Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Ähnliche Dokumente
Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen

1. Rosbacher Vereinsforum

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Informationsveranstaltung

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:

Besteuerung im Krankenhaus

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht

Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Übungsleiter und Spendenrecht

Non-Profit-Dialog September 2012

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband

Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1

Spendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende

Lösungen Repetitorium

Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Rücklagenbildung

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den

Steuerfragen für Vereine

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Besteuerung. der. Vereine

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Spendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer

Vereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit

Deutscher EDV-Gerichtstag e. V. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Saarbrücken

Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen

Newsletter

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Engagement mit Wirkung - Fördervereine aktiv für Kitas und Schulen. Herzlich Willkommen zum Schnupper-Workshop Steuerrecht für Fördervereine

Der Verein. Zivilrecht / Besteuerung. Überblick

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen

Inhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer

Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit

Häufig gestellte Fragen und Antworten: Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem?

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom (Ehrenamtsstärkungsgesetz; BGBl Teil I S. 556)

Vergünstigungen für Fördervereine

Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

Seminar für die Oberbergischen Schützenvereine

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Zu viel Geld in der FFW- Vereinskasse

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

2.2.9 Muster zur Körperschaftsteuererklärung

Steuerpraxis im Verein

Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes auf die Arbeit von Stiftungen

Sportverein - Steuerberater

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

Herzlich willkommen! Zum Vortrag für Das Haus der Braunschweigischen Stiftungen. Diplom-Kaufmann (FH) Finanzfachwirt (FH) Stiftungsmanager (DSA)

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)

Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Darstellung des Jahresabschlusses. zum

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!

Zeitnahe Mittelverwendung

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Was ändert sich für Ehrenamt, Vereine und Stiftungen?

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Besteuerung der Vereine. RSW Steuerberatungsgesellschaft mbh Angersbachstr Kassel

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

SPENDENORDNUNG Start ggmbh

natur.kindergarten.rottal-inn e.v.

FEUERWEHR UND STEUERRECHT

aus: Amtsblatt 2/2014 (28. Febr. 2014) des Erzbistums München und Freising

Übersicht: Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln.

Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen

Transkript:

Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1

(1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche Rücklagenbildung Spenden Umsatzsteuer (3) Spezielle Fragen Abzugssteuerpflichten Wahl der Rechtsform Ehrenamt vs. Arbeitsverhältnis Compliance 2

1.1 Basics: Schatzmeister-Checkliste Inhalt Stammakte Satzung Bescheid über satzungsmäßige Voraussetzungen (Finanzamt) Auszug Vereinsregister (Amtsgericht) Mitgliederliste / Aufnahmeanträge Verträge (Darlehen, Miete, etc.) ggf. Anstellungsverträge / Lohnunterlagen 3

1.2 Basics: Schatzmeister-Checkliste Inhalt Jahresordner I allg. Schriftwechsel (chronologisch) Steuererklärungen und Bescheide (für das Jahr) Jahresabschluss Belege zur Steuererklärung / Schriftwechsel mit Steuerberater Kassenprüfung Mitgliederversammlung (des betreffenden Jahres) 4

1.3 Basics: Schatzmeister-Checkliste Inhalt Jahresordner II (Finanzbuchhaltung) zu zahlende Rechnungen (= pending ) Kontoauszüge inkl. überwiesener Rechnungen Kasse Duplikate Spendenbescheinigungen 5

2.1 Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen I. Rechtliche Organisationsform II. gemeinnützige / kirchliche / mildtätige Zwecke III. Selbstlos IV. Satzung, aus der Zwecke + Erfüllung gem. I+II ersichtlich V. ausschließlich + unmittelbar VI. Tatsächliche Geschäftsführung, die IV umsetzt 6

2.2 Basics: fachlicher Bereich I. Ideeller Bereich II. Vermögensverwaltung + Spenden + Mitgliedsbeiträge + Zuschüsse öffentliche Hand./. Ausgaben Förderzweck III. Zweckbetrieb + Einnahmen Erwerbstätigkeit (Zweckverfolgung, keine Wettbewerbsverzerrung)./. Kosten, die zur Einnahmenerzielung anfallen + Mieten/Pacht/Lizenzen + Zinsen./. Verwaltungskosten./. Andere Nebenkosten IV. wirtl. Geschäftsbetrieb + Einnahmen sonstige Erwerbstätigkeit./. Kosten, die zur Einnahmenerzielung anfallen 7

2.3 Basics: fachlicher Bereich I. Ideeller Bereich II. Vermögensverwaltung - Ertragsteuerfrei - Nicht USt-bar - GrESt u. GrSt-frei - ErbSt-frei - Ertragsteuerfrei - Ermäßigte USt 7 % ( 19 %) oder USt-frei III. Zweckbetrieb - Ertragsteuerfrei - Ermäßigte USt 7 % ( 19 %) oder USt-frei IV. wirtl. Geschäftsbetrieb - KSt-/GewSt-pflichtig - USt-pflichtig Regelbesteuerung (19 %/ 7%) 8

2.4 Basics: fachlicher Bereich Selbstlos = (u.a.) Mittelverwendungspflicht von 2 Jahren Auch Rücklagenbildung = Mittelverwendung a. Für nachhaltige Erfüllung steuerbegünstigte Zwecke b. Wiederbeschaffungsrücklage (abnutzbare WG) c. freie Rücklage d. Zum Erhalt Beteiligungsquote 9

2.5 Basics: fachlicher Bereich a.) Rücklage erforderlich zur nachhaltigen Zweckerfüllung Arten/ zulässige Zuführung: - Konkrete Vorhaben mit konkreten Zeitvorstellungen - Betriebsmittelrücklage für periodisch wiederkehrende Aufwände zur Sicherstellung Liquidität - Rücklagen für erwartete Steuerzahlung 10

2.6 Basics: fachlicher Bereich b.) Wiederbeschaffungsrücklage (abnutzbare WG) Arten / Zulässige Zuführung: - Ersatz geplant und in angemessener Zeit möglich - Zuführung in Höhe der Abschreibung des WG - Höhere Zuführung möglich, aber Nachweis durch Verein zu erbringen 11

2.7 Basics: fachlicher Bereich c.) freie Rücklage Arten / Zulässige Zuführung: - 1/3 aus Überschuss Vermögensverwaltung - 1/10 aus übrigen zeitnah zu verwendenden Mittel - Nicht ausgeschöpfter Höchstbetrag kann 2 Jahre lang nachgeholt werden 12

Gemeinnützigkeitserklärung 2.8 Basics: fachlicher Bereich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (für wgb) 3-Jahreszeitraum oder jährlich Gesonderte Feststellung satzungsmäßiger Voraussetzungen nach 60a AO 13

2.9 Basics: fachlicher Bereich Spendenbescheinigungen Geldspenden / Sachspenden / Aufwandsspenden amtliche Vordrucke Strafregelung 10b (4) EStG / 9 (3) KStG Haftung für Steuerausfall bei Vorsätzlich o. grob fahrlässiger Ausstellung unrichtiger Bestätigung In Höhe von 30 % des bestätigten Betrags 14

Aufwandsspenden 2.10 Basics: fachlicher Bereich Satzung und/oder Vertrag Vor der Tätigkeit Aufwandsersatzanspruch über Entgeltlichkeit Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers Verzicht des Anspruchsberechtigten (Nicht von vornherein unter Bedingung des Verzichts stehen + Besonderheiten bei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern) 15

2.11 Basics: fachlicher Bereich Umsatzsteuer bei den verschiedenen Tätigkeitsbereichen Ideeller Bereich Nichtwirtschaftlich im engeren Sinne Vermögensverwaltung haupts. 7 % (19%) Zweckbetrieb haupts. 7 % (19%) Teilw. Verstoß gg. EU-Recht Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Regelbesteuerung 16

2.12 Basics: fachlicher Bereich Umsatzsteuerliche Abgrenzungen Leistung gegen Entgelt Zuschuss vs. Leistungsentgelt Echte Mitgliedsbeiträge vs. unechte Mitgliedsbeiträge Nicht steuerbar Leistung gegen Entgelt durch Unternehmer = USt ggf. Mindest-Bemessungsgrundlage ( 10 Abs. 4 UStG) 17

Vorsteuerabzug 2.13 Basics: fachlicher Bereich 1.Nutzung für nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e. Sinne = Nein 2.Nutzung für steuerbefreite Ausgangsumsätze = Nein 3.Nutzung für steuerpflichtige Ausgangsumsätze = Ja Problem bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern für Tätigkeit 1 und 3 18

2.14 Basics: fachlicher Bereich VSt bei gemischt genutzten WG - Anschaffung Aufteilungsgebot bei der Anschaffung USt-bare (und pflichtige) Ausgangs umsätze Nichtwirtschaftlich im engeren Sinne Aus Billigkeitsgründen auch 100 % nichtwirtschtl. i.e.s. möglich 19

2.15 Basics: fachlicher Bereich VSt bei gemischt genutzten WG Änderung Verhältnisse USt-bare (und pflichtige) Ausgangs umsätze Nichtwirt schaftlich im engeren Sinne Korrektur aus Billigkeitsgründen nach 15a UStG Keine Korrektur, bei 100 % nichtwirtschaftl. i.e.s. am Anfang 20

3.1 Spezielle Fragen Abzugsteuerpflichten - Kapitalertragsteuerabzug Ausgeschüttete Kapitalerträge: Mehrstöckige Struktur = offene oder verdeckte Gewinnausschüttung an Träger durch Service -GmbH in Höhe von 25 % KapESt + Soli Kein Steuereinbehalt bei ausgeschütteten Gewinnen, wenn - Beteiligung im ideellen Bereich / Zweckbetrieb o. Vermögensverwaltung gehalten - und FreistellungsB. nach 44 Abs. 7 EStG des Trägers 21

3.2 Spezielle Fragen (Abzugsteuerpflichten) - Kapitalertragsteuerabzug Erhaltene Kapitalerträge: Kein Steuereinbehalt bei erhaltenen Kapitalerträgen im - ideellen Bereich - Zweckbetrieb - Vermögensverwaltung bei Vorlage Freistellungsbescheid nach 44 Abs. 7 EStG Aufpassen 5 Abs. 2 KStG, Erlass aus Billigkeitsgründen 22

3.3 Spezielle Fragen Abzugsteuerpflichten Beschränkt Steuerpflichtige 50a EStG - Künstler / Wissenschaftler / Lizenz / Aufsichtsrat - nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) - Leistung in Deutschland erbracht 15 % / 30 % des Entgelts ist durch Auftraggeber einzubehalten Haftung für Steuer durch Auftraggeber 23

Lotteriesteuer 3.4 Spezielle Fragen Tombola befreit wenn Gesamtpreis Lose < 650,- und keine Bargeldgewinne Genehmigte Tomobola steuerfrei wenn Steuerbegünstigter Zweck Gesamteinnahmen Lose bis 40.000,- Ansonsten Lotteriesteuer in Höhe von 16,66 % des Nennwerts der Lose 24

Wahl der Rechtsform 3.5 Spezielle Fragen e.v. oder ggmbh Service-GmbHs von Fachgesellschaften e.v. als Gesellschafter der ggmbh 25

Ehrenamtliche Tätigkeiten 3.6 Spezielle Fragen Abgrenzungsmerkmale Arbeitsverhältnis Ehrenamt Weisungsgebundenheit? Ja Nein Nebenberuflich? (egal) Ja Steuerbefreiung 3 Nr. 26a EStG Aufpassen Vergütungen an Vorstand (egal wie hoch) müssen in der Satzung vorgesehen sein, sonst Verstoß gegen Selbstlosigkeit 26

Compliance 3.7 Spezielle Fragen Begriff ursprünglich aus der Medizin Bereitschaft des Patienten, die Therapieentscheidung des Arztes zu befolgen TaxCompliance Beachtung und Einhaltung der Gesetze und internen Regeln 27

Compliance 3.8 Spezielle Fragen Abwendung von drei zentralen Risiken Haftung der Organe für vorsätzliche oder grob fahrlässige Steuerschäden Annahme Eventualvorsatz im Steuerstrafrecht Verlust Gemeinnützigkeit 28

Fragen / Diskussion 29