Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom

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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom 23.02.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Europa-Sekretär/in handelt es sich um eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs nach den Vorschriften der jeweiligen Bildungsträger oder nach landesrechtlichen Regelungen. Ausbildungsinhalte Folgende Lehrinhalte aus drei der Fremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch/Italienisch oder Russisch werden in der Regel im Fremdsprachenbereich vermittelt: In der ersten und zweiten Fremdsprache: Umgangs- und Handelssprache Handelskorrespondenz Betriebswirtschaftslehre und Handelsrecht des jeweiligen Landes Landeskunde Stenographie und Maschinenschreiben in der Fremdsprache In der dritten Fremdsprache: Umgangssprache und Grammatik Handelssprache und Handelskorrespondenz Folgende Lehrinhalte werden im Bereich Wirtschaft und Recht vermittelt: Internationale Wirtschaftskunde: Internationale Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsgeographie Internationale Beziehungen und Organisationen Vorbereitung von Sitzungen, Tagungen und Reisen Kenntnisse von Geräten und Kommunikationsmitteln

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Ausbildung besteht im Wesentlichen aus schulischem Unterricht im Klassenverband mit praktischen Übungen (beispielsweise im Sprachlabor und am Computer). An den meisten Bildungseinrichtungen kommt ein Praktikum - zum Beispiel in einem kaufmännischen Betrieb - hinzu, je nach Bildungseinrichtung auch ein Auslandsaufenthalt (zum Beispiel, um das Praktikum zu absolvieren oder um eine Prüfung vor einer ausländischen Handelskammer abzulegen). Ausbildungsstätten Berufsfachschulen Berufskollegs Ausbildungssituation/-bedingungen Der theoretische und praktische Unterricht wird in den Räumen der Ausbildungsstätte erteilt. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt, wie die meisten das von der allgemein bildenden Schule her kennen, meist in Unterrichtsräumen und Hörsälen, zum großen Teil auch in Sprachlabors. Bei der Erledigung verschiedener Fachaufgaben (zum Beispiel fremdsprachlicher Geschäftskorrespondenz) gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Die Ausbildung in den Schulen besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit umfasst zum einen die Unterrichtszeit in der Schule (bei Vollzeitunterricht am Vor- und Nachmittag, etwa 30 Stunden je Unterrichtswoche). Bei Teilzeitveranstaltungen wird der Unterricht jeweils an zwei Abenden in der Woche, gelegentlich auch samstags abgehalten. Hinzu kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden). Die Vorbereitung auf ausbildungsbegleitende Teilprüfungen kann diesen Zeitaufwand noch erhöhen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht und in der praktischen Ausbildung eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die für schulisches Lernen üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Im theoretischen und praktischen Unterricht an den staatlichen oder privaten Wirtschafts- oder Fremdsprachenschulen und -akademien wird im Klassenverband gelernt. Es gibt also das von der allgemein bildenden Schule her gewohnte Miteinander von Lernenden und Lehrenden, in der Regel in überschaubaren Gruppen. In der praktischen Ausbildung erledigen angehende Europa-Sekretäre/Europa-Sekretärinnen unter Anleitung Fachaufgaben (zum Beispiel Erledigen von Geschäftskorrespondenz). Finanzielle Aspekte Europa-Sekretäre und -Sekretärinnen werden meist an privaten, teils staatlich anerkannten Sprachen- und Wirtschaftsschulen oder Berufskolleg ausgebildet. Eine Ausbildungsvergütung erhalten die Schülerinnen und Schüler nicht. Während der schulischen Ausbildung fallen Kosten an, zum Beispiel für Fachliteratur und Arbeitsmittel und für Prüfungen. In der Regel werden Lehrgangsgebühren erhoben. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so ist jedoch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in der Regel 1 bis 3 Jahre. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 7824-32 in KURSNET) Europa-Sekretär(in) ESA Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Berufsfachschulen und Berufskollegs durchgeführt. In die Ausbildung können auch fachpraktische Abschnitte im In- oder Ausland integriert sein. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit und Teilzeit an privaten, zum Teil staatlich anerkannten Wirtschafts- oder Fremdsprachenschulen und -akademien. Häufig können während der Ausbildung zusätzliche Abschlüsse im Fremdsprachenbereich erworben werden. In Hessen kann eine landesrechtlich geregelte Ausbildung auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen absolviert werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 7824-32 in KURSNET) Europa-Sekretär(in) ESA

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung endet mit einer internen, zum Teil staatlich anerkannten Prüfung des jeweiligen Bildungsträgers oder (teilweise zusätzlich) mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. In Hessen wird eine staatliche Abschlussprüfung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Berufsfachschulen und gemäß der landesspezifischen Berufsfachschulgesetze und Verordnungen durchgeführt. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass die erforderlichen Leistungsnachweise während der Ausbildung erbracht und die vorgeschriebenen Praktika absolviert wurden. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung erfolgt in der Regel schriftlich und mündlich. Geprüft wird zum Beispiel in den Bereichen: Fremdsprachen Textverarbeitung Betriebswirtschaftslehre Datenverarbeitung Informations- und Büromanagement Deutsch In Hessen muss zudem eine Prüfungsarbeit in Form einer Hausarbeit angefertigt werden. Die Prüflinge sollen in der Prüfungsarbeit nachweisen, dass sie fachbezogene Aufgabenstellungen selbstständig erfassen, darstellen und lösen können. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Bildungsträger bzw. die Bestimmungen von Hessen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder dem Lehrgangsträger abgenommen. Erwerb von Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der Schule können während der Ausbildung verschiedene Qualifikationen, wie zum Beispiel Fremdsprachenzertifikate (Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Landes), erworben werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnungen der einzelnen Bildungsträger lauten: Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin Staatlich anerkannter Europa-Sekretär/Staatlich anerkannte Europa-Sekretärin Staatlich geprüfter Europa-Sekretär/Staatlich geprüfte Europa-Sekretärin Europa-Sekretär ESA/Europa-Sekretärin ESA Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird meist die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Bei einigen Schulen genügt auch ein mittlerer Bildungsabschluss, größtenteils allerdings in Verbindung mit einer vorherigen Berufsausbildung oder -erfahrung und entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen. Bei einigen Schulen wird eine Ausbildung in den Bereichen Fremdsprachen oder Büro vorausgesetzt. Die Schulen treffen eine Auswahl unter den Bewerbern und Bewerberinnen. Dabei wird vor allem auf ausreichende Vorkenntnisse in den entsprechenden Fremdsprachen geachtet.

Schulische Vorbildung - rechtlich Die Bildungsträger verlangen in der Regel die allgemeine oder auch die fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Zum Teil wird ein mittlerer Bildungsabschluss als Mindestvoraussetzung akzeptiert, meist allerdings in Verbindung mit einer Berufsausbildung oder -tätigkeit und entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 7824-32 in KURSNET) Europa-Sekretär(in) ESA Berufliche Vorbildung - rechtlich In der Regel wird keine vorherige Berufspraxis verlangt. Manche Bildungsträger setzen jedoch eine Berufsausbildung oder -erfahrung im kaufmännischen oder fremdsprachlichen Bereich voraus oder bewerten sie zumindest positiv. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 7824-32 in KURSNET) Europa-Sekretär(in) ESA Mindestalter Von einigen Bildungseinrichtungen wird ein Mindestalter zwischen 17 und 24 Jahren erwartet. Höchstalter Einige Bildungsträger legen Höchstaltersgrenzen fest, zum Beispiel 24 Jahre oder 40 Jahre. Auswahlverfahren Bei der Auswahl spielt oft der schulische Leistungsstand (zum Beispiel mindestens befriedigend) beziehungsweise Kenntnisstand in den gewählten Fremdsprachen eine Rolle. Manche Schulen führen Sprachtests durch. Auch kaufmännische Vorkenntnisse oder Berufspraxis können bei der Auswahl eine Rolle spielen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An fast allen Bildungseinrichtungen wird vorausgesetzt, dass die Bewerber/innen in den gewählten Fremdsprachen Vorkenntnisse besitzen, auf die sich aufbauen lässt. Perspektiven nach der Ausbildung Europa-Sekretäre und -Sekretärinnen arbeiten hauptsächlich in deutschen oder ausländischen export- und/oder importorientierten Handelsoder Produktionsunternehmen. Während der Ausbildung beziehungsweise Fortbildung wird ihnen ein breites Fachwissen vermittelt, das die Ausübung verschiedener Tätigkeiten ermöglicht. Beschäftigte in diesem Bereich werden sich nach ihrer Ausbildung in der Regel auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren (zum Beispiel auf Bereiche wie Fremdsprachensekretariat, Importsachbearbeitung oder Handelsübersetzung). Nach einigen Jahren Berufserfahrung und mit den entsprechenden Kenntnissen besteht auch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und eine eigene Firma, zum Beispiel ein Übersetzungsbüro, zu gründen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Europa-Sekretäre und -Sekretärinnen sollten zum Beispiel immer mit den neuesten Verfahren und Methoden der modernen Büroorganisation vertraut sein und Neuerungen im Bereich Computersoftware und Bürokommunikationseinrichtungen kennen und anwenden können. Zusätzlich gilt es, sich regelmäßig über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zu informieren. Die Notwendigkeit des Lernens bleibt also auch nach beendeter Ausbildung weiter bestehen und wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Berufsalltag erforderlich sind, lassen sich nur durch gezielte Weiterbildung erwerben. Sei es ein Seminar zu Themen wie internationale Wirtschaftsbeziehungen, Außenwirtschaft, Export/Import, Büroorganisation, Bürokommunikation oder Textverarbeitung und EDV, seien es Kurse zur Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse: Eine passende Weiterbildung sichert die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Auch eine längere Fortbildungsmaßnahme, zum Beispiel Fremdsprachenbetriebswirt/in, Fremdsprachenkaufmann/-kauffrau oder Fachkaufmann/-kauffrau für Außenwirtschaft, fördert die berufliche Entwicklung. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, kommt auch ein Studium in Frage, beispielsweise im Bereich Dolmetschen, Übersetzen oder Betriebswirtschaft. In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Europa-Sekretär/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Europa- Sekretär/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Bürowirtschaft, kaufmännische Verwaltung fremdsprachliche Wirtschaftsassistenz, Übersetzen, Dolmetschen Fremdenverkehr, Touristik, Hotel- und Gaststättengewerbe Flugbegleitung Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen mit dem Beruf Europa-Sekretär/in besteht in Büro- und Verwaltungstätigkeiten mit fremdsprachlichen Anteilen, zum Teil nur in der Anwendung von Fremdsprachenkenntnissen.

Gesetze/Regelungen Dies gilt nur für Bundesland Hessen: Verordnung über die Abschlussprüfung an den als Ergänzungsschulen staatlich anerkannten zweijährigen Berufsfachschulen für Europasekretariat vom 15.02.2000 (Hess.ABl. S. 221), geändert am 17.05.2005 (Hess.ABl. S. 237) Fundstelle: 2000 (Hess.ABl. S. 221), 2005 (Hess.ABl. S. 237) Volltext (pdf, 1363kB)