Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Gefährdungsbeurteilung MIG-MAG Schweißen
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- Gretel Walter
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1 Tools for Business Success Gefährdungsbeurteilung MIG-MAG Schweißen WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt
2 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Betriebs- / Arbeitsbereich Einsparungen durch Verantwortlicher attraktive / Vorgesetzter: Bonusprogramme Bearbeitet / überarbeitet am: Fertigung: von: MIG-MAG-Schweißen Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung MIG/MAG- Schweißen und Lichtbogenhandschweißen, WIG- Schweißen Frei Nutzung kostenloser Gefährdungsbeurteilung Tools und Experten-Links Atemwegserkrankungen durch Schweißrauche Krebserkrankungen der Atemwege durch Chromate oder Nickeloxide im Schweißrauch beim Schweißen von VA- Stählen Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen - Verwendung einer Schweißrauchabsaugung (Ausnahme: täglich wird weniger als 30 Minuten und wöchentlich weniger als zwei Stunden Baustahl an nicht ortsgebundenen Schweißarbeitsplätzen verschweißt) - Technische Lüftungseinrichtungen oder freie Lüftung - Vorsorgeuntersuchungen nach G 39 bei Überschreiten der Auslöseschwelle - Schweißverbot für Jugendliche in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen - Vorsorgeuntersuchung nach G 15 und 38 bei Überschreiten der Auslöseschwelle - Betriebsanweisung Schutzziele / Bezug; Weitere Info BGR 500 Kap.2.26 BGI 593 BGI 553 BGI 504 Sie möchten sich über dieses und weitere Tools BGI 504 BGI 578 T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 2 von Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann
3 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung MIG/MAG- Schweißen und Lichtbogenhandschweißen WIG- Schweißen Frei Nutzung kostenloser Gefährdungsbeurteilung Tools und Experten-Links Einsparungen durch attraktive Bonusprogramme Entstehung von Bränden durch Funkenflug Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen - Brennbare Gegenstände entfernen oder abdecken, keine verölte Kleidung tragen Verblitzen der Augen - Schweißerschutzschirm mit richtiger Filterstufe verwenden Fußverletzungen durch herabfallende schwere Teile Schutzziele / Bezug; Weitere Info BGI 563 BGI Tragen von Schutzschuhen BGR 191 Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann Elektrischer Schlag durch vagabundierende Ströme - Schweißstromrückleitung nur über Werkstück vornehmen - Tägliche Sichtkontrolle aller stromführenden Leitungen - Trockene Schutzhandschuhe und Schutzschuhe benutzen BGV A3 BGR 117 Schwerhörigkeit durch gehörschädigenden Lärm - Lärm durch technische Maßnahmen so weit wie möglich reduzieren - Ab 90 db(a) geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und Benutzung veranlassen - Gehörvorsorgeuntersuchung G 20 veranlassen LärmVibration- ArbschV BGI 688 BGR 194 BGV A4 Sie möchten sich über dieses und weitere Tools T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 3 von
4 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung Frei Nutzung kostenloser Gefährdungsbeurteilung Tools und Experten-Links Einsparungen durch attraktive Bonusprogramme Allgemeine Gefährdung im Betrieb und an Maschinen Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen Schutzziele / Bezug; Weitere Info - Unterweisung der Mitarbeiter ArbSchG BGI 527 Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann Hinweis: Sie können diese Tabelle jederzeit erweitern, indem Sie über das Menü Tabelle - Zellen einfügen - Zeilen unterhalb weitere Zeilen für zusätzliche Gefährdungen einfügen. Die Tabellenüberschrift wird automatisch wiederholt. Sie Tools möchten sich über dieses und weitere T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 4 von
5 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Systematik der Nutzung des Bewertungsmoduls zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung Frei Nutzung kostenloser Gefährdungsbeurteilung Tools und Experten-Links Einsparungen durch attraktive Bonusprogramme Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen Schutzziele / Bezug; Weitere Info T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 5 von Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann Spalte 1: Beschreibt die Tätigkeit des Fertigungsbereiches MIG-MAG-Schweißen. Sollten hier relevante Tätigkeiten hinzukommen, bitte ergänzen. Spalte 2: Beschreibt mögliche Gefährdungen, bzw. Belastungen und Beanspruchungen im Rahmen der Tätigkeiten. Die wichtigsten allgemein vorhandenen Aspekte sind bereits erfasst. Bitte ergänzen Sie eventuelle spezifische Aspekte Ihres Bereiches. Spalte 3: Hier sind die denkbaren, möglichen Maßnahmen, bzw. gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen gelistet. Spalte 4: Enthält die Quellen der Forderungen und eventuelle weitere Informationen zu verfügbaren Hilfsmitteln. Spalte 5: Dient zur Dokumentation des Handlungsbedarfs, d.h. ob die Maßnahmen / Schutzmaßnahmen erforderlich sind, bzw. bereits umgesetzt sind. Sie möchten sich über dieses und weitere Tools Spalte 6: Dient zur Dokumentation der Abhilfemaßnahmen, d.h. wer, bis wann die Aufgaben erledigen muss. Sinnvollerweise sollte hierzu zusätzliche eine Aufgabenliste mit genauer Beschreibung der Maßnahmen geführt werden. Das Bewertungsmodul muss bei > 10 Beschäftigten aufbewahrt werden und ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen!
6 Tools for Success Gefährdungsbeurteilung Weitere wichtige und relevante Gesetzestexte: Abkürzungen: Ihr Vorteil als Know-NOW User: ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ASIG Arbeitssicherheitsgesetz ASR Arbeitsstättenrichtlinien ArbStättV Arbeitsstättenverordnung Einrichtung LärmVibrationArbschV und Nutzung Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung eines Prepay-Kontos Einsparungen BA durch Betriebsanweisung attraktive Bonusprogramme Frei Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (früher UVV Kostenlos und unverbindlich Unfallverhütungsvorschriften) registrieren unter BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln (früher ZH1/ Regeln) BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen Regelwerke der Berufsgenossenschaft: Auf vollständige Darstellung der Schriften wurde verzichtet, da diese sehr umfangreich sind. Hinweis: Sie finden die gesamten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke unter BGV A3 BGV A4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Arbeitsmedizinische Vorsorge BGI 504 Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge BGI 527 Sicherheit durch Unterweisung BGI 553 Lichtbogenschweißer BGI 554 Gasschweißer (bisher ZH 1/102) BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz BGI 563 Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten BGI 578 Sicherheit durch Betriebsanweisungen BGI 593 Schadstoffe in der Schweißtechnik BGI 604 Sicherheit bei der Blechverarbeitung BGI 688 Lärm am Arbeitsplatz der Metall-Industrie BGI 692 Merkblatt für Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen Sie möchten sich über dieses und weitere Tools BGR 117 Arbeiten in Behältern und engen Räumen BGR 195 Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen BGR 191 Benutzung von Fuß- und Beinschutz (bisher ZH 1/702) BGR 194 BG-Regel: Regeln für den Einsatz von Gehörschützern (bisher ZH 1/705) BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 6 von
7 Tools for Success Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz 12 - Unterweisung Ihr Vorteil als Know-NOW User: (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Frei Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einsparungen durch attraktive Bonusprogramme (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt. Sie Tools möchten sich über dieses und weitere T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 7 von
8 Tools for Success Gefährdungsbeurteilung Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2003 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Setzen Sie das Häkchen unter Extras - Optionen... - Ansicht - Formatierungszeichen im Feld Alle, indem Sie dieses anklicken. 2. Löschen Sie das Titelblatt, indem Sie dieses außerhalb der Textfelder markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel, indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Die Kopfzeilen-Grafik können Sie wie vorher löschen, indem Sie diese markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Eine neue Grafik fügen Sie über die Menüpunkte Einfügen - Grafik - Aus Datei ein. 7. Diese Hinweisseite(n) entfernen Sie, indem Sie die (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_GefährdgM04.42MIG-MAG-Schweißen.doc - Rev. 1.0 Seite 8 von
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