MaRisk Erfahrungen aus der Prüfungspraxis Christian Schuler



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Transkript:

Christian Schuler Nimmt die Regelungsdichte weiter zu? Was sind die aktuellen Trends? Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach.

MaRisk Nimmt die Regelungsdichte immer weiter zu Wie sieht die weitere Entwicklung aus? Inverse Stresstests Outsourcing Kapitalplanungsprozess Compliance IT Regelungsdichte Datenqualität Liquiditätstransferpreissystem 2005 2007 2009 2012 2015 2019 Page 2 Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach.

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. MaRisk Nimmt die Regelungsdichte immer weiter zu Entwicklungen Bankenaufsicht Single Supervisory Mechanism (SSM) EBA als Standardsetzer Auslegungs-/Interpretationshoheit Rückwirkungen auf MaRisk und Proportionalität 11. November 2014 Seite 3

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. IT Anforderungen Relevant auch für das Kreditgeschäft Fokusthema IT IT-Revision IT-Notfallmanagement Anwendungsentwicklung IT-Strategie, IT-Berichtswesen, Datenqualität IT-Organisation, IT-Auslagerung Informationsrisikomanagement Benutzerberechtigungen Page 4

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. IT Anforderungen Relevant auch für das Kreditgeschäft Benutzerberechtigung Minimalprinzip Funktionstrennung/Kompetenzordnung Überprüfung/Rezertifizierung IDV (Eigenentwicklung Fachabteilung) Anwendungen in den Fachabteilungen Test- und Freigabeverfahren Versionierung, Dokumentation Schutz Datenqualität Page 5

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. Datenqualität - Die Basis muss stimmen Anforderungen Vollständigkeit Einheitlichkeit und Konsistenz Schnelle, flexible Verfügbarkeit Integrität Verwendung Grundlage für das Risikomanagement Entscheidungsbasis im Kreditprozess Planungsbasis Page 6

Datenqualität - Die Basis muss stimmen Typische Defizite Unzureichende Governance Verschiedene Datenhaushalte Duplizität Manuelle Eingriffe Schnittstellenprobleme Fehlerfassungen Datenqualitätsmängel Page 7 Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach.

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. Outsourcing Outsourcing aus Sicht der Aufsicht Effizienzgewinne bei den Instituten, aber fehlende Leistungsüberwachung Einkauf von Know How, aber Gefahr des Wissensverlusts Abhängigkeit von Dritten, fehlende Handlungsoptionen Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal, Ortsangabe 11. Oktober 2013 Page 8

MaRisk Weitergehende Anforderungen vs. Öffnungsklauseln Weitergehende Anforderungen Doppelte Proportionalität Öffnungsklausel Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal, Ortsangabe 11. Oktober 2013 Page 9 Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach.

MaRisk Öffnungsklauseln Flexibilität der MaRisk Formale Öffnungsklauseln Angemessenheit und Geeignetheit Page 10 Wesentlichkeit Öffnungsklausel Risikogehalt nach Art, Umfang und Komplexität Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach.

Copyright: Christian Schuler, Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Stand: 20.11.2014. Exemplar für Heimo Saubach. MaRisk Öffnungsklauseln Schwierigkeiten in der Praxis Keine bewusste Entscheidung Keine klare Abgrenzung von wesentlich/unwesentlich Ableitung: Warum ist etwas angemessen? Fehlende Dokumentation Großzügige Auslegung (aus Sicht der Aufsicht) Page 11

Disclaimer Disclaimer Der Vortrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder. Diese muss nicht der Meinung der Aufsichtsbehörden oder offizieller Stellen entsprechen. Page 12

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