Einleitung Warum das Ganze? Feuerwehrleute: Gefahren für Gesundheit und Leben Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz: (Ober)Bürgermeister Bestmöglicher Schutz vor Gefahren Welche Maßnahmen sind - notwendig -sinnvoll - wirklich wirksam? Warum das Ganze? Gefährdungsbeurteilung Weg von starren Vorgaben hin zu abstrakten Schutzzielen Vorteil: praxisgerechte und individuelle Maßnahmen Hilfsmittel: Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehrangehörige: Sicherheit und Gesundheitsschutz für Entscheidungsträger: Verantwortung nicht neu im modernen Arbeitsschutz zunehmend höheren Stellenwert keine starren Vorgabe, sondern vernünftiges Denken soll Handeln leiten Grundlagen Fragen Unfallverhütungsvorschriften - Grundsätze der Prävention - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr GUV-Regeln GUV-Informationen richten sich an Unternehmer: Bürgermeister delegiert an Kommandant Welche Inhalte des Regelwerkes sind zwingend einzuhalten? Welche Regelungen haben empfehlenden Charakter? Darf von Empfehlungen abgewichen werden? Welche möglichen Konsequenzen ergeben sich?
UVV Feuerwehr UVV Feuerwehr GUV-Regeln GUV-Informationen GUV-Informationen GUV-G
Prüfgrunds fgrundsätze, z.b. Steckleiter Warum Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutzgesetz von 1996 -> z.b. hauptamtliche Gerätewarte UVV Grundsätze der Prävention -> Freiwillige Feuerwehren Gleichwertige Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung im Einsatz entsprechen Zielen und Grundsätzen einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung Feuerwehrdienstvorschriften Regelwerk des Bayerisches Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Durchführungsanweisungen UVV - GUV-Regeln - GUV-Informationen vielfältige Einsatzsituationen spontane Entscheidungen der Führungskräfte FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - Führungsvorgang: Lage, Beurteilung, Entschluss, Befehl - entspricht Gefährdungsbeurteilung Wann Gefährdungsbeurteilung? Wann Gefährdungsbeurteilung? Nicht erforderlich, wenn eingehalten werden: -FwDV - Durchführungsanweisungen UVV Feuerwehren - GUV-Regeln - GUV-Informationen Erforderlich, wenn: keine FwDV bestehen abgewichen wird technische Arbeitsmittel beschafft oder umgerüstet werden neue Arbeitsstoffe eingesetzt werden Einsatzgeschehen ändert sich Unfälle, Beinaheunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen treten auf
Wann Gefährdungsbeurteilung? Wer ist verantwortlich? Einrichtungen neu oder werden umgebaut Hinweise auf gefährliche Situationen von Behörden, Verbänden, UVV-Trägern zusätzliche Aufgaben werden freiwillig übernommen Verantwortlich? Schritte Gefährdungsbeurteilung Kommune Oberbürgermeisterin Kommandant muss Anlässe melden Kommandant und evtl. weiteres Fachpersonal hinzuziehen Schritt 1: Ermitteln der Gefährdung Schritt 2: Risikobeurteilung Schritt 3: Ableiten von Schutzzielen Schritt 4: Maßnahmen auswählen, umsetzen und auf Wirksamkeit überprüfen Schritt 5: Dokumentation Schritt 6: Unterweisen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Schritt 7: Regelmäßig überprüfen Schritt 1: Ermitteln der Gefährdung Gefährdungen - Beispiele
Schritt 2: Risiko beurteilen Eintrittswahrscheinlichkeit Risiko = Wahrscheinlichkeit (W) x Folgen (F) Folgen Risiko abschätzen Handlungsbedarf Schritt 3: Ableiten von Schutzzielen beschreiben keine Maßnahmen legen Soll-Zustand fest kann aus Vorschriften- und Regelwerk entnommen werden, z.b. Grenzwerte Vor Maßnahmen ist es wichtig das Schutzziel zu definieren
Schritt 4: Maßnahmen akzeptiertes Risiko auswählen umsetzen auf Wirksamkeit prüfen geeignete Maßnahmen Schritt 5: Dokumentation Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen sowie Ergebnis der Überprüfung sind zu dokumentieren Rechtssicherheit für Träger und Führungskräfte Im Schadensfall: Beleg, dass Pflicht zur Gefährdungsabschätzung nachgekommen wurde freie Form der Dokumentation Schritt 6: Unterweisen Schritt 7: Regelmäß äßig überprüfen zur Umsetzung und zum Leben der Maßnahmen: Unterweisung der Feuerwehrleute Theorie + Übung in der Praxis erfüllt Forderung aus 15 UVV Feuerwehr Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Ermittlung Zustand kann sich verändern regelmäßige Überprüfung Aktualisierung gleichzeitig Kontrolle, ob Umsetzung erfolgt