Tatort Betrieb Interessenvertretung unter Druck Susan Paeschke Arbeit und Leben Fair im Betrieb NRW
Agenda Fair im Betrieb NRW ein Projekt stellt sich vor Das Recht des Stärkeren Filmsequenz Mobbing, Bossing, Union Busting und das Drehbuch dahinter Der Kampf um die Betriebsräte der MK-Gruppe Interview mit Agnes Westerheide, verdi Perspektive spezialisierter Anwälte Filmsequenz Anlässe und Interventionsmöglichkeiten Union Busting bei Bauhaus und die wunderbaren Folgen Interview mit 2 Betriebsräten Die Tücken der Betriebsverfassung - 119 BetrVG Abschluss
Projekt Fair im Betrieb Rahmen: Kooperationsprojekt Arbeit und Leben NRW /Günter Wallraff-Stiftung gefördert vom Land NRW im Rahmen der Landesinitiative Faire Arbeit Fairer Wettbewerb und dem ESF begleitet vom MAIS und der Landesinitiative 01.05.2015 30.04.2017 3 x 0,5 Stellen 2 Beratungsbüros (Köln, Düsseldorf)
Projekt Fair im Betrieb Projektinhalte: Beratung und Unterstützung Betroffener Netzwerkarbeit Entwicklung von Handlungshilfen Konzeptentwicklung und Umsetzung von Workshops zur Sensibilisierung Politisch- wissenschaftliche Fachgespräche
Mobbing, Bossing, Union Busting Definition und Abgrenzung Mobbing Attacken gegen Einzelne auf der selben Ebene Bossing Psychoterror gegen Einzelne von Oben nach Unten Union Busting Kombination verschiedener Praktiken zur Ver- oder Behinderung von Interessenvertretung und Mitbestimmung
Bossing und Union Busting Ziele 1. Beherrschbare Belegschaften 2. Zerschlagung von Mitbestimmungsstrukturen und Gewerkschaften 3. Absolute unternehmerische Gestaltungsfreiheit
Bossing und Union Busting Drehbuch Strategischer Fahrplan/ Drehbuch 1. Soziale Isolierung 2. Persönliche Zermürbung 3. Prozesslawinen und Rechtsbruch 4. Faktische Immunität
Anlässe und Interventionsmöglichkeiten Aktion: Wahrnehmung von Mitbestimmung Reaktion: Verhinderung/ Begrenzung von Mitbestimmung Konfliktkategorien*: - Klassischer Verteilungskonflikt - Wirtschaftliche Probleme - Mitbestimmung als persönlicher Angriff (Majestätsbeleidigung) - Mobbing - Union Busting * erarbeitet im Projekt, Stand 09/2016
Anlässe und Interventionsmöglichkeiten Intervention abhängig von Kategorie und Eskalationsstufe. - Kontakt zu Arbeitgeber -> Vermittlung - betriebliche Öffentlichkeit herstellen -> Solidarität statt Isolation - externe Unterstützung organisieren - Stärkung der Betroffenen, z.b. Supervision, psychosoziale Begleitung - Gremienbegleitung um die Themen nicht zu verlieren - Vermittlung von Schlichtung - Gerichtstermine: Solidarität zeigen, Begleitung und Reflexion - Vernetzung (Region, Politik, Gewerkschaft, Betroffene, Kunden ) - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Anlässe und Interventionsmöglichkeiten Erste Hilfe: 1. Strategie entlarven! 2. Isolation entgegenwirken! 3. Bei inhaltlichen Themen bleiben!
Die Tücken der Betriebsverfassung - 119 BetrVG Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Wahl des Betriebsrates behindert oder beeinflusst, 2. die Tätigkeit behindert oder stört, 3. ein Mitglied benachteiligt oder begünstigt. In Zahlen: Jahr Angeklagte Verurteilungen 2013 1 0 2012 2 0 2011 6 2
Die Tücken der Betriebsverfassung - 119 BetrVG Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. d.h. Antragsdelikt Bagatellrahmen und Beweisbarkeit, Antragsdelikt und komplizierte Antragstellung, Langwierige Verfahren mit der Vorgeschichte => Viel Arbeit ohne Ergebnis bei ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften
Vielen Dank