Flugbetriebsordnung. I. Allgemeines

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Transkript:

Flugbetriebsordnung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Geografische Lage... 2 a) Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes... 2 b) Flugplatzhöhe... 2 c) Lokalisierung des LSC Faßberg... 2 III. Lufträume und Frequenzen... 3 a) Aktivierte Kontrollzone /Control Zone (CTR)... 3 b) Inaktive Kontrollzone /Control Zone (CTR)... 4 IV. Funknavigation... 4 V. Betriebsstoffe... 5 VI. Zutritt... 5 VII. Flugbetrieb... 5 a) Flugbetrieb während der Platzöffnungszeiten... 6 b) Flugbetrieb außerhalb der Platzöffnungszeiten... 6 c) Flugberatung... 6 d) Flugbetrieb platzfremder Luftfahrzeuge... 7 e) Platzrunden... 7 VIII. Flugleiter... 8 a) Allgemeines... 8 b) Koordination... 8 IX. Kunstflug... 9 a) Ort... 9 b) Zeiten... 9 c) Koordination... 9 X. Modellflug auf dem Flugplatz...10 a) Zeiten...10 b) Leitung...10 c) Koordination /Durchführung des Modellflugbetriebes...10 XI. Ergänzende Vorschriften...10 I. Allgemeines Für den Heeresflugplatz Faßberg (ETHS) gelten grundsätzlich die Standing Operating Procedures (SOP) des Transporthubschrauberregimentes 10 Lüneburger Heide, welche die Durchführung des zivilen und militärischen Flugbetriebes auf dem Platz regeln. Sie sind für alle verbindlich, die am Flugbetrieb der auf dem Heeresflugplatz Faßberg stationierten Verbände /Einheiten /Dienststellen beteiligt sind. Sie sind darüber hinaus verbindlich =1=

für alle platzfremden Luftfahrzeugbesatzungen, soweit sie vom Heeresflugplatz Faßberg aus ständig oder zeitweise Flugbetrieb durchführen. Folgend werden auszugsweise, soweit zutreffend, auch einige Punkte aus den SOP dargestellt. Alle Abbildungen /Karten in dieser Flugbetriebsordnung unterliegen nicht dem Änderungsdienst. II. Geografische Lage a) Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes 1. Geographisch: 52 55' 10" N (52 55,16' N) 010 11' 02" E (010 11,03' E) 2. UTM Ref: 32U ND 797 641 3. örtliche Missweisung 1,51 E b) Flugplatzhöhe 245 ft = 74,70 m c) Lokalisierung des LSC Faßberg =2=

III. Lufträume und Frequenzen a) Aktivierte Kontrollzone /Control Zone (CTR) 1. Luftraumklasse D (HX) 2. Ausmaße, zeitliche Wirksamkeit GND 2500 ft MSL ; Sun 23:00z (22:00z) Fri 23:00z (22:00z) Die CTR wird durch die Platzkontrollstelle bei Bremen ACC aktiviert und deaktiviert. 3. VMC-Minima Flug- und Bodensicht: 3 km Hauptwolkenuntergrenze: 700 ft GND 4. Frequenzen TWR 122,1 MHz 141,7 MHz 338,075 MHz 5. Besonderheiten 24 hr PPR Die Kontrollzone ragt mit Teilen in die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 32 A und ED-R 33 A hinein. Für das Befliegen dieser Gebiete ist daher zusätzlich die Freigabe durch die zuständigen Schießleitungen erforderlich. 6. Informationen /Anflugkarten http://www.mil-aip.de - Procedures - Faßberg (ETHS) =3=

b) Inaktive Kontrollzone /Control Zone (CTR) 1. Luftraumklasse E (Untergrenze: 1000 ft GND) G (GND bis 1000ft GND) 2. Frequenz INFO 122,425 MHz IV. Funknavigation Stellvertretend für die in den SOP im Kapitel I C 1 dargestellten Hilfen sei hier das ungerichtete Funkfeuer /Non-Directional Beacon (NDB) erwähnt. Lage: 52 54 56 N / 010 11 17 E; 145,6 / 506 m vom Flugplatzbezugspunkt Frequenz: 284 KHz Kennung: FSB Reichweite: 50 NM, nicht nutzbar nach 30NM Sendeleistung: derzeit 65 Watt =4=

Ausstrahlungsart: A 0 / A 2 Typ: ZFB 6 B 303 A 2 V. Betriebsstoffe AVGAS MOGAS VI. VII. Zutritt Der Flugplatzbereich unterliegt dem vorbeugenden Sabotageschutz. Ein alleiniges Betreten dieses Bereiches setzt eine gültige positive Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 voraus (Priorität), sollte eine Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 noch nicht durchgeführt worden sein, eine positive Überprüfung gemäß Luftfahrtsicherheitsgesetz 7 voraus. Bei einem validen negativen Ergebnis einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 ist der Zutritt zum Flugplatzbereich zu verwehren. Liegt keine gültige Überprüfung vor, so wird der Zugang zum Flugplatzbereich nur in Begleitung einer Person mit Zugangsberechtigung gestattet. Die Zufahrt soll ausschließlich über das Tor zum Flugplatzbereich nördlich der Kartbahn erfolgen. Dieses ist nach der Durchfahrt von hand wieder zu schließen. Flugbetrieb (gem. SOP I-F-2, I-F-3) Auf dem Heeresflugplatz Faßberg darf Flugbetrieb des LSC nur von Vereinsmitgliedern mit Luftfahrzeugen, die auf der bei der Flugberatung befindlichen Liste enthalten sind, durchgeführt werden. Ausnahmen genehmigt der für den Flugbetrieb Verantwortliche (S3 FlBtrb; 05055-17-2603) nach vorheriger Rücksprache mit dem Flugsicherungsstabsoffizier. Verantwortlich für die Durchführung des örtlichen zivilen Flugbetriebs ist der eingeteilte Flugleiter. Als Flugleiter können alle LSC-Mitglieder mit gültigem AZF /BZF 1 /BZF 2 eingesetzt werden. Die Auflagen der Betriebsgenehmigung der zuständigen Bezirksregierung in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten. Der LSC übergibt der Flugberatung Listen mit den Luftfahrzeugen, die von Vereinsmitgliedern geflogen werden und LSC-Flugleitern mit gültigem AZF /BZF 1 /BZF 2. Diese Listen sind vom LSC auf dem aktuellen Stand zu halten. =5=

a) Flugbetrieb während der Platzöffnungszeiten Beabsichtigen Mitglieder des LSC während der Platzöffnung zu fliegen, benötigen sie die Genehmigung des Wachleiters der Platzkontrollstelle (05055-17- 2368). Diese ist mindestens eine Stunde vor Antritt des Fluges einzuholen. Beabsichtigen Mitglieder des LSC am Nachtflug des TrspHubschrRgt 10 teilzunehmen, so hat grundsätzlich mindestens ein beteiligter Luftfahrzeugführer bei der fliegerischen Befehlsausgabe anwesend zu sein. Ort und Zeit der Befehlsausgabe ist auf dem Gefechtsstand der Fliegenden Abteilung unter 05055-17-2608 zu erfragen. b) Flugbetrieb außerhalb der Platzöffnungszeiten Während dieser Zeiten ist durch den LSC ein Flugleiter einzuteilen, der selbst nicht am Flugbetrieb teilnimmt und für die Dauer des Flugbetriebs ständig erreichbar ist. Es sind nur Flüge nach Sichtflugregeln erlaubt. In folgenden Ausnahmefällen darf ohne Anwesenheit eines Flugleiters nach Sichtflugregeln am Tage geflogen werden: Einzelstarts und -landungen bei Flügen von und zu anderen Flugplätzen einzelne Überlandflüge von mindestens 30 Minuten Dauer Flüge von einzelnen Luftfahrzeugen in der Platzrunde. Dabei ist vom Luftfahrzeugführer im Flugleiterraum des LSC eine Nachricht mit folgendem Inhalt zu hinterlassen: Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers und Datum Muster und Kennzeichen des Luftfahrzeugs Anzahl der Personen an Bord (Besatzung/Fluggäste) Art des Fluges bei Landungen nach /Starts zu einem Streckenflug Start- bzw. Zielflugplatz Voraussichtliche Start- und /oder Landezeit Anzahl der Landungen Besonderheiten, falls erforderlich. Diese Informationen sind vom nächsten diensttuenden Flugleiter in das Hauptflugbuch des LSC nachzutragen. Schulflüge, Kunstflüge und Flüge zur Beförderung von Personen bedürfen außerhalb der militärischen Platzöffnungszeit immer der Anwesenheit eines Flugleiters. c) Flugberatung Während der Platzöffnungszeiten müssen alle Flugbewegungen bei der Flugberatung Faßberg angemeldet werden (Flugdatenmeldung). Die Anmeldung kann persönlich oder telefonisch (05055-17-2363) geschehen und muss folgende Angaben enthalten: =6=

Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs voraussichtliche Start- und Landezeit bzw. Flugdauer Höchstflugdauer Personen an Bord. Für das Einholen einer Wetterberatung ist der Luftfahrzeugführer selbst verantwortlich. Die Flugberatung kann, auf Anfrage, folgende Informationen übermitteln: Wirksamkeit der Kontrollzone geplante Schießzeiten in den umliegenden Flugbeschränkungsgebieten sonstige für den Flug wichtige Informationen Bis zum 3. Tag des ersten Monats im Quartal sind sämtliche Flugbewegungen des LSC aus dem zurückliegenden Quartal der Flugberatung zu übermitteln. d) Flugbetrieb platzfremder Luftfahrzeuge Platzfremde Luftfahrzeuge benötigen eine Landegenehmigung mit einem Vorlauf von 24 Stunden (24 hr PPR). Anträge auf Landegenehmigung entscheidet der für den Flugbetrieb Verantwortliche (Kommandeur der Fliegenden Abteilung o.v.i.a. gem. FBH Heer, Ziff. 710) nach vorheriger Rücksprache mit dem Flugsicherungsstabsoffizier. e) Platzrunden =7=

VIII. Flugleiter a) Allgemeines Der Flugleiter hat außerhalb der Platzöffnungszeiten für einen betriebssicheren Zustand des für den Flugbetrieb genutzten Teils des Flugplatzes und für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Seine Aufgaben im Einzelnen ergeben sich aus den Anweisungen, welche in der Flugleitermappe vorliegen. b) Koordination Um sich über die Verkehrssituation und geplanten Flugbetrieb zu informieren, hat der Flugleiter rechtzeitig vor seinem Dienst die Flugberatung (AIS) des Transporthubschrauberregimentes 10 Lüneburger Heide unter der Nummer 05055-17-2623 anzurufen. Dies hat zu erfolgen: Mo-Do: 12.00 Uhr - 16.30 Uhr Ortszeit Fr: 11.00 Uhr - 12.00 Uhr Ortszeit für Flugbetrieb am Wochenende und Feiertagen den letzten Arbeitstag davor, Zeit wie Fr Das Transporthubschrauberregiment 10 Lüneburger Heide stellt, soweit möglich, dem LSC Informationen über gesonderte Öffnungszeiten zur Verfügung, hinterlegt im Briefkasten des LSC am Vereinsheim. Dessen Inhalt hat deshalb jeder Flugleiter vor Beginn des Flugbetriebes zu überprüfen und ggf. vorhandene Informationen für den Flugbetrieb umzusetzen. Während des Flugbetriebes ist ständig Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,1 MHz während der Platzöffnungszeiten sowie 122,425 MHz außerhalb der Platzöffnungszeiten zu halten. Dies gilt auch bei ausschließlichem Modellflugbetrieb. Im Falle des Bedarfs bei einem Flugunfall kann der Flugleiter zusätzlich zu eigenen auf verfügbare Kräfte der Flugplatzfeuerwehr (verfügbar täglich, 24 Stunden, mindestens 7 Mann; Löschfahrzeug 6000l usw.) zurückgreifen. Diensttelefon 112 oder TELEKOM 05055-17-2651 =8=

IX. Kunstflug a) Ort gemäß NOTAM 1NM um 525546N 0101240E, GND-4200ft AMSL b) Zeiten gemäß NOTAM Kunstflug ist NOTAM-unabhängig verboten an Sonn- und Feiertagen, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sowie nach 17.00 Uhr Ortszeit, bei Hauptwindrichtungen zwischen 020 und 110. c) Koordination Während des Kunstfluges kann kein weiterer Platzflugverkehr stattfinden. Deshalb ist die Zeit, in welcher Kunstflug stattfinden soll, rechtzeitig mit dem Flugleiter abzustimmen. Bei Kunstflugzeugen mit nur einem VHF-Funkgerät meldet der Luftfahrzeugführer dem Flugleiter vor Flugbeginn die während des Kunstfluges eingestellte Frequenz von BREMEN RADAR. Er meldet den Wechsel auf /von BREMEN RADAR an INFO. =9=