Europaplatz 20/6 8011 Graz An die Präsidialabteilung Leitung Servicestelle Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104 Tel.: +43 316 872-4702 Fax: +43 316 872-4709 stadtplanungsamt@stadt.graz.at BearbeiterIn: DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 eva-maria.benedikt@stadt.graz.at UID: ATU36998709, DVR: 0051853 Parteienverkehr Die. und Fr. 8 bis 12 Uhr www.graz.at GZ: A 14-050923/2013-0013 Beantwortung des Bezirksratsantrages Jakomini E U S B J t STEK Ä STEK FLÄWI Graz, 21.11.2014 Sehr geehrte Damen und Herren! Im Antrag vom 08.09.2014 stellt der Bezirksrat Jakomini einstimmig folgenden Antrag: D S ichen Änderungen zum STEK 4.0 bzw. Fläwi 3.0 und damit auch vor der vom Gemeinderat geplanten voraussichtlich im Oktober 2014 zu beschließenden Umwidmung nunmehr jedenfalls die Erstellung eines Stadtteilleitbildes für Jakomini umgehend einleiten und umsetzen. Ebenso werden sowohl die Mitglieder des Planungsausschusses bzw. alle Gemeinderatsmitglieder der Stadt Graz aufgefordert, sich an die Beschlüsse des STEK 4.0 zu halten, dass vor weiteren Umwidmungen zum STEK 4.0 bzw. FLÄWI 3.0, zuerst die dort festgelegte und verordnete Entwicklung von Stadtteilleitbildern insbesondere B J G Dazu teilt das Stadtplanungsamt Folgendes mit: Aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen in der Stadtplanung kann mit der Erarbeitung von Stadtteilleitbildern erst nach Abschluss der Revision zum 4.0 Flächenwidmungsplan begonnen werden. Dies ist bedauerlich, stellt jedoch keineswegs einen Widerspruch zu den Festlegungen des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) dar. Vielmehr werden in den Vorbemerkungen zum 4.0 STEK die 3 Säulen der Stadtentwicklung als sich ergänzende Instrumente dargestellt. Stadttteilleitbilder oder Bezirksleitbilder gehören in den Bereich der Entwicklungsplanung. Diese ist um ein Vielfaches offener und variabler als die hoheitliche Ordnungsplanung, zu welcher beispielsweise die Flächenwidmungsplanung gehört. Verbunden werden die beiden Säulen durch die sogenannten Grundsätze der Stadtentwicklung, diese wurden auch unter 3 im 4.0 STEK verankert.
Im Zuge von Umwidmungen des 4.0 STEK oder des 3.0 FWP ist somit verbindlich die Übereinstimmung mit den 10 Grundsätzen der Stadtentwicklung zu prüfen. Dies erfolgt sowohl bei vorgezogenen Änderungen als auch im Rahmen der Revision. Im 28 Abs. 12 Gewährleistung einer ausreichenden Ausstattung im gesamten Stadtgebiet wurde die Erstellung von Stadtteilleitbildern als eine von vier Maßnahmen verankert. Hierbei wurde keine zeitliche Abfolge mitverordnet. Der Beschluss von zwischenzeitlichen Änderungen des 4.0 STEK bzw. des Flächenwidmungsplanes vor Erstellung eines Stadtteilleitbildes gemäß 28 Abs 12 stellt somit keinen Widerspruch zu den Festlegungen des STEKs dar. Zu den möglichen Inhalten eines Stadtteilleitbildes darf ausgeführt werden, dass diese großteils nicht hoheitlich umsetzbar sein werden und auch voraussichtlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Planungsabteilungen des Magistrats Graz fallen werden. Ziel der Stadtteilleitbilder ist es allgemein, weiche Maßnahmen zur Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil und zur Stärkung des Nachbarschaftsgefühls zu erarbeiten. Teilweise wird sich natürlich dennoch auch ein Handlungsbedarf für den Bereich Raumplanung ergeben. Erfahrungen mit Stadtteilleitbildern hat die Stadtplanung bisher in St. Peter und Straßgang im Zuge des EU Projektes ViTo gesammelt. Es lässt sich berichten, dass die nachhaltigsten Ergebnisse in beiden Stadtteile auf der sozialen kommunikativen Ebene liegen. So wurde in St. Peter ein Nachbarschaftszentrum eingerichtet und in Straßgang ging ein Stammtisch für an Fragen der Stadtentwicklung interessierte BürgerInnen hervor. Die Sachbearbeiterin A14: Dipl.-Ing. Eva Maria Benedikt (elektronisch signiert) Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Bernhard Inninger (elektronisch signiert) gesehen: Der Baudirektor: Dipl.-Ing. Mag. Bertram Werle (elektronisch signiert) gesehen: Der Bürgermeister als Stadtsenatsreferent: (Mag. Siegfried Nagl) Die Beantwortung des Bezirksratsantrages wurde mit dem Büro des Bürgermeisters (Mag. Köberl) akkordiert.