Lärmgutachten B-Plan Nr. 01/10. Funkerberg / Berliner Straße. Teilplan Südwest

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Transkript:

afi B8431 Lärmgutachten B-Plan Nr. 01/10 Funkerberg / Berliner Straße Teilplan Südwest

afi Lärmgutachten B-Plan Nr. 01/10 Funkerberg / Berliner Straße Teilplan Südwest Auftraggeber: Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15701 Königs Wusterhausen Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr. 6 45721 Haltern am See Tel.: 02364 929794 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, 28. September 2016 Dipl.-Ing. Arno Flörke

III INHALTSVERZEICHNIS Seite I Zusammenfassung V 1 Einleitung 1 1.1 Aufgabenstellung 1 1.2 Verwendete Unterlagen 1 2 Grundlagen 1 2.1 Allgemeine Grundlagen 1 2.2 Berechnungsmethodik 3 2.3 Berechnungsmethodik Gewerbelärm 4 2.4 Berechnungsmethodik Verkehrslärm 6 3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 8 4 Immissionsorte 9 5 Hindernisse 10 6 Schallemissionen 10 6.1 Schallemissionen Feuerwehr 10 6.2 Verkehrslärmemissionen 13 7 Beurteilung Feuerwehr 16 7.1 Schallimmissionen Feuerwehr Regelbetrieb 16 7.2 Schallimmissionen durch Einsatzfahrten der Feuerwehr 16 8 Schallimmissionen und Beurteilung Verkehrslärm 20 8.1 Verkehrslärm im Plangebiet 20 8.2 Verkehrslärm durch den Neubau der Erschließungsstraße, Kreisverkehr und Parkplatz Kleingartenanlage 20 8.3 Verkehrslärm im öffentlichen Straßenraum 20 9 Schlussfolgerungen 21 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I: Emissionsdaten Gewerbelärm Vorbelastung Anlage II: Beurteilungspegel Gewerbelärm Vorbelastung Anlage III: Immissionsanteil Plangebiet aus Emissionskontingenten Anlage IV: Beurteilungspegel Verkehrslärm ohne Plangebiet Anlage V: Beurteilungspegel Verkehrslärm mit Umsetzung Rahmenplanung Funkerberg

IV KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Karte 2 Karte 3 Karte 4 Karte 5 Karte 6 Karte 7 Karte 8 Karte 9 Karte 10 Karte 11 Karte 12 Karte 13 Übersichtsplan Lageplan Immissionsorte Lageplan Schallquellen Verkehrslärm Lageplan Schallquellen Feuerwehr Schallimmissionsplan Verkehr Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) in 2m ü. Grund Schallimmissionsplan Verkehr Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) in 2m ü. Grund Schallimmissionsplan Verkehr Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) in 8,4 m über Grund Schallimmissionsplan Verkehr Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) in 8,4 m über Grund Schallimmissionsplan Feuerwehr Regelbetrieb Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) Höchstwerte in 8 m ü. Grund Schallimmissionsplan Feuerwehr Regelbetrieb Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) Höchstwerte in 8 m ü. Grund Schallimmissionsplan Feuerwehr Einsatzbetrieb Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) Höchstwerte in 8 m ü. Grund Schallimmissionsplan Feuerwehr Einsatzbetrieb Flächen gleicher Beurteilungspegel in db(a) Höchstwerte in 8 m ü. Grund Lageplan Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und Schallschutzzone zum Schutz gegen Verkehrslärm und Feuerwehrlärm

V I Zusammenfassung Die Stadt Königs Wusterhausen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/10 Funkerberg / Berliner Straße, Teilplan Südwest. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes und für die Ansiedlung der neuen Feuerwache nördlich der Berliner Straße geschaffen werden. Durch das Plangebiet verläuft eine Erschließungsstraße zur Erschließung des Plangebietes. Zum Schutz der vorhandenen und geplanten Nutzungen vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch Verkehr und die neue Feuerwache verursacht werden, erforderlich. Eine Vorbelastung durch anderen Gewerbelärm liegt nicht vor. Zusätzlich werden die Schallimmissionen des zukünftigen Straßenverkehrs innerhalb des Plangebietes berechnet und beurteilt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Für die Ansiedlung der neuen Feuerwache muss geprüft werden, ob durch den Regelbetrieb (Regelbetrieb sind alle Vorgänge, die nicht unmittelbar mit einem Notfalleinsatz zusammenhängen) der Feuerwache die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden. Für den Notfallbetrieb (Ausrücken und Rückkehren von Einsatzfahrzeugen zu/von einem Einsatz) werden im Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Das Untersuchungsgebiet wird beeinflusst durch Straßenlärm der BAB 10 im Norden und der B 179 im Westen und der Berliner Straße im Süden des Plangebietes. Das Büro LK Argus GmbH Berlin hat das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen für den städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg Königs Wusterhausen untersucht. Mit den zukünftigen Verkehren aus dem Plangebiet und bei Umsetzung des Rahmenplanes Funkerberg (Prognosehorizont 2025) sowie der Umsetzung der Bauvorhaben südlich der Berliner Straße am Potsdamer Ring (Bebauungsplan 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße) ergeben sich Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet. An den Baugrenzen des Plangebietes liegen tagsüber Beurteilungspegel zwischen 66 db(a) im Süden und 52 db(a) im Norden und nachts zwischen 59 db(a) im Süden und 45 db(a) im Norden vor. Im südlichen Teil des Sondergebietes (Feuerwehr) wird der Orientierungswert der DIN 18005 tags von 65 db(a) wie für Gewerbegebiete um 1 db überschritten. Im nördlichen Teil des Plangebietes in den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete liegen Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts von bis zu 6 db tags und von bis zu 9 db nachts vor. Schallschutzhindernisse zwischen der Berliner Straße und dem Bebauungsplangebiet sind baulich nicht umsetzbar, da der Bereich als Zufahrt für das Feuerwehrgelände zur Verfügung stehen muss. Deshalb müssen zum Schutz vor Verkehrslärm passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Feuerwehr Konflikte durch den Regelbetrieb der Feuerwehr sind nicht zu erwarten, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Das allgemeine Wohngebiet durch eine Riegelbebauung z. B. in Form der Garagenhalle der Feuerwehr vor dem Innenhof der Feuerwehr abgeschirmt wird. Die Dachhöhe dieses Gebäudeteils muss mindestens 7,5 m über Grund betragen. Dabei kann das Dach als Flachdach, Pultdach oder Satteldach ausgeführt werden. Nächtliche Abfahrten von Pkw (zwischen 22 und 6 Uhr) müssen über das Betriebsgelände direkt auf die Berliner Straße erfolgen. In dem im Bebauungsplan mit (1) gekennzeichneten Bereich sind öffenbare Wohnraumfenster im 2. Obergeschoss nicht zulässig.

VI An den südlichen und östlichen Baufeldrändern des nördlich angrenzenden Wohngebietes und an den Bestandsgebäuden am Windmühlenberg wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm tags von 55 db(a) eingehalten. Die höchsten Werte liegen tagsüber mit 54 db(a) vor. s kommt es im 2. Obergeschoss in einem ca. 35 m langen und 5 m breiten Streifen im nördlich angrenzenden Wohngebietsbaufeld zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 40 db(a) um ca. 1 db. In diesem Bereich sind deshalb im 2. Obergeschoss öffenbare Wohnraumfenster unzulässig. An den Bestandsgebäuden am Windmühlenberg sind Beurteilungspegel tags von 40 db(a) und nachts von 36 db(a) zu erwarten. Geräuschimmissionen durch Einsatzfahrten der Feuerwehr süber werden mit Berücksichtigung der Einsatzfahrten der Feuerwehr die Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet in nahezu dem gesamten Bebauungsplangebiet und an den Bestandsgebäuden Am Windmühlenberg eingehalten. Es kann am Rande des nördlich angrenzenden allgemeinen Wohngebietes zu Überschreitungen des Orientierungswertes von 55 db(a) um ca. 1 db kommen. s sind am südlichen Rand des geplanten allgemeinen Wohngebietes Beurteilungspegel zwischen 42 und 55 db(a) zu erwarten. An den Bestandsgebäuden Am Windmühlenberg sind Beurteilungspegel von 46 db(a) tags und 49 db(a) nachts zu erwarten. Damit sind nachts durch die Einsatzfahrten Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 von bis zu 15 db im Plangebiet und 9 db an den Gebäuden am Windmühlenberg zu erwarten. Die Beurteilungspegel für den Einsatzfall wurden unter der pessimistischen Worst Case-Annahme berechnet, dass alle 20 potentiell geplanten Fahrzeuge zu einem Einsatz Ausrücken und in der lautesten Stunde auch wieder zurückkommen. Dabei ist zu beachten, dass die Feuerwehr durch eine Lichtsignalanlage an der Berliner Straße beim Ausrücken freie Fahrt auf die Straße hat und damit der Einsatz des Martinshorns in der Nähe der Feuerwache nicht notwendig ist. Um auch für Menschen mit empfindlichem Schlaf eine hohe Qualität der ruhe zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan die Maßgeblichen Außenlärmpegel mit Berücksichtigung der Einsatzfahrten der Feuerwehr dargestellt. In diesem Einwirkbereich müssen die Bauherren passiven Schallschutz an den Gebäuden berücksichtigen. Aus diesem Grund schlagen wir folgende Formulierung für passiven Schallschutz zur Aufnahme in den B-Plan vor: Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm und Lärmimmissionen durch den Einsatz der Feuerwehr sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Fassaden erforderlich. Sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird, muss die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei dem Neubau oder dem genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden mindestens den folgenden Anforderungen der DIN 4109:2016-07 - Schallschutz im Hochbau erfüllen (siehe Lärmpegelbereiche, die im Bebauungsplan eingezeichnet sind). Lärmpegelbereiche Bau-Schalldämm-Maße für Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Büroräume u. ä. Unterrichtsräume u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II 35 30 III 35 30 IV 40 35 Tabelle I-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz

VII In Gebäuden im gesamten Plangebiet sind in Schlafzimmern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen. Quelle DIN 4109:2016-07 Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter: Die genannten DIN-Normblätter sind bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Bei dem Bau der neuen Erschließungsstraße handelt es sich um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung. Schon im Straßenraum der Erschließungsstraßen werden die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts durch die Geräusche der Erschließungsstraßen unterschritten. Die Anforderung der 16. BImSchV wird erfüllt. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgrund des Neubaus der Erschließungsstraße auf Grundlage der 16. BImSchV erforderlich. Bei dem Bau des Kreisverkehrs zur Erschließung des Plangebietes handelt es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV in die Berliner Straße. Allerdings werden die Geräuschimmissionen durch den Kreisverkehr an der Bestandsbebauung Am Windmühlenberg durch den baulichen Eingriff abnehmen, da sich der Abstand zwischen der Straße und den Wohnhäusern vergrößert. Damit handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV. Es besteht damit kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen durch die Änderung der Berliner Straße. Durch den Mehrverkehr aus dem Plangebiet kommt es an den Gebäuden an der Potsdamer Straße nicht zu einer relevanten Zunahme der Verkehrslärmimmissionen. An den Gebäuden südlich der Berliner Straße kommt es zu einer Zunahme von maximal 0,1 db tags und nachts bei Beurteilungspegeln von 66 db(a) tags und 59 db(a) nachts. Damit werden an den Gebäuden an der Berliner Straße schon im Prognosefall 2025 ohne das Plangebiet sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überschritten. Die Zunahmen der Lärmimmissionen werden maßgeblich durch die Zunahme des Pkw- Verkehrs verursacht. Selbst unter den hier pessimistisch zu Grunde liegenden Verkehrsansätzen des Prognose-Null-Fall-Szenarios (Maximalvariante für die Verkehrserzeugung und hoher Lkw-Anteil) bleiben auch mit den Verkehren aus dem Plangebiet die Immissionspegel noch unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) am und 60 db(a) in der. Damit werden durch das Plangebiet keine ungesunden Wohnverhältnisse im Umfeld des Plangebietes verursacht. Durch Geräuschemissionen des geplanten Parkplatzes der Kleingartenanlage im Plangebiet werden an dem nächstgelegenen Baufeld im allgemeinen Wohngebiet die Immissionsrichtwerte der DIN 18005 für Verkehrslärm am und in der unterschritten. Es sind keine Konflikte durch den Parkplatz zu erwarten.

1 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Königs Wusterhausen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/10 Funkerberg / Berliner Straße, Teilplan Südwest. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes und für die Ansiedlung der neuen Feuerwache nördlich der Berliner Straße geschaffen werden. Durch das Plangebiet verläuft eine Erschließungsstraße zur Erschließung des Plangebietes. Zum Schutz der vorhandenen und geplanten Nutzungen vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch Verkehr und die neue Feuerwache verursacht werden, erforderlich. Eine Vorbelastung durch anderen Gewerbelärm liegt nicht vor. Zusätzlich werden die Schallimmissionen des zukünftigen Straßenverkehrs innerhalb des Plangebietes berechnet und beurteilt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. 1.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Bonn, 26. August 1998 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung, 1990 DIN ISO 9613-2 Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, 2002 Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 DIN 4109 Teil 1: "Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen, Ausgabe Juli 2016 DIN 4109 Teil 2: "Schallschutz im Hochbau - Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", Ausgabe Juli 2016 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007 RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 Kataster- und Höhendaten der Stadt Königs Wusterhausen, Juli 2016 Verkehrsgutachten zum Städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg in Königs Wusterhausen, LK Argus GmbH, Berlin Dezember 2009 Verkehrsbelegungen 2020 Maßnahmenfall, IVV Dezember 2007 Rahmenplan Funkerberg Juni 2010, Gemeinde Königs Wusterhausen B-Plan Funkerberg Berliner Straße - Teilplan Südwest, Gemeinde Königs Wusterhausen, September 2016 2 Grundlagen 2.1 Allgemeine Grundlagen Frequenz und Schalldruckpegel Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude) p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (An-

2 zahl der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und verschiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum. Die Schalldruckempfindlichkeit des Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei 2.000 Hz, mit P o bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich von 1:1.000.000 entspricht. Um derart große Zahlen in den Berechnungen zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zusammenhang der Schalldruckpegel L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit db (Dezibel) eingeführt. Auf dieser Skala reicht dann die Empfindlichkeit des Ohres von 0 bis 120 db. Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, dass zwei Schallquellen mit dem gleichen Schalldruck p I und damit dem gleichen Schallpegel L I nicht zusammen einen Gesamtschallpegel von 2 x L I, sondern von L I + 3 db erzeugen. Frequenzbewertung Untersuchungen haben ergeben, dass der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa 1.000 bis 6.000 Hz. Deshalb werden zwei Töne gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet er aber fast vollständig. Um diesen Eigenschaften des menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb 1.000 Hz und oberhalb 5.000 Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht. Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende Schallpegelbereiche: Schallpegel kleiner als 55 db A-Bewertung Schallpegel zwischen 55 und 85 db B-Bewertung Schallpegel größer als 85 db C-Bewertung Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet, z. B. db(a). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt. Zeitliche Mittelung Typisch für den Verkehrslärm ist, dass die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei schwankenden Schallpegeln insgesamt abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie verteilt über denselben Zeitraum entspricht. Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 db(a), im Fernbereich um ca. 4 db(a). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort führen zu zusätzlichen Pegelminderungen. Einfluss von Wind und Temperatur Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, dass immer eine leichte Mitwindsituation zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird.

3 Bestimmung von Emissionen und Immissionen Der Emissionspegel Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen zu erwarten sind. Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt. Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die eszeit (6 bis 22 Uhr) und die zeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und Sportstätten wird der Schallleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage verursacht werden wird. Diese Schallleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet. Der Immissionspegel Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt. Darunter versteht man den am Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel. Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt. Lärmwirkungen Vegetative und physiologische Wirkungen Die Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere Reaktionen hervor, z. B.: a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von 3 bis 5 db(a), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis 10 db(a). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich. Störungen von Schlaf und Entspannung Um einschlafen zu können, muss der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen, hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten. Störungen von Leistungen Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit, Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung. 2.2 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der geplanten Feuerwehr werden die Geräuschemissionen aus dem Regelbetrieb bestimmt. Zum Regelbetrieb zählen alle Vorgänge und Tätigkeiten, die nicht im Rahmen eines Notfalleinsatzes durchgeführt werden. Dies sind die Anund Abfahrten von Mitarbeitern und Fahrzeugen, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung der Feuerwehren und das Training für Wettkämpfe. Die Geräuschimmissionen im Regelbetrieb müssen die Immissionrichtwerte der TA Lärm in der Nachbarschaft einhalten. Der Notfallbetrieb unterliegt nicht den Anforderungen der TA Lärm. Es werden dennoch

4 die Geräuschimmissionen der Feuerwehr im Notfallbetrieb durch Einsatzfahrten ermittelt und der notwendige passive Schallschutz an den geplanten Wohngebäuden im Plangebiet ermittelt. Zur Beurteilung der gesamten Verkehrslärmbelastungen mit den Verkehren, die durch das Plangebiet entstehen können, wird eine Verkehrslärmberechnung für das Plangebiet und an Immissionsorten im Umfeld des Plangebietes durchgeführt. Die Berechnungen werden mit dem Programm LIMA Version 10.02 durchgeführt. 2.3 Berechnungsmethodik Gewerbelärm Zur Bestimmung der Beurteilungspegel des Gewerbelärms wird für die einzelnen Schallquellen der Schallleistungspegel angesetzt. Für alle Außenschallquellen wird aus dem Schallleistungspegel der Mittelungspegel nach ISO 9613-2 für die Teilzeiten berechnet. Bei allen Berechnungen wird die erste Reflexion an reflektierenden Flächen, die sich in 100 m Abstand von der Schallquelle oder dem Immissionsort befinden, berücksichtigt. Die Dämpfung aufgrund von Bodeneffekten A gr wird entsprechend des Kapitels 7.3.2 der ISO 9613-2 berechnet. Bei den vorkommenden Geräuschen handelt es sich nicht um reine Töne. Der Beurteilungspegel ergibt sich nach Kapitel A.1.4 des Anhangs der TA-Lärm durch die Berücksichtigung der Dauer der Teilzeiten T i und der Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit und Impulshaltigkeit aus der energetischen Summe der Pegel aller Schallquellen. Der Zuschlag für Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit entsprechend Kapitel 6.5 der TA-Lärm wird für Immissionspunkte in reinen und allg. Wohngebieten berücksichtigt. Die Beurteilungspegel werden für den von 6.00 bis 22.00 Uhr (Beurteilungszeit 16 h) und für die lauteste Stunde in der berechnet. Es wird der Langzeitmittelungspegel berechnet. Für den maßgeblichen Immissionsort werden die Beurteilungspegel in 0,5 m Abstand vor der Fassade mit dem Programm LIMA, Version 10.02 berechnet. Das Berechnungsprogramm teilt Flächenschallquellen in Linienschallquellen auf, die dann für die Ausbreitungsberechnung verwendet werden. Die Tabellen im Anhang beziehen sich jeweils auf eine Schallquelle. Wird diese Schallquelle während der Berechnung in mehrere Teilschallquellen unterteilt, stellen die angegebenen Werte in den Tabellen der Anhänge eine Zusammenfassung der Ausbreitungsparameter dar. Berechnung der Beurteilungspegel nach DIN ISO 9613 Teil 2 Unter Berücksichtigung der Ab- und Zuschläge kann der Schall, der beim Nachbarn ankommt (L s ) insgesamt nach folgender Formel berechnet werden: Lr = L W Schallquelle + (D I + K 0 ) Richt- und Raumwirkung - (A div + A atm + A gr + A bar ) Abstand, Luft, Bodenabsorption, Abschirmung - C met Meteorologische Korrektur Richtwirkung D I und Raumwinkelmaß K 0 Eine Richtwirkung der Schallquellen wird bei den Berechnungen für den betrachteten B-Plan nicht berücksichtigt. Die Schallabstrahlung der Schallquellen in den Voll-, Halb- oder Viertelraum werden durch das Raumwinkelmaß K O berücksichtigt. 4 K 0 10 lg db

5 = Raumwinkel in Abstandsmaß A div d A div 20lg( ) 11 db d 0 d: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort in m d 0 : 1 m Luftabsorption A atm A atm d 1000 db : aus Tabelle 2 der ISO 9613 T 2 d: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort in m Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß A 2hm 300 4,8 ( ) 17 ( ) d d gr 0 d: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort in m h m : mittlere Höhe über Grund Abschirmung db A bar D z A gr 0 Prinzip der Schallumleitung bei Schallschirmen Die Reduzierung des Schalls ergibt sich zu

6 mit Meteorologische Korrektur C met Cmet C0 1 10( hs hr ) / d p db h s : h r : d p : C 0 : Höhe der Quelle in m Höhe des Aufpunktes in m Auf die Bodenebene projizierter Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt Korrekturfaktor (hier konstant mit 2 angenommen) 2.4 Berechnungsmethodik Verkehrslärm Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die es- und die zeit), Lkw-Anteil, Straßenbelag und Steigung bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifenmittellinie berechnet. Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der Beurteilungspegel am (16 h Beurteilungszeit) und in der (8 h Beurteilungszeit). Mit den Schallemissionen der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien: Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilimmissionen berechnet. Es wird die erste Reflexion der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit der im Bebauungsplan zugelassenen Traufhöhe in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die zweite Reflexion wird entsprechend der RLS 90 als pauschaler Zuschlag berücksichtigt. Die Gesamtimmissionen ergeben sich aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die es- und die zeit. Die Straßenlärmemissionen werden nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 berechnet. Die Emissionsangabe entspricht einem äquivalenten Dauerschalldruckpegel in 25 m Entfernung von der Straßenmitte und 3,5 m Höhe bei freier Schallausbreitung. Zur Berechnung werden folgende Angaben benötigt: M: stündliche Verkehrsstärke (berechnet aus dem DTV-Wert), p: Lkw-Anteil, v Pkw : zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, v Lkw : zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw, Straßenbelag: Straßenbelag nach Auflistung in der RLS 90, Reflektoren: Gliederung von Hausfassaden, Absorptionseigenschaften von anderen

7 Hindernissen, l: Länge des zu berechnenden Teilstückes der Straße (wird von dem EDV-Programm intern bestimmt!), Stg.: Steigung eines Teilstückes der Straße (wird von dem EDV-Programm intern bestimmt!), RQ: Regelquerschnitt der Straße (wird zur Berechnung der Straße mit einer oder zwei emittierenden Linienschallquellen programmintern benötigt). Der Emissionspegel für ein Straßenteilstück nach RLS 90 ergibt sich aus: mit Lm, E L 25 Dv DStr0 DStg DE ( db( A)) L m m 25 37,3 10 lg( M (1 0,082 p)) M: stündliche Verkehrsstärke (berechnet aus dem DTV-Wert), p: Lkw-Anteil, D v : Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, D StrO : Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, D Stg : Korrektur für Steigung und Gefälle, D E : Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen. Die Beurteilungspegel ergeben sich wie beim Gewerbelärm aus der Pegeländerung durch: Abstand s Boden- und Meteorologiedämpfung D BM Hindernisse D B L mi =L m,e + D s + D BM + D B mit D s = 11,2 20 lg (s) s / 200 D BM = (h m / s) (34 + 600 / s) 4,8 0 D B = D refl - D z mit D refl = 4 h Beb / w 3,2 D z = 10 lg (3 + 80 K w z) mit z = A + B + C - s K W exp( 1/ 2000 A B s ) 2 z A; B, h Beb, h m, s, w, z: Abstände bzw. Höhen gemäß RLS 90 Für Fassaden bei Wohn- und Büroräumen wird das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Müssen die Fassaden ein erforderliches Schalldämm-Maß von 30 db oder weniger aufweisen, wird auf eine Festsetzung verzichtet. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Neubau aufgrund der Energieeinsparverordnung diese Schallschutzklasse eingehalten wird. Die Bestimmung der Schalldämm-Maße wird wie folgt durchgeführt: Im ersten Schritt werden die es- und -Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden berechnet. Dabei wird der Beurteilungspegel auf den nächsten ganzzahligen Pegelwert aufgerundet. Gemäß DIN 4109 (Ausgabe 2016) ergeben sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende Lärmpegelbereich für Verkehrslärm aus dem gerundeten Beurtei-

8 lungspegel plus 3 db(a). Es wird dabei der jeweils höhere Beurteilungspegel aus oder (letzterer mit einem Zuschlag von 10 db) verwendet. Bei der Bauausführung ist zur endgültigen Bestimmung der Bauschalldämm-Maße entsprechend DIN 4109 auch der Gewerbelärm zu berücksichtigen. Im derzeitigen Stadium der Planung kann der Korrekturwert K AL zur Berücksichtigung des Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 db angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert K AL nach DIN 4109 Teil 2, Gleichung 33, entsprechend angepasst werden muss. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 7 der DIN 4109 Teil 1: Lärmpegel-bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Raumart Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Büroräume 1 u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 VII > 80 50 1 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 (Ausgabe 2016), Tabelle 7. 3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muss in der Nachbarschaft der zu genehmigenden Anlage der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. Ebenso ist ein ausreichender Schutz von Aufenthaltsräumen vor dem Verkehrslärm zu berücksichtigen. In der TA-Lärm sind dazu Immissionsrichtwerte und in der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" Orientierungswerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Nutzung Immissionsrichtwerte Nicht seltene Ereignisse Seltene Ereignisse [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 35 70 55 Reine Wohngebiete 50 35 70 55 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsge- 55 40 70 55 biete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45 70 55 Gewerbegebiet 65 50 70 55 Industriegebiet 70 70 - - Tabelle 3-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm

9 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 db(a) am e und 20 db(a) in der überschreiten. Bei einer Beurteilung von seltenen Ereignissen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte in Gewerbegebieten am e um nicht mehr als 25 db(a) und in der um nicht mehr als 15 db(a) und in den Gebieten mit empfindlicheren Nutzungen (MI, WA, WR, Kliniken) um nicht mehr als 20 db(a) am e und 10 db(a) in der überschreiten. Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen - db(a) - - db(a) - Krankenhäuser 45 35 Reine Wohngebiete 50 40 Allgemeine Wohngebiete 55 45 Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50 Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 Tabelle 3-2: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm 4 Immissionsorte Als maßgebliche Immissionsorte werden die relevanten Wohngebäude im Umfeld des Plangebiets im Norden in dem angrenzenden Baufeld für allgemeine Wohngebiete und im Süden an der Straße Am Windmühlenberg betrachtet. Die Gebäude im Wohngebiet Am Windmühlenberg werden als allgemeine Wohngebiete eingestuft. Immissionsorte Nutzung WINDMÜHLENBERG WA WA NORD 1 WA WA NORD 2 WA WA NORD 3 WA WA NORD 4 WA WA NORD 5 WA WA NORD 6 WA WA NORD 7 WA WA NORD 8 WA WA NORD 9 WA WA NORD 10 WA WA NORD 11 WA WA NORD 12 WA WA NORD 13 WA WA NORD 14 WA Tabelle 4-1: Lage und Nutzung der Immissionsorte Zur Beurteilung der Änderung des Verkehrslärms werden zwei Immissionsorte mit Fassaden in Richtung der Berliner Straße und der B 179 neu ausgewählt. I-Ort Fassade Gebietseinstufung Bergstraße Ost WA Berliner Straße Nord WA Tabelle 4-2: Immissionsorte zur Beurteilung der Verkehrslärmänderung im öffentlichen Straßenraum Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte vor den Fassaden der Gebäude. Die Immissionsorte sind in Karte 2 dargestellt.

10 5 Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen berücksichtigt. Die Geländehöhen des Plangebietes und der Umgebung entstammen den Höhendaten des Landesvermessungsamtes Brandenburg (Laserscan-Daten). 6 Schallemissionen Im Bereich des Planungsgebietes kommt es zu Lärmimmissionen aus Straßenverkehr und Emissionen aus der geplanten Feuerwehr. 6.1 Schallemissionen Feuerwehr Die Geräuschemissionen der Feuerwehr wurden vor Ort erfragt. Für die einzelnen Tätigkeiten werden jeweils pessimistisch die maximal zu erwartenden Betriebszeiten angesetzt. Die Geräuschemissionen für Kfz-Fahrten werden den Standardwerken für Emissionsansätze (RLS 90, Bayerische Parkplatzlärmstudie, Hessische Lkw-Studie) entnommen. Für die Emissionen von Arbeitsgeräten, die während der Feuerwehr-Ausbildung genutzt werden (Kettensäge, Tragkraftspritze), werden Messwerte solcher Geräte verwendet. Bei der Beurteilung der Geräusche der Feuerwehr wird zwischen den Geräuschen aus dem Normalbetrieb und den Geräuschen durch Notfall-Einsätze unterschieden. Alle Geräusche aus dem Normalbetrieb werden wie Gewerbelärm beurteilt. Die Einsatzfahrten unterliegen nicht der TA-Lärm. Deshalb werden die Geräusche aus Einsatzfahrten gesondert beurteilt. Geräusche werden im Normalbetrieb durch folgende Vorgänge verursacht: An- und Abfahrt von Mitarbeitern (Pkw), An- und Abfahrt von Lehrgangsteilnehmern (Pkw), Parkgeräusche der Pkw, Leergänge (Werktags 18:30-22:00 Uhr u. Samstag nachmittags) mit theoretischer und praktischer Ausbildung. Es kann auch zu Abfahrten von Lehrgangsteilnehmern nach 22 Uhr kommen. An- und Abfahrt von sonst. Lkw wie z. B. von Fahrzeugen freiwilliger Feuerwehren Bei Einsatzfahrten fahren die Einsatzfahrzeuge ohne Martinshorn aus den südlichen Hallentoren auf die Berliner Straße. Der Einsatz wird über die vorhandene Lautsprecheranlage ausgerufen. Nach dem Einsatz fahren die Fahrzeuge über die westliche Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr und fahren durch die nördlichen Hallentore wieder in die Hallen. Muß nach einem Einsatz der Materialcontainer eines Fahrzeuges gewechselt werden, wird der gebrauchte Container (Abrollcontainer) abgesetzt und ein neuer Container aufgezogen. Geräusche werden im Einsatzbetrieb durch folgende Vorgänge verursacht: Abfahrt und Rückfahrt von Einsatzfahrzeugen (Löschzug mit 6 Lkw oder ein RTW), Wechsel von Materialcontainern (Abrollcontainer), Lautsprecherdurchsage vor Einsatz.

11 Schallquelle Betriebszeit Schalleistungspegel Pkw-Parken (6-7 Uhr 14 Mitarbeiter; 7-17 Uhr 20 sonstige Fahrten, 18-19 Uhr Anfahrt Lehrgangsteilnehmer, 21-22 oder 23 Uhr Abfahrt Lehrgangsteilnehmer) Pkw-Fahrweg (6-7 Uhr 14 Mitarbeiter; 7-17 Uhr 20 sonstige Fahrten, 18-19 Uhr Anfahrt Lehrgangsteilnehmer, 21-22 oder 23 Uhr Abfahrt Lehrgangsteilnehmer) Mo 6:00 7:00 N 14; Mo 7:00 17:00 N 2; Mo 18:00 19:00 N 20; Mo 21:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 67 Lw 67 Lw Mo 6:00 7:00 N 14; Mo 7:00 17:00 N 2; Mo 18:00 19:00 N 20; Mo 21:00 22:00 N 20 Mo 22:00 22:00 N 20 47.8 * 47.8 * Lkw-Parken (Übergabe Dienstfahrzeuge im Hof) Mo 7:00 9:00 N 20-80 Lw - Lkw-Rangieren (Übergabe Dienstfahrzeuge im Hof) Mo 7:00 9:00 M 40-99 Lw - Lkw-Prüfung (Übergabe Dienstfahrzeuge im Hof) Mo 7:00 8:00 M 30-100 Lw - Lkw-Parken Süd (Fahrt von 4 Dienstfahrzeuge) Mo 6:00 8:00 N 4-80 Lw - Lkw-Fahrweg Süd (Fahrt von 4 Dienstfahrzeuge) Mo 6:00 8:00 N 4-63* - Lkw-Ausbildung (Ausbildungsfahrt mit 2 Lkw) Mo 18:00 19:00 N 2-63* - Lkw-Ausbildung (Ausbildungsfahrt mit 2 Lkw) Mo 18:00 19:00 N 2-80 Lw - Tragkraftspritzen Ausbildung (Betriebszeit 1 Stunde) Mo 18:00 20:00 P 0.5-104 Lw - Kettensäge Funktionstest (Betriebszeit 15 Minuten) Mo 19:00 20:00 M 15-112 Lw - Werkstatt Mo 7:00 11:00 P 1-76* - Personen rufend auf dem Gelände Mo 7:00 22:00 P 1-85 Lw - Personen Turm rufend auf dem Turm Mo 19:00 21:00 P 1-85 Lw - Container-Wechsel Auf- und Absetzen Abrollcontainer Mo 20:00 21:00 N 2-93.2 Lw - Durchsagen je Lautsprecher bei drei angenommenen Lautsprechern 20 Sekunden je Stunde Mo 6:00 23:00 S 20-95 Lw 95 Lw 7 Lkw-FahrtenTanksäule auf Feuerwehrgelände Mo 6:00 13:00 P 1-63* 0.0 7 Lkw-ParkenTanksäule auf Feuerwehrgelände Mo 6:00 13:00 P 1-80 lw 0.0 7 Lkw-Tankvorgänge Mo 6:00 13:00 P 1-74.7 lw 0.0 Tragkraftspritzentraining für Wettkampf Mo 7:00 10:00 P 0.1-104 lw 0.0 Rufen Wettkampftraining Mo 7:00 10:00 P 0.1-90 lw 0.0 Pkw-FahrwegN (6-7 Uhr 14 Mitarbeiter; 7-17 Uhr 20 sonstige Fahrten, 18-19 Uhr Anfahrt Lehrgangsteilnehmer, 21-22 oder 23 Uhr Abfahrt Lehrgangsteilnehmer) * Längenbezogener Schalleistungspegel in db(a)/m Tabelle 6-1: Emissionsansätze Feuerwehr Normalbetrieb Zusätzlich zu den normalen Arbeitsvorgängen werden noch folgende Schallquellen angesetzt: Mo 6:00 7:00 N 14; Mo 7:00 17:00 N 2; Mo 18:00 19:00 N 20; Mo 21:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 47.8* 47.8*

12 Schallquelle Betriebszeit Schalleistungspegel Lkw-Parken (Rückfahrt 20 Dienstfahrzeuge im Hof) Mo 20:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 80 Lw 80 Lw Mo 22:00 23:00 M 40 99 Lw 99 Lw Lkw-Rangieren (Rückfahrt 20 Dienstfahrzeuge im Hof) Mo 20:00 22:00 M 40 Lkw-Parken Süd (Ausfahrt von 20 Dienstfahrzeuge) Mo 20:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 80 Lw 80 Lw Lkw-Fahrweg Süd (Fahrt von 4 Dienstfahrzeuge) Mo 20:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 63* 63* Lkw-Rückfahrt 20 Einsatzfahrzeuge Mo 20:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 63* 63* Lkw-Abstellen 20 Einsatzfahrzeuge Mo 20:00 22:00 N 20 Mo 22:00 23:00 N 20 80 Lw 80 Lw Personen rufend auf dem Gelände Mo 7:00 22:00 P 1 Mo 22:00 23:00 P 1 85 Lw 85 Lw * Längenbezogener Schalleistungspegel in db(a)/m Tabelle 6-2: Emissionsansätze Feuerwehr Einsatzbetrieb

B8430 13 6.2 Verkehrslärmemissionen Die lärmrelevanten Straßen sind in Karte 5 dargestellt. Prognosesituation für alle Berechnungen mit dem Plangebiet ist der Zustand mit einer vollständigen Entwicklung des Funkerberges. Das Untersuchungsgebiet wird beeinflusst durch Straßenlärm der BAB 10 im Norden und der B 179 im Westen des Plangebietes. Das Büro LK Argus GmbH Berlin hat das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen für den städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg Königs Wusterhausen untersucht. Mit den zukünftigen Verkehren aus dem Plangebiet und bei Umsetzung des Rahmenplanes Funkerberg (Prognosehorizont 2025) ergeben sich Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet. Die Verteilung der Quell- und Zielverkehre auf das öffentliche Straßennetz wurde dem Verkehrsgutachten für den Rahmenplan Funkerberg entnommen. Die DTV-Werte und Lkw-Anteile für das Straßennetz im Bestandsfall und im Planfall können der Tabelle 6-3 und 6-4 entnommen werden. Für die Prüfung, ob durch die Lärmimmissionen der neu zu bauenden Erschließungsstraße an dem nächstgelegenen Gebäude die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV eingehalten werden, werden die Verkehrszahlen des Verkehrsgutachtens mit dem Gesamtverkehren bei vollständiger Entwicklung des Funkerberges angesetzt.

B8430 14 Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Lkw- Anteil % Berliner StraßeNord1 G 1 7-6014 360.8 7 50 50 60.33 66.15 7 50 50 52.96 Berliner StraßeNord2 G 1 7-6014 360.8 7 70 70 62.51 66.15 7 70 70 55.14 Berliner StraßeSüd G 1 7-8026 481,6 6,8 70 70 61.51 88.3 9,1 70 70 54.94 Potsdamer Straße L 1 7-5000 300 3 50 50 57,7 40 1 50 50 48.9 Potsdamer Ring G 1 1-286 17,16 3 30 30 42,8 3,15 1 30 30 34,3 Tabelle 6-3: Emissionskenngrößen Straßen, Bestand, nach RLS-90 v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Anteil % v- Pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E

B8430 15 Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Lkw- Anteil % Berliner StraßeNord1 G 1 7-8026 481,6 6,8 50 50 61.51 88.3 9,1 50 50 54.9 Berliner StraßeNord2 G 1 7-8026 481,6 6,8 70 70 63.7 88.3 9,1 70 70 57.1 Berliner StraßeSüd G 1 7-8026 481,6 6,8 70 70 61.51 88.3 9,1 70 70 54.94 Potsdamer Straße L 1 7-5082 304,9 3 50 50 57,8 40,66 1 50 50 49,0 Potsdamer Ring G 1 1-449 26,94 3 30 30 44,8 4,94 1 30 30 36,2 Planstraße E G 1 3-460 27,6 3 30 30 46,9 5,1 1 30 30 38,4 Planstraße F G 1 3-230 13,8 3 30 30 43,9 2,5 1 30 30 35,3 Tabelle 6-4: Emissionskenngrößen Straßen, mit Umsetzung Rahmenplan Funkerberg, nach RLS-90 v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Anteil % v- Pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zu den Tabellen : Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/1991-5 = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8

16 7 Beurteilung Feuerwehr 7.1 Schallimmissionen Feuerwehr Regelbetrieb Konflikte durch den Regelbetrieb der Feuerwehr sind nicht zu erwarten, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Das allgemeine Wohngebiet durch eine Riegelbebauung z. B. in Form der Garagenhalle der Feuerwehr vor dem Innenhof der Feuerwehr abgeschirmt wird. Die Dachhöhe dieses Gebäudeteils muss mindestens 7,5 m über Grund betragen. Dabei kann das Dach als Flachdach, Pultdach oder Satteldach ausgeführt werden. Nächtliche Abfahrten von Pkw (zwischen 22 und 6 Uhr) müssen über das Betriebsgelände direkt auf die Berliner Straße erfolgen. In dem im Bebauungsplan mit (1) gekennzeichneten Bereich sind öffenbare Wohnraumfenster im 2. Obergeschoss nicht zulässig. An den südlichen und östlichen Baufeldrändern des nördlich angrenzenden Wohngebietes und an den Bestandsgebäuden am Windmühlenberg wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm tags von 55 db(a) eingehalten. Die höchsten Werte liegen tagsüber mit 54 db(a) vor. s kommt es im 2. Obergeschoss in einem ca. 35 m langen und 5 m breiten Streifen im nördlich angrenzenden Wohngebietsbaufeld zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 40 db(a) um ca. 1 db. In diesem Bereich sind deshalb im 2. Obergeschoss öffenbare Wohnraumfenster unzulässig. An den Bestandsgebäuden am Windmühlenberg sind Beurteilungspegel tags von 40 db(a) und nachts von 36 db(a) zu erwarten. 7.2 Schallimmissionen durch Einsatzfahrten der Feuerwehr süber werden mit Berücksichtigung der Einsatzfahrten der Feuerwehr die Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet in nahezu dem gesamten Bebauungsplangebiet und an den Bestandsgebäuden Am Windmühlenberg eingehalten. Es kann am Rande des nördlich angrenzenden allgemeinen Wohngebietes zu Überschreitungen des Orientierungswertes von 55 db(a) um ca. 1 db kommen. s sind am südlichen Rand des geplanten allgemeinen Wohngebietes Beurteilungspegel zwischen 42 und 55 db(a) zu erwarten. An den Bestandsgebäuden Am Windmühlenberg sind Beurteilungspegel von 46 db(a) tags und 49 db(a) nachts zu erwarten. Damit sind nachts durch die Einsatzfahrten Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 von bis zu 15 db im Plangebiet und 9 db an den Gebäuden am Windmühlenberg zu erwarten. Die Beurteilungspegel für den Einsatzfall wurden unter der pessimistischen Worst Case-Annahme berechnet, dass alle 20 potentiell geplanten Fahrzeuge zu einem Einsatz Ausrücken und in der lautesten Stunde auch wieder zurückkommen. Dabei ist zu beachten, dass die Feuerwehr durch eine Lichtsignalanlage an der Berliner Straße beim Ausrücken freie Fahrt auf die Straße hat und damit der Einsatz des Martinshorns in der Nähe der Feuerwache nicht notwendig ist. Um auch für Menschen mit empfindlichem Schlaf eine hohe Qualität der ruhe zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan die maßgeblichen Außenlärmpegel mit Berücksichtigung der Einsatzfahrten der Feuerwehr dargestellt. In diesem Einwirkbereich müssen die Bauherren passiven Schallschutz an den Gebäuden berücksichtigen.

17 Immissionsrichtwert db(a) Beurteilungspegel Feuerwehr Regelbetrieb db(a) Nutzung WINDMÜHLENBERG WA 55 40 35.23 28.97 WINDMÜHLENBERG WA 55 40 40.09 35.69 WA NORD 1 WA 55 40 49.52 28.72 WA NORD 1 WA 55 40 50.61 30.13 WA NORD 1 WA 55 40 51.11 31.11 WA NORD 2 WA 55 40 50.04 30.76 WA NORD 2 WA 55 40 51.30 32.18 WA NORD 2 WA 55 40 51.96 33.24 WA NORD 3 WA 55 40 48.41 32.29 WA NORD 3 WA 55 40 49.95 33.70 WA NORD 3 WA 55 40 50.80 34.70 WA NORD 4 WA 55 40 48.36 32.83 WA NORD 4 WA 55 40 50.03 34.38 WA NORD 4 WA 55 40 50.77 35.01 WA NORD 5 WA 55 40 44.78 31.15 WA NORD 5 WA 55 40 46.64 32.52 WA NORD 5 WA 55 40 48.04 33.71 WA NORD 6 WA 55 40 49.96 34.98 WA NORD 6 WA 55 40 51.42 36.27 WA NORD 6 WA 55 40 51.29 36.38 WA NORD 7 WA 55 40 53.70 29.61 WA NORD 7 WA 55 40 53.42 30.54 WA NORD 7 WA 55 40 53.14 31.65 WA NORD 8 WA 55 40 49.85 27.10 WA NORD 8 WA 55 40 52.83 29.76 WA NORD 8 WA 55 40 54.15 31.74 WA NORD 9 WA 55 40 46.84 31.13 WA NORD 9 WA 55 40 50.24 33.45 WA NORD 9 WA 55 40 52.30 35.23 WA NORD 10 WA 55 40 45.33 37.19 WA NORD 10 WA 55 40 48.30 38.88 WA NORD 10 WA 55 40 50.22 39.55 WA NORD 11 WA 55 40 46.61 38.87 WA NORD 11 WA 55 40 48.05 40.33 WA NORD 11 WA 55 40 49.80 40.74 WA NORD 12 WA 55 40 46.98 38.51 WA NORD 12 WA 55 40 47.42 40.22 WA NORD 12 WA 55 40 47.69 40.69 WA NORD 13 WA 55 40 46.60 35.05 WA NORD 13 WA 55 40 46.85 36.82 WA NORD 13 WA 55 40 47.01 37.87 WA NORD 14 WA 55 40 45.12 32.50

18 Immissionsrichtwert db(a) Beurteilungspegel Feuerwehr Regelbetrieb db(a) Nutzung WA NORD 14 WA 55 40 45.38 34.07 WA NORD 14 WA 55 40 45.54 35.12 Tabelle 7-1 Beurteilungspegel Feuerwehr Regelbetrieb Immissionsrichtwert db(a) Beurteilungspegel Feuerwehr Einsatzbetrieb db(a) Nutzung WINDMÜHLENBERG WA 55 40 39.98 42.21 WINDMÜHLENBERG WA 55 40 45.66 48.21 WA NORD 1 WA 55 40 51.09 50.99 WA NORD 1 WA 55 40 52.32 52.48 WA NORD 1 WA 55 40 53.09 53.57 WA NORD 2 WA 55 40 51.72 52.17 WA NORD 2 WA 55 40 53.16 53.76 WA NORD 2 WA 55 40 54.09 54.84 WA NORD 3 WA 55 40 50.30 51.50 WA NORD 3 WA 55 40 52.04 53.21 WA NORD 3 WA 55 40 53.11 54.29 WA NORD 4 WA 55 40 50.10 50.52 WA NORD 4 WA 55 40 51.83 52.16 WA NORD 4 WA 55 40 52.73 53.19 WA NORD 5 WA 55 40 46.88 47.38 WA NORD 5 WA 55 40 48.52 48.69 WA NORD 5 WA 55 40 49.78 49.69 WA NORD 6 WA 55 40 50.67 47.67 WA NORD 6 WA 55 40 52.18 49.38 WA NORD 6 WA 55 40 52.31 50.45 WA NORD 7 WA 55 40 53.96 46.97 WA NORD 7 WA 55 40 53.90 49.05 WA NORD 7 WA 55 40 53.93 50.83 WA NORD 8 WA 55 40 50.66 47.45 WA NORD 8 WA 55 40 53.90 51.61 WA NORD 8 WA 55 40 55.63 54.50 WA NORD 9 WA 55 40 48.26 47.08 WA NORD 9 WA 55 40 51.92 51.25 WA NORD 9 WA 55 40 54.33 54.28 WA NORD 10 WA 55 40 47.31 47.53 WA NORD 10 WA 55 40 50.37 50.63 WA NORD 10 WA 55 40 52.41 52.76 WA NORD 11 WA 55 40 47.87 46.71 WA NORD 11 WA 55 40 49.51 48.84 WA NORD 11 WA 55 40 51.32 50.64

19 Immissionsrichtwert db(a) Beurteilungspegel Feuerwehr Einsatzbetrieb db(a) Nutzung WA NORD 12 WA 55 40 47.74 45.00 WA NORD 12 WA 55 40 48.53 47.16 WA NORD 12 WA 55 40 49.17 48.67 WA NORD 13 WA 55 40 47.25 43.52 WA NORD 13 WA 55 40 47.80 45.52 WA NORD 13 WA 55 40 48.33 47.20 WA NORD 14 WA 55 40 45.86 42.42 WA NORD 14 WA 55 40 46.36 44.01 WA NORD 14 WA 55 40 46.89 45.72 Tabelle 7-2 Beurteilungspegel Feuerwehr Einsatzbetrieb

20 8 Schallimmissionen und Beurteilung Verkehrslärm 8.1 Verkehrslärm im Plangebiet An den Baugrenzen des Plangebietes liegen tagsüber Beurteilungspegel zwischen 66 db(a) im Süden und 52 db(a) im Norden und nachts zwischen 59 db(a) im Süden und 45 db(a) im Norden vor. Im südlichen Teil des Sondergebietes (Feuerwehr) wird der Orientierungswert der DIN 18005 tags von 65 db(a) wie für Gewerbegebiete um 1 db überschritten. Im nördlichen Teil des Plangebietes in den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete liegen Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts von bis zu 6 db tags und von bis zu 9 db nachts vor. Schallschutzhindernisse zwischen der Berliner Straße und dem Bebauungsplangebiet sind baulich nicht umsetzbar, da der Bereich als Zufahrt für das Feuerwehrgelände zur Verfügung stehen muss. Deshalb müssen zum Schutz vor Verkehrslärm passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden. 8.2 Verkehrslärm durch den Neubau der Erschließungsstraße, Kreisverkehr und Parkplatz Kleingartenanlage Bei dem Bau der neuen Erschließungsstraße handelt es sich um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung. Schon im Straßenraum der Erschließungsstraßen werden die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts durch die Geräusche der Erschließungsstraßen unterschritten. Die Anforderung der 16. BImSchV wird erfüllt. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgrund des Neubaus der Erschließungsstraße auf Grundlage der 16. BImSchV erforderlich. Bei dem Bau des Kreisverkehrs zur Erschließung des Plangebietes handelt es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV in die Berliner Straße. Allerdings werden die Geräuschimmissionen durch den Kreisverkehr an der Bestandsbebauung Am Windmühlenberg durch den baulichen Eingriff abnehmen, da sich der Abstand zwischen der Straße und den Wohnhäusern vergrößert. Damit handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV. Es besteht damit kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen durch die Änderung der Berliner Straße. Durch Geräuschemissionen des geplanten Parkplatzes der Kleingartenanlage im Plangebiet werden an dem nächstgelegenen Baufeld im allgemeinen Wohngebiet die Immissionsrichtwerte der DIN 18005 für Verkehrslärm am und in der unterschritten. Es sind keine Konflikte durch den Parkplatz zu erwarten. 8.3 Verkehrslärm im öffentlichen Straßenraum Wie schon für die Bebauungspläne Nr. 04/11 Funkerberg Nordwest und 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße untersucht, wird es durch den Mehrverkehr aus dem Plangebiet an den Gebäuden an der Potsdamer Straße nicht zu einer relevanten Zunahme der Verkehrslärmimmissionen kommen. An den Gebäuden südlich der Berliner Straße kommt es zu einer Zunahme von maximal 0,1 db tags und nachts bei Beurteilungspegeln von 66 db(a) tags und 59 db(a) nachts. Damit werden an den Gebäuden an der Berliner Straße schon im Prognosefall 2025 ohne das Plangebiet sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überschritten. Die Zunahmen der Lärmimmissionen werden maßgeblich durch die Zunahme des Pkw-Verkehrs verursacht. Selbst unter den hier pessimistisch zu Grunde liegenden Verkehrsansätzen des Prognose-Null-Fall-Szenarios (Maximalvariante für die Verkehrserzeugung und hoher Lkw-Anteil) bleiben auch mit den Ver-

21 kehren aus dem Plangebiet die Immissionspegel noch unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) am und 60 db(a) in der. Damit werden durch das Plangebiet keine ungesunden Wohnverhältnisse im Umfeld des Plangebietes verursacht. 9 Schlussfolgerungen Um auch für Menschen mit empfindlichem Schlaf eine hohe Qualität der ruhe zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan die maßgeblichen Außenlärmpegel mit Berücksichtigung der Einsatzfahrten der Feuerwehr und des Verkehrslärms dargestellt. In diesem Einwirkbereich müssen die Bauherren passiven Schallschutz an den Gebäuden berücksichtigen. Aus diesem Grund schlagen wir folgende Formulierung für passiven Schallschutz zur Aufnahme in den B-Plan vor: Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm und Lärmimmissionen durch den Einsatz der Feuerwehr sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Fassaden erforderlich. Sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird, muss die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei dem Neubau oder dem genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden mindestens den folgenden Anforderungen der DIN 4109:2016-07 - Schallschutz im Hochbau erfüllen (siehe Lärmpegelbereiche, die im Bebauungsplan eingezeichnet sind). Lärmpegelbereiche Bau-Schalldämm-Maße für Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Büroräume u. ä. Unterrichtsräume u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II 35 30 III 35 30 IV 40 35 Tabelle I-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz In Gebäuden im gesamten Plangebiet sind in Schlafzimmern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen. Quelle DIN 4109:2016-07 Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter: Die genannten DIN-Normblätter sind bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.

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