Gegenstand: Änderung der Geschäftskreise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadtverwaltung Chemnitz

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Beschlussvorlage Nr. B-118/2011 Einreicher: Oberbürgermeisterin/Amt 18 Gegenstand: Änderung der Geschäftskreise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadtverwaltung Chemnitz Beratungsfolge (Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, Stadtrat) Status öffentlich/ nichtöffentlich Verwaltungs- und Finanzausschuss 28.04.2011 nicht öffentlich Stadtrat 04.05.2011 öffentlich Beratungsergebnis Sitzungstermine bestätigt abgelehnt ohne Empfehlung Gesetzliche Grundlagen: Unterschrift

Die Vorlage hat haushaltsrelevante Veränderungen: ja nein Produktsachkonto/Maßnahmenummer in Anlage, Seite benannt Produktsachkonto Maßnahmenummer Gesamtaufwendungen/-auszahlungen für die Maßnahme Maßnahmenbezogene Erträge/Einzahlungen EUR EUR Finanzbedarf ist gesichert nicht gesichert Finanzielle Übersicht siehe Anlage Seite Bereits gefasste Beschlüsse/Entscheidungen sind betroffen: Beschluss- Nummer Beschluss-Datum beschlussfassendes Gremium aufzuheben Beschluss ist außer Kraft zu setzen zu ändern B-544/2000 10.01.2001 Stadtrat X B-305/2005 07.09.2005 Stadtrat X X B-365/2007 12.12.2007 Stadtrat teilweise An der Erarbeitung der Vorlage wurden beteiligt:

Anlage 1 Seite 1 zu B-118/2011 Beschlussvorschlag: 1. Das Dezernat 2 wird mit Ausscheiden des Bürgermeisters Detlef Nonnen aufgelöst. 2. Die Geschäftsbereiche der Dezernate 1, 3, 5 und 6 werden zum gleichen Zeitpunkt wie folgt festgelegt: Dezernat 1: Personal, Finanzen und Organisation 11 Personalamt 17 Gebäudemanagement und Hochbau 18 Amt für Organisation und Informationsverarbeitung 20 Kämmerei 21 Kassen- und Steueramt 37 Feuerwehr Dezernat 3: Recht, Sicherheit und Umweltschutz 30 Rechtsamt 31 Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle 32 Ordnungsamt 33 Bürgeramt 36 Umweltamt 39 Lebensmittelüberwachungs-/Veterinäramt 48 Tierpark Dezernat 5: Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport 40 Schulverwaltungsamt 47 Stadtarchiv 49 Kunstsammlungen Chemnitz 50 Sozialamt 51 Amt für Jugend und Familie 52 Sportamt 53 Gesundheitsamt Dezernat 6: Stadtentwicklung und Bau 61 Stadtplanungsamt 62 Städtisches Vermessungsamt 63 Baugenehmigungsamt 66 Tiefbauamt 67 Grünflächenamt 23 Liegenschaftsamt

Anlage 2 Seite 1 zu B-118/2011 Begründung: Die Oberbürgermeisterin hat im Einvernehmen mit dem Stadtrat nach den 55 Abs. 3, 28, 41 SächsGemO die Geschäftskreise der Beigeordneten festzulegen. Mit dem vorzeitigen Ausscheiden von Herrn Bürgermeister Nonnen und Frau Bürgermeisterin Lüth stellt sich u. a. die Frage nach einer früheren Umsetzung der EKKo-Maßnahme 15/07 (Wegfall eines Dezernates nach dem Ende der Amtszeit eines Bürgermeisters). Dabei ist die Geschäftsverteilung in allen Dezernaten zu betrachten. Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsverteilung teilweise neu zu ordnen und die Reduzierung von bisher fünf auf vier Dezernate vorzuziehen. Ziel der Neuordnung ist vorrangig die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Verwaltungsstruktur. Es wird damit auch eine annähernd gleiche Verteilung der Aufgaben zwischen den Dezernaten beabsichtigt. Der zu realisierende Personalabbau bis 2015 schafft zudem einen erheblichen Veränderungsdruck in der Organisation der Verwaltung und den Verwaltungsprozessen. Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, das Dezernat 1 als Steuerungsdezernat mit den wesentlichen Querschnittsaufgaben für die Verwaltung auszubauen. Dieses sorgt für die technischen, finanziellen und materiellen Voraussetzungen, durch die die fachlichen Dienstleistungen der Stadtverwaltung erbracht werden. Neben den bisher im Dezernat 1 geführten Querschnittsämtern 11 Personalamt, 17 Gebäudemanagement und Hochbau sowie 18 Amt für Organisation- und Informationsverarbeitung werden die Querschnittsämter 20 Kämmerei sowie 21 Kassen- und Steueramt zugeordnet. Zur Vorbereitung der Geschäftsbereichsänderung wurden Strukturen und Erfahrungen vergleichbarer Städte einbezogen, die ein solches Steuerungsdezernat gebildet haben. Betrachtet wurden z. B. die Städte Wuppertal, Bielefeld, Augsburg, Gelsenkirchen, Halle (Saale) und Lübeck, die gute Erfahrungen mit einem solchen Steuerungsdezernat aufweisen. Stadt Wuppertal 348.271 Bielefeld 330.000 Augsburg 263.852 Zuordnung von Finanzen und Verwaltungssteuerung zu einem Geschäftskreis Geschäftsbereich 4 - Zentrale Dienstleistungen - Ordnungsamt - Allgemeine Dienste - Informations- und Kommunikationssysteme - Finanzen - Personal Dezernat 1 Inneres/Finanzen - Betrieblicher Gesundheitsschutz - Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen - Informatikbetrieb - Amt für Finanzen und Beteiligungen Referat 1 Finanzen, Personal, Controlling, Stiftungen, Wohnen Gelsenkirchen 259.744 Vorstandsbereich 2 - Personal und Organisation - Stadtkämmerei und Finanzen - Feuerwehr

Anlage 2 Seite 2 zu B-118/2011 Stadt Halle (Saale) 230.831 Lübeck 211.716 Zuordnung von Finanzen und Verwaltungssteuerung zu einem Geschäftskreis Dezernat 1 Finanzen und Personal - strategische Steuerungsunterstützung, HH- Konsolidierung (als Stab) - Hauptamt - Organisation und Personalservice - Finanzservice - Recht Fachbereich des Bürgermeisters (FB 1) - Büro der Bürgerschaft - Bürgermeisterkanzlei - Logistik, Statistik, Wahlen - Informationstechnik - Personal- und Organisationsservice - Arbeitsschutz - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Rechnungsprüfungsamt - Frauenbüro - Personalräte - Haushalt und Steuerung - Beteiligungscontrolling - Buchhaltung und Finanzen - Steuern - Recht - Lübeck Port Authority Zum 01.01.2011 hat die Stadt Chemnitz die Doppik eingeführt. Die Aufgabenstellung besteht gegenwärtig darin, die Elemente der Doppik qualitativ auszubauen. Vor diesem Hintergrund müssen die Prozesse der Ablauforganisation bis zum Personaleinsatz koordiniert und einer ganzheitlichen Sichtweise unterzogen werden. Deshalb ist die Einordnung der Kämmerei in das Dezernat 1 vorteilhaft und bietet eine gute Grundlage für deren Arbeit. Da zwischen dem Kassen- und Steueramt und dem Kämmereiamt eine stetige Zusammenarbeit unabdingbar ist, wird dieses Amt ebenfalls dem Dezernat 1 zugeordnet. Dem Dezernat 3 soll die SE 10 (bisher Zentrale Verwaltungsdienste) zugeordnet werden. Ferner ist kurzfristig geplant, die bisher 24 VOL-Vergabestellen in der Stadtverwaltung Chemnitz in dieser Struktureinheit zusammenzufassen und damit alle Beschaffungstätigkeiten zusammenzuführen. Die neue Struktureinheit erhält den Namen Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle und die Ordnungsnummer 31. Die bisher dem Amt 23 zugeordnete Zentrale Vergabestelle wird künftig dem Dezernat 3 zugeordnet, sodass in diesem Dezernat die Vergabekompetenzen gebündelt werden. Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird mit dieser Organisation am besten Rechnung getragen. Die SE Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle sowie die ZVS sollten wie bisher einem Dezernat zugeordnet sein, in dem selbst keine bzw. nur wenige Vergabeverfahren durchzuführen sind. Durch die Anbindung des Amtes für Gebäudemanagement und Hochbau an das Dezernat 1 ist eine gleichzeitige Zuordnung der o. g. Organisationseinheiten hier nicht sinnvoll. Deshalb wird vorgeschlagen, diese dem Dezernat 3 zuzuordnen. Neben den bereits genannten Gründen ist eine ganzheitliche Bearbeitung von Vergabeprozessen innerhalb dieses Dezernates von Vorteil, um den ständig neuen und steigenden Anforderungen an die Rechtssicherheit Rechnung tragen zu können. Dem Dezernat 3, Amt 30 wird zudem das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (Amt 25) zugeordnet. Mit dieser Zuordnung wird eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der EKKo- Maßnahme 30/01 geschaffen.

Anlage 2 Seite 3 zu B-118/2011 Dem Dezernat 5 werden das Amt 40 Schulverwaltungsamt und das Amt 47 Stadtarchiv zugeordnet. Mit der Eingliederung des Amtes 40 wird zugleich die Voraussetzung zur Gründung eines Fachbereiches Bildung, entsprechend der EKKo-Maßnahmen 40/09 und 51/10 geschaffen. Die rechtlichen Grundlagen der Zusammenlegung werden derzeit geprüft. Zudem werden das SMS und das SMK bei der Planung des Vorhabens, entsprechend ihrer Zuständigkeit, um Unterstützung gebeten. Der Jugendhilfeausschuss ist im Rahmen seiner Verantwortlichkeit in den Prozess einzubeziehen. Das Dezernat 5 schafft mit seinen Aufgabenbereichen eine sinn- und wirkungsvolle Verbindung von Sport, Gesundheit, Jugend, Familie, sozialen Aufgaben, Kultur und Bildung. Lebensbereiche also, die ineinandergreifen und deren Zusammenspiel die Wirksamkeit in jedem einzelnen Feld verstärken kann. In Umsetzung der EKKo-Maßnahme 41/04 wird das Kulturbüro zum 01.01.2012 in den Eigenbetrieb DAStietz integriert. Über die Zuordnung des Kulturraumsekretariats ist im Einvernehmen mit dem SMWK im Rahmen dieses Prozesses zu entscheiden. Dem Dezernat 6 wird das Liegenschaftsamt (ohne die ZVS) neu zugeordnet. Es ergeben sich durch diese Änderungen Synergieeffekte im Bereich Flächenmanagement und Stadtplanung. Den Ämtern 61 Stadtplanungsamt (mit Amt 60 Amt für Baukoordination) und 23 Liegenschaftsamt wird somit eine noch bessere Kooperation ermöglicht. Die Planungs- und Steuerungskompetenz des Dezernates wird damit erhöht. Die EKKo-Maßnahme 61/01 wird mit der Zusammenlegung der Ämter 60 Amt für Baukoordination und 61 Stadtplanungsamt umgesetzt. Alle Änderungen sind in der Anlage 3 ersichtlich und entsprechend markiert. Um die Aufgabenzuordnung der Dezernate klar darzustellen, werden folgende Bezeichnungen vorgeschlagen. Bezeichnungen der Dezernate: Dezernat 1 Dezernat 3 Dezernat 5 Dezernat 6 Personal, Finanzen und Organisation Recht, Sicherheit und Umweltschutz Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport Stadtentwicklung und Bau Anlagenverzeichnis: Anlage 3: Organigramm