Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur

Die Expertengruppe Name Funktion Vertritt Paul Blumenthal (Leitung) ehem. SBB, Leiter Personenverkehr Praxis Personenverkehr, Aufsichtsrat ÖBB Hans Jürg Spillmann Ehem. SBB, COO Infrastruktur operative, betriebliche Erfahrung Erwin Rutishauser Bis Ende 2010 Direktor RhB Praxis als Unternehmensleiter einer integrierten Bahn Hans Flury ehem. BLS, Leiter Finanzen Praxis als CFO, BLS, S-Bahn- Kenntnisse Prof. Dr. Dr. Matthias P. Finger EPF Lausanne Wissenschaft / Regulierung Franz Kagerbauer Direktor ZVV Praxis, S-Bahn-Kenntnisse Franz Steinegger Präsident VAP Praxis, Güterverkehr Herbert Kasser Generalsekretär BMVIT EU-Kenntnisse Österreich Prof. Dr. Ulrich Weidmann ETH Zürich, ehem. SBB Wissenschaft mit Praxisbezug Andreas Herczog Leiter SKE bis Ende 2012, ehem. Regulatorisches Umfeld Schweiz / Nationalrat Europa Petra Breuer Abteilungschefin Politik, BAV Geschäftsstelle 2

Schlussbericht EOBI 1. Auftrag und Ziele EOBI 2. Schweizer Bahnsystem: Umfeld und Stärken/ Schwächen, Hearing-Ergebnisse 3. Entwicklungen EU 4. Entwicklungen des Wettbewerbs und Diskriminierung 5. Handlungsbedarf aktuell 6. Lösungen für anstehende Probleme EU-konformer Regulator angepasste Trassenvergabestelle 7. Modellentwicklung und Handlungsoptionen 8. Empfehlungen 9. Fazit 3

1. Auftrag und Ziele EOBI Grundauftrag: Die Expertengruppe prüft, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen und wann verkehrspolitischer Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des Systems Infrastruktur / Schiene in der Schweiz besteht. Diskriminierung Ziel: diskriminierungsfreier Netzzugang Performance der Infrastruktur CH/ Normalspur (Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Qualität, Sicherheit) Ziel: Höchst mögliche Wirkung der eingesetzten Mittel 4

2. Das Umfeld des CH-Bahnsystems 5

2. Das institutionelle Modell Schweiz Fazit: das Modell CH ist historisch gewachsen, Reform notwendig 6

2. Stärken/Schwächen des heutigen öv-systems CH Stärken Schwächen Attraktives Angebot Regulator auch nach Ausbau SKE zu Hervorragende Performance des wenig stark Gesamtsystems Kooperation <-> Konkurrenz: Hohe Akzeptanz durch Kunden und Politik Diskriminierungspotentiale zunehmendes Risiko Starke Nachfrage Moderne und hochverfügbare, optimal auf das Angebot abgestimmte Infrastruktur, hohes Sicherheitsniveau Heutige Bahnlandschaft mit wenig Entwicklungsperspektiven Potentiale zur Effizienzsteigerung im Gesamtsystem Finanzierung: i FABI klärt Rollenvielfalt teilweise unklare Rollen Netzentwicklungs- und Systemführer- und Integratoren-Rollen Finanzierungsrolle Bund - Kantone teilweise zu wenig formalisiert 7 7

2. Haltung Hearing-Teilnehmer Pro Contra Trennung Infrastruktur 7 15 starker Regulator 15 1 Integrator SBB 11 3 8

2. Zitate/Botschaften aus Hearings...allein das Vorhandensein des Risikos, dass das System mit organisatorischen Eingriffen destabilisiert wird, ist Grund genug, eine Trennung abzulehnen. es braucht unabhängige, überlebensfähige Cargo EVU, welche die Kundeninteressen ohne Rücksicht auf Konzerninteressen vertreten dürfen. Trennung ist kurz- und mittelfristig ein irreversibler Entscheid. Es braucht überzeugende Gründe und im Betrieb schlussendlich eine Prozesslandschaft mit Integrator, die der heutigen sehr ähnlich ist. Die Trennung Infrastruktur und Verkehr funktioniert beim fahrplangebundenen Personenverkehr genau solange, wie der Betrieb mit den geplanten Prozessen abweichungsfrei läuft. Ab dem Moment eines gestörten Betriebs mit geänderten oder improvisierten Prozessen funktioniert die Trennung nicht mehr, weil niemand den operativen Durchgriff auf die verfügbaren Ressourcen hat. Konsequenz: das System erholt sich nur schwerfällig und langsam von Störungen zum Ärger der Kunden. (Erfahrungen aus 3 Schneewintern in Holland) 9

3. Entwicklungen: EU Reformschritte im Überblick 2000 1. EU-Bahnpaket - Diskriminierungsfreier Netzzugang unabhängige Regulationsstelle - Marktöffnung Güterverkehr 1991 EU-Richtlinie 91/440 2004 2. EU Bahnpaket - Harmonisierung Sicherheitsvorschriften und Interoperabilität - Vollständige Öffnung Güterverkehr - Europäische Eisenbahnagentur 2007 Verordnung Service Public 2013 EuGH-Urteil - Ausschreiberegelung - Kein Ausschreibungszwang für schienengebundenen Regional- und Fernverkehr 2013 Entwurf 4. EU-Bahnpaket - Liberalisierung Personenverkehr - Holding-Modell d ll mit Auflagen 2007 3. EU Bahnpaket - Marktöffnung Internationaler zugelassen 2012 Recast - Stärkung Regulator - Unbundling vertagt Personenverkehr - Fahrgastrechte - Zertifizierung Lokführer 10

3. IBM-Liberalisierungsindex Marktöffnung im Zeitplan (Cargo) zeigt Defizite/Handlungsbedarf: Regulation Formalisierung Organisationsformen 11

3. Performance im Bahnsystem 12

3. Abhängigkeit Governance Performance 13

4. Szenarien für die Entwicklung der Liberalisierung in der CH * Lösungsraster : Szenarien / Institutioneller Rahmen Szenario 1 Status quo Bahnreform 2.2 Heute Öffnung IPV mit Kabotage nationaler FV Szenario 3 3. Bahnpaket plus Verordnung 1370 /2007 Szenario 4 3. Bahnpaket plus Verordnung 1370 /2007 1370 plus Szenario 2 Übernahme 3. Bahnpaket (int. Personen- verkehr open access) Ausschreibepflicht RPV Ausschreibung / open access FV (=4. Bahnpaket) Ausschreibepflicht nationaler Personen- Fernverkehr * (Einschätzung der Experten) Zwischen- und Teilschritte sind immer möglich, sofern politisch erwünscht 14

4. Diskriminierungspotentiale entlang der Wertschöpfungskette Diskriminierungen sind möglich bei: Planungs- und Investitionsprozess Infrastrukturzugang und Trassenpreis Trassenplanung und Kapazitätszuteilung Operative Betriebsführung und Gewährleistung eines sicheren Betriebs Personalbereich Informationsprozess und Datensysteme t Technologie-Strategie und Migration 15

4. Diskriminierungspotentiale Die 10 wichtigsten Diskriminierungspotentiale mit hohem Schadenpotential für Mitbewerber: Entscheidungsprozess der Netzentwicklung hinsichtlich Ausbau und Rückbau, einschliesslich zeitlicher Priorisierung Finanzierungsmodalitäten von Infrastrukturanpassungen Wettbewerbsbehindernde Kreuzgeschäfte unter Einbezug mehrerer Divisionen des integrierten Konzerns Festlegung und Vollzug der Technologie-Strategie, einschliesslich Migration Betrieblich-technische technische Anforderungen ngen an die Züge, einschliesslich Rollmaterial- und Personalanforderungen Faktische Prioritäten in der planerischen Trassen- und Haltezeitzuteilung, Einbezug der Netzstabilität und der Trassenqualität Vertraulichkeit von Trassenplanungsdaten, insbesondere im Güter- und Regionalverkehr Geschwindigkeit in der Abwicklung der Trassenbestellprozesse, Qualität der allgemeinen Geschäftsabwicklung Faktische Prioritäten in der operativen Behandlung von Zügen Informationsflüsse zwischen EVU und EIU sowie zwischen EVU und Kunden, Kompatibilität der Informationssysteme 16

5. Handlungsbedarf bezogen auf IST- Zustand Diskriminierungspotenzial i i i i CH-intern Unabhängige Trassenvergabestelle Regulator stärken EU-Kompatibilität / Interoperabilität Systemführerschaften Rollenvielfalt BAV / Bund 17

6. Lösungen für anstehende Problemstellungen? Diskriminierung beim Netzzugang verhindern Ziel: diskriminierungsfreier Netzzugang Stossrichtung: Institutionellen und organisatorischen i Rahmen kurz- und mittelfristig anpassen d. h. 1. regulatorischer Rahmen mit: unabhängiger Trassenvergabestelle starkem Regulator Railcom Performance steigern (Infra CH/ Normalspur) (Wirtschaftlichkeit, Qualität, Sicherheit) Ziel: Max. Wirkung der eingesetzten Mittel (Synergien) Stossrichtung: Rollenklärung Systemführerschaften verbindlich regeln Effizienzsteigerungspotentiale in den Unternehmungen fördern durch Anreizsysteme neue Kooperationsplattformen für kleine TU mit den grossen Holdings schaffen (Kooperation <-> Konkurrenz?) 18

6.1 Regulator heute Sanktionen Einholen von Informationen Stärken Effiziente Umsetzung des rechtlichen Auftrags: Unparteiisches, pragmatisches, kooperatives Verhalten Empfehlungen an Andere Ex-ante (von sich aus) Ex-post (von sich aus) Schlanke Strukturen, geringer Aufwand Kenntnis des Marktes Diskriminierungsfreier Netzzugang beim Güterverkehr nach Bahnreform 2.2. Schwächen Obwohl sich die Bahnen (z.b. im Rahmen der Hearings) beklagen, wird die SKE nicht genutzt. Dies könnte liegen an - aktuell eingeschränktem Aufgabengebiet (z.b. keine Kompetenz bei Beschwerden zur Unterhalts- und Erneuerungsplanung, kein Einfluss bei der Umsetzung der Netzentwicklung) und zu wenig Durchgriffsrechten (wird mit Bahnreform 2.2 nur teilweise i behoben) b - Rollenteilung SKE - BAV - Trasse.ch ist teilweise unklar bzw. definierte Rollen werden in der Praxis nicht konsequent eingehalten Neue Anforderungen EU nur teilweise / mangelhaft erfüllt Ex-post (auf Antrag) 19

6.2 Trassenvergabestelle heute Stärken Effiziente Umsetzung des diskriminierungsfreien Netzzugangs: Unparteiisches Verhalten beim Netzzugang bei gleichzeitiger Bewahrung der Vorteile einer integrierten Planung Marktorientierte und gesamtsystemoptimierende Konfliktlösung mit einem hohen Erfüllungsgrad der Netznutzungswünsche Schlanke Strukturen Hohe Kompetenz und hohes Engagement g der Mitarbeitenden Hohe Reputation bei schweizerischen und ausländischen Bahnen Schwächen Zu geringe Unabhängigkeit von den beauftragenden Bahnen: Governance beinhaltet ein Beeinflussungspotenzial Zu geringe Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Auftrags der Eigentümer Rollenteilung teilweise unklar bzw. definierte Rollen werden in der Praxis nicht konsequent eingehalten Zu geringe Informationsbasis für eine unzweifelhafte Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Fahrplanerstellung 20

6.2 Trassenvergabestelle neu Aktuell neu Eigentümerschaft SBB, BLS, SOB, VöV zu je 25% Bund zu 100% Beauftragung Kündbarer Auftrag der Eignerbahnen Gesetzlicher Auftrag des Bundes Governance VR durch Eigner bestimmt, Strateg. Auftrag, Zuständigkeiten und Zuständigkeiten gemäss Statuten und OR Zusammensetzung des VR durch Bund bestimmt Auftragsmodell für Fahrplanerstellung Unklare Rollenteilung Bahnen/Trassenvergabestelle Klarer Auftrag, Überblick über alle beantragten und bearbeiteten Trassenstudien als Voraussetzungen, dass Trassenvergabestelle die diskriminierungsfreie Auftragserledigung gewährleisten kann Engpassregelung g g Netznutzungspläne gp und Überlastet- Netznutzungspläne gp und Engpassregelung g g Erklärung durch beauftragte Bahnen durch Trassenvergabestelle, Mitwirkung Trassenvergabestelle in Netzentwicklung Inkasso Trassengebühren Durch Bahnen Durch Trassenvergabestelle Zuständigkeit Für Netze der Eignerbahnen Für gesamtes Normalspurnetz 21

6.3 weitere betrachtete Themen im öv Systemführerschaften / Integratorrenrolle Branchenführerschaft Cargo Eigentümerrolle Netzentwicklung und Netzplanung 22

7. EOBI Modell-Entwicklung : Vorgehen Selektion nach Effizienzkriterien (Bericht Weidmann) 4 Infrastruktur- Organisations- Modelle 5 Möglichkeiten der Corporate Governance von Bahnunternehmen 5 mögliche Modelle der Organisation der Bahninfrastruktur Evaluation der 5 Modelle durch Experten Deshalb: Wahl des Modells, das zum aktuellen Stand der Liberalisierung passt, nichts verbaut und Entwicklungspotential V? hat 4 mögliche Bahnliberalisierungsszenarien 23 23

7.1 EOBI Modell-Entwicklung Konzen ntration Bahnlandsch haft V1 Status Quo (+) EU-konforme Governance / Unternehmens- modelle Diskriminierung 24

7.2 Erkenntnis: Trennung verhindern hnlandsch haft Konzen ntration Ba V1 Status Quo (+) V5 Netz AG CH Der regulatorische Rahmen im Status Quo ist ungenügend und muss rasch angepasst werden EU-konforme Governance / Unternehmens- modelle 1. Trennung ohne Zusammenführung der Normalspurinfra verschlechtert die Effizienz des Gesamtsystems 2. Systemrisiken und Nachteile der Trennung überwiegen 3. Fortschreitende Liberalisierung P erhöht Druck auf Trennung Diskriminierung 25

7.2 Gründe gegen vertikale Trennung Trennung ist aus Sicht der Expertengruppe theoretisch machbar, aber die schlechtere Lösung weil: Iterative Netz- und Angebotsentwicklung im Planungsdreieck (Schweizer Erfolgsmodell) nicht mehr stattfindet resp. Wechsel auf Besteller/Ersteller- Prinzip; Synergien auf operativer Ebene zerstört werden (z. B. Managen von Störungsfällen, Kundeninformation); Ineffizienzen bei Führungs- und Supportprozessen entstehen (d. h. Anstieg Abstimmungsbedarf und Bürokratie / Formalismen); Kundennähe der Infrastruktur verloren geht; Innovationen Rad-Schiene erschwert werden (Bsp. ETCS) 26

7.2 Konsequenzen einer Trennung Infrastruktur in der aktuellen Bahnlandschaft CH = Verkehr = Infrastruktur SBB BLS SOB Trennung führt bei den kleineren KTU zur subkritischen Unternehmens- Gö Grösse - d. h. Effizienzprobleme im Gesamtsystem! 27

7.3 EOBI-Modellvarianten: Holding- Modell (Empfehlung Expertengruppe) V5 Netz AG CH hnlandsch haft Konzen ntration Ba V1 Status Quo (+) V2 Holding für SBB+X EU-konforme Governance / U-Modelle Das Holding-Modell ist die einzige (noch) akzeptierte Form für integriert geführte Bahnen und schafft Transparenz Proaktive Nutzung von Gestaltungs- Möglichkeiten der Holding nach OR, die nach 2017/19 (4.EUP) verloren gehen könnten Politische (Ver-)Handlungsfähigkeit der CH gegenüber EU zurück gewinnen 4. Gleichstellung G, P und Infra in Governance Diskriminierung 28

7.3 Holding-Modell als Perspektive Warum das Holding-Modell? Bahnlandschaft h bezüglich Governance vereinheitlichen/bereinigen/vereinfachen Basis schaffen für mittel- und langfristige Entwicklungsperspektiven (CH-intern und EU- Netzzugang) Effizienzverbesserungen im System dank Kooperationen weniger abhängiger EIU 29

7.3 Diskriminierungspotentiale Eignung der Modelle* zur Vermeidung Diskriminierungspotentiale Status quo plus SBB+X als Holding Entscheidungsprozess der Netzentwicklung hinsichtlich Ausbau und Rückbau, einschliesslich zeitlicher Priorisierung Finanzierungsmodalitäten von Infrastrukturanpassungen Wettbewerbsbehindernde Kreuzgeschäfte unter Einbezug mehrerer Divisionen des integrierten Konzerns Festlegung und Vollzug der Technologie-Strategie, einschliesslich Migration Betrieblich-technische Anforderungen an die Züge, einschliesslich Rollmaterial- und Personalanforderungen Faktische Prioritäten in der planerischen Trassen- und Haltezeitzuteilung, Einbezug der Netzstabilität und der Trassenqualität Vertraulichkeit von Trassenplanungsdaten, insbesondere im Güter- und Regionalverkehr Geschwindigkeit in der Abwicklung der Trassenbestellprozesse, Qualität der allgemeinen Geschäftsabwicklung Faktische Prioritäten in der operativen Behandlung von Zügen Informationsflüsse zwischen EVU und EIU sowie zwischen EVU und Kunden, Kompatibilität der Informationssysteme * Ein angepasster regulatorischer Rahmen ist der wichtigste t Einflussfaktor, f um Diskriminierung i i i zu vermeiden. 30

7.3 Perspektive Holding: Harmonisierung Normalspur-Bahnlandschaft Holding-Struktur notwendig Begründung SBB AG BLS AG JA: Weiterentwicklung der aktuellen Konzern/Divisionsstruktur JA: Bereinigung der aktuellen Konzern/Beteiligungsstruktur Systemführer ohne Marktbeherrschung, Balance of Power der SGF, Diskriminierungsfreiheit sicherstellen Balance of Power der SGF, Diskriminierungsfreiheit sicherstellen SOB JA: leichte ec Holding od mit teiner e Verkehrs- und Infra-Tochter Transparenz und ds diskriminierungsfreier ee Netzzugang TPF Thurbo AG JA: Entflechtung der komplexen Diversität der Geschäftsfelder NEIN: Infra-Management der ex-mthb-infra durch SBB, Das Holding-Modell ist beschlossen und wird umgesetzt Kooperation Infra-Management zwischen SBB und Thurbo führt zu Professionalität und Effizienzgewinn 31

8. Empfehlungen der Expertengruppe Die Expertengruppe schlägt folgende Stossrichtungen vor: Starker Regulator RailCom (als Weiterentwicklung der SKE nach Bahnreform 2.2). Neutrale unabhängige Trassenvergabestelle, die den diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellt Systemführerschaften und Rollenklärungen als Grundlage effizienzsteigernder Kooperationen zwischen den EIU Holding-Modell als Grundlage für integrierte Führung mit organisatorischer, wirtschaftlicher und institutioneller Entflechtung der Infrastruktur von den Verkehrssparten und damit Sicherstellung von Transparenz, Vertrauen für Kooperationen, Vermeidung der vertikalen Trennung 32

8. Empfehlungen der Expertengruppe Die Expertengruppe schlägt den pragmatischen und etappierbaren Weg vor: um das bestehende System weder zu destabilisieren noch zu gefährden um die hohe Qualität und Leistungsfähigkeit zu erhalten. um das schweizerische Bahnsystem der europäischen Entwicklung anzunähern 33

9. Fazit Es geht nicht primär um die Umsetzung des EU- Rechts, sondern um aktive Gestaltung und Weiterentwicklung des gut funktionierenden Schweizer Systems und somit eine kluge Annäherung an die EU-Regeln. Lieber vor der Marktöffnung das System gut aufstellen, statt mit einem nicht optimal aufgestellten System in die Marktöffnung gehen. Vorschläge der Expertengruppe sind einstimmig 34

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur

Erfüllung des Expertenauftrages Die Expertengruppe prüft, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen und wann verkehrspolitischer Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des Systems Infrastruktur / Schiene in der Schweiz besteht. Die Expertengruppe untersucht Optionen und unterbreitet Vorschläge für ein unternehmerisch und verkehrlich sinnvolles und in der Schweiz praktikables Modell, das den Verpflichtungen gegenüber der EU sowie den schweizerischen Interessen Rechnung trägt, der Weiterentwicklung des qualitativ guten öffentlichen Schienenverkehrs dient und ein über alle Unternehmen hinweg funktionierendes öv-gesamtsystem sicherstellt. 36

Empfehlungen und weitere Schritte heute Schritt 1 Schritte x, y Zielzustand Bahnlandschaft SBB + X SBB + X SBB + X Mehrere Unternehmen Wettbewerbsintensität Organisation Infrastruktur Systemführerschaften Wettbewerb im Güterverkehr Integrierte Unternehmen Fallweise Zusammenarbeit Integrierte Unternehmen in Holdingstruktur Beauftragte Systemführerschaften (v.a. Infrastruktur) Diskriminierungsfreiheit trasse.ch getragen trasse.ch als Bundesvon SBB, BLS, SOB AG, zuständig für und VöV interoperables Netz Überwachung Wettbewerb Schiedskommission für den Eisenbahn- verkehr (SKE) RailCom Marktöffnung Personenverkehr Netzgesellschaft für interoperables Netz (Holding oder getrennt) (Ausschreibe-) Wettbewerb Netzgesellschaft für interoperables Netz RailCom Empfehlung EOBI später zu entscheiden 37

Zeitplan erster Schritt EOBI Schritt Bis wann? Anhörungen zum Bericht August 2013 Runder Tisch September 2013 Entscheid Bundesrat Dezember 2013 Vernehmlassungsvorlage Frühjahr 2014 Botschaft an das Parlament Ende 2014 38

Besten Dank 39