Regionales Inklusionskonzept für die Grundschulen der Stadt Emden
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- Franka Albrecht
- vor 7 Jahren
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1 Regionales Inklusionskonzept für die Grundschulen der Stadt Emden 1 Vorbemerkungen 2 Ziele des regionalen Inklusionskonzepts für die Stadt Emden 3 Die Sonderpädagogische Grundversorgung im RIK Version Grundlagen 3.2 Die Umsetzung der Sonderpädagogischen Grundversorgung 3.3 Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden in Emden 3.4 Steuergruppe 4 Inhaltlicher und organisatorischer Bezugsrahmen 4.1 Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK arbeitenden Grundschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte 4.2 Pädagogische Arbeit Leitlinien Unterrichtsformen für die gemeinsame Erziehung 4.3 Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs 5 Unterstützungssysteme 1 Vorbemerkungen Durch die Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die sonderpädagogische Förderung wieder in Bewegung geraten. Seit 2007 wird in Emden in unterschiedlichen Arbeitsgruppen immer wieder an dem Einstieg der Grundschulen in die sonderpädagogische Grundversorgung gearbeitet. Im Schuljahr 2011/12 sind die GS Nesserland, GS Wolthusen und die GS Früchteburg in die Grundversorgung eingestiegen. In einer Vorbereitungsphase mit allen Emder Grundschulen wurde ab August 2010 an einem regionalen Integrationskonzept für die Emder Grundschulen gearbeitet. Seit dem Einstieg der 3 oben genannten Grundschulen wurde das Konzept während der praktischen Arbeit weiterentwickelt. Durch gemeinsame Fortbildungen und die Einrichtung eines Steuerkreises wird für die Fortschreibung des Konzeptes gesorgt. Zum steigen alle Grundschulen (Inklusion) aufsteigend mit den 1. Klassen in die sonderpädagogische Grundversorgung ein.
2 2 Ziele des regionalen Inklusionskonzepts für die Stadt Emden Das regionale Integrationskonzept für Emden versucht den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Schulen zu verankern. Der gemeinsame Unterricht verfolgt dabei folgende Ziele: Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen! Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollen in dem Lernumfeld der Schule lernen ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern! Die schulische Förderung soll im sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, in der wohnortnahen Grundschule vollzogen werden, damit sich auch nachmittags Freundschaften entwickeln können! 3 Die Sonderpädagogische Grundversorgung im RIK 3.1 Grundlagen Die Grundschulklassen erhalten zur Unterstützung der Grundschullehrkräfte eine zusätzliche Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden pro Klasse durch eine Förderschullehrkraft. Der Einsatz der Förderschullehrkräfte kann sich dabei nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf beziehen, sondern ist durch Unterstützung bei Diagnostik, Erstellung von Förderplänen, Fördermaßnahmen und Beratung der Grundschullehrkräfte auch präventiv ausgerichtet. 3.2 Die Umsetzung der Sonderpädagogischen Grundversorgung Zukünftig können alle Schülerinnen und Schüler in der wohnortnahen Grundschule beschult werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit einem vermuteten oder festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit Sprachbeeinträchtigungen sollen in der Grundschule von den Lehrkräften der Grundschule zusammen mit Förderschullehrkräften gefördert werden. 3.3 Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden in Emden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Förderschullehrerstunden pro Grundschulklasse. Dieses Stundenkontingent wird der Förderschule als Förderzentrum zugewiesen. Dreiviertel der Stunden (also 1,5 Std. /Klasse) wird den Grundschulen pauschal zur Verfügung gestellt. Das verbleibende Viertel (also 0,5 Std./Klasse) der Stunden soll von einer Steuergruppe unter Federführung des Förderzentrums bedarfsgerecht auf die Grundschulen verteilt werden.
3 3.4 Steuergruppe Die Steuergruppe ist für die Verteilung der Förderschulstunden auf die Grundschulen zuständig. Bei der Verteilung der Stunden sollen die regionalen Gegebenheiten wie soziale Brennpunkte und die Häufigkeit des Auftretens von sonderpädagogischem Förderbedarf in den genannten Schwerpunkten berücksichtigt werden. Ebenso können besondere Schwerpunkte von Fördermaßnahmen zeitweise ein erhöhtes Stundenkontingent erfordern. Die Steuergruppe wird weiterhin allgemeine Probleme, die bei der Umsetzung dieses Modells entstehen, diskutieren und Lösungswege aufzeigen. Sie wird Fortbildungsangebote für alle beteiligten Lehrkräfte anregen. Aufgaben - inhaltlicher, fachlicher, schulübergreifender Austausch - Anregung und Organisation von Fortbildungsbedarfen - Weiterentwicklung des Konzeptes - Verteilung des Stundenkontingents Mitglieder - Schulleitungen der Grundschulen - Schulleitung der Förderschule - 2 Förderschullehrkräfte - 2 Grundschullehrkräfte - Fachberater für sonderpädagogischen Aufgaben - Dezernent/in der Landesschulbehörde - Vertreter des Schulträgers - Personalratsvertreter der Förderschule bei Bedarf
4 4 Inhaltlicher und organisatorischer Bezugsrahmen 4.1 Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK arbeitenden Grundschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte Förderschullehrerinnen/Förderschullehrer Grundschullehrerinnen/Grundschullehrer Grundsätze Grundsätze Einsatz möglichst nur an einer (höchstens an zwei) Grundschulen. eigene Gestaltung des Stundenplans eigenes Klassenbuch/Arbeitsberichte arbeitet als Kooperationspartner/in im Team mit den Grundschullehrkräften pädagogische Verantwortung für alle Kinder auch bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bleibt die pädagogische Verantwortung arbeitet als Kooperationspartner/in im Team mit der Förderschullehrkraft Inhaltliche Bedingungen Unterricht: gemeinsamer Unterricht, in dem verschiedene Kooperationsformen durchgeführt werden als Regelfall arbeitet primär auf der Grundlage von Förderplänen Inhaltliche Bedingungen Unterricht: differenzierter Unterricht Berücksichtigung individueller Förderplanung o Dokumentation der zusätzlichen Maßnahmen o Absprache/Einsatz spezieller Fördermaterialien Regelmäßiger Austausch Förderung: Förderpläne Fördermaterialien innere/äußere Differenzierung Diagnostik: Lernanfängerbeobachtungstage diagnostische Eingangsphase ständige begleitende Lernstandsdiagnose Sonderpädagogische Fördergutachten Beratung: Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen) schulische Institutionen außerschulische Institutionen Regelmäßiger Austausch Individuelle Lernentwicklung: Kontaktaufnahme mit Fachlehrerinnen, Hort, Eltern, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen Dokumentation von Kontaktaufnahmen, Ergebnissen, Gesprächen Diagnostik: Erhebung von Informationen im Unterricht (Lernstandsdiagnostik) Beratung: Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen) Einladung zu pädagogischen Runden
5 4.2 Pädagogische Arbeit Um ein ganzheitliches Förderangebot für jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine pädagogische Verbindung aller möglichen Fördermaßnahmen (s.o.) bestehen Leitlinien Die Gesamtverantwortung für alle Kinder liegt bei der Grundschullehrerin bzw. dem Grundschullehrer in Zusammenarbeit mit der Förderschullehrkraft. o Die Grundschullehrkraft ist zuständig für die Begleitung der Lernprozesse aller Kinder. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gibt es eine gemeinsame Verantwortung von Grund- und Förderschullehrkräften. Gemeinsames Lernen soll in einem größtmöglichen Maß verwirklicht werden. o Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um alle Kinder in der Regelklasse zu unterrichten. Vielfalt ist nicht nur normal, sie ist erwünscht. o Eine Schulklasse ist in der Regel ein Spiegelbild der Normalität des Stadtteils. Jede Lerngruppe ist immer heterogen im sozialen, kulturellen und kognitiven Bereich. Jedes Kind ist anders und lernt anders. o Differenziertes Lernen soll Prinzip sein und auf dieser Grundlage werden die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens genutzt. o Jedes Kind nimmt im Rahmen seiner individuellen Lernvoraussetzungen an den Angeboten des Unterrichts teil. Orientierung an den Stärken des Kindes, nicht an den Defiziten o Ziel ist es, ein positives Lernverhalten aufzubauen, Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln und dadurch ein gestärktes Selbstbild aufzubauen. Fehler dienen der Diagnose und bilden die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Förderplanes. Lernangebote entsprechen den individuellen Lernvoraussetzungen. Fördern ist integrativer Bestandteil des Regelunterrichts. o Jedes Kind hat individuellen Unterstützungsbedarf. Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung. Differenziertes Lernen verlangt eine differenzierte Leistungsbewertung. o Kinder üben sich darin, sich selbst einzuschätzen. Es muss individuelle Leistungsrückmeldungen geben. Langfristig sollte dies in den Leistungsbewertungen berücksichtigt werden.
6 4.2.2 Unterrichtsformen für die gemeinsame Erziehung Grundannahmen: - Lernen ist ein aktiver Prozess. - Lernen soll selbst verantwortet werden. - Lernen geschieht miteinander und voneinander. Diese Grundannahmen finden ihre Entsprechung in offenen Formen des Unterrichts: - entdeckendes Lernen - Lernen an Stationen - Projekte - Freie Arbeit - Wochenplan/Tagesplan - Zeit für selbst gewählte Aktivitäten, selbst gesteuertes Lernen - Werkstattlernen - Forscherwerkstatt, Schreibwerkstatt, freie Lesezeit unter dem Leitsatz: Kinder differenzieren sich selbst - Tägliches Üben nach Wahl in dem Bereich, der für das einzelne Kind notwendig ist - Außerschulische Lernorte aufsuchen Lernen und Leben verbinden Arbeitsformen in der Grundversorgung In der Grundversorgung hat sich die Arbeit mit Meldebögen und Förderplänen als hilfreich erwiesen, um die sonderpädagogische Unterstützung gezielt zum Kind zu bringen. Von einer Doppelbesetzung ist in der Regel abzusehen, da diese Unterrichtsform bei den geringen Stundenanteilen nicht zielführend sein kann. Die Meldebögen werden sowohl von den Fach- und Klassenlehrern ausgefüllt, um den individuellen Unterstützungsbedarf für diesen Bereich möglichst genau zu beschreiben. Der Meldebogen beinhaltet eine konkrete Darstellung der Unterrichtssituation und bildet die Grundlage für die Klärung der Arbeitsaufträge im Rahmen der Umsetzung der Förderplanung. Die Förderpläne sollen übersichtlich, möglichst konkret und zeitnah im allgemeinen Unterricht mit den bereitgestellten Materialien abzuarbeiten sein.
7 4.3 Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischen Unterstützung Der Grundschulleitung obliegen die Einleitung und die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Erst nach einer formalen Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung kann ein Schüler zieldifferent unterrichtet werden. Die zielgleiche Förderung erfolgt in der Zusammenarbeit der Lehrkräfte ohne einen formalen Beschluss. Einleitung des Verfahrens vor der Einschulung: Liegen hinreichende Hinweise vor, dass ein Kind voraussichtlich aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung trotz möglicher schulischer Fördermaßnahmen eine weitergehende sonderpädagogische Unterstützung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele notwendig ist? (vgl. Ablaufdiagramm vor Einschulung) Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf werden bei der Klassenbildung doppelt gezählt. Ansage der Landesschulbehörde: Überprüfungen vor Einschulung mit vermutetem Unterstützungsbedarf LE, ES und Sprache sind entbehrlich! Einleitung des Verfahrens während des Schulbesuchs: Prüfung: Wurden alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Haben diese Maßnahmen nicht dazu geführt, dass eine Schülerin oder ein Schüler den Anforderungen der Schule entsprechend erfolgreich lernen kann? Ist zu vermuten, dass aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung eine sonderpädagogische Unterstützung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele notwendig ist? (vgl. Ablaufdiagramm während des Schulbesuchs) Schüler, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, werden zieldifferent unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, nach welchen curricularen Vorgaben der Schüler unterrichtet wurde. Alle eingeleiteten Überprüfungen auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden von den Schulleitungen der Grundschulen an die Schulleitung des Förderzentrums gemeldet, damit die Gutachten in Kooperation der beteiligten Grundschul- und Förderschullehrkräfte erstellt werden können.
8 5 Unterstützungssysteme Der Aufbau, aber auch die zukünftige Arbeit in diesen inklusiven Maßnahmen bedarf der Bereitstellung von begleitenden Strukturen, die sich aus der Entwicklung zum Förderzentrum ergeben. Das Förderzentrum bleibt Stammschule der inklusiv arbeitenden Förderschullehrkräfte. Dort werden unter anderem spezielle Materialien gelagert und regelmäßige Fachkonferenzen der Kolleginnen und Kollegen in der Grundversorgung durchgeführt. Dadurch soll ein regelmäßiger Austausch und eine gegenseitige Beratung der beteiligten Lehrkräfte institutionalisiert werden. Weiterhin sollen gemeinsame Fortbildungen der beteiligten Grund- und Förderschullehrkräfte durchgeführt werden. Die Grundschulen werden mit grundlegenden, lehrgangsunabhängigen Fördermaterialien für die Arbeit in der Grundversorgung ausgestattet. MESEO Emden Im Modell MESEO (Modell emotionale und soziale Entwicklung Ostfriesland) wird bereits seit 2005 inklusiv gearbeitet. Für die Grundschulen stehen Stundenkontingente von Förderschullehrerstunden und Sozialarbeiterstunden für Beratung, Information, Begleitung und Sozialarbeit zur Verfügung. MESEO Emden ist ein Angebot für Grundschullehrkräfte mit dem Ziel der Unterstützung der emotionalen und sozialen Kompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler. Die bereitgestellten Ressourcen für MESEO Emden bleiben erhalten und werden dem System des Regionalen Integrationskonzepts additiv hinzugefügt. Mobile Dienste (Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung) Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung werden nach Möglichkeit durch Mobile Dienste unterstützt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf.
9 Sonderpädagogische Grundversorgung 2 Std/GS-Klasse Mobile Dienste Hören, Sehen, KME Unterstützungsbedarf im Sek. I - Bereich Rucksackstunden Emder Schulen im RIK MESEO Emotionalsoziale Entwicklung Förderzentrum Förderschule Emden
10 Datum: RIK Emden Meldebogen per Fax an: Name: Daten zur Schülerin/ zum Schüler Schule: Daten zur Schule Geburtsdatum/ Klasse: Tel. und Adresse der Erziehungsberechtigten: Tel. der Schule Erreichbar von Klassenlehrer/in: Private Tel. Nr.: bis Schildern Sie den Meldeanlass und beschreiben Sie die Lernstände: O Schüler/in mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf O Schüler/in ist vom sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bedroht O Schüler/in mit Förderbedarf bzw. Teilleistungsschwächen oder Teilleistungsstärken Bisherige individuelle Fördermaßnahmen im Klassen- bzw. Schulrahmen: Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten: Maßnahmen außerschulischer Partner (Therapeuten, Nachhilfen, Beratungsstelle etc.):.
11 RIK Emden Förderplan Datum: Name des Kindes: Klasse/ Schule: Schwerpunkt der Förderung: X Wahrnehmung X Kommunikation X Emotionalität X Arbeitsverhalten X Kognition X Motorik X Sprache X Sozialverhalten X Lebenspraxis X O Schüler/in mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf O Schüler/in ist vom sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bedroht O Schüler/in mit Förderbedarf bzw. Teilleistungsschwächen oder Teilleistungsstärken Lernausgangslage Zielbeschreibung Fördermaßnahmen Weitere Unterstützungen / Vereinbarungen: X Elternberatung X Familien- / Erziehungsberatungsstelle X Jugendhilfe / Jugendamt X Fachärztliche Untersuchungen X Therapiemaßnahmen X Nächstes Förderplangespräch am: Datum, Unterschriften (Klassenlehrkraft, MESEO, Eltern/ Erziehungsberechtigte, Kind...)
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