Inklusionskonzept Grundschule Bad Bentheim - Ein Entwurf - Stand: September 2015 Erstellt von: K. Koesling, M. Kummrow 1
Schülerinnen und Schüler mit festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in der geistigen Entwicklung, im Lernen, in der Sprache, in der emotionalen und sozialen Entwicklung, in der körperlich motorischen Entwicklung, im Hören und im Sehen können an der Grundschule Bad Bentheim inklusiv beschult. Diese Kinder werden nach der Prämisse So viel wie möglich gemeinsam, so wenig wie nötig getrennt innerhalb ihrer Klassengemeinschaft, bei Bedarf stundenweise in einer Kleingruppe oder auch einzeln unterrichtet. Dabei erhalten sie zusätzliche persönliche Unterstützung und einen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Lernstoff, den sie für ihre persönliche Lernentwicklung benötigen. 2
Gliederung: 1. Schulische Rahmenbedingungen 2. Förderschullehrerstunden 3. Externe Berater 4. Unterrichtswerke für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf 5. Aufgabenverteilung Regelschullehrer/ Förderschullehrer 6. Überprüfungsverfahren 7. Zeugnisse 8. Anlagen 3
1. Rahmenbedingungen Aktuell im Schuljahr 2015/ 2016 werden 308 Schüler¹ in 13 Klassen unterrichtet. An der Grundschule Bad Bentheim arbeiten: 17 Grundschullehrer/Innen 2 Förderschullehrer 2 Referendare 11 pädagogischen Mitarbeiterinnen 1 Schulsekretärin 1 Hausmeister 5 Integrationshelferinnen 2 Praktikanten 2 FSJler Die Grundschule Bad Bentheim wird als Ganztagsschule geführt. 1 Bei der Verwendung der männlichen Form sind immer beide Geschlechter gemeint. 4
2. Förderschullehrerstunden Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung in der Primarstufe stehen folgende Förderschullehrerstunden zur Verfügung: Bei Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, Emotional soziale Entwicklung und Sprache stehen wöchentlich 2 FöSl-Stunden pro Klasse zur Verfügung. (13 Klassen in der Grundschule Bad Bentheim x 2 Förderschullehrerstunden = 26 Std.) Bei Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung stehen wöchentlich 5 FöSl Stunden pro Schüler zur Verfügung. Bei Unterstützungsbedarf im Bereich Körperlich motorische Entwicklung, Hören und Sehen stehen wöchentlich 3 FöSl-Stunden pro Klasse zur Verfügung. a) Förderschullehrer der Erich Kästner-Schule Schüttorf decken in der sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Förderschwerpunkte ab: Lernen (LE) Geistige Entwicklung (GE) Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Sprache (SP) b) Mobile Dienste werden eingesetzt bei den Förderschwerpunkten: Körperlich motorische Entwicklung (KME) Hören Sehen Autismus 5
Der tatsächliche Einsatz der Stunden in der sonderpädagogischen Grundversorgung in den jeweiligen Klassen wird nach Rücksprache mit den Klassen- und Förderschullehrern durch die Schulleitung verbindlich festgelegt. Mobiler Dienst HÖREN Erich Kästner- Schule U-Bedarf LERNEN E/S ENTWICKLUNG GEISTIGE ENTWICKLUNG SPRACHE Mobiler Dienst SEHEN Mobiler Dienst KÖRPERLICH- MOTORISCHE ENTWICKLUNG Inklusion GS Bad Bentheim Mobiler Dienst AUTISMUS Inklusionsbeteiligte an der Grundschule Bad Bentheim 6
3. Externe Berater Jugendamt Fachberatung Inklusion Kinder- psychologen GRABUS GS Bad Bentheim Schul- psychologin Externe (Fach)Berater idealtypische Vernetzung zum Wohle des Kindes 7
Klassenlehrer und Förderschullehrer stellen zusammen in Absprache mit der Schulleitung den Kontakt zu den externen Beratern her. Aktennotizen werden dazu in die Schülerakte geheftet. Schulpsychologischer Dienst: Susanne Frankenberg: Tel.: 05931/9337-52 E-Mail: Susanne-Frankenberg@nlschb.niedersachsen.de Fachberatung sonderpädagogische Integration/Inklusion: Rita Hoegen-Terwey: FöS Anne-Frank-Schule NOH Tel.: 05921/971120 E-Mail: afsnoh@gmx.de Mobile Dienste: Asperger/Autismus: Natalie Kappus, Ann-Christin Schröder Vechtetal Schule NOH Tel.: 05921/88010 Hören: Frau Hannemann, Frau Schmiester, Frau Wilmsen, Frau Witzleben Carl-Orff-Schule Lingen (FöS Hören & Sprache) Tel.: 0591/73222 GraBUS (Grafschafter Beratungs- und Unterstützungssystem für Schülerinnen und Schüler im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim) Von-Behring-Straße 5, 48529 Nordhorn, Telefon: 05921 971120, Mobil: 0174 3330221, Fax: 05921-9711221, Email: grabus@afsnoh.de 8
Jugendamt Grafschaft Bentheim Bezirkssozialdienst, zuständig für Bad Bentheim Tatscheck, Ute, Tel.: 05921-961464, Email: Ute.Tatscheck@grafschaft.de Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a Bartels, Meike, Tel.: 05921-961568, Email: Meike.Bartels@grafschaft.de Familienservicebüro Bad Bentheim Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: 05922-777063 Ochtruper Straße 10 48455 Bad Bentheim Kinder- und Jugendpsychiater Klaus Räder Osnabrücker Straße 1 48529 Nordhorn Tel.: 05921-853770 Zoran Babic Kokenmühlenstraße 16 48529 Nordhorn Tel.: 05921-7261570 Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Buddenbergsweg 7 48529 Nordhorn Tel.: 05921-9602 9
4. Unterrichtswerke für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Der Förderschullehrer schlägt Unterrichtsmaterial und Lehrwerke vor. Gemeinsam mit dem Regelschullehrer werden Materiallisten erstellt. 4.1 Deutsch Lehrwerke ABC der Tiere, Kompakt Förderausgaben ABC der Tiere, Arbeitshefte ABC der Tiere, Schreiblehrgänge Druckschrift; Teil A + B 4.2 Mathematik Lehrwerke Klick 1 Arbeitsbuch 1 + 2 Klick 2 Arbeitsheft Klick 3 Arbeitsheft Klick 4 Arbeitsheft 10
5. Aufgabenverteilung Regelschullehrer/ Förderschullehrer Grundlage aller Tätigkeiten zwischen Förderschul- und Regelschullehrer ist eine ausgeprägte Kooperationsbereitschaft. Die Arbeitsteilung des gemeinsamen pädagogischen Handels erfordert eine enge gegenseitige Abstimmung. Aufgabe des Förderschullehrers Aufgabe des Regelschullehrers Bei festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt eine gemeinsame Verantwortung für das Kind vor. Regelschullehrer und FöSl sind verpflichtet, sich regelmäßig über die Kinder mit Unterstützungsbedarf auszutauschen. Auch Elterngespräche werden gemeinsam geführt. Es werden abwechselnd Protokolle erstellt. Der FöSl unterrichtet die Schüler mit SUB entweder im Klassenverband (Team-Teaching), in Kleingruppen oder in Einzelförderung. Dies ist abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf und der individuellen Förderplanung. Der Regelschullehrer gestaltet auf Grundlage einer gemeinsamen Planung mit dem FöSl seinen Unterricht differenziert und beachtet die individuelle Förderplanung. Nach Absprache gibt der FöSl oder der Regelschullehrer täglich Hausaufgaben in den Fächern Mathematik und Deutsch auf. Der FöSl ist verantwortlich für Anschaffungen aus dem im Rahmen der Inklusion zur Verfügung gestellten Etats. Der FöSl dokumentiert seinen Unterricht in einem Kursbuch. Außerhalb der FöSl-Stunden ist der Regelschullehrer für die Dokumentation der Inhalte verantwortlich (Klassenbuch). FöSl und Klassenlehrer schreiben gemeinsam das Zeugnis für die Schüler mit SUB. 11
FöSl und Klassenlehrer erstellen gemeinsam die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (DILE) sowie die Förderpläne für die Schüler mit SUB. Klassenlehrer und FöSl nehmen an allen Klassenkonferenzen inkl. der Zeugniskonferenzen teil. Der FöSl lädt regelmäßig zu Teambesprechungen ein. Die Regelschullehrer sind zur Teilnahme an Teambesprechungen verpflichtet. Die Klassenlehrer der 1. Klassen und die FöSl führen gemeinsam eine Eingangsdiagnostik durch. Der FöSl führt Lernstandsdiagnostiken durch. Der FöSl und der Klassenlehrer erstellen gemeinsam Fördergutachten. Der FöSl berät Lehrer, Eltern und Schüler. 6. Überprüfungsverfahren Ein Überprüfungsverfahren wird durch den Schulleiter eingeleitet. Grundlage für die Einleitung des Verfahrens bilden die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, die Förderpläne, Zeugnisse sowie ein Elterngespräch. 7. Zeugnis Das Zeugnis für die Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wird vom Förderschullehrer und dem Klassenlehrer gemeinsam geschrieben. Der Klassenlehrer unterschreibt das Zeugnis. 12
Bei den Unterstützungsbedarfen Lernen und Geistige Entwicklung sieht das Zeugnisformular folgendermaßen aus: Kopf der Grundschule, Mittelteil der Förderschule Schwerpunkt Lernen bzw. Geistige Entwicklung, Schlussteil der Grundschule. Der Schulleiter ist für die Bereitstellung des Formulars verantwortlich. Bei Schülern mit anderen Unterstützungsbedarfen, die nicht zieldifferent beschult werden, wird das Zeugnisformular der Grundschule benutzt. Es gibt keine Bemerkung auf dem Zeugnis. Beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es kein Halbjahreszeugnis. Als Bemerkung erhalten Schüler mit SUB Lernen und Geistige Entwicklung folgenden Satz: wurde nach den curricularen Vorgaben der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen/den Kerncurricula der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet. 13
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