Basisinformationen. zur. Neuordnung. der. Zivil-Militärischen Zusammenarbeit. bei. Hilfeleistungen / Amtshilfe

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Transkript:

Basisinformationen zur Neuordnung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen / Amtshilfe Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis Streitkräfteunterstützungskommando Pascalstr. 10s 53125 Bonn Tel. 0228 12 5502 www.streitkraeftebasis.de email: pizskb@bundeswehr.org Stand: 01/07

2 Hilfeleistung der Bundeswehr Die Bundeswehr leistet im Inland zuverlässig umfangreiche Hilfe und trägt dadurch zum Schutz der Bevölkerung, der lebenswichtigen Infrastruktur und vor den Folgen von Großschadensereignissen einschließlich terroristischer Anschläge bei. Seit ihrer Aufstellung hat sie wiederholt bei schweren Katastrophen und Unglücksfällen, wie Schneestürmen, Wald- und Flächenbränden, schweren Unglücksfällen oder Hochwasserkatastrophen, umfangreiche Hilfe geleistet. Ihre Strukturen und besonderen Fähigkeiten in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit haben schon immer die Wahrnehmung dieser subsidiären Aufgaben ermöglicht. Der Einsatz zur Bekämpfung des Hochwassers an Elbe, Mulde und Donau im August 2002 war der bisher größte Einsatz dieser Art im Inland. Damals kämpften rund 45.000 Angehörige der Bundeswehr rund um die Uhr in enger Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen und freiwilligen Helfern gegen die Fluten. Sie haben damit Leben gerettet und Land und Leute vor Schäden noch größeren Ausmaßes bewahrt. Zur Unterstützung des Bundes und der Länder hielten die Streitkräfte Personal und Material zur Unterstützung von Großveranstaltungen mit Millionen Besuchern aus aller Welt, wie dem Weltjugendtag der Katholischen Kirche 2005 und der Fußballweltmeisterschaft 2006, bereit. Ungeachtet der Neugewichtung des Aufgabenspektrums wird die Bundeswehr auch in Zukunft mit der überwiegenden Zahl der aktiven Soldaten im Inland präsent sein und damit für die Unterstützung der zivilen Katastrophenabwehr zur Verfügung stehen. Dabei werden weiterhin mehr aktive Soldaten für die Katastrophenhilfe kurzfristig verfügbar sein, als in der Vergangenheit bei einer Katastrophe in Deutschland jemals eingesetzt worden sind. Die Einsatzorientierung der Bundeswehr und der Transformationsprozess Die umfassende Neuausrichtung der Bundeswehr wird seit 2001 auf breiter Basis in die Praxis umgesetzt. Sieben Faktoren bilden das Koordinatensystem der auf Verbesserung der Einsatzfähigkeit ausgerichteten Transformation: - Deutschland tritt Bedrohungen dort entgegen, wo sie entstehen. Als wesentlicher Teil einer breit angelegten Sicherheitspolitik müssen die Streitkräfte zum weltweiten Einsatz fähig sein. - Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, bestimmen die Anforderungen an die Bundeswehr. - Deutsche Sicherheitspolitik erfolgt im Rahmen von NATO, EU, VN, also immer mit Partnern. Daher müssen die Streitkräfte zum multinationalen Zusammenwirken in der Lage sein. - Alle Einsätze der Bundeswehr werden streitkräftegemeinsam mit wechselnden Anteilen der Teilstreitkräfte / militärischen Organisationsbereiche durchgeführt. Die Soldatinnen und Soldaten müssen bundeswehr- und streitkräftegemeinsam

3 denken und handeln. Es gilt, die Fähigkeiten der Bundeswehr als Ganzes zu verbessern. - Die Bundeswehr muss Schritt halten mit den technologischen Entwicklungen, insbesondere zum Ausbau ihrer Fähigkeit zur Vernetzten Operationsführung. - Die Bundeswehr muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen und diese bei Investition, bei Betrieb, in der Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie, bei Forschung, Entwicklung und Erprobung (CD&E) sowie der internationalen Kooperation zielgerichtet einsetzen. - Die Bundeswehr trägt in einem vernetzten gesamtstaatlichen Ansatz mit ihren Fähigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen sowie von lebenswichtiger Infrastruktur im Inland bei. Die Ausgestaltung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Inland ist dabei wichtige Voraussetzung für den optimalen Einsatz von Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr zur Unterstützung ziviler Behörden im Rahmen der Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Streitkräftebasis Kernauftrag und Ziele Die Streitkräftebasis ist der zentrale militärische Organisationsbereich zur Unterstützung der Bundeswehr im Einsatz und Grundbetrieb. Sie erfüllt für die gesamte Bundeswehr querschnittliche und streitkräftegemeinsame Unterstützungsaufgaben. Durch diese Konzentration werden die Teilstreitkräfte entlastet, Synergieeffekte genutzt und das Leistungsvermögen der Streitkräfte insgesamt gesteigert. In der Streitkräftebasis sind Kräfte, Mittel und Fähigkeiten für streitkräftegemeinsame Aufgaben gebündelt. Zentrale Aufgabenfelder sind u.a. - die Bereitstellung der Führungsorganisation für Auslandseinsätze und für Hilfeleistungen der Bundeswehr zur Unterstützung der zivilen Katastrophenabwehr im Inland, - die Führungsunterstützung im Inland, in den Einsatzgebieten und in die Einsatzgebiete hinein, - die logistische Unterstützung, - die ABC-Abwehr- und Schutzaufgaben inkl. der Kampfmittelbeseitigung, - das Militärische Nachrichtenwesen einschließlich der strategischen Aufklärung und des Geoinformationswesens, - die Operative Information, - das Feldjägerwesen der Bundeswehr, - die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im In- und Ausland, - die streitkräftegemeinsame Ausbildung sowie wissenschaftliche Forschungs- und Studienarbeit.

4 Die Streitkräftebasis bildet im Sinne des Wortes die Basis für den Einsatz von Heer, Luftwaffe, Marine und Zentralem Sanitätsdienst, ist gekennzeichnet durch einen modularen, fähigkeitsorientierten und streitkräftegemeinsamen Aufbau für den Einsatz, ist in allen Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen (NATO Response Force, EU Battle Group) der Bundeswehr mit durchschnittlich 20 30 Prozent der Kräfte vor Ort präsent, nimmt Führung und Fachaufgaben prozessorientiert aus einer Hand wahr, leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Betriebskosten, trägt so zur Erhöhung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr als Ganzes bei und führt Einsätze der Bundeswehr im Inland zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen und unterstützt zivile Behörden. Weitere Infos unter www.streitkraeftebasis.de. Territoriale Strukturen im Wandel Während des Kalten Krieges wurden zivile und militärische Verteidigung unter dem Begriff Gesamtverteidigung zusammengefasst. Sie war Bestandteil nationaler Sicherheitsvorsorge, diente unmittelbar der Unterstützung des Einsatzes bündnisgemeinsamer Streitkräfte zum Schutz des Staatsgebietes und der Bevölkerung gegen Angriffe von außen. Die militärische, territoriale Struktur bestand Ende der 90er Jahre im Wesentlichen aus: Territorialkommandos, Wehrbereichskommandos, Heimatschutzbrigaden, Verteidigungsbezirkskommandos / Verteidigungskreiskommandos, Heimatschutzbataillonen und Sicherungsbataillonen mit entsprechenden Mobilmachungsstützpunkten. In diesen Strukturen war die große Masse der Reservisten der Bundeswehr und teilweise aktive Truppe flächendeckend, in erster Linie zur Ergänzung der bündnisgemeinsamen Vorneverteidigung gebunden.

5 Schwerpunktmäßig waren die folgenden Territorialen Aufgaben zu erfüllen: Planung und Führung der Operationen zum Raum- und Objektschutz, Koordination der zivilen und militärischen nationalen Operationen im Rahmen der Gesamtverteidigung, Kontrolle der militärischen Verkehrsführung für eigene und Kräfte der Bündnispartner, Planung und Befehlsgebung zur Kriegsstationierung. Mit der Wiedervereinigung wurden diese Strukturen überflüssig. Die sicherheitspolitischen Umwälzungen zu Beginn der 90er Jahre haben den Schwerpunkt der Territorialen Aufgaben der Bundeswehr auf die Unterstützung der verantwortlichen zivilen Dienststellen / Behörden im Rahmen der Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen verschoben. Im Rahmen des Anpassungs- und Transformationsprozesses wurden die territorialen Strukturen kontinuierlich den sich verändernden Rahmenbedingungen anpepasst. Die bis 2006 vorgehaltene territoriale Struktur vier Wehrbereichskommandos, 27 Verteidigungsbezirkskommandos und Standortkommando Berlin, 50 Verbindungskommandos sowie Beauftragte für regionale Angelegenheiten einschließlich der Standortältesten orientierte sich zur Erfüllung der neuen Aufgabe immer noch nicht in ausreichendem Maße an den zivilen Strukturen, die zu unterstützen sind. Heute, bald zwei Jahrzehnte nach Ende des Kalten Krieges, hat das neue Territoriale Netzwerk zum Ziel, den Beitrag der Bundeswehr zum Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Im Rahmen der vernetzten gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge leistet die Bundeswehr so ihren Beitrag im Sinne des Artikel 35, Absatz 2 des Grundgesetzes: Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei) und der Streitkräfte anfordern. Sie ist zukünftig zur Kooperation mit den auf der zivilen Seite Verantwortlichen flächendeckend ab der Kreisebene befähigt. Dabei hält die Bundeswehr grundsätzlich keine Ressourcen ausschließlich für die Hilfeleistung vor. Mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden aktiven Soldaten und Soldatinnen war das neue territoriale Netzwerk nicht zu realisieren, daher wurden von Beginn an Reservisten und Reservistinnen in die Planungen einbezogen. Die wirtschaftliche Dimension des strukturellen Wandels ist nicht unerheblich. So weist das neue territoriale Netzwerk ein Einsparvolumen von jährlich ca. 60 Prozent gegenüber der bisherigen Form der Aufgabenwahrnehmung aus.

6 Die Reserve in der neu ausgerichteten Bundeswehr Im Zuge der Transformation der Streitkräfte musste auch die Reserve orientiert an den heutigen und zukünftigen Erfordernissen weiterentwickelt werden. Zur Zeit des Kalten Krieges waren alle Aktivitäten von Reservisten auf die schnelle Mobilmachung im Verteidigungsfall ausgerichtet. Das Grundgesetz gibt hierfür den Rahmen vor, innerhalb dessen das Wehrpflichtgesetz die rechtlichen Vorgaben für pflichtgemäße Beorderungen und Pflichtwehrübungen zur Vorbereitung des Verteidigungsfalles enthält. Die aktuellen, wahrscheinlicheren Aufgaben der Bundeswehr zielen aber nicht mehr auf die Vorbereitung eines Verteidigungsfalles ab, sondern sind vorrangig Einsatzaufgaben, die bereits im Frieden wahrzunehmen sind. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens setzt die Verwendung von Reservisten und Reservistinnen für diese Aufgaben deren freiwilliges Engagement voraus. Die Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr verfolgt daher das Prinzip der Freiwilligkeit. Reservisten und Reservistinnen spielen für die Zukunftsfähigkeit und Einsatzorientierung der Bundeswehr unverändert eine wichtige Rolle. Sie leisten bereits im Frieden im engen Schulterschluss mit den aktiven Soldaten wertvolle Beiträge, indem sie die Fähigkeiten der aktiven Truppe bedarfsorientiert im gesamten Aufgabenspektrum der Bundeswehr ergänzen. Daher sollen Reservisten und Reservistinnen vornehmlich dort beordert werden, wo ihre Qualifikationen militärisch wie zivil den größten Nutzen für die Streitkräfte gewährleisten. Der Einsatz von Reservisten und Reservistinnen als Spezialisten ist immer dann angezeigt, wenn die aktive Truppe über die erforderlichen Qualifikationen nicht oder z.b. im Falle von Hochbauingenieuren in nicht ausreichendem Maße verfügt. Wegen der abzudeckenden Bandbreite der erforderlichen Expertise im erweiterten Aufgabenspektrum der Bundeswehr ist es nicht möglich, aktives Personal für alle Eventualitäten vor zu halten. Weiterhin werden Reservisten und Reservistinnen für Aufgaben innerhalb der ZMZ/I im Bereich der Bezirksverbindungskommandos (BVK), Kreisverbindungskommandos (KVK) sowie in den ZMZ-Stützpunkten benötigt, die im Folgenden weiter erläutert werden. Insbesondere die Besetzung der BVK / KVK mit Reservisten und Reservistinnen bedeutet eine neue Qualität für die Bundeswehr, da hier verantwortungsvolle Aufgaben allein in die Hände von Reservisten und Reservistinnen gelegt werden. Hohen Stellenwert behält weiterhin die Mittlerfunktion der Reserve zwischen Bundeswehr und zivilem Teil der Gesellschaft. Hier engagieren sich Reservisten / Reservistinnen freiwillig und unabhängig von einer Beorderung, um z.b. im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen oder sicherheitspolitischen Seminaren / Vorträgen das Bewusstsein für sicherheitspolitische Zusammenhänge zu vertiefen.

7 Das neue Territoriale Netzwerk Das künftige Territoriale Netzwerk wird - aus dem Streitkräfteunterstützungskommando in Köln-Wahn, - den vier Wehrbereichskommandos in Kiel, Mainz, Erfurt und München, - den 16 Landeskommandos am Sitz der jeweiligen Landesregierung einschließlich dem Standortkommando Berlin, - den Verbindungskommandos bei allen Regierungsbezirken / vergleichbaren Behörden, - den Verbindungskommandos bei allen Landkreisen / Kreisfreien Städten, - mobile Regionale Planungs- und Unterstützungstrupps (RegPl / UstgTrp), und - ZMZ-Stützpunkte gebildet.

8 Das Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) ist das Führungskommando der Streitkräftebasis und auch zuständig für die Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Inland. Im Rahmen der ZMZ ist das SKUKdo Ansprechpartner für alle Bundesoberbehörden. Der Verantwortungsbereich der vier Wehrbereichskommandos (WBK) umfasst jeweils mehrere Bundesländer. Sie stellen auf der Basis der zivilen Unterstützungsforderungen und der Bewertung der Landeskommandos ein geeignetes Kräftedispositiv aus allen Teilstreitkräften / militärischen Organisationsbereichen zusammen und führen die Einsatzkontingente der Bw im Rahmen der Hilfeleistungen / Amtshilfe. Die Einsatzkoordination zwischen den verantwortlichen zivilen Katastrophenschutzstäben und den eingesetzten Bundeswehrkräften erfolgt durch das zuständige Landeskommando. Die Führung der eingesetzten Soldaten verbleibt bei der Bundeswehr. Die Gesamtverantwortung und -leitung der Katastrophenabwehr verbleibt immer bei den zuständigen zivilen Katastrophenstäben. Landeskommandos Auf Länderebene wird in jedem Bundesland in der Landeshauptstadt ein Landeskommando (LKdo / StOKdo Berlin) aufgestellt. Die bisherigen Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) werden aufgelöst. Die Landeskommandos an den Standorten der Wehrbereichskommandos werden mit diesen kolloziert. Das Standortkommando Berlin behält seinen Namen und wird die Aufgaben des Landeskommando wahrnehmen. Die Indienststellung der LKdo wird überwiegend im I. Quartal 2007 erfolgen und spätestens zum 30. Juni 2007 abgeschlossen sein. Die LKdo sind der Ansprechpartner der Landesregierung in allen Fragen der möglichen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr. Sie fassen Unterstützungsanforderungen zusammen, bewerten diese und legen sie aufbereitet dem zuständigen WBK vor. Sie bereiten die Aufnahme und den Einsatz der Bundeswehrkräfte in Abstimmung mit dem verantwortlichen zivilen Katastrophenschutzstab vor und koordinieren deren Einsatz nach den Vorgaben und Prioritäten der zivilen Seite. Sie verfügen als zentrale Ansprechpartner der zivilen Seite über eine militärisches Lagebild der eingesetzten und noch verfügbaren Bundeswehrkräfte.

9 Die Hauptaufgaben der Landeskommandos sind: Planung, Vorbereitung und Koordination von Amts- und Katastrophenhilfe, Einsatzkoordination zwischen den verantwortlichen zivilen Katastrophenschutzstäben und den eingesetzten Bundeswehrkräften, Ebenengerechte Zivil-Militärische Zusammenarbeit mit zivilen Dienststellen/Behörden des Bundeslandes, Koordination von Host Nation Support im Bundesland, Beorderungsunabhängige freiwillige Reservistenarbeit, Koordination der Presse-/Öffentlichkeitsarbeit im Bundesland, Beratung der übenden Truppe in landesspezifischen Umweltschutzfragen, Führung sowie Aus- und Weiterbildung der BVK und KVK, Truppendienstliche Führung von unterstellten Kleindienststellen. Die LKdo verfügen über eine einheitliche Grundstruktur, jedoch über eine differenzierte personelle Ausstattung, um die unterschiedliche Größe von Bundesländern, die aus der Anzahl der Regierungsbezirke und Landkreise abgeleitete unterschiedliche Anzahl von Bezirksverbindungskommandos / Kreisverbindungskommandos (BVK / KVK) sowie den jeweiligen Umfang der truppendienstlich unterstellten Dienststellen/Kleindienststellen zu berücksichtigen. Die Reservisten in den BVK / KVK werden durch mobile Regionale Planungs- und Unterstützungstrupps (RegPl / UstgTrp) aus aktiven Soldaten des Landeskommandos unterstützt. Diese stehen auch in den besonders kritischen Anfangsphasen von Katastrophenlagen zur Verfügung und unterstützen bei der Einweisung der herangeführten Kräfte der Bundeswehr in die Organisation der Katastrophenabwehr vor Ort. Insgesamt werden 32 RegPl / UstgTrps aufgestellt. Bezirks- und Kreisverbindungskommandos Als Teileinheiten der Landeskommandos werden entsprechend der föderalen Strukturen 31 Bezirks- und 426 Kreisverbindungskommandos aufgestellt. In der Gesamtzahl kann es zu geringfügigen Anpassungen kommen. Hier folgt die Bundeswehr dem förderalen System Deutschlands, d.h. im Fall der Zusammenlegung von Kreisen fusionieren auch die betroffenen Kommandos. Die in den Bezirken, Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellten Verbindungskommandos werden ausschließlich mit ortsansässigen Reservisten und Reservistinnen besetzt. Jedes Verbindungskommandos umfasst 12 Dienstposten, so dass hier insgesamt rund 5.500 Reservisten und Reservistinnen, davon 3.650 Offiziere die Aufgaben in den Kommandos wahrnehmen. Die Verbindungskommandos nehmen im Fall der Hilfeleistung folgende Aufgaben wahr: Beraten der zivile Katastrophenschutzstäbe über Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durch die Bw

10 Übertragen der zivilen Schadenslagen in ein militärisches Lagebild Aufnahme der zivilen Unterstützungsforderungen und Meldung an das Landeskommando Führen des Lagebildes der eingesetzten Bundeswehrkräfte Teilnahme an den Sitzungen des Katastrophenschutzstabes zur aktuellen Lage und zu den operativen Folgeplanungen, Absichten und Schwerpunkten der Gefahrenabwehr Melden des Lagebildes und der operativen Folgeplanungen, Absichten und Schwerpunkte des leitenden zivilen Katastrophenstabes an das Landeskommando Melden erforderlicher Verlegungen von eingesetzten Bundeswehrkräften sowie Bedarf an zusätzlichen Kräften an das Landeskommando Informieren des Krisenstabes Landeskommando über die Lage der Bundeswehrkräfte Halten der Verbindung zu den eingesetzten Truppenteilen Unterstützen organisatorischer Maßnahmen zur Unterbringung und Verpflegung von herangeführten Bundeswehrkräften. Beauftragter der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) sowie Beauftragter Sanitätsstabsoffizier für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit Gesundheitswesen (BeaSanStOffzZMZGesWes) Besondere Bedeutung kommt den Leitern der Verbindungskommandos zu. Sie stehen als Beauftragte der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) als ständige Ansprechpartner in Fragen der möglichen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die zugeordneten zivilen Dienststellen zur Verfügung. Die Planung des Katastrophenschutzes kann somit bereits in sehr frühen Phasen unter Berücksichtigung militärischer Expertise erfolgen und realistische Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr für die Hilfeleistung aufzeigen. Dies trägt dazu bei, dass auf der zivilen Seite frühzeitig, d.h. bereits in der Planung, Fähigkeitslücken ggf. geschlossen werden können. Sie werden daher auch nicht in einer militärischen Liegenschaft untergebracht, sondern in einem Büro der zugeordneten zivilen Behörde, um bereits im Grundbetrieb in das kommunale Netzwerk Katastrophenhilfe eingebunden zu sein. Im Einsatzfall tritt der BeaBwZMZ mit seinem Verbindungskommando in schichtfähiger Besetzung zum jeweiligen Katastrophenstab. Damit kann zukünftig der Entscheidungsprozess der zivilen Seite zur Anforderung von Unterstützungsleistungen durch eine schnellere Bewertung der Fähigkeiten der Bundeswehr im örtlichen Katastrophenschutzstab sowie die bundeswehrinterne Bewertung über mögliche Unterstützleistungen beschleunigt und qualitativ verbessert werden. Der Zeitaufwand für die Einsatzplanung wird verkürzt, grundsätzlich können daher für Unterstützungsleistungen vorgesehene Kräfte der Bundeswehr schneller zum Einsatz gelangen.

11 Der BeaBwZMZ des Bezirksverbindungskommandos ist ein Oberst d.r., der des Kreisverbindungskommandos ein Oberstleutnant d.r. Im Rahmen einer Gesetzesänderung ist zudem beabsichtigt, einen Soldatenstatus vergleichbar zum Ehrenbeamten des Beamtengesetzes einzuführen, um gegenüber dem zivilen Ansprechpartner den besonderen Verantwortungsbereich des BeaBwZMZ zu verdeutlichen und gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung zu reduzieren. Um den besonderen Belangen des zivilen Gesundheitswesens bei der Zusammenarbeit mit dem zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr gerecht zu werden, sind im Einsatzfall ein Beauftragter Sanitätsstabsoffizier für die Zivil- Militärische Zusammenarbeit Gesundheitswesen (BeaSanStOffzZMZGesWes) und ein Sanitätsfeldwebel in jedes Verbindungskommando integriert. Sie sind beim zuständigen Sanitätskommando (SanKdo) beordert und werden dort auch fachlich aus- und weitergebildet. In Fragen des Sanitätsdienstes steht der BeaSanStOffzZMZGesWes auch außerhalb des Einsatz- und Übungsfalles als Ansprechpartner der zivilen Seite zur Verfügung. Die Dotierung des Dienstpostens ist vergleichbar dem des BeaBwZMZ. Er soll zukünftig auch den vorstehend beschriebenen neuen Soldatenstatus erhalten. ZMZ-Stützpunkte Im Rahmen der Zielstruktur 2010 werden 16 ZMZ-Stützpunkte in den Aufgabenbereichen - Pionierwesen (5), - Sanitätsdienst (9) und - ABC-Abwehr (2) aufgestellt und bestehenden Verbänden werden jeweils als zusätzliche teilaktive Einheiten oder nichtaktive Teileinheiten angegliedert. Mit ihrer personellen und materiellen Ausstattung sind sie sowohl im originären Auftrag als auch zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in besonderer Weise befähigt. Ihr Einsatz erfolgt - wie bei allen anderen Verbänden der Bundeswehr - durch die Territorialen Kommandobehörden. Insgesamt werden in diesen Stützpunkten fast 5.000 Reservisten und Reservistinnen eingesetzt werden. Die ZMZ-Stützpunkte werden in das neue territoriale Netzwerk integriert und runden die Fähigkeiten zur Hilfeleistung der Bundeswehr weiter ab.

12 Umsetzung Die neue territoriale Struktur für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit hat sich in einer zweijährigen Modellerprobung in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz bewährt. Die Umsetzung des Modellergebnisses in der Fläche hat 2006 begonnen. Die Ausbildung der BeaBwZMZ an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr hat begonnen. Bis zum Ende des I. Quartals 2007 wird in jedem BVK / KVK mindestens ein ausgebildeter Stabsoffizier verfügbar sein. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Seite wird ein gemeinsames Seminar an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz in Bad-Neuenahr durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2007 mit Schwerpunkt im I. Quartal werden die LKdo in Dienst gestellt. Im ersten Halbjahr 2007 übernehmen die BVK / KVK ihre Aufgaben in der Zivil- Militärischen Zusammenarbeit, ihre Beauftragung erfolgt individuell durch den zuständigen Kommandeur LKdo. Sofern einzelne BVK / KVK bisher noch nicht mit Reservisten oder Reservistinnen besetzt werden konnten, werden individuelle Übergangslösungen zur Anwendung kommen. Die Aufstellung der ZMZ-Stützpunkte erfolgt schrittweise bis 2010.

13 Grundsätze für die Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr Nach Artikel 35 Absatz 2 Grundgesetz kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe als ergänzende Hilfe zur Unterstützung der Länder, die gemäß Grundgesetz für diese Aufgaben originär zuständig sind, eingesetzt werden. Die Hilfe darf im Rahmen verfügbarer personeller und materieller Kapazitäten, soweit es der originäre Auftrag der Streitkräfte zulässt d.h. subsidiär, grundsätzlich nur so lange erfolgen, bis zivile Einrichtungen und Organisationen zur Durchführung einer ausreichenden Hilfe am Katastrophen- oder Unfallort einsatzbereit sind. Die Territorialen Kommandobehörden haben für die Hilfe der Bundeswehr in Katastrophenfällen eine koordinierende Funktion. Die Zuständigkeit der Länder wird durch den Einsatz der Bundeswehr bei der Katastrophenhilfe nicht berührt. Die verantwortliche Gesamtleitung und Koordination eines Katastropheneinsatzes obliegt immer dem zivilen Einsatzleiter. Unterstützungsleistungen für zivile Behörden, Organisationen und Einrichtungen werden nur im Rahmen der für den militärischen Einsatz vorhandenen originären Kräfte und Mittel nach dem Subsidiaritätsprinzip erbracht und setzen grundsätzlich 1 einen entsprechenden Antrag ziviler Stellen voraus. Dies sind die nach dem jeweiligen Landesrecht mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes beauftragten Behörden. Die Planung, Koordinierung und Führung der eingesetzten Truppenteile der Bw bei Hilfeleistungen / Amtshilfe, einschließlich der Einsatzkoordination mit den zivilen Bedarfsträgern, erfolgt durch die Territorialen Kommandobehörden. 1 Ausnahme GG Art. 35, Abs. 3.