Google Glass & Co. Neue Herausforderungen durch neue Wissenstechnologien Christian Rein CMS Hasche Sigle
INHALT Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 2
Inhalt 1. Gesellschaftliche Bedeutung 2. Technische Möglichkeiten 3. Rechtliche Anforderungen an die Hersteller und Nutzer a) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten b) Persönlichkeitsrechtliche Schranken außerhalb des BDSG c) Nutzung von Google Glass im Straßenverkehr d) Produktverantwortlichkeit e) Geheimnisschutz und Unternehmenspolicies f) Keine Weitergabe von Google Glass 4. Fazit Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 3
GESELLSCHAFTLICHE BEDEUTUNG Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 4
Gesellschaftliche Bedeutung Einerseits können sich 20 % der Deutschen vorstellen, Google Glass zu nutzen. Andererseits hat der Begriff "Glasshole" bei Google bereits über 350.000 Treffer. Die Initiative "Stop the Cyborgs" will die Nutzung von Google Glass in Geschäftsräumen in London verbieten. Und dabei ist Google Glass noch nicht einmal allgemein erhältlich. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 5
TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 6
Technische Möglichkeiten (I) Google Glass ist eine Datenbrille und befindet sich nach wie vor in der Entwicklung. Die endgültigen technischen Details sind daher noch nicht bekannt. Über Wettbewerbsprodukte ist häufig noch weniger als über Google Glass bekannt. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 7
Technische Möglichkeiten (II) Welche Eigenschaften hat Google Glass? Kamera (Auflösung bei Fotos 5 Megapixel, bei Videos 720 px) Mikrofon Bildschirm über dem rechten Auge (640 x 360 px) 16 GB Flash-Speicher, 1 GB RAM Touch-Pad am Brillenbügel Beschleunigungssensor, Eyetracker, Lagesensor, Geräuschübertragung per Knochenschall WiFi (802.11b/g) Bluetooth-Schnittstelle GPS Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 8
Technische Möglichkeiten (III) Welche Eigenschaften hat Google Glass (Fortsetzung)? Anbindung an Google Cloud Videotelefonie Internet- und E-Mail-Nutzung SMS Navigationsfunktion Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 9
Technische Möglichkeiten (IV) Apps von Drittanbietern können eingebunden werden, so genannte "Glassware". Mit Glassware werden technisch u.a. möglich sein: Integration von Twitter und Facebook Erstellen von Bildern mit einem Augenzwinkern Pulsmessung bei einem Gesprächspartner Gesichtserkennung (...) Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 10
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 11
Rechtliche Anforderungen Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 12
Rechtliche Anforderungen Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (I) Vorliegen personenbezogener Daten Ist deutsches Datenschutzrecht überhaupt anwendbar? Fehlende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Google und der Verkäufer der Datenbrillen für die Nutzung der Datenbrillen. Allerdings kann die Nutzung von Google Cloud, Facebook & Co. datenschutzrechtlich relevant sein. Nutzerdaten Daten unbeteiligter Dritter Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 13
Rechtliche Anforderungen Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (II) Verantwortlichkeit der Nutzer Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt (u.a.) für natürliche und juristische Personen des Privatrechts BDSG gilt nicht für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Es ist umstritten, wann eine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Reicht eine Verwendung in der Öffentlichkeit aus, um den Privatbereich zu verlassen? Kommt es (nur) auf den Zweck und nicht auf den Ort der Datenerhebung an? Verkehrsanschauung entscheidet. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 14
Rechtliche Anforderungen Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (III) Jede Nutzung der Datenbrille ist verboten, bei der personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, sofern der Betroffene nicht eingewilligt hat oder die Nutzung im Rahmen einer Interessenabwägung zulässig ist. Mögliche Argumente: Wofür sollen die Daten verwendet werden? Wo und wie werden die Daten erhoben? Welche Daten werden erhoben? Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 15
Rechtliche Anforderungen Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (IV) Forderung der Datenschützer: "Privacy by Design" Verhinderung heimlicher Aufnahmen durch Träger von Datenbrillen Aufnahmen sollen nur möglich sein, wenn Display erkennbar eingeschaltet ist und Aufnahmen durch einen Sprachbefehl aktiviert werden. derzeit: Gesichtserkennung nicht möglich aber Nutzung von Spatiogrammen geplant, d. h. Personen sollen anhand von Merkmalen ihrer Kleidung erkannt werden. und Gefahren durch Glassware Gesichtserkennung wird z.b. von Medizinern gefordert, um Verwechslungen von Patienten zu vermeiden. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 16
Rechtliche Anforderungen Persönlichkeitsrechtliche Schranken außerhalb des BDSG Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 17
Rechtliche Anforderungen Persönlichkeitsrechtliche Schranken (I) Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch außerhalb des Datenschutzrechts Rahmenrecht, Interessenabwägung erforderlich Unterlassungsansprüche Schadensersatzansprüche Schmerzensgeld Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 18
Rechtliche Anforderungen Persönlichkeitsrechtliche Schranken (II) Recht am eigenen Bild und Bildaufnahmen 22, 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) lediglich Schutz vor Verbreitung und Veröffentlichung z.b. Facebook, Twitter Anfertigen von Aufnahmen kann allgemeines Persönlichkeitsrecht entgegenstehen Interessenabwägung Privatbereich (auch in der Öffentlichkeit möglich) Maßstab (u.a.): Wäre Verwendung zulässig? Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 19
Rechtliche Anforderungen Persönlichkeitsrechtliche Schranken (III) Strafbarkeit heimlicher Audioaufnahmen 201 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) Nichtöffentliches Gespräch ist geschützt. Bereits das Anfertigen von Aufnahmen ist untersagt. Veröffentlichung ist unerheblich. Verbot gilt auch bei Inhalten, die nicht vertraulich sind, Selbstgesprächen und Gesang. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 20
Rechtliche Anforderungen Nutzung von Google Glass im Straßenverkehr Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 21
Rechtliche Anforderungen Nutzung von Google Glass im Straßenverkehr Entwicklung erster Glassware für den Automotive-Bereich, z.b. "Glass Tesla" (Elektromobilität) Zulässigkeit der Nutzung als Autofahrer fraglich Verbot als "Mobiltelefon" nach 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO)? Jedenfalls allgemeine Anforderungen nach 23 Abs. 1 Satz 1 StVO gelten. Risiken: Einblendung von Informationen in das Sichtfeld Steuerung, z.b. durch ruckartige Kopfbewegungen Nutzung durch Fahrer ist wohl nicht erlaubt. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 22
Rechtliche Anforderungen Produktverantwortlichkeit Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 23
Rechtliche Anforderungen Produktverantwortlichkeit Hersteller haftet im Rahmen des Produkthaftungsrechts Produkthaftungsgesetz Produktsicherheitsgesetz allgemeine zivilrechtliche Haftung Instruktionspflicht Produktbeobachtungspflicht Warnpflicht Konstruktionsfehler liegen z.b. bei Ausnutzen von Sicherheitslücken durch Dritte vor, wenn Datenbrille bei Inverkehrbringen nicht Stand der Technik entsprach. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 24
Rechtliche Anforderungen Geheimnisschutz und Unternehmenspolicies Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 25
Rechtliche Anforderungen Geheimnisschutz und Unternehmenspolicies Schutz vertraulicher Informationen in Unternehmen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung Vergleichbarkeit mit dem Verbot, Smartphones mit Kamerafunktionen auf dem Betriebsgelände mit sich zu führen Anpassung von Unternehmenspolicies erforderlich und frühzeitige Information von Mitarbeitern und Besuchern des Betriebsgeländes Blick in die Zukunft: Was ist zu beachten, wenn die Funktionen der Datenbrille untrennbar mit einer notwendigen Sehhilfe verbunden sind? Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 26
Rechtliche Anforderungen Keine Weitergabe von Google Glass Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 27
Rechtliche Anforderungen Keine Weitergabe von Google Glass Vertraglich ist die Weitergabe von Google Glass zumindest während der Testphase untersagt. Google behält sich vor, die Datenbrille zu "deaktivieren". Rechtlicher Ansatzpunkt ist die auf dem Gerät gespeicherte Software, deren Weitergabe nach Auffassung von Google untersagt werden kann. Die rechtliche Wirksamkeit eines Weitergabeverbots ist nach deutschem und europäischem Urheberrecht zweifelhaft. Unabhängig von der Rechtslage verfügt Google allerdings über die technischen Möglichkeiten zur Deaktivierung der Datenbrille. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 28
FAZIT Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 29
Fazit 1. Die bei der Nutzung von Datenbrillen auftretenden rechtlichen Fragen sind häufig aus anderen technischen Zusammenhängen bereits bekannt. 2. Die Hauptverantwortung für die Verwendung der Datenbrille liegt bei den jeweiligen Nutzern. 3. Das deutsche Recht bietet bereits heute geeignete Instrumentarien, um Unbeteiligte vor den Gefahren aus dem Einsatz von Datenbrillen zu schützen. Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christian Rein Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart T +49 711 9764 738 F +49 711 9764 96738 E christian.rein@cms-hs.com Google Glass & Co. 9. Oktober 2013 31
Rückblatt Titel der Präsentation 2. Oktober 2013 32