Arbeitssicherheit in der Schweißtechnik. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 1

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Transkript:

Arbeitssicherheit in der Schweißtechnik Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 1

Rechtliche Grundlagen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 2

Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 3

Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften Gesetze Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz Gerätesicherheitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Bauordnung Verordnungen Gefahrstoffverordnung Betriebssicherheitsverordnung Hersteller- und Anwenderverordnung Richtlinien TRGS TRBS usw. Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 4

BG-Vorschriften und BG-Regeln Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften: A B C D Allgemeine Vorschriften Einwirkungen Betriebsart/Tätigkeiten Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren Berufsgenossenschaftliche Regeln: BGR 100 500 BGI 500 899 BGG 900 999 BG-Regeln, allgemeiner Art BG-Informationen BG-Grundsätze Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 5

Träger der Verantwortung im Betrieb Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 6

Unterweisung der Mitarbeiter Mitarbeiter müssen über die bei Ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren und Abwehrmaßnahmen - vor der Beschäftigung - danach in angemessenen Zeitabständen (mindestens jährlich) unterwiesen werden. Die Mitarbeiter müssen mit den von ihnen benutzten Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Ein schriftlicher Nachweis über die durchgeführte Unterweisung ist zu führen. Nicht eingewiesenes Personal darf nicht selbständig beschäftigt werden. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 7

Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber hat durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Mögliche Gefährdungen können sein: Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen Gestaltung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes Auswahl, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren Arbeitsabläufe und Arbeitszeitregelungen Unzureichende Unterweisung und Qualifikation Der Arbeitgeber muss bei mehr als 10 Beschäftigten über schriftliche Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Überprüfung und die von ihm festgelegten Maßnahmen ersichtlich sind. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 8

Schadstoffe Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 9

Schweißrauchmengen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 10

Partikelgröß ößen einiger Schadstoffe Einatembar = Gesamtstaub Alveolengängig = Feinstaub Schweißrauch Lötrauch 0,01 µm 0,1 µm 1 µm 10 µm Alveolengängig 100 µm (0,1 mm) Nicht alveolengängig Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 11

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 12

Schadstoffe Einatembare Schadstoffe in der Schweißtechnik Gase Rauche und Stäube toxisch inert toxisch kanzerogen Stickoxide Feinstaub Calciumoxid Chrom-VI-Oxid CO Natriumoxid Fluoride Nickeloxid CO2 Aluminiumoxid Manganoxid Cadmiumoxid Ozon Chrom-III-Oxid Zinkoxid Cobaltoxid Phosgen Magnesiumoxid Bleioxid Berylliumoxid Kupferoxid Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 13

Schadstoffe Schadstoff AGW mg/m 3 Gesundheitsgefahren beim Schweißen Lungenbelastende Stäube und Rauche Eisenoxide 3 Nicht toxisch, aber lungenbelastend; Aluminiumoxid 3 Ablagerung in der Lunge möglich Magnesiumoxid Der allgemeine Staubgrenzwert beträgt 10 mg/m 3, für alveolengängige Stäube 3 mg/m 3. Damit gilt für Schweißrauche der Wert von 3 mg/m 3. Der allgemeine Staubgrenzwert gilt nicht für erbgutverändernde, krebserzeugende und toxische Stäube. Hier sind stoffspezifische Werte einzuhalten. Der Überschreitungsfaktor ist 4, d.h. innerhalb einer Stunde ist für die Dauer von 15 min. die 4fache Belastung zulässig, wenn in der restlichen Zeit keine Belastung vorliegt. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 14

Schadstoffe Schadstoff AGW mg/m 3 Gesundheitsgefahren beim Schweißen Toxische Gase Stickstoffdioxid Stickstoffmonoxid Ozon Giftig; Schleimhautreizung, Reizgasvergiftung, verzögertes Lungenödem Giftig; Schleimhautreizung, akute Reizgasvergiftung Kohlenmonoxid 35 Giftig; behindert den Sauerstofftransport im Blut, Kopfschmerz, evtl. Bewusstlosigkeit Phosgen 0,082 Giftig; Schleimhautreizung, Reizgasvergiftung, verzögertes Lungenödem Lebensgefahr Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 15

Schadstoffe Schadstoff AGW mg/m 3 Gesundheitsgefahren beim Schweißen Toxische Rauche und Stäube Bariumverbindungen 0,5 Giftig, Übelkeit Blei Giftig, Übelkeit, Magen- und Darmstörungen, Nerven- und Nierenversagen Fluoride 1,0 Giftig, Schleimhautreizung Manganoxid 0,5 Giftig, Schleimhautreizung, Nervenschäden Kupferoxid Zinkoxid Metallrauchfieber Metallrauchfieber Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 16

Schadstoffe Schadstoff AGW Gesundheitsgefahren beim Schweißen mg/m 3 Krebserzeugende Rauche und Stäube Chromate (Chrom-VI) Nickeloxid Thoriumoxid Cadmiumverbindungen Cobaltoxid Krebserzeugend (Atemwege) Schleimhautreizung, Krebserzeugend Radioaktiv, krebserzeugend Krebsverdächtig, giftig, Nierenschäden, Schleimhautreizung, Krebserzeugend Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 17

Lüftung in RäumenR Verfahren Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminiumwerkstoffe Zusatzwerkstoff Hochlegierter Stahl, NE-Metalle (außer Aluminiumwerkstoffe) Schweißen an beschichtetem Stahl Gasschweißen T -- A Lichtbogenhandschweißen A A A MIG-, MAG-Schweißen A A A WIG-Schweißen mit thoriumfreien Elektroden T T T mit thoriumhaltigen Elektroden A A A Brennschneiden T -- T Plasmaschneiden ohne Wasserabdeckung F = Freie Lüftung A A A T = Technische Lüftung A = Absaugung im Entstehungsbereich Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 18

Wirkungsgrad von Absauganlagen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 19

Wirkungsgrad von Absauganlagen Verteilung der Luftgeschwindigkeit vor runden Absaugöffnungen Geschwindigkeit im Rohr = 100% Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 20

Brennerintegrierte Absaugung Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 21

Fremdbelüftete Helme Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 22

Atemschutzmaske Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 23

Atemschutz Filtrierende Atemschutz-Halbmasken FFP 1 FFP 2 Gegen Feinstäube, feste und flüssige Partikel bis zum 4 fachen AGW. Z. B. allgemeine Schleifarbeiten, Entrosten von Stahl usw. Gegen Feinstäube, feste und flüssige Partikel bis zum 10 fachen AGW. Z.B. Schweißarbeiten an verzinkten Blechen usw. FFP 3 Gegen Feinstäube, feste und flüssige Partikel bis zum 30 fachen AGW. Gegen giftige Partikel, z.b. krebserzeugende Stoffe (Asbest), Dioxine, Bakterien usw. Hinweis: Ein Partikelfilter schützt nicht gegen Gase Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 24

Schutzmaßnahmen Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastung durch Schweißrauche (Zusammenfassung) Brennerintegrierte oder auf den Brenner aufgesetzte Absaugung Nachführbare Absaugarme mit Düsenplatten oder Schweißerschutzschilde mit Absaugung Stationäre Absauganlagen mit optimierter Luftführung Technische Raumlüftung zur Entfernung von nichterfassten Restmengen Im Extremfall (enge Räume, Behälterbau) zusätzlich persönliche Schutzausrüstung Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 25

Lärm Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 26

Lärm Lärmbekämpfung Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Gehörschutz Minderung der Schallentstehung Schallabstrahlung Schallübertragung Änderung des Arbeitsverfahrens Zeitliche Verlegung lauter Arbeiten Räumliche Trennung lauter Arbeiten Einlegung von Lärmpausen Bereitstellung und Benutzung von Gehörschutz Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 27

Lärm Maßnahmen (Lärmeinwirkungsdauer 8h) > 80 db (A) > 85 db (A) Informations- und Unterweisungspflicht Gehörschutz zur Verfügung stellen Anspruch auf audiometrische Untersuchung, wenn Bewertung und Messung auf Gesundheitsrisiko hindeuten Anspruch auf Untersuchung durch Arzt Gehörschutz-Tragepflicht Lärmminderungsprogramm Lärmbereichskennzeichnung Abgrenzung, Zugangsbeschränkung, sofern technisch möglich Gesundheitsakte X X X X X X X X X Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 28

Lärm Tätigkeiten Gasschweißen und Lichtbogenhandschweißen Lärm im Metallbereich Mittelwert der Lärmbelastung db (A) MAG-Schweißen 90 Schleifen mit Winkelschleifer 104 Schlagschrauber 97 Schallpegel in db(a) Schallpegel und Einwirkzeiten 86 Einwirkzeit pro Tag 80 8 Std. 90 45 min. 100 5 min. 105 1,5 min. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 29

Gehörschutz Im Ohr getragen werden: Verschiedene Arten von Gehörschutz Fertig geformte Gehörschutzstöpsel aus Spezialwatte oder einer Schaumstoffmasse Gehörschutzstöpsel, die vom Benutzer noch geformt werden müssen (Sie werden in der Regel nur einmal benutzt) Gehörschutz-Otoplastiken, die für jeden einzelnen Gehörgang extra angefertigt werden Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 30

Gehörschutz Über dem Ohr getragen werden: Verschiedene Arten von Gehörschutz Kapselgehörschützer mit Kopf- oder Nackenbügel Kapselgehörschützer, die an einem Arbeitshelm montiert sind Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 31

Einer geht noch Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 32