A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N EN z u r R E I F E P R Ü F U N G A L T E F O R M ( b i s i n k l u s i v e S c h u l j a h r 2 0 1 3 / 1 4 ) Teil I 1. Allgemeine Reifeprüfung: Die Reifeprüfung besteht entweder aus einer Hauptprüfung oder aus einer freiwilligen Vorprüfung einer Hauptprüfung. Die Vorprüfung wird in Form einer Fachbereichsarbeit (FBA) abgelegt. Die Hauptprüfung besteht aus 1. schriftlichen Teilprüfungen (Klausuren) 2. mündlichen Prüfungen Es gibt drei Varianten der Reifeprüfung: Variante 1: FBA, drei Klausuren, drei mündliche Prüfungen Variante 2: vier Klausuren, drei mündliche Prüfungen Variante 3: drei Klausuren, vier mündliche Prüfungen Weiters gilt es zu beachten: Jeder Prüfungskandidat muss zumindest vier unterschiedliche Prüfungsgegenstände wählen. Jeder Prüfungskandidat muss eine mündliche Schwerpunktprüfung ablegen. Eine Fremdsprache muss mündlich gewählt werden. Eine lebende Fremdsprache muss schriftlich oder mündlich gewählt werden. In der Sportklasse muss Sportke entweder schriftlich oder mündlich gewählt werden. 2. Jahresprüfungen im Rahmen der Reifeprüfung Wird ein Pflichtgegenstand in der 8. Klasse nicht positiv abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung im Rahmen der Reifeprüfung als Jahresprüfung abzulegen. Dies gilt für den Fall, dass die Schülerin/der Schüler den betreffenden Gegenstand nicht zur Matura gewählt hat. Bei Pflichtgegenständen mit Schularbeiten ist eine schriftliche mündliche Jahresprüfung abzulegen. Bei Gegenständen ohne Schularbeiten nur eine mündliche Jahresprüfung. 3. Zusatzprüfungen: Zusatzprüfungen können im Rahmen der Reifeprüfung in den Fächern (Alt-)Griechisch, Latein Darstellender Geometrie abgelegt werden, wenn diese Gegenstände entweder als Freigegenstand oder als Wahlpflichtfach besucht wurden. Diese Zusatzprüfungen bestehen aus einer schriftlichen einer mündlichen Teilprüfung. B(R)G Oeversee, November 2012-1-
Teil II 1. Fachbereichsarbeit: Die FBA ist eine schriftliche Hausarbeit (je nach Themenstellung 15 bis 25 Seiten). Die FBA kann aus dem Stoffbereich eines oder zweier (auch schulautonomer) Pflichtgegenstände gewählt werden. Diese Gegenstände müssen in einem Ausmaß von mindestens vier Wochensten bis einschließlich der letzten Schulstufe (8. Klasse) oder vorletzten Schulstufe (7. Klasse) unterrichtet worden sein. Bei fächerübergreifender Themenstellung wird die FBA einem Gegenstand zugeordnet (Schwerpunktfach). Eine FBA in einer lebenden Fremdsprache ist in dieser Sprache zu verfassen. 2. Klausuren (schriftliche Teilprüfungen): Für die Klausuren sind je nach Reifeprüfungsvariante folgende Prüfungsgegenstände zu wählen: Anmerkung: In den Tabellen werden nur jene Prüfungsgebiete angeführt, die am BG/BRG Oeverseegasse gewählt werden können. Drei schriftliche Prüfungsgebiete (Gymnasium, Realgymnasium) D L M D 1. lebende FS (E) M D 2. lebende FS (I oder F) M Drei schriftliche Prüfungsgebiete (Sportklasse) D 1. lebende FS (E) M D 2. lebende FS (I) M Vier schriftliche Prüfungsgebiete (Gymnasium) D L M FS (10st): E oder I oder F; DG (1) D 1. lebende FS (E) M FS (10st): L oder I oder F; DG (1) D 2. lebende FS (I oder F) M FS (10st): L; DG (1) Vier schriftliche Prüfungsgebiete (Realgymnasium) D L M DG (2) oder BIU (3) oder PH (3) D 1. lebende FS (E) M DG (2) oder BIU (3) oder PH (3) D 2. lebende FS (I oder F) M DG (2) oder BIU (3) oder PH (3) Vier schriftliche Prüfungsgebiete (Sportklasse) D 1. lebende FS (E) M Sportke oder 2. FS (10st) I D 2. lebende FS (I) M Sportke oder 1. FS (10st) E Schriftliche Jahresprüfung: Aufgabenstellung Umfang entsprechen den Vorgaben für die schriftlichen Wiederholungsprüfungen. Die schriftliche Jahresprüfung ist nach der letzten schriftlichen Klausur anzusetzen. (1) Wenn als Freigegenstand oder als ergänzender Wahlpflichtgegenstand besucht. (2) Nur im Realgymnasium mit Darstellender Geometrie. (3) Nur im Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht aus Biologie, Physik Chemie. B(R)G Oeversee, November 2012-2-
3. Mündlichen Teilprüfungen: Eine allgemeine mündliche Prüfung besteht aus einer Spezialfrage zwei Kernfragen (von denen eine gewählt werden muss). Bei den Schwerpunktprüfungen muss zusätzlich eine weitere Frage von zwei gestellten Fragen gewählt werden. Bei der Variante Schwerpunktprüfung mit FBA entfällt die Spezialfrage (genaueres dazu im Teil II, Punkt 3.3.2.). Die mündliche Jahresprüfung besteht aus zwei Fragen aus dem Lehrstoff der 8. Klasse. Beide Fragen sind zu beantworten. 3.1. Prüfungsgebiete Wahl der mündlichen Teilprüfungen 3.1.1. Gymnasium: Bei den mündlichen Prüfungen ist aus folgenden Gegenstandsgruppen zu wählen: Gegenstandsgruppe A: Religion, Deutsch, Geschichte Sozialke / Politische Bildung, Psychologie Philosophie, Bildnerische Erziehung (1), Musikerziehung (1) Gegenstandsgruppe B: Fremdsprachen (ausgenommen erweiternde Wahlpflichtgegenstände): Englisch, Italienisch, Französisch oder Latein Gegenstandsgruppe C: Geographie Wirtschaftske, Mathematik, Darstellende Geometrie (2), Biologie Umweltke, Chemie, Physik, Informatik (3) ; Informatik vierstündig (4) Wahlplan: Wahl 1 aus: B Wahl 2 aus: A oder C Wahl 3 aus: A oder B oder C Bei 4 mündlichen Teilprüfungen: Wahl 4 aus: A oder B oder C Anmerkungen zu den Gegenstandsgruppen: (1) ME BE dürfen nur gewählt werden, wenn sie in der gesamten Oberstufe besucht worden sind (auch über WPF-Gegenstand möglich). (2) DG muss in der 7. 8. Klasse als Wahlpflichtfach oder Freigegenstand besucht worden sein. (3) Informatik muss als zusätzlicher WPF-Gegenstand oder Freigegenstand von der 6. bis zur 8.Klasse besucht worden sein. (4) Nur im Rahmen einer Schwerpunktprüfung möglich. B(R)G Oeversee, November 2012-3-
3.1.2. Realgymnasium: Bei den mündlichen Prüfungen ist aus folgenden Gegenstandsgruppen zu wählen: Gegenstandsgruppe A: Religion, Deutsch, Geschichte Sozialke / Politische Bildung, Psychologie Philosophie, Bildnerische Erziehung (1), Musikerziehung (1) Gegenstandsgruppe B: Fremdsprachen (ausgenommen erweiternde Wahlpflichtgegenstände): Englisch, Italienisch, Französisch oder Latein Gegenstandsgruppe C: Geographie Wirtschaftske, Mathematik, Darstellende Geometrie (2), Biologie Umweltke, Chemie, Physik, Informatik (3), Informatik vierstündig (4) Wahlplan: Wahl 1 aus: B Wahl 2 aus: C Wahl 3 aus: A oder B oder C Bei 4 mündlichen Teilprüfungen: Wahl 4 aus: A oder B oder C Anmerkungen zu den Gegenstandsgruppen: (1) ME BE dürfen nur gewählt werden, wenn sie in der gesamten Oberstufe besucht worden sind (auch über WPF-Gegenstand möglich). (2) DG muss in der 7. 8. Klasse als Wahlpflichtfach oder Freigegenstand besucht worden sein. (3) Informatik muss als zusätzlicher WPF-Gegenstand oder Freigegenstand von der 6. bis zur 8.Klasse besucht worden sein. (4) Nur im Rahmen einer Schwerpunktprüfung möglich. B(R)G Oeversee, November 2012-4-
3.1.3. Sportklasse: Bei den mündlichen Prüfungen ist aus folgenden Gegenstandsgruppen zu wählen: Gegenstandsgruppe A: Religion, Deutsch, Geschichte Sozialke / Politische Bildung, Psychologie Philosophie, Bildnerische Erziehung (1), Musikerziehung (1) Gegenstandsgruppe B: Fremdsprachen (ausgenommen erweiternde Wahlpflichtgegenstände): Englisch, Italienisch Gegenstandsgruppe C: Geographie Wirtschaftske, Mathematik, Biologie Umweltke, Chemie, Physik, Informatik (3), Sportke (4) Wahlplan: Wahl 1 aus: B Wahl 2 aus: C Wahl 3 aus: A oder B oder C Bei 4 mündlichen Teilprüfungen : Wahl 4 aus: A oder B oder C Anmerkungen zu den Gegenstandsgruppen: (1) ME BE dürfen nur gewählt werden, wenn sie in der gesamten Oberstufe besucht worden sind (auch über WPF-Gegenstand möglich). (2) DG muss in der 7. 8. Klasse als Wahlpflichtfach oder Freigegenstand besucht worden sein. (3) Informatik muss als zusätzlicher WPF-Gegenstand oder Freigegenstand von der 6. bis zur 8.Klasse besucht worden sein. (4) Muss gewählt werden, wenn nicht schriftlich gewählt. B(R)G Oeversee, November 2012-5-
3.2. Art der Fragen bei mündlichen Prüfungen Kernfragen: Beziehen sich auf wesentliche Bereiche des Oberstufenlehrstoffes. Spezialfragen: Themenbereiche aus dem Oberstufenlehrstoff mit höherer Anforderung an Detailkenntnisse. 3.3.1. Mündliche Prüfung allgemein 3.3. Formen der mündlichen Prüfungen 2 Kernfragen, 1 davon muss gewählt werden, 1 Spezialfrage (keine Möglichkeit der Abwahl) 3.3.2. Schwerpunktprüfung a) vertiefend: Mündliche Prüfung aus dem Pflichtgegenstand sowie 2 Fragen aus dem Bereich des zugehörigen vertiefenden erweiternden Wahlpflichtgegenstandes, von denen eine zu wählen ist (eine der Fragen ist zu wählen). b) fächerübergreifend: Mündliche Prüfung aus Fach 1 Fach 2 sowie 2 fächerübergreifende Fragen von denen eine zu wählen ist. Die fächerübergreifende Schwerpunktprüfung findet im Rahmen der Prüfung eines der beiden Fächer statt (Wahlmöglichkeit). c) FBA: Mündliche Prüfung aus dem der FBA zugeordneten Pflichtgegenstand. Zwei Kernfragen. Keine Spezialfrage, dafür Prüfungsgespräch zur FBA mit Präsentation Diskussion sowie eine dem Kandidaten schriftlich vorgelegte Aufgabenstellung aus dem fachlichen Umfeld der FBA. d) ergänzend: da) Mündliche Prüfung aus einem Pflichtgegenstand in Verbindung mit einem diesem zugeordneten autonomen (Wahl-)Pflichtgegenstand (2 Schwerpunktfragen, eine muss gewählt werden). db) Mündliche Prüfung aus einem Pflichtgegenstand in Verbindung mit Informatik (mindestens vierstündig, wobei die Frage mit den Mitteln der Informationstechnologie gelöst/beantwortet werden muss). dc) Mündliche Prüfung aus einem Pflichtgegenstand in Verbindung mit der ersten oder zweiten lebenden Fremdsprache (2 Schwerpunktfragen, eine muss gewählt werden, wobei die Frage in der Fremdsprache zu beantworten ist). Allenfalls auch: 3.3.3. Zusätzliche mündliche Prüfung (bei negativer Klausur) 3 Kernfragen, davon müssen 2 gewählt werden. In Deutsch bzw. den Fremdsprachen muss der Kandidat die Frage in Zusammenhang mit dem Text nehmen. B(R)G Oeversee, November 2012-6-
3.4. Prüfungsformen Fragen im Überblick Formen der mündlichen Teilprüfungen Wahlmöglichkeit Pflicht Wahlmöglichkeit Prüfungsform K1 K2 S SP1 SP2 PG PG PG Standardprüfung PG PG PG vwpg vwpg vertiefende Schwerpunktprüfung PG1 PG2 PG3 PG1+PG2 PG1+PG2 fächerübergreifende Schwerpunktprüfung PG PG entfällt FBA (Präsentation Diskussion) FBA PG PG PG awpg2 awpg2 ergänzende Schwerpunktprüfung da PG PG PG PG (Inf4) PG (Inf4) ergänzende Schwerpunktprüfung db PG PG PG PG (lebfs) PG (lebfs) ergänzende Schwerpunktprüfung dc K = Kernfrage, S= Spezialfrage, SP = Schwerpunktfrage, PG = Prüfungsgegenstand, vwpg = vertiefender Wahlpflichtgegenstand, awpg = autonomer Wahlpflichtgegenstand, Inf4 = Informatik (mind. vierstündig), lebfs = lebende Fremdsprache B(R)G Oeversee, November 2012-7-