Individueller Schüleraustausch

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Transkript:

Individueller Schüleraustausch in der Sekundarstufe 1 Grundsätzlich gilt: Auslandsaufenthalte finden in der Oberstufe statt und nicht in der Sekundarstufe 1. In den fünf Jahren der Unter- und Mittelstufe können Schülerinnen und Schüler nur in begründeten Einzelfällen von der Schulleitung für die Dauer von maximal einem Jahr beurlaubt werden, wenn beispielsweise die gesamte Familie des Schülers berufsbedingt einige Zeit im Ausland verbringt. In der Regel wird die im Ausland verbrachte Zeit an der deutschen Schule nachgeholt, d.h. das verpasste Jahr muss wiederholt werden. Insbesondere der Jahrgang 9 ist von Auslandsaufenthalten ausgenommen, da hier die Berechtigung für den Besuch der Gymnasialen Oberstufe mit dem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 10 erworben wird. Falls dennoch ein Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe 1 gewünscht wird, bieten sich hier Sprachreisen in den Ferien oder der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland an, die nach deutschen Richtlinien unterrichtet und Zeugnisse sowie Abschlüsse vergeben darf. Weitere mögliche Ausnahmen sind am Gymnasium nur bei besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in Absprache mit den Oberstufengeneralisten der Bezirksregierung denkbar. In diesem Fall müssen die den Schüler unterrichtenden Fachlehrer in einer Klassenkonferenz über eine mögliche Vorversetzung entscheiden. Nach unseren Erfahrungen sind aber gerade bei der Stofffülle unter G8 Auslandsaufenthalte in der Sekundarstufe 1 nicht empfehlenswert. in der Sekundarstufe 2 Das Ministerium liefert klare Vorgaben zum Zeitpunkt sowie zur Dauer eines Auslandsaufenthalts in oder nach der Jahrgangsstufe 10. Hier finden Sie Informationen, die folgendermaßen gegliedert sind:

1. den geeigneten Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt finden 2. Vorgehen bei der Beantragung einer schulischen Beurlaubung 3. Termine, die bei Ihren Planungen zu berücksichtigen sind 4. Hilfe und Unterstützung, die das Cecilien-Gymnasium leisten kann 1. den geeigneten Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt finden Bei der Überlegung, ob und wann Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe eine Schule im Ausland besuchen können, sind zunächst Vorgaben und Regelungen des Schulministeriums zu beachten. Diese können auf der Seite des Schulministeriums NRW nachgelesen werden: link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/schulsystem/schulformen/gymnasium/merkblaett er/merkblatt_zum_auslandsaufenthalt.pdf Für den Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts während der Sekundarstufe 2 gibt es mehrere Möglichkeiten: - ein halbes Jahr im 1. Halbjahr der Einführungsphase (Stufe 10.1) : Der Schüler / die Schülerin verbringt das 1. Halbjahr vom Sommer bis Ende Januar im Ausland. Das 2. Halbjahr der Stufe 10 verbringt er/sie wieder in Deutschland. Die Noten aus Klasse 9 sind hierbei unerheblich, es gelten keine Anforderungen an bestimmte Leistungen. Der Schüler wird für die Dauer von einem Halbjahr beurlaubt und erhält selbstverständlich für das erste Halbjahr kein Zeugnis vom Cecilien-Gymnasium. Nach Rückkehr aus dem Ausland müssen die Schüler im 2. Halbjahr die Versetzung in die Qualifikationsphase (Stufe 11) erlangen. - für ein ganzes Jahr während der Einführungsphase (Stufe 10) oder für ein Halbjahr im 2. Halbjahr (Stufe 10.2)

MIT Wiederholung der Einführungsphase: Die Schülerin / der Schüler geht nach Klasse 9 ins Ausland und verbringt dort ein ganzes Jahr, also die komplette Jahrgangsstufe 10, bzw. das zweite Halbjahr (10.2) der Einführungsphase. Nach der Rückkehr wiederholt er/sie die Einführungsphase (Stufe 10), das Auslandsjahr wird dabei nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet. Die Noten aus Klasse 9 unterliegen keinen speziellen Anforderungen, allerdings muss die Versetzung in die Stufe 10 erlangt worden sein, da ja das 10. Schuljahr im Anschluss an den Auslandsaufenthalt wiederholt wird. OHNE Wiederholung der Einführungsphase (früher Vorversetzung ): Die Schülerin / der Schüler verbringt das ganze 10. Schuljahr im Ausland und geht nach der Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase (Stufe 11). Dafür müssen die Noten des Halbjahreszeugnisses in Klasse 9 (9.1 oder 9.2) gut oder befriedigend sein, nur in einem schriftlichen Fach (Mathematik, Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache) darf einmal die Note ausreichend auftauchen (vgl. Merkblatt des Schulministeriums). Für Schüler und Schülerinnen, die das Latinum anstreben, sind weitere Vorgaben des Schulministeriums zu beachten. Um den Abschluss zu erlangen, können externe Prüfungen nötig sein. - nach der Einführungsphase für ein ganzes Jahr: Die Schülerin / der Schüler beendet die Einführungsphase und geht dann für ein ganzes Jahr (also in Jahrgang 11/Q1) ins Ausland und beginnt nach der Rückkehr mit der Qualifikationsphase. Hierbei muss die Jahrgangsstufe 11 wiederholt werden. Ein Auslandsaufenthalt von einem halben Jahr ist nach der Einführungsphase nicht möglich, da die Qualifikationsphase nicht unterbrochen werden darf. In diesem Fall muss die Schülerin / der Schüler in die Qualifikationsphase versetzt worden sein. - Tertialaufenthalte: Da die Zeiträume der Schuljahreseinteilung ( terms ) an ausländischen Schulen häufig nicht deckungsgleich zu unseren 2 Schulhalbjahren sind, treten Nachfragen nach Tertialaufenthalten auf. Dabei ist der Besuch eines terms, also vom Ende der Sommerferien bis Dezember unproblematisch, der Schüler setzt nach Rückkehr aus dem Ausland seine Schullaufbahn in der EF.1 (10.1) fort, erhält aber kein Zeugnis am Ende des Schuljahres.

Der andere Fall, der Besuch zweier aufeinanderfolgender terms, ist dagegen problematisch: Kommt die Schülerin / der Schüler erst Ostern aus dem Ausland zurück, muss sie / er in den verbleibenden wenigen Wochen des 4. Quartals alle versäumten Klausuren und Leistungen des 2. Halbjahres nachholen und in allen Fächern in diesen ca. 10 Wochen des 4. Quartals so gute Leistungen erbringen, dass die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erlangt wird. Dies bedeutet eine extrem hohe Arbeitsbelastung und eine enorme Stofffülle, die aufgearbeitet werden muss. Da die Inhalte des Unterrichts an ausländischen Schulen nicht in allen Punkten unseren Anforderungen entsprechen, müssen zusätzlich auch versäumte Inhalte des 1. Halbjahres aufgearbeitet werden. Dies ist unter G8 Bedingungen sehr arbeitsintensiv und belastend. Auch für die Fachlehrer bedeutet ein Tertialaufenthalt eine enorme Mehrbelastung, da Nachklausuren und mündliche Prüfungen erstellt werden müssen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Schüler, die zwei terms an einer ausländischen Schule verbracht haben, unter hoher Arbeitsbelastung und schwächeren Prüfungsresultaten gelitten haben. Daher plädieren wir am Cecilien-Gymnasium für einen halb- oder ganzjährigen Auslandsaufenthalt. Natürlich ist auch nach dem Abitur ein Auslandsaufenthalt möglich (als au pair, freiwilliges soziales Jahr, etc.). 2. Vorgehen bei der Beantragung einer schulischen Beurlaubung Sobald die Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt getroffen ist, müssen Sie den Antrag auf schulische Beurlaubung für die Zeit des Auslandsaufenthaltes stellen, um die Kontinuität der Schullaufbahn Ihres Kindes zu gewährleisten und den Platz am Ceci nicht zu verlieren. Dazu können Sie die zwei entsprechenden Anträge bei mir (im Oberstufenbüro Raum 0.8) abholen oder von der Homepage www.ceci.de Oberstufe / Auslandsjahr ausdrucken. Zu den beiden Anträgen benötige ich außerdem das Halbjahreszeugnis der Klasse 9.1. Bitte reichen Sie alle Formblätter mit der Zeugniskopie bis zu den Osterferien an mich (auch gerne über das Sekretariat) ein. Ich prüfe die Anträge nebst Zeugnis und werde die Genehmigung der Beurlaubung formulieren, die der Schulleiterin Frau Fahnenbruck zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt und Ihnen dann wenige Tage später zugestellt wird.

Der Antrag auf Beurlaubung ist verbindlich. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Kind bei Problemen nicht früher aus dem Ausland zurückkommen und am Unterricht des Cecilien-Gymnasiums teilnehmen darf. Eine Verlängerung hingegen ist aber nur in Ausnahmefällen mit begründeten Anträgen möglich, da eine Verlängerung (um ein term bzw. ein Halbjahr) bedeutet, dass die Zeugniskonferenz und damit alle ihr Kind unterrichtenden Fachlehrer tagen müssten, um rückwirkend Prognosen zum Leistungsstand und einer erfolgreichen Mitarbeit Ihres Kindes zu treffen. Da dies nur schwerlich möglich ist und ein erhebliches Risiko besteht, dass Ihr Kind nach einer Verlängerung des Auslandsaufenthalts womöglich nicht erfolgreich dem Unterricht des Cecilien-Gymnasiums folgen kann, legen sich Eltern mit ihren Anträgen verbindlich für einen Zeitraum fest. 3. Termine, die bei Ihren Planungen zu berücksichtigen sind Termine, die zu beachten sind: Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine langfristige und zeitintensive Planung. Diese sollte rechtzeitig begonnen werden. Dabei sind bestimmte Termine und Fristen einzuhalten. - Im Mai / Juni jeden Jahres werden die Klassenlehrer bzw. ich in den Jahrgängen 8 nach dem Interesse an einem Auslandsaufenthalt in Stufe 10 fragen und Interessierten die Einladung für die Informationsveranstaltung in der Aula verteilen. Der Termin dieser Veranstaltung wird auch rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben. - Jeweils im Juni wird eine Informationsveranstaltung in der Aula angeboten, auf der über schulische Bestimmungen und Bedingungen für einen Auslandsaufenthalt informiert wird. SchülerInnen, die im Ausland waren, berichten an diesem Abend von ihren Erfahrungen und stehen für Fragen zur Verfügung. - Die Fristen der meisten Organisationen, die man mit der Planung beauftragen kann, liegen im Oktober / November für das kommende Schul(halb)jahr. - Der Antrag auf Beurlaubung vom Cecilien-Gymnasium sollte spätestens bis zu den Osterferien eingereicht werden. 4. Hilfe und Unterstützung, die das Cecilien-Gymnasium leisten kann

Das Cecilien-Gymnasium kann dabei helfen, Kontakte zu Schülerinnen und Schülern herzustellen, die im Ausland waren und so Informationen aus erster Hand liefern können. Ich berate Sie bei Ihren Plänen und Planungen. Ich prüfe die Noten Ihres Kindes in der Jahrgangsstufe 9 und werde den Beurlaubungsantrag entsprechend formulieren, der der Schulleiterin zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt wird. Rechtzeitig (am Ende der Jahrgangsstufe 8 im Mai/Juni eines jeden Jahres) biete ich Ihnen in einer Informationsveranstaltung alle Informationen, die Sie für Ihre Überlegungen brauchen. Die zugehörige PPP ist auch auf der Homepage angelegt. Was ich nicht leisten kann und darf, ist, eine passende Schule für Ihr Kind im Ausland zu suchen. Ich darf Ihnen keine Organisationen empfehlen bzw. die verschiedenen Veranstalter bewerten. Falls Sie noch Fragen haben, so mailen Sie mir diese gerne (Adresse siehe unten) oder Sie lassen sich telefonisch vom Sekretariat mit mir verbinden. Gerne kann auch Ihr Kind persönlich zu mir ins Oberstufenbüro (Raum 0.8) kommen. Stefanie Theuer, Koordination individueller Schüleraustausch email: Theuer@ceci.de