Schweigepflicht und Zeugnisverweigerung

Ähnliche Dokumente
Datenschutz und Schweigepflicht

Rettungsdienst und Strafverfolgung

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

Umgang mit Transportverweigerung

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

BEDEUTUNG UND AUSWIRKUNGEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT

Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

MERKBLATT Zeugnisverweigerungsrecht

zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

AUSLÖSER FÜR STAATSANWALTSCHAFTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN UND STRAFRECHTLICHE FOLGEN IN DER PRAXIS VORTRAG VON

Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E

Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation

Das arztliche Berufsgeheimnis gemass Art. 321 StGB

Merkblatt zum Auskunftsersuchen nach dem Meldegesetz und zum Verhalten bei der Beschlagnahme von Patientenunterlagen (Aktualisierte Auflage 2011)

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers

Dr. Michael Jasch

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Konsequenzen illegalen Sprayens

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag

Melderechte und Pflichten

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten

Strafprozessrecht SoS 2006

Die Schweigepflicht des Betriebsarztes

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Seminar.»Korruption im Gesundheitswesen«

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

«Umgang mit Strafanzeigen»

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am )

Medizinischer Rechtsdienst

Patientenrechtegesetz

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Schweigepflicht in der Psychotherapie. Johannes Schopohl Psychotherapeutenkammer Hamburg 5. Juli 2017

Strafprozessordnung - StPO -

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung

Prof. Dr. Holger Matt

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Referent: Dr. Ralf Heimann Rechtsanwalt

Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Michael Bast. Die Schweigepflicht der Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter im Strafvollzug

Schweigepflicht in sozialen Einrichtungen

Fallschilderung (allgemein/ermittlungsmaßnahmen etc.) Sachverhalt. Ermittlungsmaßnahmen

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1

Die können das! Substitution ärztlicher Leistungen

Anwaltsgeheimnis. RA Konrad Jeker

GRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM

LEICHENSCHAU. Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei

Auswirkungen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Schweigepflicht der Ärzte

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Arztrecht - der juristische Notfallkoffer

Handlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

Transparenz und Datenschutz

Checkliste - Verhalten bei Praxisdurchsuchungen und Beschlagnahmen

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

ZUR SCHWEIGEPFLICHT EINE JURISTISCHE EINSCHÄTZUNG VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Teil. Helfer-vor-Ort - ein Projekt des DRK KV Heilbronn

Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9

Biobankengesetzes. Prof. Dr. Jochen Taupitz.

Leseprobe zum Download

D e e ge g s e e s t e zl z ich c h vo v r o ge g s e c s h c r h ieb e e b n e e n e Ko K o o pe p r e at a ion o

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?

Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.

Regelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum

4791/AB. vom zu 4951/J (XXV.GP)

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab *

Unterbringung und Zwangsbehandlung

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen

Eingriffsmöglichkeiten

Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht?

Grundsätze zur Ärztlichen Schweigepflicht und dem damit korrespondierenden Schweigerecht

Seminar Zahnarzt & Recht

Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflichten der Gesundheitsberufe

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

Transkript:

Schweigepflicht und Zeugnisverweigerung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim

Themenübersicht Die medizinische Schweigepflicht schweigepflichtige Personen Inhalt und Umfang der Schweigepflicht Befreiung von der Schweigepflicht (erlaubter) Bruch der Schweigepflicht Ermittlungsverfahren und Zeugnisverweigerung Zeugnisverweigerungsrechte Ablauf eines Ermittlungsverfahrens Ermittlungen gegen Einsatzkräfte 2

Sie haben die Pflicht, zu schweigen DIE MEDIZINISCHE SCHWEIGEPFLICHT 3

Pflichten und Rechte Schweigepflicht: Pflicht, über bestimmte Umstände Stillschweigen zu bewahren Zeugnisverweigerungsrecht: Recht, insgesamt oder nur über bestimmte Umstände vor Gericht (oder der Staatsanwaltschaft) zu schweigen Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht müssen nicht zwingend parallel laufen! 4

Rechtsgrundlagen Standes- und Berufsrecht 9 MBO-Ä und 9 BO-Ä BW 31, 32 RDG BW Beamtenrecht ( 37 BeamtStG) organisationsinterne Regelungen (Arbeits- / Vereinsrecht) Strafrecht 203 Abs. 1 StGB für Beamte u.ä.: auch 203 Abs. 2 StGB 5

Schweigepflichtige I Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte Apotheker 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert Hebammen Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger usw. (Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege ) Rettungsassistenten (Notfallsanitäter) nicht: Rettungssanitäter, Rettungshelfer, San-Personal 6

Schweigepflichtige II Auszubildende im weitesten Sinne, auch Studenten im PJ, NA-Praktikanten o.ä. berufsmäßig tätige Gehilfen Assistenzpersonal im med. Bereich Krankenpflegepersonal, Arzthelfer, Empfangspersonal nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal, San-Personal unabhängig von d. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses aber: konkrete Zuordnung zu einem Hauptberufsträger abgeleitete Schweigepflicht 203 Abs. 3 S. 2 StGB daneben kann originäre Schweigepflicht bestehen (bspw. beim RettAss, NotSan oder Krankenpfleger) 7

Umfang der Schweigepflicht umfassend und ggü. jedermann Gegenstand: 203 Abs. 1 StGB: Geheimnis, das anvertraut oder sonst bekanntgeworden ist weite Auslegung: alle patientenbezogenen Erkenntnisse - Behandlungsverhältnis, Art der Verletzungen und Hergang - Ergebnisse der Anamnese, Diagnostik und Diagnose - durchgeführte Maßnahmen, Transportziel - alles sonst, was bekannt oder anvertraut wurde - nicht: bereits öffentlich bekannte Tatsachen Adressaten: gegenüber jedermann auch ggü. Weiterbehandlern und Angehörigen auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden über den Tod hinaus! 8

Befreiung v. d. Schweigepflicht I Äußerung mit Einverständnis des Patienten Einwilligungsfähigkeit Minderjährige: Einsichtsfähigkeit! ggf. Vertretung durch gesetzliche Vertreter kann fehlen bei Berauschten Bewusstlosen Geisteskranken Erklärung der Einwilligung ausdrücklich stillschweigend ( konkludent ) 9

Befreiung v. d. Schweigepflicht II mutmaßliche Einwilligung bei fehlender Einwilligungsfähigkeit Was würde der Patient wollen, wenn ich ihn fragen bzw. er sich äußern bzw. frei entscheiden könnte? Fallgruppen: Mit- und Weiterbehandler Angehörige bei Opfern von Straftaten: Strafverfolgungsbehörden Das gilt nicht bei Tätern! Postmortal ist eine Entbindung nur noch über die mutmaßliche Einwilligung möglich. 10

Befreiung v. d. Schweigepflicht III Sonderregelung in 32 Abs. 3 und 5 RDG 32 Abs. 3 RDG: Datenübermittlung ist zulässig zur Abwehr von Ansprüchen zur Verteidigung in OWi- und Strafverfahren zur Abwehr von Lebens-, Leibes- und Gesundheits- Gefahren für den Betroffenen oder Dritte 32 Abs. 5 RGG: Werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 weitergegeben, so handelt derjenige, der sie weitergibt, auch insoweit nicht unbefugt, als er zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften verpflichtet ist. Gesetzliche Schweigepflichtsentbindung 11

Bruch der Schweigepflicht I Äußerung ohne/gegen den Willen des Patienten gesetzliche Offenbarungspflichten Infektionsschutzgesetz Leichenschau Verhinderung bestimmter bevorstehender Straftaten Zeugenaussage, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht Güterabwägung Schutz höherrangiger Rechtsgüter Rechtfertigung durch Notstand ( 34 StGB) Schutz eigener Rechte Zivil- oder Strafprozess 32 RDG 32 RDG 12

Bruch der Schweigepflicht II Ein Bruch der Schweigepflicht ist nicht gerechtfertigt zur Aufklärung bereits begangener Straftaten. Ausnahmen: Wiederholungsgefahr Sexualdelikte Kindesmissbrauch/-misshandlung Rauschtaten / Abhängigkeitsdelikte außergewöhnliche Straftaten besonderer Bedeutung (umstritten) zurückhaltende Anwendung! 13

Themenübersicht Die medizinische Schweigepflicht schweigepflichtige Personen Inhalt und Umfang der Schweigepflicht Befreiung von der Schweigepflicht (erlaubter) Bruch der Schweigepflicht Ermittlungsverfahren und Zeugnisverweigerung Zeugnisverweigerungsrechte Ablauf eines Ermittlungsverfahrens Ermittlungen gegen Einsatzkräfte 14

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? RECHT ZUR ZEUGNISVERWEIGERUNG 15

Zeugnisverweigerungsrecht in unterschiedlichen Prozessordnungen verschieden geregelt Zivilprozess (und andere Verfahrensordnungen) Ermittlungsverfahren / Strafprozess im Strafrecht nicht deckungsgleich mit Schweigepflicht Schweigepflichtige ohne Zeugnisverweigerungsrecht Tierärzte, Angehörige anderer Heilberufe (RettAss!) Folge: Aussagepflicht! (vor Gericht u. Staatsanwaltschaft) Zeugnisverweigerungsrecht ohne Schweigepflicht Geistliche, Abgeordnete mögliche Folge: Aussagerecht ohne Aussagepflicht 16

Zeugnisverweigerungsberechtigte 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO: Ärzte 53a StPO: Assistenzpersonal unabhängig von d. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses aber: konkrete Zuordnung zu einem Hauptberufsträger abgeleitetes Zeugnisverweigerungsrecht: Die Entscheidung über dessen Gebrauch trifft der Hauptberufsträger! Wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht: Aussagepflicht, auch trotz bestehender Schweigepflicht! 17

Ausübung des Rechts Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt umfassend für alle Bereiche des jeweils geschützten Vertrauensverhältnisses. Ob davon Gebrauch gemacht wird, unterliegt der freien Entscheidung des Berechtigten (bei Assistenzpersonal: des Berufsträgers) Zeugnisverweigerungsrecht, keine Pflicht! Abwägungsentscheidung Nähere Begründung ist nicht erforderlich. 18

Schweigepflichtsentbindung Kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht bei einer Entbindung von der Schweigepflicht. durch den Berechtigten gilt nur so weit, wie sie erteilt wurde, und nur ggü. den entsprechenden Personen kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen auf den mutmaßlichen Willen kommt es nicht an kann jederzeit widerrufen werden Nach dem Tod des Berechtigten kann eine Entbindung nicht mehr erfolgen. Die Entscheidung muss durch den Zeugnisverweigerungsberechtigten selbst getroffen werden. 19

Schriftliche Unterlagen Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt auch schriftliche Unterlagen und Daten vor einer Beschlagnahme ( 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Einsatzdokumentation Notfallprotokolle Krankenakten Das gilt nicht, wenn sich die Ermittlungen gegen den Zeugnisverweigerungsberechtigten richten ( 97 Abs. 2 S. 3 StPO). Auch nach einer Schweigepflichtsentbindung entfällt die Beschlagnahmefreiheit. 20

Wir machen auch Hausbesuche ABLAUF EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS 21

Ablauf Ermittlungsverfahren Kenntniserlangung Strafanzeige (Mitteilung eines möglicherweise strafbaren Sachverhalts) Todesermittlungsverfahren sonstige eigene Wahrnehmung Ermittlungsverfahren Aufklärung des tatsächlichen Geschehens rechtliche Würdigung Abschlussentscheidung Einstellung Anklage Anfangsverdacht hinreichender Tatverdacht 22

Ermittlungen I Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens Leitung der Ermittlungen abschließende Entscheidung Durchführung der Ermittlungen in der Regel durch die Polizei Ermittlungsmaßnahmen Einholung von Auskünften jeder Art Vernehmung von Zeugen Durchsuchung / Beschlagnahme Sachverständige besondere Ermittlungsmaßnahmen 23

Ermittlungen II oft zunächst ohne Kenntnis der Beschuldigten rechtliches Gehör: Beschuldigtenvernehmung Akteneinsicht an Verteidiger Nach dem Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Fortgang des Verfahrens. 24

Abschlussentscheidung hinreichender Tatverdacht Einstellung wegen geringer Schuld ohne Auflagen ( 153 StPO) gegen Auflagen ( 153a StPO) Anklageerhebung Anklage Strafbefehl kein hinreichender Tatverdacht Einstellung des Verfahrens ( 170 Abs. 2 StPO) unschuldig / kein begründeter Verdacht kein Tatnachweis möglich (Restverdacht) Gerichtsverfahren 25

Ermittlungsanlässe Vorsätzliche Taten Überfälle Körperverletzungs- und Tötungsdelikte Unfälle Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle Behandlungsfehler Vor- und Nachbehandler andere eingesetzte Kräfte (Rettungsdienst, Notarzt) aber auch: Sanitäts- und Rettungsdienst selbst! 26

Ermittlungen gegen Rettungskräfte Soweit Vorwürfe noch während eines Einsatzes erhoben werden, sollte das Team / der Helfer so zeitnah wie möglich aus dem Einsatz herausgelöst werden. Falls ein Todesfall während oder aufgrund einer ärztlichen Behandlung eintritt, sollte ein anderer Arzt die Leichenschau durchführen. Wer von Vorwürfen gegen sich oder andere Mitglieder des Rettungsteams erfährt, sollte frühzeitig selbst aktiv werden. 27

Dokumentation Sorgfältige Patientendokumentation ist immer ein Plus. Bei Vorwürfen oder auch nur einem Verlauf, der Vorwürfe erwarten lässt sollte zeitnah ein Gedächtnisprotokoll verfasst werden. Am besten Stichpunkte schon während des Dienstes erfassen und später vervollständigen, wenn das Gedächtnis noch frisch ist. Befragungen und ein Straf- oder Zivilprozess können Monate, oft auch etliche Jahre später stattfinden. 28

Mögliche Ermittlungen Sicherstellung der Einsatzdokumentation der Leitstelle samt Tonaufzeichnungen (Funk und Telefon) Sicherstellung des Notfallprotokolls, der Krankenakten der Klinik und der Vorbehandler Im Ermittlungsverfahren gegen den Arzt (RettAss, pp.) unterliegen auch Krankenakten der Beschlagnahme. Vernehmungen der übrigen Beteiligten (Kollegen, Weiterbehandler) ärztliche Sachverständigengutachten 29

Eigenes Verhalten Vorgesetzte verständigen Dokumentieren Keine Angaben ohne Konsultation eines Rechtsanwalts und/oder Kenntnis der Akten machen. Keine Schuldeingeständnisse oder Entschuldigungen ohne Konsultation eines Rechtsanwalts. Keine Beeinflussung von Zeugen (Kollegen)! Selbst aktiv werden, nicht nur zuwarten. 30

Wer nicht fragt, bleibt stumm... FRAGEN? 31

Danke! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! http://thomas-hochstein.de/ 32