Checkliste für die Anmeldung von Bilanzgruppen bei Swissgrid



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Transkript:

Oeffentlich Autor Eric Reuter Datum 26. November 2013 Version 4.0 Seite 1 von 10 Checkliste für die Anmeldung von Bilanzgruppen bei Swissgrid Disclaimer: Diese Checkliste ist lediglich ein Hilfsmittel, um die Anmeldung von Bilanzgruppen vorzubereiten. Sie ersetzt nicht das Antragsformular und wird von Swissgrid auch nicht als Anmeldung akzeptiert. Obwohl Swissgrid bemüht ist, die Richtigkeit der veröffentlichten Checklisten sicherzustellen, kann hinsichtlich der Richtigkeit, Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Sämtliche Angaben und Informationen werden ohne jegliche Gewähr seitens Swissgrid gemacht. Swissgrid haftet in keinem Fall (einschliesslich Fahrlässigkeit) für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit den Checklisten und den darauf enthaltenen Informationen stehen. In dieser Checkliste finden Sie Informationen zum Registrierungsprozess für Bilanzgruppen. Benutzen Sie diese Checkliste, um die Daten für die Anmeldung Ihrer Bilanzgruppen zusammenzutragen, bevor Sie das Online-Formular ausfüllen.

Seite 2 von 10 1. Basisdokumente Allgemeine Dokumente Einführung Bilanzgruppen-Modell (BGM) Betriebsdokumente Style-Sheet Anleitung zum Style-Sheet Bilanzgruppenvertrag Bilanzgruppenvertrag Untervertrag Bilanzgruppe CH15 Untervertrag Bilanzgruppe Regel Allgemeine Bilanzgruppenregelungen Technische Bilanzgruppenvorschriften Preisblatt Festlegung der Sicherheiten für BGV Glossar-CH Dokumente zur Anmeldung von Bilanzgruppen Checkliste LSV Formular EFT-Formular Bankdatenformular Bilanzgruppen Acceptance Tests

Seite 3 von 10 2. Vorgehen für die Anmeldung von Bilanzgruppen bei Swissgrid 2.1. Allgemein Für die Teilnahme am Strommarkt Schweiz muss jeder Bilanzgruppenverantwortliche eine Standard- Bilanzgruppe registrieren. Im 3-BG Modell werden für die Ermittlung der Ausgleichsenergie die Fahrpläne aller einer Abrechnungseinheit zugehörigen Bilanzgruppentypen zusammengefasst und zur Ermittlung der Ausgleichsenergie den aggregierten Messwerten (Zählervorschübe) gegenübergestellt. Die Abrechnungseinheit hat den gleichen EIC-Code wie die Standard-Bilanzgruppe. Sie besteht aus: o o o Einer einzigen Standard-Bilanzgruppe sowie Optional einer Regel-Bilanzgruppe und/oder Optional einer CH-15-Bilanzgruppe. Mit der Registrierung Ihrer Standard Bilanzgruppe deklarieren Sie Ihre Firmenangaben, alle Ansprechstellen sowie die Einzelheiten der Datenübermittlung für die Standard-, die Regel- und die CH-15 Bilanzgruppe derselben Abrechnungseinheit. Die Registrierung der Regel- und CH-15-Bilanzgruppen kann erst erfolgen, nachdem Sie das Formular für die Standard-Bilanzgruppe versendet und daraufhin die Kundenvorgangsnummer erhalten haben. Bevollmächtigung: Für die Abwicklung von Fahrplanmeldungen sowie für die Entgegennahme der Saldozeitreihe kann der BGV seine Pflichten an einen Bevollmächtigten delegieren. Die Bevollmächtigung ist Swissgrid vom BGV und dem Bevollmächtigten nachzuweisen. Sie erfordert die schriftliche Zusicherung, dass die Pflichten, insbesondere die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit gemäss Ziffer 3.5, vom Bevollmächtigten wahrgenommen werden. Der BGV bleibt jedoch für die Wahrnehmung der Pflichten gegenüber Swissgrid verantwortlich 2.2. Registrierung 1. Füllen Sie das Online-Formular auf www.swissgrid.ch aus: a. Verwenden Sie zur Vorbereitung diese Checkliste (die Daten im Online Formular können nicht gespeichert werden). b. Wählen Sie das Formular für den zu registrierenden Bilanzgruppentyp. 2. Nachdem Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und die Daten übermittelt haben, erhalten Sie an die E-Mail Adresse des allgemeinen Ansprechpartners: a. Das Antragsformular als PDF-Dokument. b. Den Bilanzgruppenvertrag in der von Ihnen gewählten Sprache als PDF-Dokument. c. Das Formular für den Zahlungsverkehr. d. Zusammen mit dem Antragsformular der Standard-Bilanzgruppe eine Kundenvorgangsnummer, die Sie für die Registrierung der Regel- und/oder der CH-15- Bilanzgruppe sowie für Änderungen benötigen. 3. Kontrollieren Sie die Daten auf dem Antragsformular und vervollständigen Sie den Ausdruck mit Ort, Datum und rechtsgültiger Unterschrift. a. Falls Korrekturen nötig sind benutzen Sie bitte das Online-Änderungsformular unter www.swissgrid.ch. Sie erhalten danach ein neues Antragsformular (PDF-Dokument) an die

Seite 4 von 10 E-Mail Adresse des allgemeinen Ansprechpartners, welches Sie ausdrucken und rechtsgültig unterschreiben müssen. Senden Sie dieses Formular eingeschrieben per Post an Swissgrid. 4. Ist der Bilanzgruppenvertrag, den Sie von Swissgrid in der von Ihnen gewählten Sprache als PDF- Dokument erhalten haben nicht mit Ihren Angaben versehen, ergänzen Sie diese bitte im PDF- Dokument. Verwenden Sie dieselben Angaben wie auf dem Antragsformular. 5. Drucken Sie zwei Exemplare des Bilanzgruppenvertrages aus und vervollständigen Sie die Ausdrucke mit Ort, Datum und rechtsgültiger Unterschrift. 6. Füllen Sie das LSV- oder das EFT oder das Bankdatenformular, dass Sie von Swissgrid als PDF- Dokument erhalten oder unter www.swissgrid.ch heruntergeladen haben vollständig und rechtsgültig aus. a. Swissgrid bevorzugt EFT oder LSV. b. Voraussetzung für LSV ist ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank. c. Senden Sie das unterzeichnete LSV- oder EFT Formular an Ihre Bank. Diese wird das Formular ergänzt an Swissgrid weiterleiten d. oder senden Sie das unterzeichnete Bankdatenformular an Swissgrid. 7. Senden Sie folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt auf dem Postweg eingeschrieben an Swissgrid: a. Rechtsgültig unterzeichnetes Antragsformular. b. Rechtsgültig unterzeichneter Bilanzgruppenvertrag (2 Exemplare). c. In begründeten Ausnahmefällen: Rechtsgültig unterzeichnetes Bankdatenformular, falls Sie weder LSV noch EFT verwenden. d. Rechtsgenügender Nachweis über den Bestand des Antragstellers als juristische Person. i. Schweizerische Vertragspartner: Rechtsgenügend ist ein aktueller Handelsregisterauszug, welcher durch den Handelsregisterverantwortlichen beglaubigt wurde. Er muss für die Zwecke dieses Vertrags nicht zusätzlich notariell beglaubigt werden. ii. Ausländische Vertragspartner: Rechtsgenügend ist ein aktueller Handelsregisterauszug, der gemäss dem nationalen Recht des Landes, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat, ausgestellt und / oder beglaubigt worden ist. e. Zusätzlich für Regelenergie Bilanzgruppen: Für jede ausländische, an die Schweiz angrenzende Regelzone den Nachweis, dass die Bilanzgruppe in dieser Regelzone am Regelenergiemarkt teilnehmen kann oder Verpflichtungen aus Reservelieferverträgen hat (z.b. mittels Kopie eines entsprechenden Vertrages). 8. Swissgrid kontrolliert Ihre Angaben und informiert den Bilanzgruppenverantwortlichen über allfällig nachzuliefernde Dokumente sowie allfällig nachzuweisende Sicherheiten. Ferner erhalten Sie von Swissgrid die Aufforderung zur Zahlung des Registrierungstarifes. 9. Sie erhalten von Swissgrid Informationen über die Anmeldung zur Durchführung der Bilanzgruppen Acceptance Tests beim Swissgrid Testpartner Kema. Die Bilanzgruppen Acceptance Tests erfolgen gemäss der Spezifikation BG-Acceptance-Test. Die aktuelle Version ist verfügbar unter www.swissgrid.ch. a. Der Bilanzgruppenverantwortliche legt zusammen mit der Kema einen Termin für die Durchführung der ESS Formal- und Prozessprüfungen fest und führt diese aus. b. Kema informiert den Antragsteller und Swissgrid über den erfolgreichen Abschluss der Tests.

Seite 5 von 10 c. Die Testplattform für die ESS Formal- und Prozessprüfungen steht dem Bilanzgruppenverantwortlichen 3 Tage zur Verfügung. Können die Tests in diesen 3 Tagen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, kann der Bilanzgruppenverantwortliche einen neuen Termin mit Kema festlegen. Die Kosten eines Testlaufs sind im Registrierungstarif enthalten. Weitere Testläufe stellt Kema dem Bilanzgruppenverantwortlichen direkt in Rechnung. d. Die Testplattform für die SDAT Formal- und Prozessprüfungen wird kostenlos zur Verfügung gestellt. 10. Swissgrid richtet die Bilanzgruppe in den Swissgrid Systemen ein. 11. Swissgrid führt zusammen mit dem Bilanzgruppenverantwortlichen die Kommunikations- und Konfigurationstests durch (Spezifikation BG-Acceptance-Test, Die aktuelle Version ist verfügbar unter www.swissgrid.ch.) 12. Swissgrid prüft, ob alle Bedingungen zur Aktivierung der Bilanzgruppe erfüllt sind: a. Antragsformular und Bilanzgruppenvertrag (2 Exemplare) liegen vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet vor. b. Rechtsgenügender Nachweis über den Bestand des Antragstellers als juristische Person liegt vor. c. LSV-, EFT- oder Bankdatenformular liegt bei Swissgrid vor. d. Zusätzliche Dokumente liegen vor (z.b. für die Regelenergie Bilanzgruppen). e. Der Registrierungstarif ist bezahlt. f. Nachweise der allfälligen Sicherheitsleistungen sind erfolgt. g. Alle Bilanzgruppen Acceptance Tests sind erfolgreich durchgeführt. h. Die Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit des Antragstellers während der Fahrplanabstimmungszeit ist sicher gestellt. 13. Aktivierung der Bilanzgruppe per ersten eines Monats. a. Falls alle Voraussetzungen 5 Arbeitstage vor Ende des Monats erfüllt sind wird die Bilanzgruppe per 1. des Folgemonats aktiviert (Fahrplantag). b. Sie erhalten von Swissgrid ein Exemplar des von Swissgrid unterschriebenen Bilanzgruppenvertrages zugestellt.

Seite 6 von 10 3. Daten für die Anmeldung einer Standard-Bilanzgruppe *: Muss-Felder Geben Sie bei allen Feldern eine Angabe an (z.b. eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse). 3.1. Allgemeine Daten zur Firma des Antragstellers Name der Firma* Firmenname gemäss Handelsregisterauszug Gesellschaftsform* AG, GmbH, etc. Statuarischer Sitz* Ort des Firmensitzes gemäss Statuten Strasse* Hausnummer* Postfach* PLZ* Ort* Land* Festnetz* Haupt-Telefonnummer der Firma inkl. Landesvorwahl Fax* Haupt-Faxnummer der Firma inkl. Landesvorwahl E-Mail* Haupt-E-Mailadresse der Firma. An diese Adresse werden die Rechnungen/Gutschriften im pdf Format gesendet. Website MwSt-Nr.* Zahlungsverkehr* Wählen Sie hier die Art des Zahlungsverkehrs. Sie erhalten im Nachgang das entsprechende pdf-formular per E-Mail. Swissgrid bevorzugt LSV oder EFT. Voraussetzung für LSV ist ein Konto bei einer Schweizer Bank. Im Bankdatenformular geben Sie Ihre Bankverbindung für Gutschriften von Swissgrid an den BGV an für den Fall, dass Sie LSV oder EFT nicht einrichten.

Seite 7 von 10 3.2. Kontaktstelle für allgemeine Fragen Gemäss den Allgemeinen Regelungen zum Bilanzgruppenvertrag muss die Kontaktstelle für allgemeine Fragen während der üblichen Bürozeiten erreichbar sein und innert zwei Arbeitstagen nach Eintreffen von Anfragen seitens Swissgrid auf diese reagieren können. Anrede* Name* Vorname* Festnetz* Mobil Fax* E-Mail* An diese Adresse wird dieses Formular als PDF Dokument gesendet. Sie müssen es dann ausdrucken und zusammen mit allen anderen Dokumenten unterschrieben an Swissgrid senden. 3.3. Kontaktstelle für operative Fragen Gemäss den Allgemeinen Regelungen zum Bilanzgruppenvertrag muss die Kontaktstelle für operative Fragen während der Abstimmungszeit der vom Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) gesendeten Fahrpläne bis 30 Minuten nach Empfang des positiven Intermediate Confirmation Reports (ICNF) per Telefon, E-Mail und Fax erreichbar und handlungsfähig sein, um aufgrund von Fahrplandifferenzen korrigierte Fahrpläne anmelden zu können bzw. um im Anschluss daran auf die Anwendung der Fahrplandifferenzregeln reagieren zu können. Die Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Störungen oder eines Ausfalls seiner Kommunikationsmittel hat der Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) Swissgrid unverzüglich zu informieren und alternative Kommunikationsmittel zu vereinbaren bzw. das weitere Vorgehen abzustimmen. Das gleiche gilt für Swissgrid, wenn die Störung oder der Ausfall der Kommunikationsmittel von Swissgrid ausgeht. E-Mail* Festnetz* Fax* 3.4. Kontaktstelle für Abrechnungsfragen Diese Kontaktstelle ist Ansprechpartner für Fragen zur Abrechnung (Saldozeitreihe, Ausgleichsenergieabrechnung etc.) Anrede* Name* Vorname* Festnetz* Mobil Fax* E-Mail*

Seite 8 von 10 3.5. Kontaktstelle für finanzielle Fragen Gemäss den Allgemeinen Regelungen zum Bilanzgruppenvertrag muss die Kontaktstelle für finanzielle Fragen während der üblichen Bürozeiten erreichbar sein und innert zwei Arbeitstagen nach Eintreffen von Anfragen betreffend Rechnungsstellung und Zahlmodalitäten seitens Swissgrid auf diese reagieren können. Anrede* Name* Vorname* Festnetz* Mobil Fax* E-Mail* 3.6. EIC Code Standard-Bilanzgruppe EIC Code* Falls Sie keinen EIC Code für diese Bilanzgruppe besitzen, müssen Sie diesen vorgängig bei der für Ihre Regelzone zuständigen Ausgabestelle oder bei Swissgrid beantragen. Die Liste der Ausgabestellen finden Sie unter www.entsoe.eu. Vorgesehenes Aktivierungsdatum der Bilanzgruppe (1. des Monats)* Die Bilanzgruppe wird, falls alle Tests 5 Arbeitstage vor Ende des Monats erfolgreich abgeschlossen wurden und alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind, per 1. des Folgemonats aktiviert. 3.6.1. Endverbrauch in der Abrechnungseinheit (Prognose) Aufgrund der von Ihrer Abrechnungseinheit an Endverbraucher abgegeben Energie erfolgt die Aufteilung und Zuweisung der erneuerbaren Energie gemäss Art. 24 StromVV. Für die ersten 2 Quartale wird Ihre Prognose zugrunde gelegt, danach wird der ermittelte Endverbrauch verwendet. Im 1. Quartal nach Aktivierung der Bilanzgruppe an Endverbraucher in der Schweiz abgegebene Energie in MWh* Geben Sie hier den prognostizierten Endverbrauch Ihrer Bilanzgruppe als Gesamtsumme des 1. Quartals nach Aktivierung Ihrer Bilanzgruppe an. Im 2. Quartal nach Aktivierung der Bilanzgruppe an Endverbraucher in der Schweiz abgegebene Energie in MWh* Geben Sie hier den prognostizierten Endverbrauch Ihrer Bilanzgruppe als Gesamtsumme des 2. Quartals nach Aktivierung Ihrer Bilanzgruppe an.

Seite 9 von 10 3.6.2. Datenübermittlung für den Abrechnungsbetrieb E-Mail Empfang Saldozeitreihe* An diese E-Mailadresse sendet Ihnen Swissgrid die Saldozeitreihe. 3.6.3. Wahl der Datenübermittlung für den Fahrplanbetrieb Wählen Sie hier die Einzelheiten der Datenverbindungen für den Empfang der von Swissgrid versendeten Fahrplanprozess Meldungen. Die verfügbaren Varianten für die Einrichtung einer Standardund Ersatzanbindung finden Sie in der Tabelle in den Technischen Vorschriften zum Bilanzgruppenvertrag. Sie sind durch den Bilanzgruppenverantwortlichen frei wählbar. Die Einrichtung einer Ersatzanbindung ist fakultativ, wird aber empfohlen. E-Mail E-Mailadresse An diese Adresse sendet Swissgrid Rückmeldungen auf Fahrplanmeldungen, die Sie per E-Mail an Swissgrid gesendet haben. ftp-server An diese Adresse sendet Swissgrid Rückmeldungen auf Fahrplanmeldungen, die Sie per ftp an Swissgrid gesendet haben. ftp-server Rechnername oder IP-Adresse Username Passwort Verzeichnis

Seite 10 von 10 4. Zusätzliche Daten für die Anmeldung einer Regel-Bilanzgruppe EIC Code der Regel-Bilanzgruppe* Falls Sie keinen EIC Code für eine Regel-Bilanzgruppe besitzen, müssen Sie diesen vorgängig bei Swissgrid beantragen. Vorgesehenes Aktivierungsdatum der Bilanzgruppe (1. des Monats)* Die Bilanzgruppe wird, falls alle Tests fünf Arbeitstage vor Ende des Monats erfolgreich abgeschlossen wurden und alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind, per 1. des Folgemonats aktiviert. 4.1. Fahrplanbeziehungen zu angrenzenden Regelzonen und Swissgrid intern Geben Sie hier die Regelzonen an, zu denen Sie Regelenergie-Fahrplanlieferungen abwickeln wollen. Für jede Regelzone müssen Sie Swissgrid den Nachweis liefern, dass Sie in dieser Regelzone am Regelenergiemarkt teilnehmen (z.b. mittels Kopie eines entsprechenden Vertrages). TransnetBW* Amprion* APG* TERNA* RTE* Swissgrid* Für Swissgrid interne Fahrplanlieferungen zu anderen Regel-Bilanzgruppen (z.b. Lieferung von Tertiärregelenergie) 5. Zusätzliche Daten für die Anmeldung einer CH-15 Bilanzgruppe EIC Code der CH-15-Bilanzgruppe* Falls Sie keinen EIC Code für eine CH-15 Bilanzgruppe besitzen, müssen Sie diesen vorgängig bei Swissgrid beantragen. Vorgesehenes Aktivierungsdatum der Bilanzgruppe (1. des Monats)* Die Bilanzgruppe wird, falls alle Tests fünf Arbeitstage vor Ende des Monats erfolgreich abgeschlossen wurden und alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind, per 1. des Folgemonats aktiviert.