Bezahlbarkeit der Beiträge Hat die PKV für die Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter vorgesorgt?



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Transkript:

Produktinformation Kranken zu Facts 34/2008 - Kennziffer 001 Versicherungsverbund Die Continentale Vertrieb Makler (vm) Ruhrallee 92-94, 44139 Dortmund Telefax (02 21) 57 37-317 E-Mail: contactm@continentale.de Internet: www.contactm.de Argumente BAP allgemein Rechtliche Grundlagen für die Beitragsanpassung zum 01.01.2009 Die Continentale garantiert ihren Kunden, die entstandenen Krankheitskosten im tariflichen Umfang zu erstatten. Durch den medizinischen Fortschritt werden die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden jedoch immer umfangreicher und kostenintensiver. Auch die erfreuliche längere Lebenserwartung der Menschen wirkt ausgabensteigernd. Ohne die Möglichkeit zur Beitragsanpassung könnten die Versicherungsunternehmen ihren tariflichen Verpflichtungen auf Dauer nicht nachkommen. Beitragsanpassungen garantieren die Erfüllbarkeit des Leistungsanspruchs. Alle Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder überprüft. Nach Zustimmung des Treuhänders wird die Anpassung wirksam. Der Versicherer vergleicht mindestens einmal jährlich für jede Beobachtungseinheit die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 10 %, müssen alle Beiträge der betroffenen Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden. Auf der Rechtsgrundlage des 8 b der MB/KK 94 sowie des Abschnitts E der jeweiligen Tarifbedingungen, 12 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14.8.2006 ändern sich nach Zustimmung durch den unabhängigen mathematischen Treuhänder in den genannten Tarifen mit Wirkung ab 01.01.2009 die Beiträge. Wenn Anfragen nach dem Treuhänder eingehen, bitte folgende Anschrift bekannt geben: Herrn Diplom-Mathematiker Jürgen Bosche Postfach 102108 44021 Dortmund Post an den Treuhänder, die bei der Continentale eingeht, soll über die Direktion, Abt. sc-k-qs, geleitet werden. Dies gibt uns Gelegenheit, der Anfrage Zusatzinformationen für den Treuhänder beizufügen, damit dieser den Brief des Kunden beantworten kann. Gründe für die Beitragsanpassung Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Hier sind insbesondere die Anhebung der Krankenhauskosten durch Erhöhung der Fallpauschalen, Sonderentgelte, Wahlleistungszuschläge und Ausweitung des Fallpauschalenkatalogs zu nennen. Aber auch die Verordnung neuer, teurerer Arzneimittel, deren Nutzen gegenüber etablierten Präparaten in Zweifel zu ziehen ist (Pseudoinnovationen). Hinzu kommen höhere Aufwendungen für Hilfsmittel, die heute häufig hochtechnisiert eine Lebensqualität erlauben, die vor Jahren noch nicht vorstellbar gewesen ist. Viele Ärzte verordnen keine preisgünstigeren Nachahmerpräparate (Generika). Auch das allgemein erhöhte Gesundheitsbewusstsein verursacht eine noch intensivere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Höhere Lebenserwartung Die Rechnungsgrundlage "Sterbetafel" belegt die Lebenserwartung der Bevölkerung. Die neue "PKV-Sterbetafel 2009" wurde für alle von der BAP betroffenen Tarife bereits vollständig berücksichtigt. Denn eines ist klar: Je früher die aktuellste Sterbetafel bei der Beitragskalkulation berücksichtigt wird, desto eher beginnt für den Kunden der ausreichende Sparvorgang für das Alter. In den jungen Jahren zahlt der Versicherte über den Risikobeitrag hinaus einen Sparanteil, um daraus eine verzinsliche Alterungsrückstellung zu bilden, mit der die höheren Versicherungsleistungen im Alter finanziert werden sollen. Damit haben die Kunden der Continentale einen deutlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die teilweise die Sterbewahrscheinlichkeit noch nicht oder nicht vollständig aktualisiert haben. Und natürlich erst recht gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, die keine Vorsorge für das Alter trifft.

Notwendigkeit Beitragsanpassung Warum ist eine Beitragsanpassung notwendig, obwohl die Leistungen nicht oder nicht vermehrt in Anspruch genommen wurden? In der privaten Krankenversicherung finanzieren alle Versicherten, die nach einem bestimmten Tarif versichert sind, durch ihre Beiträge die Leistungen aus diesem Tarif. Das ist der Grundgedanke der privaten Krankenversicherung. Steigen die Leistungen innerhalb einer Beobachtungseinheit (Geschlecht und Alter einer versicherten Person), müssen die Beiträge angepasst werden auch für die Kunden, die selbst bisher keine oder nur geringe Leistungen erhalten haben. Dabei ist zu bedenken: Wer heute gesund ist, kann morgen schon ernsthaft krank werden. Die Kosten, die dann entstehen, können die bisher gezahlten Beiträge bei weitem übersteigen. BR trotz BAP Ist eine Beitragsrückerstattung noch sinnvoll bei gleichzeitiger Beitragsanpassung? Im ambulanten Bereich haben die Kunden die beste Möglichkeit, sich kostenbewusst zu verhalten. Dieses kostenbewusste Verhalten muss gefördert werden, denn es kommt letztlich allen Kunden dadurch zugute, dass erforderliche Beitragsanpassungen evtl. niedriger ausfallen bzw. gar nicht mehr anfallen. Durch den Anreiz der Beitragsrückerstattung wird die Beitragsentwicklung positiv beeinflusst. Interessant ist, dass die jüngeren (weniger krankheitsanfälligen) Mitglieder bei der Beitragsrückerstattung keineswegs unter sich sind. Wie unser Tarif SB zeigt, liegt der Anteil der Mitglieder mit Beitragsrückerstattung in der Altersgruppe Alterungsrückstellung ab 61 Jahre über 47 %. Unser Tipp für den ambulanten Bereich: Kostenbelege über geringfügige Behandlungskosten nicht sofort einreichen, um am Ende des Jahres zu prüfen, ob eine Beitragsrückerstattung oder eine Kostenerstattung günstiger ist. Denn die Continentale hat für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 bereits die Beitragsrückerstattung beschlossen. Dabei ist der "Leistungsservice" der Continentale behilflich. Zum Jahreswechsel erhalten die Kunden, die eine Beitragsrückerstattung erhalten können, eine auf die versicherten Personen ausgerichtete Gegenüberstellung (Vergleichswertberechnung), aus der die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen zu erkennen sind. Gleichzeitig ist ein Vergleichswert als Entscheidungshilfe angegeben. Die Barauszahlung der Beitragsrückerstattung an die VN ist jedoch nur eine Art der Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Der weitaus größte Teil wird zur Begrenzung von Beitragserhöhungen eingesetzt. Allein in den letzten 10 Jahren waren dies mehr als 608 Millionen Euro (Barausschüttung 403 Millionen Euro). Mindestzahlbeitragsregelung Was umfasst eine Mindestbeitragsregelung? Es entfällt die bisherige Mindestzahlbeitragsregelung, nach der nach einer Beitragssenkung als Folge einer Neukalkulation der Beiträge mindestens der halbe niedrigste Kinderbeitrag (Alter unter 21) oder der halbe niedrigste Erwachsenenbeitrag (ab Alter 21) zu zahlen war. In Einzelfällen können sich daher zukünftig sehr geringe Beiträge bis hin zum neuen Mindestzahlbeitrag von 0,01 Euro ergeben. Dies resultiert aus der vollständigen Anrechnung der vorhandenen Alterungsrückstellung. Falls dennoch durch Erreichen des Mindestbeitrags (0,01 Euro) ein Teil der Alterungsrückstellung nicht prämienmindernd gutzubringen ist, wird dieser Anteil wie schon im bisherigen Verfahren der Rückstellung zur Prämienermäßigung im Alter zugeführt. Im Rahmen der Benachrichtigung der Kunden über die Neukalkulation der Beiträge werden die betroffenen Kunden entsprechend informiert, sobald sich ein Tarifzahlbeitrag unter 0,50 Euro ergibt. Sofern sich gleichzeitig ein vereinbarter Zuschlag für Erschwernisse auf unter 0,05 Euro senkt, wird hierauf ebenfalls eingegangen. Bei einem Vertragszahlbeitrag unter 0,50 Euro wird zusätzlich angefragt, ob nicht Änderung der Zahlungsweise gewünscht wird. Stornowahrscheinlichkeit Was ist unter "Stornowahrscheinlichkeit" zu verstehen? Die unternehmensspezifische Rechnungsgrundlage "Stornowahrscheinlichkeit" berücksichtigt jedes Ausscheiden aus der Versichertengemeinschaft - mit Ausnahme des Todes, der in der Sterbewahrscheinlichkeit Berücksichtigung findet. Das Storno der Continentale hat sich in letzter Zeit weiter verringert. Dies trägt zu einer starken Versichertengemeinschaft bei, zeugt von guten Produkten und belegt die Zufriedenheit unserer Kunden. Da es in der privaten Krankenversicherung keinen Rückkaufswert gibt, kommt die Alterungsrückstellung der Stornierten der verbleibenden Versicherungsgemeinschaft zugute. Ein geringeres Storno bedeutet aber auch, dass durch die geringere Anzahl der Stornierenden der Versichertengemeinschaft weniger Alterungsrückstellungen als ursprünglich einkalkuliert verbleiben.

Bezahlbarkeit der Beiträge Hat die PKV für die Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter vorgesorgt? Der Altersaufbau der Bevölkerung wird sich wesentlich verändern. Immer mehr alten Menschen stehen immer weniger junge Menschen gegenüber, der medizinischtechnische Fortschritt wird weiter kostenintensiv voranschreiten. Im Gegensatz zur GKV hat die PKV in den letzten Jahren viel für die Zukunft getan: Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen wird die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen berücksichtigt. Damit stellt das Kalkulationsverfahren sicher, das allein durch das Älterwerden der versicherten Personen keine Beitragssteigerungen notwendig werden. Durch das Heranziehen von Überzinsen - das sind diejenigen Zinserträge, die über den kalkulatorischen Satz von 3,5% bei den Alterungsrückstellungen hinausgehen - werden Mittel für eine weitere gezielte Beitragsentlastung im Alter bereitgestellt. Seit Anfang 2000 sind 90% der Überzinsen hierfür zu verwenden. Seit dem 01.01.2000 wird für Neuversicherte ein Zuschlag von 10% auf die Beiträge erhoben, mit dem Ziel einer weiteren Beitragsstabilisierung im Alter. Alle Maßnahmen zusammengenommen führen für einen heute 30-jährigen, der sich statt für die GKV für die PKV entscheidet, dazu, dass er im Alter von 65 Jahren damit rechnen kann, dass sein Beitrag relativ konstant bleibt. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesundheitskosten weiter so steigen, wie sie dies in den zurückliegenden Jahren getan haben. Kein anderes Sicherungssystem kann dem Versicherten eine vergleichbare Perspektive in Aussicht stellen. Die private Krankenversicherung mit ihrem bewährten Kapitaldeckungsverfahren verfügt über wirkungsvolle Instrumente, um neben dem demographischen Problem auch die Steigerungen der Gesundheitskosten aufzufangen und damit Beitragsanpassungen im Alter abfedern zu können. Im Gegensatz zur GKV, die weder die Fragen zum Kostenanstieg wegen der demographischen Veränderung noch die Herausforderungen zum medizinischen Fortschritt gelöst hat, ist die PKV für die Zukunft gut gewappnet. PKV-Sterbetafel 2008 Für alle Beobachtungseinheiten, die an der Beitragsanpassung zum 01.01.2008 teilnehmen, wurde bei der Neukalkulation auch schon die aktuelle Sterbewahrscheinlichkeit "PKV 2008" berücksichtigt. Je früher die aktuellste Sterbetafel bei der Beitragskalkulation berücksichtigt wird, desto eher beginnt für den Kunden der ausreichende Sparvorgang für das Alter. Zurück zur GKV ab Alter 55 Jahre Ich bin über 55 Jahre alt. Unter welchen Umständen kann ich in die gesetzliche Kasse zurückkehren? Das ist jetzt nicht mehr möglich. Seit 1. Juli 2000 können privat Krankenversicherte nach Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Das gilt auch für Arbeitnehmer dieses Alters, die weniger als die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze monatlich verdienen, wenn sie in den zurückliegenden fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Kasse versichert waren. Festgelegt ist das in 6 Abs. 3a des SGB V. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber den Wechsel zwischen den beiden Systemen der Gesundheitsversorgung eindämmen und eine weitere finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkassen durch den Zugang älterer Versicherter verhindern. Bessere Medizinleistungen Bessere Medizinleistungen und höhere Lebensdauer lassen die Kosten stark ansteigen? Der deutsche Gesundheitsmarkt steckt in einer tiefen Krise: Ärzte sind unzufrieden, Krankenhäuser müssen schließen und die Leistungen der Kassen lassen zu wünschen übrig. Manche Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Krebs können nur unzureichend behandelt werden - und das, obwohl viele Mrd. Euro ins Gesundheitswesen fließen und es immer bessere Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten gibt. Das Dilemma liegt in der viel beschworenen demographischen Entwicklung und daran, dass bessere Medizinleistungen auch teurer sind. Die ambulanten Krankenkosten für einen 66- bis 70-Jährigen liegen beispielsweise viermal so hoch wie die für einen 26- bis 30-Jährigen. Die Krankenhausbehandlung im selben Fall ist sogar fast siebenmal so teuer. In Zukunft wird sich die Zahl der 20- bis 60-Jährigen in Deutschland verringern. Dafür wird es aber mehr Bundesbürger geben, die über 60 Jahre alt sind. Wie also soll man die Probleme in den Griff bekommen bzw. wie wird die soziale Absicherung in 20 oder 30 Jahren aussehen? Dazu kann und will niemand etwas Verbindliches sagen. Von den derzeitigen Beitragssteigerungen sind sowohl die privaten als auch die gesetzlichen Krankenversicherungen betroffen. Und es ist anzunehmen, dass wir die Auswirkungen der lange prophezeiten demographischen Explosion in noch stärkerem Maße zu spüren bekommen. Während die PKV im Begriff ist, ihre wichtigsten Probleme dauerhaft zu lösen, befindet sich die GKV in einer zunehmend prekären Situation. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen haben die privaten Krankenversicherungen für die Bezahlbarkeit im Alter besser vorgesorgt.

Wechsel PKV sinnvoll? Ist ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen der privaten Krankenversicherung sinnvoll? Alle Versicherungsunternehmen sind von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen betroffen, auch unter schwieriger werdenden politischen Bedingungen. Bei einem Wechsel sollten folgende Nachteile unbedingt bedacht werden: Ein heute vermeintlich günstigerer Beitrag kann sich schon morgen durch eine Beitragsanpassung als ungünstig herausstellen. Aufgrund des neuen höheren Eintrittsalters muss unter Umständen schon allein daher mit einem höheren Beitrag gerechnet werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass evtl. die Zahlungen für den gesetzlichen Zuschlag, der Alterungsrückstellungen, und/oder die Beitragszahlungen zu den Besonderen Bedingungen BE bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen verloren gehen. Bei anderen Unternehmen sind Folgen von Krankheiten und Unfällen, die während der Versicherungszeit bei uns aufgetreten sind, u. U. mit besonderen Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen verbunden. Bei uns sind solche Krankheiten und Unfälle bei gleich bleibendem Versicherungsschutz selbstverständlich weiterhin mitversichert. Bei einem Wechsel müssen womöglich neue Wartezeiten eingehalten werden. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum kein Versicherungsschutz besteht, also unter Umständen mit einem hohen finanziellen Risiko gerechnet werden muss. Ist der Versicherungsvertrag bei der Continentale aber schon gekündigt worden und wird der Versicherungsantrag in der gestellten Form bei dem anderen Unternehmen nicht angenommen, ist der Kunde dann ohne Versicherungsschutz. Ein evtl. bestehender Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung oder eine Pauschalleistung wird aufgegeben. Vorteile bei jungen Unternehmen Gibt es Preisvorteile bei jungen Unternehmen? Neue Tarife bei jungen Unternehmen verführen dazu, zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln. Diesen Schritt sollte man sich gut überlegen. Denn zunächst haben junge Unternehmen in der privaten Krankenversicherung Beitragsvorteile, weil sie überwiegend junge und gesunde Risiken versichern. Aber dieser Vorteil ist zumeist schnell aufgezehrt, weil sich die Schadenentwicklungen schnell angleichen. Umsteiger müssen dann beim Neugründer unter Umständen nach einigen Jahren mehr bezahlen als bei einem traditionellen privaten Krankenversicherer. Neue PKV-Unternehmen können sich zudem durch weitgehende Gesundheitsprüfungen die gesunden Kunden "rauspicken". Diese verursachen zunächst weniger Leistungen, was manche Unternehmen verleitet, ihre Beiträge sehr niedrig festzusetzen. Der Schadenverlauf beim jungen Unternehmen gleicht sich nach einiger Zeit aber dem allgemeinen Schadenniveau an. Hinzu kommt, dass junge Gesellschaften wegen der niedrigen Beiträge auch weniger Alterungsrückstellungen bilden können. Gleichzeitig müssen hohe Anfangsinvestitionen in Verwaltung und Vertrieb verkraftet werden. Darüber hinaus bringen die noch geringen Vermögensanlagen auch weniger Kapitalerträge in die Kasse. Wer in eine junge Gesellschaft wechseln will, sollte sich diesen Schritt deshalb reiflich überlegen, auch weil man beim Wechsel die Alterungsrückstellung nicht mitnehmen darf. Zudem ist zu beachten, dass sich die Prämie beim neuen Versicherer nach dem höheren Eintrittsalter berechnet. Erfahrungsgemäß holt der Neugründertarif den vergleichbaren Tarif des etablierten Unternehmens bereits nach sechs Jahren ein. Unterschiedliche Erhöhungsprozentsätze Weshalb sind im Einzelfall unterschiedliche Erhöhungsprozentsätze bei gleichen Voraussetzungen möglich? Bei einer Beitragsanpassung wird die Erhöhung nicht prozentual errechnet. Die Beiträge werden vielmehr je Tarif um einen vom Alter und Geschlecht der versicherten Person abhängigen Zusatzbeitrag erhöht, der zur Absicherung der gestiegenen Versicherungsleistungen notwendig ist. Daher ergeben sich in der Regel für verschiedene Personen unterschiedliche Erhöhungsbeträge. Selbst wenn der Erhöhungsbetrag für zwei Personen gleich ist, ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Höhe der bisher gezahlten Beiträge unterschiedliche prozentuale Beitragserhöhungen. Beispiel: Herr A und Herr B sind gleich alt und haben den gleichen Tarif gewählt. Herr A zahlt einen Monatsbeitrag von 150 Euro, Herr B einen Beitrag von monatlich 200 Euro, da er seinen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen hat. Beträgt der erforderliche Zusatzbeitrag für beide 30 Euro, ergibt sich folgende Rechnung: Beitragserhöhung für Herrn A: 30 Euro von 150 Euro = 20% Beitragserhöhung für Herrn B: 30 Euro von 200 Euro = 15% Bezogen auf den bisherigen Beitrag erscheint also die absolut gleiche Erhöhung prozentual umso höher, je niedriger der Beitrag bisher war. Deshalb stellen Kunden, die bereits sehr lange versichert sind und durch die Anrechnung der Alterungsrückstellung nur einen Teil des nach dem Alter erforderlichen Beitrags zahlen, vielfach eine höhere prozentuale Beitragsanpassung fest.

Senkung des BE -Ermäßigungsbetrages Worauf ist die Senkung des BE -Ermäßigungsbetrages zurückzuführen? Unter Punkt 9 der Besonderen Bedingungen BE ist geregelt, dass sich die Höhe der vereinbarten Beitragsermäßigung mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders ändern kann, wenn Änderungen bei den technischen Berechnungsgrundlagen erforderlich sind. Die Berechnungsgrundlagen für die Tarife, zu denen hier die Besonderen Bedingungen BE abgeschlossen wurden, ändern sich im Zuge dieser Beitragsanpassung. Zur Beitragsanpassung am 01.01.2009 werden für den vorhandenen Bestand die vereinbarten BE-Ermäßigungsbeträge auf die neuen Rechnungsgrundlagen (Änderung der Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten) umgerechnet. Diese Entwicklung der neuen Stornofestsetzungen bedeutet, dass die im BE für eine Beitragsermäßigung aufgebauten Beträge jetzt für einen längeren Zeitraum der dauerhaften Beitragsermäßigung im Alter ausreichen müssen und der zu erwartende monatliche Ermäßigungsbetrag daher reduziert werden musste. Kennzeichen A Was bedeutet das Kennzeichen "A" in der Änderungsmitteilung? (A) = altersbedingte Beitragsänderung oder Auskehrung Es können hier verschiedene Sachverhalte vorliegen: Hierunter fallen z. B. die Anhebung des Beitrages wegen eines bedingungsgemäßen Wechsels in eine andere Alterstufe, die Beitragssenkung wegen Wegfalls des gesetzlichen Zuschlags bei Erreichen des Alters 60 oder eine Beitragsermäßigung aufgrund einzelvertraglicher Gutschriften bzw. eines Wegfalls von Kostenzuschlägen bei Erreichen des Alters 65 die jährlich durchzuführende alters-, tarif- und geschlechtsabhängige Beitragsreduzierung für den Zahnversicherungsschutz im Rahmen der Festlegungen in den technischen Berechnungsgrundlagen Erläuterungen: Personen, die das 20. Lebensjahr vollenden, müssen vom 1.1. des Folgejahres an in aller Regel den Beitrag für Erwachsene entrichten. Der Beitrag erhöht sich, weil ab dem 21. Lebensjahr eines Versicherten aus Beitragsanteilen die Alterungsrückstellung gebildet wird. Sofern dieser Personenkreis sich jedoch in der Berufsausbildung oder im Studium befindet, können für viele unserer Tarife besondere Bedingungen vereinbart werden. Die Bildung der Alterungsrückstellung unterbleibt dann allerdings. Anschließend wird der Beitrag bei Fortsetzung des Versicherungsvertrages jedoch nach dem dann erreichten Lebensalter berechnet. Auskehrung: Die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Privaten Krankenversicherung wird verzinslich angesammelt. Über die rechnungsmäßige Verzinsung hinaus entstehende Zinserträge sind nach 12 a (2) VAG teilweise den Versicherten direkt gutzuschreiben. Nach 12a (2a) VAG werden diese Gutschriften ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Finanzierung der Mehrbeiträge bei Beitragsanpassungen herangezogen. Nicht verbrauchte Beträge sind ab dem 80. Lebensjahr in einen sofortigen Beitragsnachlass umzuwandeln. Ein aus dieser Gutschrift finanzierter Beitragsnachlass wird als Auskehrung bezeichnet. Auskehrungen treten also in den mit Alterungsrückstellung kalkulierten Krankheitskostentarifen der Continentale ab dem 65. Lebensjahr im Rahmen von Beitragsanpassungen, und ab dem 80. Lebensjahr auch unabhängig davon auf. Kennzeichen B Was bedeutet das Kennzeichen "B" in der Änderungsmitteilung? (B) = Beitragsanpassung Grundlage für die Beitragsanpassungen ist Abschnitt E der jeweiligen Tarifbedingungen in Verbindung mit 8b der MB/KK 94, sowie 12 b des VAG. Kennzeichen E Was bedeutet das Kennzeichen "E" in der Änderungsmitteilung? (E) = Aktivierung der Beitragsermäßigung im Alter Zum 01.01. wird die über die Besonderen Bedingungen zur Beitragsermäßigung im Alter (BE) vereinbarte Beitragsermäßigung bei VPn >= 65 Jahre aktiviert. Kennzeichen G Was bedeutet das Kennzeichen "G" in der Änderungsmitteilung? (G) = Erstmaliger gesetzlicher Zuschlag ab Alter 21 Nachfolgend Sachverhalte zum gesetzlichen Zuschlag (GZ) zum 01.01.2008 mit bzw. ohne Widerspruchsrecht: GZ erstmals 10% - ohne Widerspruchsrecht - (Kennzeichen G) Für Personen, die im kommenden Jahr 21 Jahre alt werden (1987 geboren) und deren Krankheitskostenvollversicherung nach dem 01.01.2000 begann, ist vom 01.01.2008 an erstmals ein gesetzlicher Zuschlag von 10% zu entrichten. Ein Widerspruchsrecht sieht der Gesetzgeber für diesen Personenkreis nicht vor.

GZ erstmals 10% - mit Widerspruchsrecht - (Kennzeichen G) Für Personen, die im kommenden Jahr 21 Jahre alt werden (1987 geboren) und deren Krankheitskostenvollversicherung vor dem 01.01.2000 begann, ist vom 01.01.2008 an erstmals der gesetzliche Zuschlag zu zahlen. Der Zuschlag beträgt 10%. Der Kunde hat aufgrund des Eintritts vor dem 01.01.2000 besondere Rechte und kann der Zahlung des GZ innerhalb der nächsten 3 Monate widersprechen. Der Einspruch muss spätestens Anfang März 2009 vorliegen. Streit bei Versicherungen Ombudsmann schlichtet seit dem 01.10.2001 Streit bei Versicherungen Der PKV-Ombudsmann ist unabhängig von Weisungen Dritter und hat eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion. Seine Entscheidungen haben den Charakter von Empfehlungen. Bei Streit ist der Ombudsmann erste Adresse für alle, die im Disput mit dem Versicherer nicht weiterkommen. Die von ihm zu bearbeitenden Beschwerden und Eingaben dürfen über das Versicherungsvertragsrecht hinaus auch das Gesundheitswesen einschließlich der Grenzfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Wer sich an den Schlichter wenden will, darf vorher aber nicht schon an das BAV geschrieben oder eine Klage eingereicht haben. Schließlich soll er teuren Streit vermeiden helfen und schnell entscheiden. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmannes ist kostenlos und nicht an eine Streitwertgrenze gebunden. Der Ombudsmann wird auf fünf Jahre gewählt, eine zweite Amtszeit ist ausgeschlossen. Damit er die Beschwerden rasch entscheiden kann, wird er durch eine eigene Geschäftsstelle organisatorisch und fachlich unterstützt. Der Kranken-Ombudsmann ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße 13 10117 Berlin Telefon: 0180 / 255 0 444 Telefax 030 / 20 45 89 31 Internet: www.pkv-ombudsmann.de Gesundheitsmanagement Welche Kostenersparnis erzielt die Continentale durch Gesundheitsmanagement? These: Andere PKV-Unternehmen melden Erfolge durch sog. Gesundheitsprogramme. Frage: Was habe ich darunter zu verstehen? Immer mehr Krankenversicherer bieten Maßnahmen auf dem Gebiet Gesundheitsmanagement an. Ob Telefon-Hotlines für medizinische Beratung und Steuerung von Patientenverhalten oder Hausarzt-Tarifmodelle, ob Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln, Beratungsangebote bei bestimmten Krankheiten wie Diabetes oder individuelle Betreuung zum Beispiel für Schlaganfallpatienten die Bandbreite der Angebote ist sehr groß. Frage: Welche Kostenersparnisse erzielt die Continentale in diesem Bereich? Kostenersparnisse sind ein positiver und gewünschter Zusatzeffekt des Gesundheitsmanagements. Seriöse Aussagen über deren Umfang sind aus der Sicht der Continentale schwierig, weil die Effekte; die z. B. von Diseasemanagement erwartet werden, längerfristiger Natur sind. Denn ob sich bestimmte Folgeerkrankungen bei Diabetikern nicht oder erst später entwickeln, muss abgewartet werden. Es kann auch nicht generell ausgeschlossen werden, dass erzielte Einsparungen durch andere medizinische Entwicklungen sogar aufgezehrt werden. Wir verfolgen in erster Linie Angebote für unsere Versicherten, die kurzfristige Erfolge erwarten lassen. Unseren an Diabetes erkrankten Versicherten stellen wir z. B. Informationen über Möglichkeiten des kostengünstigen Bezugs von Diabetikerbedarf zur Verfügung. Die erzielbare Ersparnis pro Versichertem und Jahr liegt - je nach Produkten und Bezugsmenge - zwischen 100 und 200 EURO, ohne das auf Komfort und Beratung verzichtet werden muss. Der Arzneimittelbereich als großer Ausgabenblock in der ambulanten Behandlung bietet eine Reihe weiterer Einsparmöglichkeiten. Darauf zu achten, dass der Arzt im Falle medikamentöser Therapie auch die Verordnung von sog. Generika in die Entscheidung mit einbezieht, halten wir nach wie vor für unerlässlich und weisen, wann immer es möglich und sinnvoll ist, auch darauf hin. Arzneimittelbezüge aus sog. Versandapotheken halten wir ebenfalls für einen Weg, Kosten zu sparen. Die zunehmende Inanspruchnahme derartiger neuer Versorgungswege durch unsere Versicherten bestätigt diese Sicht.

Wie errechnet sich der Ermäßigungsbetrag aus dem Gesetzlichen Zuschlag? Die gezahlten Beträge aus dem gesetzlichen Zuschlag werden nach den üblichen versicherungsmathematischen Methoden unter Berücksichtigung von rechnungsmäßiger Verzinsung und Vererbung bis zum 65. Lebensjahr angesammelt. Gemäß 12a (2a) VAG sind diese Beträge ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der Mehrprämien (oder eines Teils der Mehrprämien) aus Prämienerhöhungen zu verwenden. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung einzusetzen. Bei der Anrechnung wird aus der angesammelten Rückstellung mit Hilfe der rechnungsmäßigen Barwerte ein Beitragsnachlass berechnet, der wie eine (bestands-)lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital betrachtet werden kann. Ändert sich der Ermäßigungsbetrag aus dem Gesetzlichen Zuschlag? Falls ja, wie oft und in welchem Ausmaß? Die Höhe des Nachlasses ist abhängig von den Rechnungsmäßigen Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeit und dem Rechnungszins, d.h. bei Beitragsanpassungen mit Änderung dieser Rechnungsgrundlagen muss der Nachlass auf die neuen Rechnungsmäßigen Werte umgerechnet werden. Tendenziell führt hierbei eine Absenkung der Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeit oder des Rechnungszinses zu einer Verringerung des Nachlasses, eine Erhöhung dieser Werte erhöht auch den Nachlass. Wie hoch wird/wurde mein eingezahlter GZ verzinst? Der Rechnungszins beträgt zurzeit 3,5 %. Wird tatsächlich ein höherer Zins erzielt, werden 90 vom Hundert der durchschnittlichen, über die rechnungsmäßige Verzinsung hinausgehende Überzinsen der GZ Rückstellung direkt wieder gutgeschrieben.