachrichten zu Ihrem Projekt an die FFG. Dies gilt insbesondere für das Berichtswesen. Eine Anleitung dazu erhalten Sie auf der ecall Startseite im TUTORIAL unter Nachrichten. 6

2. Hinweise zum inhaltlichen Projektplan (Teil A) [Word-Dokument] Der inhaltliche Projektplan gliedert sich in folgende Abschnitte: A0 A1 A2 A3 A4 A5 Inhaltsverzeichnis Auflagen & Empfehlungen Ziele des K- Projektes Zeitplan und Meilensteine des Forschungsprogramms Zielgrößen (Target Values) Erläuterungen Kosten & Finanzierung Anhang Der Projektplan ist integrierender Bestandteil des Förderungsvertrags und vor Unterzeichung dessen zu erstellen. Er besteht aus einem inhaltlichen Teil (Teil A) und einem Tabellenteil (Teil B). A0 Inhaltsverzeichnis Bitte aktualisieren Sie nach Abschluss aller Arbeiten das Inhaltsverzeichnis. Markieren Sie hierzu das bestehende Inhaltsverzeichnis, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Felder aktualisieren. A1 Auflagen & Empfehlungen A1.1 Auflagen und Empfehlungen der Jury Hier sind, sofern vorhanden, die Auflagen und Empfehlungen der Jury einzeln anzuführen. Übernehmen Sie die Auflagen und Empfehlungen aus der Anlage zum Förderungsanbot der FFG. A1.2 Erfüllung der Auflagen & Umsetzung der Empfehlungen Stellen Sie dar, wie die Auflagen vor Abschluss des Förderungsvertrags erfüllt wurden. Wenn eine Auflagenerfüllung nicht vorab möglich ist, beschreiben Sie, in welcher Form die Auflage/n im Laufe des Projekts erfüllt wird/werden. Gehen Sie darauf ein, wie Empfehlungen umgesetzt wurden bzw. laufend im Projekt erfüllt werden sollen. Begründen Sie ggf., falls Empfehlungen nicht umgesetzt werden können. Beschreiben und begründen Sie gegebenenfalls daraus resultierende Änderungen gegenüber dem Antrag. A2 Ziele des K-Projektes Stellen Sie kurz und klar auf max. 2 A4 Seiten die Vision und die wichtigsten Ziele des K-Projektes dar und nehmen Sie dabei Bezug, inwieweit diese einen Beitrag zur Erreichung der COMET Programmziele leisten. Stellen Sie diese bitte übersichtlich (als Aufzählung) dar. Übernehmen Sie die Ziele aus dem Förderungsantrag bzw. adaptieren Sie diese entsprechende der von der Jury formulierten Auflagen/Empfehlungen. COMET Programmziele: Weitere Stärkung der Kooperationskultur zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zur Durchführung von gemeinsamer strategischer Forschung auf höchstem Niveau. Schaffung von gemeinsamen Forschungskompetenzen und Initiierung von neuen wissenschaftlichtechnologische Entwicklungen inkl. deren Verwertung. Nachhaltige Stärkung des Forschungsstandortes Österreichs. 7

A3 Zeitplan und Meilensteine des Forschungsprogramms Füllen Sie im Balkendiagramm (siehe Vorlage) die einzelnen Projekte des Forschungsprogramms unter Berücksichtigung des geplanten Starts und Endes nach Areas aus und erläutern Sie die wichtigsten Meilensteine des Forschungsprogramms (siehe Antrag). Sofern sich aus den Auflagen und Empfehlungen der Jury Änderungen ergeben, sind diese zu erläutern und im Balkendiagramm zu berücksichtigen. Bitte geben Sie das Balkendiagramm als PDF in den Anhang. A4 Zielgrößen (Target Values) Geben Sie in der Tabelle (siehe Vorlage Projektplan Teil A) die quantitativen Zielgrößen aus dem Antrag für die gesamte Förderungsperiode an. Eine qualitative Konkretisierung ist gegebenenfalls im Textteil möglich. Veränderungen gegenüber dem Antrag sind grundsätzlich nicht zulässig. Sofern es zu Änderungen infolge von Auflagen/Empfehlungen/Kürzungen der Jury kommt, sind diese ausführlich zu begründen. A4.1 Forschungsprogramm Anteil strategischer Forschungsprojekte am gesamten Forschungsprogramm: Angabe des % Satzes der förderbaren Gesamtkosten A4.2 Forschungsergebnisse Publikationen in einschlägigen Fachjournalen (inkl. Konferenzbeiträge & Bücher/Buchbeiträge): Angabe der kumulierten Anzahl über die gesamte Förderungsperiode (gesamt und davon a) Reviewed Journals und b) Ko-Publikationen Wissenschaft- Wirtschaft) Patente und Lizenzierungen: Angabe der kumulierten Anzahl über die gesamte Förderungsperiode A4.3 Additionalität Erhöhung der Forschungsintensität der Unternehmenspartner: Die Steigerung (%-Wert) über die gesamte Förderungsperiode ist auf die F&E Ausgaben des aktuellen Geschäftsjahres zum Startzeitpunkt des Projekts (z.b. 1.7. 2009) zu beziehen. Geplante Umsetzung in den Unternehmen: Beschreiben Sie den erwarteten Nutzen für die Unternehmenspartner aus dem K-Projekt, indem Sie die (potenziellen) Prozess- und Produktinnovationen, die durch das Forschungsprogramm initiiert werden sollen sowie deren Umsetzung in marktfähige Produkte oder neue Prozesse als Zielgrößen qualitativ und ggf. auch quantitativ zusammenfassen (vgl. Pkt. A4.1.3 und A7.3 des Leitfadens zur Erstellung eines Förderungsantrags für K- Projekte). A4.4 Humanressourcen Anzahl von ForscherInnen mit hoher Reputation ("Key Researcher"): Angabe der Anzahl (m/w) kumuliert über die Förderungsperiode. Dissertationen / Diplom- und Masterarbeiten im Rahmen des Forschungsprogramms: Angabe der Anzahl der Dissertationen und Diplom-/Masterarbeiten kumuliert über die Förderungsperiode. 8

A5 Erläuterungen Kosten & Finanzierung Hier werden die Tabellen (Teil B) über Kosten und Finanzierung Ihres Projekts erläutert. Falls es zu Auflagen der Jury kam, sind im Projektplan die Veränderungen der Kosten gegenüber dem Antrag zu erläutern. In den Zwischenberichten sind Veränderungen im Vergleich zum Plan jedenfalls zu erläutern. Denken Sie daran, dass die Kosten und die Finanzierungsbeiträge für die Förderungsgeberin transparent aufgeschlüsselt werden müssen, damit diese nachvollziehbar sind und dadurch eine rasche Abwicklung ermöglicht wird. A5.1 Personalkosten Stellen Sie die Berechnung der Stundensätze dar. Wie setzten sich die Stundensätze zusammen (Gehalt + Gemeinkostenzuschlagsatz)? Wie hoch sind die Gemeinkostenzuschlagsätze? Sind die Gemeinkostenzuschlagsätze über 20%? Falls ja, ist eine detaillierte Berechnung nachzuweisen. Welche Kosten wurden bei der Berechnung der Gemeinkostenzuschlagsätze berücksichtigt? Kam es zu Kostenabweichungen? Wenn ja, warum? A5.2 Sonstige Einzelkosten Kam es zu Kostenabweichungen? Wenn ja, warum? A5.3 Finanzierung Kam es zu Abweichungen in der Finanzierungsstruktur? Wenn ja, warum? Anhang Legen Sie den Zeitplan des Forschungsprogramms (Balkendiagramm) als Anhang bei. 9

3. Hinweise zum Tabellenteil des Projektplans (Teil B) [Excel-Dokument] Das Excel-Dokument Formular Teil B: Tabellenteil zum Bericht steht im Downloadcenter der FFG- Homepage zur COMET K-Projekte (www.ffg.at) zur Verfügung. Informationen und Ausfüllhilfen Bitte füllen Sie es extern aus und laden Sie es im ecall unter dem Menüpunkt Datei-Anhänge im Excel- Format hoch. Zur Darstellung der Kosten und Leistungen verwenden Sie bitte ausschließlich die Excel- Dokument-Vorlage aus dem Downloadcenter. 1. Die Darstellung der Kosten & Finanzierung muss mit den schriftlichen Erläuterungen im Teil A 5 übereinstimmen. 2. Die Bezeichnung Jahr in den Tabellen steht für Förderungsjahr. Die Kosten und Finanzierung sind in Förderungsjahren darzustellen (z.b. Projektstart 1.6.2009, dh Zwischenbericht Nr. 1 umfasst 1.6.2009 31.5.2010). 3. Die Kurzbezeichnungen der Partner aus dem Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen werden in die Kosten- und Finanzierungstabellen übernommen. Sie ersparen sich somit das Befüllen der Spalten Partner (inkl. FörderungsnehmerIn). Bitte löschen Sie in den Tabellen keine Partnerzeile. Wenn bei einem Partner z.b. keine Sach- und Materialkosten anfallen, dann geben Sie bei diesem Partner Sachund Materialkosten in Höhe von 0 ein. 4. Die Spaltenbezeichnung Partner in den Tabellen umfasst Partner, die einen Finanzierungsbeitrag leisten (Cash bzw. In-Kind) 5. Eine Umschichtung der Kosten zwischen den Kostenkategorien Personalkosten und sonstige Einzelkosten (F&E-Infrastruktur Nutzung, Reisekosten, Sach- und Materialkosten, Drittkosten) ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist eine Umschichtung innerhalb der Kostenkategorie sonstige Einzelkosten möglich, allerdings dürfen solche Umschichtungen nicht den von der Jury formulierten Auflagen / Kürzungen widersprechen. Kosten können bis zu 10% (von den geplanten Kosten pro Förderungsjahr) zwischen bzw. innerhalb der vorgegebenen Kostenkategorien verschoben werden, ohne dass dies einer grundsätzlichen Genehmigung durch die FFG bedarf. 6. Die Zellen in den Tabellen sind nicht gesperrt und können entsprechend der spezifischen Anforderungen Ihres Projekts adaptiert werden, jedoch ist unbedingt zu beachten: Überschreiben Sie nicht die Formeln in den farbig markierten Feldern. Die Informationen aus den Tabellen für die einzelnen Kostenkategorien werden in die Tabellen für die Gesamtkosten übernommen. Befüllen Sie zuerst die einzelnen Kosten- und dann die Finanzierungstabellen. Sofern die vorhandene Anzahl der Zeilen in der Tabelle nicht ausreicht, erweitern Sie die Tabelle durch Einfügen von Zeilen. Achten Sie darauf, dass die Formelbezüge (z.b. Summenformel über eine Spalte, Zeile) die neu eingefügten Zeilen/Zellen mit einbeziehen! 7. Als Hilfestellung haben wir an geeigneter Stelle Kontrollsummen vorgesehen. Bitte prüfen Sie diese. Lediglich Rundungsdifferenzen in Höhe von +1/-1 sind möglich. 10

Aufbau des Excel-Dokuments und Tabellenblattnummerierung: [Projektplan]; [Zwischenbericht]; [Endbericht] I. Deckblatt II. Kurzbezeichnungen [Projektplan]: 1.1. Personaleinsatz 1.2. Personalkosten inkl. GK 2. sonstige Einzelkosten 2.1. F&E-Infrastruktur Nutzung 2.2. Reisekosten 2.3. Sach- und Materialkosten 2.4. Drittkosten gesamt (Leistungen Dritter) 2.5. Sonstige Einzelkosten 3. Gesamtkosten 4. Eigenmittel - Partner 5. Finanzierung [Zwischenbericht]; [Endbericht] 6. IST Eigenmittel Partner 7. IST Förderung Partner 8. IST Kosten & Finanzierung 9. IST Abrechnung Tabellenblatt I. Deckbaltt [Projektplan], [Zwischenbericht]; [Endbericht] Bitte füllen Sie das Tabellenblatt I. Deckblatt vollständig aus: Langtitel = Langtitel des Projekts (lt. ecall) Kurztitel = Kurztitel des Projekts (lt. ecall) FFG-Projektnummer = FFG-Projektnummer lt. Förderungsanbot ecall-antragsnummer FörderungnehmerIn = Bezeichnung der/des FörderungnehmerIn Zeichnungsberechtigte Person ProjektleiterIn = Name der ProjektleiterIn Genehmigte Laufzeit Genehmigte Gesamtkosten Genehmigte Bundesförderung Weiters kennzeichnen Sie mit einem x den Status der Berichtstabellen (Projektplan, Zwischenbericht). Beim letzten Zwischenbericht ist zusätzlich der Status Endbericht mit einem x zu kennzeichnen. Bitte füllen Sie das Tabellenblatt I. Deckblatt vollständig aus und kennzeichnen Sie mit einem x den Status der Berichtstabellen (Projektplan, 1. Zwischenbericht, 2. Zwischenbericht, usw.). 11

Die folgenden Tabellenblätter betreffen den Projektplan (=Vertragsbestandteil): Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen Bitte befüllen Sie als erstes das Tabellenblatt II. Kurzbezeichnung mit den Kurzbezeichnungen der Partner (zuerst die wissenschaftlichen, danach die Unternehmenspartner, inkl. FörderungsnehmerIn jeweils in alphabetischer Reihenfolge) im Teil B. Die Kurzbezeichnungen werden in die Kosten- und Finanzierungstabellen übernommen. Sie ersparen sich somit das Befüllen der Spalten Partner (inkl. FörderungsnehmerIn ) in den Kosten- bzw. Finanzierungstabellen. Bitte löschen Sie daher keine Partner aus den Tabellen. Wenn bei einem Partner keine Kosten bzw. Finanzierungsbeiträge anfallen geben Sie 0 an. Ohne Auflagen der Jury: Bitte übernehmen Sie die Werte aus der Tabelle a. Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) aus den Antragstabellen. Mit Auflagen der Jury, die die Partner betreffen: Die Auflagen sind einzuarbeiten und alle Abweichungen zwischen Antrag und Projektplan sind im inhaltlichen Bericht (Teil A) zu erläutern. Tabelle a. Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) Für die Spalte Kurzbezeichnung wählen Sie bitte eine Kurzbezeichnung (max. 5 Zeichen) für jeden Partner (inkl. FörderungsnehmerIn). Bitte beachten Sie, dass die Kurzbezeichnungen der Partner in die Kosten- und Finanzierungstabellen übernommen werden. In der Spalte Partnerart wählen bitte die jeweilige Partnerart aus der Liste aus. Bitte beachten Sie, dass sich die Partnerart auf die Rolle des Partners im Projekt bezieht. Die Zuordnung KU, MU und GU erfolgt gemäß den allgemein gültigen Definitionen wie z.b. EU-Verordnung über Beihilfen an KMU. Partnerart: Unternehmenspartner KU Kleinunternehmen MU Mittelunternehmen GU Großunternehmen Wissenschaftliche Partner FH Fachhochschule Uni Universität aue Außeruniversitäre Einrichtung In der Spalte Name lt. Firmenbuchauszug geben Sie bitte den Firmenwortlaut/Geschäftsnamen laut Firmenbuchauszug oder ähnlichem an. Beispiel: Kurzbezeichnung FFG Name laut Firmenbuchauszug Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.h. Tabellenblatt 1.1. Personaleinsatz [Projektplan] Ohne Auflagen der Jury: Bitte übernehmen Sie die Werte aus der Tabelle 1.1. Personaleinsatz aus den Antragstabellen. Ordnen Sie bitte zusätzlich die MitarbeiterInnen einer Gruppe zu (Beispiel nachstehend). Mit Auflagen der Jury, die Tabelle 1.1. Personaleinsatz betreffen: Die Auflagen sind einzuarbeiten und alle Abweichungen zwischen Antrag und Projektplan sind im inhaltlichen Bericht (Teil A) zu erläutern. Informationen über das geplante Personal der Partner (inkl. FörderungsnehmerIn), das laufend mitarbeitet: Vor- und Nachname = Tragen Sie hier die Namen des geplanten Personals ein. Sollten Personen noch nicht namentlich bekannt sein, tragen Sie an diese Stelle ein N.N. ein. Wenn Sie mehrere N.N. - Personen haben tragen Sie bitte N.N.1, N.N.2, ein. 12

Funktion = Tragen Sie hier die Funktion der jeweiligen Person im Projekt ein (zb Projektleitung, Junior Researcher etc.). w/m = Tragen Sie hier ein w für weiblich und ein m für männlich ein. Gruppe = Gruppe / Funktionsgruppe Nehmen Sie hier die Zuordnung des/der MitarbeiterIn zu der jeweiligen Funktionsgruppe (1-4) lt. nachstehender Tabelle vor. Verkürzte Darstellung der beispielhaften Zuordnung zu Funktionsgruppen: Details zur beispielhaften Funktionszuordnung finden Sie unter Informationen über den Personaleinsatz. Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) = Tragen Sie hier ein, bei welchem Partner die Person angestellt ist. Informationen über den Personaleinsatz: Stundensatz = Tragen Sie in die Spalten Jahr 1 bis Jahr x die geplanten Stundensätze inkl. Gemeinkosten pro Jahr und MitarbeiterIn ein. Die Personalkosten sind laut FTE-Richtlinien bis zum Ausmaß der gemäß Ziffer 8 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffenden Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen jeweils festgelegten Richtwerte förderbar (BGBl. II Nr. 50/1999, Anhang 3, in der jeweils geltenden Fassung). Die Verordnung ist im Downloadcenter zu finden. Nachstehende Tabelle ist eine Zusammenstellung über die mögliche Funktionszuordnung (beispielhaft): Für die Planung ist eine jährliche Anpassung der Stundensätze wie folgt möglich: Als Basis für die Stundensätze gelten die Zahlen des Jahres 2005 (gem. BGBL 2006). Für die Folgejahre wurde eine Erhöhung in Höhe der Valorisierung der Gehälter im öffentlichen Dienst angesetzt. Für das Jahr 2006 war dies 2,7 %, für das Jahr 2007 2,35 %, für das Jahr 2008 2,7 % und für das Jahr 2009 3,55% (valorisierte Werte für 2009 siehe obenstehende Tabelle). 13

Bitte beachten Sie, dass die jeweils festgelegten Höchstsätze keinen Gemeinkostenzuschlagssatz beinhalten. Bei der Bewertung von Personalleistungen können entweder 20 % Gemeinkostenzuschlagsatz aufgeschlagen oder aber ein höherer Satz durch Offenlegung der Gemeinkostenkalkulation angegeben werden. Auch bei Anwendung eines Gemeinkostenzuschlagsatzes von bis zu 20 % ist im Teil A9 darzustellen, welche Kosten dabei berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Personalkosten zu nachgewiesenen IST-Kosten abgerechnet werden. Der Nachweis hat nach Aufforderung mittels Gehaltsverrechnung / Lohnzettel und Stundenaufzeichnungen zu erfolgen. Stundensatz GesellschafterInnen: Für mitarbeitende GesellschafterInnen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und bei Beteiligungen über 25 % an Kapitalgesellschaften), die keine Personalkosten nachweisen können, kann im Rahmen der förderbaren Kosten ein Stundensatz von maximal EUR 30,-- (inkl. Gemeinkostenzuschlagsatz) pro Stunde angesetzt werden. Bei Kleinstunternehmen (KKMU bis max. 9 MitarbeiterInnen) können mitarbeitende GesellschafterInnen alternativ mit dem IST-Stundensatz der/s teuersten MitarbeiterIn angesetzt werden. Personalstunden = Tragen Sie in die Spalten Jahr 1 bis Jahr x die geplanten Personalstunden pro Jahr und MitarbeiterIn ein. Tabellenblatt 1.2. Personalkosten inkl. Gemeinkosten Jene Tabellenzellen, die farbig markiert sind, errechnen sich auf Basis der Daten der anderen Tabellenblätter und sind deshalb nicht zu befüllen. Bitte überschreiben Sie keine Formeln! Tabelle 1.2.a. Personalkosten in EUR Die Tabelle 1.2.a. Personalkosten errechnet sich auf Basis der Daten des Tabellenblatts 1.1. Personaleinsatz und ist daher nicht zu befüllen. Tabelle 1.2.b. Personalkosten pro Partner In die Tabelle 1.2.b. Personalkosten pro Partner sind die genehmigten Personalkosten pro Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) einzutragen. Die Partner werden aus dem Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen übernommen. Bitte löschen Sie keinen Partner aus der Tabelle. Wenn bei einem Partner keine Personalkosten anfallen, geben Sie bei diesem Partner Personalkosten in Höhe von 0 an. Bitte beachten Sie die jeweilige Kontrollsumme. Tabellenblatt 2. Sonstige Einzelkosten Ohne Auflagen der Jury: Bitte übernehmen Sie die Werte aus den Tabellen Sonstige Einzelkosten aus den Antragstabellen. Mit Auflagen der Jury, die die Tabelle Sonstige Einzelkosten betreffen: Die Auflagen sind einzuarbeiten und alle Abweichungen zwischen Antrag und Projektplan sind im inhaltlichen Bericht (Teil A) zu erläutern. Das Tabellenblatt 2. Sonstige Einzelkosten umfasst folgende vier Kostenkategorien: 2.1. F&E-Infrastruktur Nutzung 2.2. Reisekosten 2.3. Sach- und Materialkosten 2.4. Drittkosten (Leistungen Dritter) 14

2.1. F&E-Infrastruktur Nutzung Tabelle 2.1.a. F&E Infrastruktur Nutzung gesamt Tragen Sie in die Tabelle 2.1.a. F&E-Infrastruktur Nutzung gesamt die geplante projektnotwendige Nutzung (anteilige Abschreibung, Betriebsmittel, etc.) der Forschungs- & Entwicklungsinfrastruktur pro Jahr ein. Bis EUR 400,-- kann F&E-Infrastruktur als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort bei der Kostenkategorie 2.3. Sach- und Materialkosten angesetzt werden. Geben Sie an, bei welchem Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) die anteilige Nutzung anfällt. Tabelle 2.1.b. F&E Infrastruktur Nutzung pro Partner In die Tabelle 2.1.b. F&E-Infrastruktur Nutzung pro Partner ist die geplante F&E-Infrastruktur Nutzung pro Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) einzutragen. Die Partner werden aus der Tabelle II. Kurzbezeichnungen übernommen. Bitte löschen Sie keinen Partner aus der Tabelle. Wenn bei einem Partner keine F&E-Infrastruktur Nutzung anfällt, geben Sie bei diesem Partner eine F&E-Infrastruktur Nutzung in Höhe von 0 an. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. 2.2. Reisekosten Tabelle 2.2.a. Reisekosten gesamt Tragen Sie in die Tabelle 2.2.a. Reisekosten gesamt die geplanten projektnotwendigen Reisekosten (Beispiele: Diäten, Bahnkosten, Hotelkosten, Kongressgebühren) pro Jahr ein. Führen Sie in der Spalte Bezeichnung die Reisegründe und den Ort (Beispiele: Vortrag Kongress Y in, Posterpräsentation, Teilnahme ohne Vortrag Kongress X in, etc.) an. Tabelle 2.2.b. Reisekosten pro Partner In die Tabelle 2.2.b. Reisekosten pro Partner sind die geplanten Reisekosten pro Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) einzutragen. Die Partner werden aus der Tabelle II. Kurzbezeichnungen übernommen. Bitte löschen Sie keinen Partner aus der Tabelle. Wenn bei einem Partner keine Reisekosten anfallen, geben Sie bei diesem Partner Reisekosten in Höhe von 0 an. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. 2.4. Drittkosten (Leistungen Dritter) Tabelle 2.3.a. Sach- und Materialkosten gesamt Tragen Sie in die Tabelle 2.3.a. Sach- und Materialkosten gesamt die geplanten projektnotwendigen Sach- und Materialkosten (Beispiele: Versuchsmaterial) ein. Bis EUR 400,-- kann F&E-Infrastruktur als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort bei der Kostenkategorie 2.3. Sach- und Materialkosten angesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Überschreitung der EUR 400,-- Grenze die F&E-Infrastruktur Nutzung in der Tabelle 2.1.a. F&E Infrastruktur Nutzung gesamt zu erfassen ist. Tabelle 2.3.b. Sach- und Materialkosten pro Partner In die Tabelle 2.3.b. Sach- und Materialkosten pro Partner sind die geplanten Sach- und Materialkosten pro Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) einzutragen. Die Partner werden aus der Tabelle II. Kurzbezeichnungen übernommen. Bitte löschen Sie keinen Partner aus der Tabelle. Wenn bei einem Partner keine Sach- und Materialkosten anfallen, geben Sie bei diesem Partner Sach- und Materialkosten in Höhe von 0 an. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. 15

2.4. Drittkosten (Leistungen Dritter) Tabelle 2.4.a. Drittkosten gesamt (Leistungen Dritter) Tragen Sie in die Tabelle 2.4.a. Drittkosten gesamt (Leistungen Dritter) die geplanten projektnotwendigen Drittkosten ein. Unter Drittkosten sind alle Leistungen zu verstehen, die von Dritten bezogen werden. Leistungen Dritter sind z.b. zugekaufte Leistungen von Forschungseinrichtungen (Beispiel: Studie), die keinen Finanzierungsbeitrag leisten, bzw. abgeschlossene Leistungen, die typischerweise mit einem Werkvertrag geregelt sind. Tabelle 2.4.b. Drittkosten pro Partner In die Tabelle 2.4.b. Drittkosten pro Partner sind die geplanten Drittkosten pro Partner einzutragen. Die Partner werden aus der Tabelle II. Kurzbezeichnungen übernommen. Bitte löschen Sie keinen Partner aus der Tabelle. Wenn bei einem Partner keine Drittkosten anfallen, geben Sie bei diesem Partner Drittkosten in Höhe von 0 an. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. Tabelle 2.5. Sonstige Einzelkosten gesamt Zusammenfassung der Tabellen 2.1. bis 2.4 Tabelle 2.5.a. sonstige Einzelkosten gesamt Die Tabelle 2.5.a. sonstige Einzelkosten gesamt errechnet sich auf Basis der Daten der vier Kostenkategorien des Tabellenblatts 2. sonstige Einzelkosten und ist daher nicht zu befüllen. Tabelle 2.5.b. sonstige Einzelkosten pro Partner Die Tabelle 2.5.b. sonstige Einzelkosten pro Partner errechnet sich auf Basis der Daten der vier Kostenkategorien des Tabellenblatts 2. sonstige Einzelkosten und ist daher nicht zu befüllen. Tabellenblatt 3. Gesamtkosten Jene Tabellenzellen, die farbig markiert sind, errechnen sich auf Basis der Daten der anderen Tabellenblätter und sind deshalb nicht zu befüllen. Bitte überschreiben Sie keine Formeln! Tabelle 3.1. Gesamtkosten-Übersicht Die Tabelle 3.1. Gesamtkosten-Übersicht errechnet sich auf Basis der Daten der Tabellenblätter 1.2. und 2. und ist daher nicht zu befüllen. Tabelle 3.2. Gesamtkosten pro Partner Die Tabelle 3.2. Gesamtkosten pro Partner errechnet sich auf Basis der Daten der Tabellenblätter 1.2.und 2. und ist daher nicht zu befüllen. Tabelle 3.3. Gesamtkosten pro Area Tragen Sie in die Tabelle 3.3. Gesamtkosten pro Area die Kosten pro Area ein. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. Tabellenblatt 4. Eigenmittel Partner [Projektplan] Tabelle 4.1 Eigenmittel pro Jahr In die Tabelle 4.1 Eigenmittel Partner pro Jahr sind die Eigenmittel, d.h. die Finanzierungsbeiträge der Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) pro Förderungsperiode getrennt einzutragen. Die Namen der Partner werden aus dem Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen übernommen. Die Bewertung der In-Kind- 16

Leistungen wird von den Partnern selbst festgelegt, sofern keine Richtwerte vorgegeben sind (z.b. für Personalkosten, siehe förderbare Kosten ). Tabellenblatt 5. Finanzierung [Projektplan] Jene Tabellenzellen, die farbig markiert sind, errechnen sich auf Basis der Daten der anderen Tabellenblätter und sind deshalb nicht zu befüllen. Bitte überschreiben Sie keine Formeln! Tabelle 5.1 Finanzierung gesamt In der Tabelle 5.1. Finanzierung - gesamt ist die Finanzierung des Vorhabens darzustellen. Die grau hinterlegten Zellen werden automatisch berechnet. Stellen Sie in der Finanzierungstabelle die Finanzierungsbeiträge dar: 1. Öffentliche Finanzierung a. des Bundes b. des Landes (aufgeteilt in Bundesländer) c. der wissenschaftlichen Partner 2. Unternehmenspartner Zeilen: Cash- und In-Kind Cash In-Kind Beachten Sie, dass die Kosten durch die Finanzierung gedeckt sind. Bitte Kontrollsumme. beachten Sie die Tabelle 5.2.Öffentliche Förderung pro Partner Die Spalten Partner (inkl. FörderungsnehmerIn) und Partnerart werden aus dem Tabellenblatt II. Kurzbezeichnungen übernommen. Die Spalte Kosten pro Partner ist mit der Tabelle 3.2. Kosten pro Partner verknüpft. Die Spalte Eigenmittel pro Partner ist mit der Tabelle 4. Eigenmittel Partner verknüpft. Die Spalten Förderung Bundesförderung bzw. Landesförderung errechnen sich mit der Bundes- bzw. Landesförderungsquote aus der Tabelle 5.1. Finanzierung - gesamt. Die nach EU- Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen definierten maximalen Beihilfeintensitäten (siehe FTE- Richtlinien) sind in jedem Fall zu beachten. Sollten Sie eine andere Förderungsaufteilung wie z.b. eine niedrigere Förderung bei Großunternehmen (GU) oder eine höhere Förderung bei den wissenschaftlichen Partnern (FH, Uni, aue) haben, so sind die Spalten Bundesförderung und Landesförderung zu überschreiben. Bitte beachten Sie die Kontrollsumme. Zwischenberichte Die Vorgangsweise bei Zwischenberichten (Tabellen IST) wird in einem gesonderten Dokument erläutert. 17