www.fsgbmhs.at Heinrich Himmer 13.05.2016
Heinrich Himmer 2016 Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungsvoraussetzungen für l 1 und l 2a2 Alle anderen Entlohnungsgruppen (zb l 2a1, l 2b1) und Artikel X Verträge starten im alten Dienstrecht Sonderregelung für FachpraktikerInnen* ALT ALT ALT ALT ALT 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 NEU NEU NEU NEU NEU *Optionsrecht möglich, wenn gemäß 38 Abs. 5 2. Satz VBG die Lehramtsausbildung (240 ECTS) berufsbegleitend absolviert (Ausbildungsphase, 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, 48 Z 4 VBG) wird. Auch wenn diese Ausbildung derzeit noch gar nicht angeboten wird, kann das neue Dienstrecht (beim Einstieg) gewählt werden ab 2019 NEU
Heinrich Himmer 2016 Verträge Altes Dienstrecht I L unbefristet II L ausschließlich ungesicherte Stunden Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich unbefristet Mischverträge I L Unbefristet: gesicherte Stunden Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre) Artikel X 1 1 1 1 1 2 Jahre 3 Jahre unbefristet* *kein Rechtsanspruch Sonderverträge 5 Jahre Befristung Befristung Befristung unbefristet Anrechnung Berufspraxis (max. 14 Jahre l1, max. 12 Jahre l2)
Heinrich Himmer 2016 II L Verträge nur wenn Altes Dienstrecht 42 b Abs. 2 VBG 1. 2. Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen), Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann, 3. Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden, 4. Verwendung in Freigegenständen undunverbindlichen Übungen, 5. Verwendung in der Nachmittagsbetreuung, 6. Verwendung in der Lehrerreserve, 7. sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
Heinrich Himmer 2016 Verträge Neues Dienstrecht Verwendungserfolg nach IP 1) Durch besondere Leistungen erheblich überschritten 2) Aufgewiesen 3) Nicht aufgewiesen Weiterbeschäftigung 1) ja 2) ja 3) nein pd* IP* grundsätzlich unbefristet 1 1 1 1 1 Befristung bis zu 5 Jahre möglich * pd = Pädagogischer Dienst * IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.
Heinrich Himmer 2016 Arbeitszeit ALT Dienstrecht NEU II L 1 U-Std = 1 h 40 Stunden / Woche LVG I LVG II LVG III LVG IV LVG IVa LVG IVb LVG V LVG Va LVG VI I L 1 U-Std = 1,167 WE 1,105 WE 1,050 WE 0,913 WE 0,955 WE 0,977 WE 0,875 WE 0,825 WE 0,750 WE ab 18:45 Uhr: 4/3 Zuschlag 20 Stunden je Woche Rest auf 40 h/w Inkl. 1. Std/W + 10 h Pool Unterricht Zusätzlich Vor-/ Nachbereitung, Sprechtage, Konferenzen, Mögliche Supplierung 22 Stunden je Woche 1 2 Stunden je Woche (72 h/jahr) Rest auf 40 h/w Inkl. 24 h/jahr LVG I, II 1 h = 1,1 h Rest = 1:1 1 Stunde für KV, Mentoring, Fachkoordination, QIBB, Lehrmittelsammlung + mögliche Verordnungen oder Vertiefende Eltern/ Schüler- Gespräche
NL Heinrich Himmer 2016 Sonstiges ALT Pflicht ~ 25 % Dienstrecht Überstunden NEU Pflicht max. 3 U-Std Keine fix vorgegebenen Zeiten Pflicht zur Fortbildung Mindestens 15 Stunden außerhalb des Unterrichts Haupturlaub = Sommerferien Bis 100 % Urlaub Beginnt spätestens 1 Woche nach Ferienbeginn und endet am Montag 1 Woche vor Schulbeginn Erzieher/innen* Bis 50 % *ab 2019 soll es ein eigenes DR für Soz.Päd. innen geben
Besoldungsdienstalter Grundlagen Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare Vor(dienst)zeiten Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen Einrichtungen Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht) Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90% Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9 Monate)
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Einschlägigkeit Einschlägige Vordienstzeiten eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichtspraktikum, die Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes. siehe auch 26 Absatz 3 Vertragsbedienstetengesetz VBG H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Anrechnung Weitere Voraussetzungen für die Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter sind Berufspraxis wurde auf Grundlage eines (freien) Dienstverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind Anrechenbare Berufspraxiszeiten sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen. Anstellung ist auch möglich wenn zumindest 50 % der vorgeschriebenen Berufspraxis vorhanden ist (mindestens 1 Jahr) H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Konkrete Beispiele Anrechenbar sind (BGBl. II Nr. 283/2015) jedenfalls Vorgeschriebene Berufspraxis siehe dazu 38 Abs. 6, Abs. 7 VBG und Anlage 1 zum BDG Zusätzliche einschlägige Tätigkeit je nach Gegenstand bis zu 6 Jahre für allgemeinbildende Gegenstände zb Lektor/innentätigkeit (Deutsch), Reiseleitung (Fremdsprachen) bis zu 12 Jahre für berufsbildende Gegenstände zb Steuerberatung (Wipäd), Entwicklung/Bau/Wartung Anlagen (Maschinenbau) Lehrtätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, Lehrer/innen- Austausch/Vermittlung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder einer öffentlichen Schule im Ausland (gem. österreichischem Schulorganisationsgesetz - BGBL 242/1969) bis zu 12 Jahre Lehrtätigkeit an einer Uni, FH, PH bis zu 6 Jahre Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung bis zu 6 Jahre (außerhalb des Fachgebiets bis zu 3 Jahre) Sonstige wichtige Zeiten nur nach Zustimmung des Bildungsministeriums H. Himmer 2015
Gehaltsberechnung Grundgehalt alt/grundgehalt neu Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema l1, l2a2, l2a1, > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd) Zusätzlich möglich Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, ) pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt Überstunden = Mehrdienstleistungen Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen) Sonstiges (zb Belohnungen) Fächervergütungen (pd)
Gehaltstabelle II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht ab 01/2016
Gehaltstabelle I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht ab 01/2016
Gehaltstabelle Neues Dienstrecht Vorrückung > 3,5* Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Entlohnungsschema + Fächervergütung > 12 x im Jahr > Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien > Einstellung ab dem 15. Fehltag während des Schuljahres LVG I, II 32,4 je Wochenstunde LVG III 13,2 je Wochenstunde Entlohnungsstufen * 3,5 Jahre als Master 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS
Heinrich Himmer 2016 Gehalts-Zusatz Altes Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Klassenvorstand 10x/Jahr 192,5 (l1) 169,2 Bildungsberatung 10x/Jahr 154/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Kustodiate 10x/Jahr zb FGr II 154 (l1) 130,7 Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Überstunden Einrechnungen bis max. 20 WE zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Einrechnung wenn mehr als 2 Stunden LVGr. II, sonst Vergütung Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 2. Supplierstunde pro Woche Pool < 10 Stunden pro Jahr 35,5 (l1) 30,4 zb Lernbegleitung (37 Euro) oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Heinrich Himmer 2016 Gehalts-Zusatz Neues Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Derzeit/Verordnung Bildungsberatung 10x/Jahr 154/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Mentoring Zulage bei Betreuung von 1 = 90 2 = 120 3 = 150 Überstunden Einrechnungen zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 25. Supplierstunde pro Schuljahr ~ 34,5 Euro zb Lernbegleitung (37 Euro) Wenn noch nicht in den 2 Stunden je Woche abgedeckt oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Mehrdienstleistungen 61 Abs. 1 GehG Überschreitet der Lehrer durch 1. Dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen, 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere Vergütung: 1,30 % des Monatsgehalts 1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)* 1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L *Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung
Mehrdienstleistungen 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz Die Vergütung der MDL wird eingestellt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zb Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand) am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zb auch Weihnachts- oder Osterferien) wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr) Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag
Karriere Diagramm Entfallstage MDL
Kurz-Vergleich Basis 14 Gehälter Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch (LVG I) Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL Neu = 20 gehaltene Stunden Alt IL/l1 + MDL Werte 2016 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.432,20 Stufe 3 2.614,60 Stufe 6 3.169,70 MDL* 36 Wochen 271,56 291,92 353,90 Gesamt (14 x) 2.703,76 2.906,52 3.523,60 *MDL: Bruttogehalt x 1,30 % MDL-Faktor x 3,34 MDL x 36 Wochen / 14 Neu pd Werte 2016 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.545,70 Stufe 2 2.900,20 Stufe 3 3.255,80 Fächervergütung* 555,43 555,43 555,43 Gesamt (14 x) 3.101,13 3.455,63 3.811,23 *Fächervergütung: 32,40 x 20 gehaltene Stunden x 12/14
Karriere Pädagogische Sonderaufgaben Administrative Tätigkeiten Leitung Lehrer/innen Bildung Schulaufsicht Personalvertretung
Vertragsende o o o o o o Kündigung (mit Gründen!) Entlassung Einvernehmliche Auflösung Zeitablauf (bei befristeten Verträgen) nach einjährigem Krankenstand (Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) im neuen DR gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr o Tod
Kontakt Heinrich Himmer heinrich@himmeronline.com 0676/531 32 42 www.facebook.com/heinrich.himmer www.twitter.com/heinrich1110