Kooperationsvereinbarung

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Transkript:

Kooperationsvereinbarung zwischen der HRS Remlingen mit Schulsozialarbeit und GS Remlingen Landkreis Wolfenbüttel, Jugendamt: Beauftragte für Jugendschutz und Prävention Abteilung Jugend- und Erziehungshilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Samtgemeinde Asse Jugendpflege Polizei Wolfenbüttel, Beauftragte für Jugendsachen Elisabethstift Jugendhilfe der Diakonie ggmbh Jugendhilfe Wolfenbüttel e. V. Kompetenzagentur Wolfenbüttel DRK TFIS ggmbh und Lukas- Werk Suchthilfe ggmbh

1 Präambel Grundlage des gemeinsamen Handelns ist es, Kinder und Jugendliche in ihrem Entwicklungsprozess zu fördern, ihre personalen und sozialen Kompetenzen aufzubauen, sie zu eigen- und sozialverantwortlichem Handeln zu befähigen, zu einem gewaltfreien Miteinander zu führen und ihren Übergang zu einer erfolgreichen beruflichen Laufbahn optimal zu unterstützen. Die Kooperationsvereinbarung soll eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern im Rahmen des integrierten Erziehungs- Gewaltpräventions- Beratungs- und Ganztagskonzepts SOFT der HRS Remlingen etablieren. Sie bündelt, ergänzt und verstärkt damit, was bisher erfolgreich im Rahmen der Zusammenarbeit im Runden Tisch zwischen den Kooperationspartnern Schule, Jugendamt, Polizei, freien Trägern der Jugendhilfe und Samtgemeinde erreicht werden konnte, systematisiert so die Anstrengungen der Schule im Bereich der Prävention und Intervention und konkretisiert dadurch auch das Handlungsprogramm des Landkreises Wolfenbüttel zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule (KoJuSchu) und das Konzept des Landkreises zur Jugendberufshilfe für die HRS Remlingen. 2 Ziele Im Rahmen des SOFT-Konzepts entsteht an der HRS Remlingen ein Lern- und Lebensraum mit drei tragenden Säulen: Sozialraum: - Das SOFT-Team berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bei schulischen Schwierigkeiten, Sorgen und Gesprächsbedarf und vermittelt weitere Hilfeleistungen durch psychosoziale Einrichtungen und das Jugendamt - Das SOFT-Team bietet Streitschlichtung durch Expertinnen an und organisiert Streitschlichterausbildung für Klassensprecher und andere interessierte Schülerinnen und Schüler - Das SOFT-Team entwickelt Kompetenztrainings und Projekte zum Sozialen Lernen und beruflicher Vorbereitung für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen und führt sie in Absprache und Kooperation mit den Jahrgangsteams der Lehrkräfte in den Klassen durch. - Das SOFT-Team erarbeitet daraus einen Vorschlag zum Curriculum Soziales Lernen und Berufsvorbereitung, der den Gremien der HRS Remlingen zur Beschlussfassung vorgelegt wird. - Das SOFT-Team unterstützt und fördert Aktivitäten der Schülerschaft, bei denen Schülerinnen und Schüler Verantwortung für sich, andere und die Gemeinschaft übernehmen. - Das SOFT-Team interveniert bei Mobbing-Fällen.

Freizeitraum: - Das SOFT-Team plant, organisiert und evaluiert in Absprache mit Schulleitung, Schülervertretung und Elternrat die Nachmittagsangebote der offenen Ganztagsschule. - Das SOFT-Team ist Anlaufpunkt und organisatorische Schnittstelle für die Kursleiter der Ganztagsangebote. - Das SOFT-Team unterbreitet Freizeit- und Förder-Angebote für Pausen und Mittagsfreizeit. - Das SOFT-Team plant zusammen mit der SV die Einrichtung und Gestaltung eines Teils des SOFT-Raumes zum Freizeitraum - Das SOFT-Team fördert die aktive Beteiligung der Schülerschaft an der Gestaltung ihres Lern- und Lebensraumes. - Die SV nutzt den SOFT-Raum für ihre Arbeit Trainingsraum: - Das SOFT-Team fängt Schülerinnen und Schüler auf, die den Unterricht stören. - SOFT-Teamer führen ein offenes, vorwurfsfreies Gespräch mit störenden Schülern und helfen ihnen, ihr Verhalten zu reflektieren - SOFT-Teamer helfen durch ihre Fragen und Beratung dem Schüler/der Schülerin, einen Rückkehrplan zu entwickeln. - SOFT-Teamer nehmen an Beratungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten teil. - Jede/r SchülerIn findet im SOFT-Raum eine ruhige, disziplinvolle und freundliche Atmosphäre vor. 3 Ressourcen Das SOFT-Team wird gebildet durch: Lehrkräfte mit Beratungsausbildung und/oder besonderem sozialen Engagement, Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiterin im Anerkennungsjahr, Psychologisch, sozial- und freizeitpädagogisch gebildeten freien Mitarbeitern, SozialpädagogInnen und Präventionsfachkräfte der Kooperationspartner Art und Umfang der Leistungen der beteiligten Kräfte werden jährlich in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen der Partner oder Dritter einvernehmlich beschlossen und schriftlich dokumentiert.

4 Grundsätze und Prinzipien der Kooperation Die Kooperationspartner stimmen darin überein, dass die Zusammenarbeit von folgenden Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird: Übereinstimmender Wille zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, Transparenz, Offenheit und gegenseitiger Information aller Beteiligten; Kooperative Abstimmung der Handlungsschritte zur Zielerreichung im Rahmen der SOFT-Teilteams (SO, F, T-Team) Kooperative Prozesssteuerung durch die Lenkungsgruppe SOFT unter Beteiligung der jeweiligen Leitungsebenen im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Verbindlichkeit in der Einhaltung von Absprachen und Planungen Entwicklung, Erprobung und Evaluation gemeinsamer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung; Einsatz von durch die Kooperationspartner oder Dritte für die Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Erreichung der Ziele von SOFT ; Evaluation der vereinbarten Zusammenarbeit / Kooperation Berichterstattung und Rechenschaftslegung vor Schulvorstand und den jeweiligen Gremien der Kooperationspartner Die Kooperationspartner nutzen bewusst die Synergieeffekte der unterschiedlichen Professionen und Erfahrungen, um eine gemeinsame lösungs- und ressourcenorientierte Erziehungskultur zu entwickeln. Sie zielen in ihrer Arbeit darauf ab, Lehrerkollegium, Elternschaft und Schülerschaft optimal zu beteiligen und SOFT schulisch zu implementieren. Sie verpflichten sich damit zum konzeptionellen Grundsatz der Nachhaltigkeit. 5 Laufzeit Die Kooperation beginnt mit Vertragsunterzeichnung und gilt für das Schuljahr 2009/2010. Sie verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Partner gekündigt wird. 6 Organisation der Kooperation Die Kooperationspartner benennen eine/n Hauptverantwortliche/n für die Arbeit in der Lenkungsgruppe SOFT. Die Lenkungsgruppe tagt 4-6 Mal im Jahr und dokumentiert ihre Arbeit. Es bilden sich die drei Teilteams: SO-T, F-T und T-T, die mit Lehrkräften und Vertretern der Kooperationspartnern im Rahmen ihrer personellen Ressourcen besetzt sind, projektorientiert arbeiten, sich regelmäßig und nach Bedarf treffen und ihre Arbeit dokumentieren. Die Teilteams benennen eine/n SprecherIn, um Kommunikationswege zwischen Lenkungsgruppe und Teams zu vereinfachen. Alle Teams bilden sich nach Bedarf gemeinsam fort und /oder bieten ebenfalls nach Bedarf Fortbildungen für Lehrkräfte, Kursleiter, Eltern und SchülerInnen an.

7 Leistungen der Partner Schule: Die Schule stellt drei Räumlichkeiten zur Verfügung und stattet sie aus. In allen drei Bereichen von SOFT arbeiten Lehrkräfte und Schulsozialarbeit maßgeblich mit. Die Schulleitung verpflichtet sich zur Berichterstattung und Rückversicherung bei allen schulischen Gremien, zur Verankerung im Schulprogramm und nachhaltigen Steuerung, Implementierung und Evaluation. Die Schule stellt Mittel aus dem Ganztagsbudget zur Verfügung für die Beschäftigung psychologisch und/oder sozial- bzw. freizeit-pädagogisch gebildeter Fachkräfte und kooperiert hierbei mit der Grundschule entsprechend gesondertem Kooperationsvertrag. Bei aktuellen Fällen, die Intervention erfordern, vernetzt sich die Schule mit den Kooperationspartnern und regt bei Elterngesprächen, Konferenzen und Versammlungen die Einbeziehung der jeweilig passenden Kooperationspartner mit an, bzw. veranlasst sie. Präventions- und Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Wolfenbüttel des Landkreis Wolfenbüttel und der Polizei Die Präventions- und Jugendschutzbeauftragten ergänzen die Module für das Sozialkompetenztraining mit (gewalt-)präventiven Angeboten unterschiedlicher Thematik in den Jahrgängen 7 bis 10. Bei aktuellen Fällen, die Intervention erfordern, beraten und unterstützen sie die Schule und betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Eltern nach ihren Möglichkeiten und ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere der Erlass über die Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere über die Mitteilung von Straftaten im Schulkontext, werden weiterhin beachtet. ASD und Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Landkreis Wolfenbüttel Der ASD bietet in der Schule Remlingen eine Offene Sprechstunde an. Bei aktuellen Fällen, die Intervention erfordern, berät und unterstützt der ASD die Schule und betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Eltern nach ihren Möglichkeiten und ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend. Die Beratungsstelle steht mit ihren beraterischen, therapeutischen und präventiven Angeboten sowohl den Lehrkräften als auch den Kindern, Jugendlichen und Eltern zur Verfügung.

Samtgemeinde Asse Jugendpflege Der Jugendpfleger der Samtgemeinde Asse unterstützt die Arbeit In SOFT in allen drei Bereichen, so z.b. durch Streitschlichter-Ausbildung, AG-Angebote am Nachmittag und Mitarbeit im Trainingsraum. Elisabethstift ggmbh und Jugendhilfe Wolfenbüttel e. V. Als freie Träger der Jugendhilfe unterstützen beide Einrichtungen die Arbeit in den Bereichen Sozialkompetenztraining, Gewaltprävention und Trainingsraum mit ihren fachlichen Ressourcen und ihren personellen Möglichkeiten auf Grundlage der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Lukas-Werk Suchthilfe ggmbh Die Fachambulanz Wolfenbüttel der Lukas- Werk Suchhilfe ggmbh ergänzt die Module des Sozialkompetenztrainings durch Angebote im Bereich der Suchtprävention. Kompetenzagentur Wolfenbüttel der DRK TFIS ggmbh Die Kompetenzagentur unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Entwicklung sozialer Kompetenzen und Berufsperspektive. Außerdem betreut die KA Jugendliche, die nicht zur Schule gehen, mit dem aufsuchenden Ansatz des Case Managements. 8 Auflösung des Vertrags Der Vertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Kooperationspartner schriftlich aufgelöst werden. Erfolgt eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen, entfällt die vereinbarte Leistungspflicht. Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Schuljahresende. Sollte einer der Kooperationspartner kündigen, so entbindet ihn dies nicht von der vereinbarten Leistungspflicht bis zum Schuljahresende. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

9 Allgemeine Bestimmungen Änderungen dieses Vertrages sind nur im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern möglich und bedürfen der Schriftform. Für die Vertragspartner: HRS Remlingen GS Remlingen Landkreis Wolfenbüttel, Jugendamt Samtgemeinde Asse Polizei Wolfenbüttel, Beauftragte für Jugendsachen Elisabethstift Jugendhilfe der Diakonie ggmbh Jugendhilfe Wolfenbüttel e. V. Lukas- Werk Suchthilfe ggmbh Kompetenzagentur Wolfenbüttel DRK TFIS ggmbh