Es geht um den Schutz der Bevölkerung

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1 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr Es geht um den Schutz der Bevölkerung Zivil-militärische Zusammenarbeit ist eine zentrale Fähigkeit der Bundeswehr zur Erfüllung der nationalen Sicherheitsvorsorge. Im Klartext: Die Bundeswehr steht mit Kräften und Ausrüstung bereit, um im Ernstfall zivile Hilfskräfte zu unterstützen, ob auf dem Deich, im Sturm, bei Feuer oder Unglücken. Die globale Sicherheitslage hat sich mit Beginn des 21. Jahrhunderts grundlegend geändert. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die bis dahin geltende Trennung von Zivil- und Katastrophenschutz im Sinne von Krieg und Frieden aufgelöst. Um die Sicherheit eines Staates und seiner Bevölkerung zu gewährleisten, wurde es notwendig, übergreifende Prozesse zu entwickeln. Daraus folgten Konsequenzen auf mehreren Ebenen: 2002 haben sich Bund und Länder auf die Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland verständigt. Sie formuliert die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Schadenslagen. Auch die Bundeswehr hat mit grundlegenden Umstrukturierungen und Reformen auf die neuen Herausforderungen reagiert. Der aktuelle Prozess der Neuausrichtung zielt auf die Optimierung der Streitkräfte und ihrer Einsatzfähigkeit ab. Sie richtet die Streitkräfte darauf aus, nationale Interessen zu wahren sowie internationale Verantwortung zu übernehmen. In den Grundlagendokumenten der Neuausrichtung der Bundeswehr wird der Begriff des Heimatschutzes explizit herausgehoben. Er umfasst nicht nur die Landesverteidigung, sondern das gesamte Spektrum des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Heimatschutz: Hierzu gehören neben den originären Aufgaben zur Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit des deutschen Luft- und Seeraumes, die Landesverteidigung im klassischen Sinne, die Absicherung militärischer Anlagen der Basis Inland, auch die subsidiär zu erfüllenden Aufgaben der Bundeswehr im Inland auf der Rechtsgrundlage der Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen sowie zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand.(Verteidigungspolitische Richtlinien (VPR) 2011 Um eine adäquate und im Katastrophenfall schnell abrufbare Hilfeleistung sicherzustellen, hat die Bundeswehr ihre territoriale Struktur optimiert. Damit wurde die Verzahnung zu den zivilen Stellen auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt und die zivil-militärische Zusammenarbeit im Inland weiter verbessert. 1. Zivil-militärische Zusammenarbeit Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist sehr viel mehr als Hilfeleistung im Katastrophenfall. Die Streitkräftebasis, als einer der militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr, ist der Träger und Gestalter der zivilmilitärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr. Sie gliedert sich in ZMZ-Inland und ZMZ-Ausland.

2 Kommt es zu schweren Unglücken oder Katastrophen, kann die Bundeswehr durch die jeweils zuständige Landesbehörde zu Hilfe angefordert werden. Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität. Die Hilfe- und Unterstützungsleistungen werden im Rahmen der Amtshilfe nur bereitgestellt, wenn zivile Ressourcen nicht in ausreichender Anzahl oder mit den benötigten Fähigkeiten zur Verfügung stehen. Das heißt, die Bundeswehr ist nicht die Ersthelfer. Sie kommt auf Anforderung der Behörden und stellt ihre Fähigkeiten subsidiär zur Verfügung. Zivil-militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr ist die Interaktion militärischer Akteure mit zivilen Akteuren, um die militärische Auftragserfüllung und das Erreichen gemeinsamer, ziviler und militärischer Ziele im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zu fördern. Der Grad der möglichen Interaktion reicht von Kenntnisnahme über Ausgleich, Zusammenarbeit bis zum Zusammenwirken. Die zivilmilitärische Zusammenarbeit der Bundeswehr umfasst Aufgaben und Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland. (Weisung Realisierung, Streitkräftebasis 2012) ZMZ-Inland beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Militär einerseits und zivilen (Hilfs)-Organisationen sowie Verwaltungen andererseits innerhalb Deutschlands im Rahmen von Amts- und Katastrophenhilfe sowie der Gesamtverteidigung. ZMZ-Ausland (auch Civil Military Co-Operation, kurz: CIMIC) beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Militär einerseits und zivilen nationalen und internationalen Organisationen sowie Verwaltung und Bevölkerung des Gastlandes andererseits. Die dort angewendeten Prinzipien und Verfahren unterscheiden sich grundlegend von jenen, die im Inland gelten. Die ZMZ im Ausland ist darauf ausgerichtet, eigenständig Informationen zur zivilen Lage zu gewinnen, zu analysieren und zu beurteilen. Es kommt in den Auslandseinsätzen darauf an, dass die Bundeswehr tragfähige Beziehungen zu Stellen und Behörden und auch zu Vertretern der einheimischen Bevölkerung herstellt. Besonders bei Einsätzen in politisch fragilen oder im Aufbau befindlichen Staaten ist eine pragmatische Netzwerkbildung sowie Kenntnis und Kontakte zu verschiedensten Akteuren Voraussetzung für eine erfolgreiche ZMZ. ZMZ Kompetenzzentrum So fallen die gesetzlichen Grundlagen, die Akteure und vor allem die Verfahren bei ZMZ im In- und Ausland zwar deutlich unterschiedlich aus, die Kernfunktionen gelten jedoch in beiden Bereichen gleichermaßen. Ein Grund, warum beide im Zentrum Zivil-militärische Zusammenarbeit in Nienburg unter einem Dach zusammengefasst sind. Es ist das Kompetenzzentrum für den Aufgabenbereich zivil-militärische Zusammenarbeit Bundeswehr und Aus- und Weiterbildungsstätte für Fachpersonal für ZMZ im In- und Ausland. 2

3 Amtshilfe und rechtlicher Rahmen Das Grundgesetz regelt den Einsatz der Bundeswehr in Innern und setzt ihm enge Grenzen. Die Bundeswehr darf demnach ausschließlich mit den von ihr bereitgehaltenen militärischen Fähigkeiten unterstützen; entsprechend dem bereits oben beschriebenen Prinzip der Subsidiarität. Grundgesetz, Artikel 35: (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. In Form der technischen Amtshilfe können die Streitkräfte bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen sowie auf Anforderung durch die Behörden des Bundes und der Länder Hilfeleistungen erbringen. Das heißt, nicht nur in Fällen von Hochwasser, Brandkatastrophen oder schweren Unglücken darf die Bundeswehr helfen. Sie ist auch für planbare Großereignisse wie beispielweise der Fußballweltmeisterschaft oder Politikveranstaltungen wie dem G8-Gipfel abrufbar. 2. Territoriale Struktur Die territoriale Struktur der Bundeswehr gliedert sich wie folgt: Kommando Streitkräftebasis in Bonn Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin 15 Landeskommandos am Sitz der jeweiligen Landesregierung, sowie der Abteilung Standortaufgaben Berlin im Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr für die Hauptstadtaufgaben Verbindungskommandos bei allen Bezirksregierungen sowie vergleichbaren Mittelbehörden und allen Landkreisen/Kreisfreien Städten (BVK/KVK) Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSU) Zentrum Zivil-militärische Zusammenarbeit Bundeswehr in Nienburg ZMZ-Stützpunkten der Organisationsbereiche der Bundeswehr 3

4 Das Kommando Streitkräftebasis ist die oberste Territoriale Kommandobehörde. Der Inspekteur der Streitkräftebasis nimmt als Nationaler Territorialer Befehlshaber die operative Führung der Einsätze der Bundeswehr im Inland wahr. Das Kommando Territoriale Aufgaben ist zuständig für die taktische Führung von Einsätzen im Inland. Es ist zugleich Ansprechpartner für alle Bundesoberbehörden. Die Landeskommandos stellen die Koordination der Hilfeersuchen zwischen den zivilen Stellen und dem Kommando Territoriale Aufgaben sicher. Sie sind das Bindeglied in der Fläche und übernehmen eine beratende Funktion gegenüber den zivilen Partnern. Sie informieren über zur Verfügung stehende Kräfte und Fähigkeiten und nehmen Anträge auf Hilfeleistungen entgegen. Die Ebene des Landkreises hält ein flächendeckendes Netzwerk von mehr als 30 Bezirks- und über 400 Kreisverbindungskommandos (BVK, KVK) vor. Sie werden durch regional ansässige Reservisten besetzt. Jedes Verbindungskommando umfasst zehn Dienstposten. Das entspricht insgesamt mehr als Reservisten, davon rund Offiziere. Sie halten und pflegen den Kontakt zwischen den regionalen Dienststellen der Bundeswehr und den Behörden sowie Organisationen. ZMZ-Stützpunkte sind Standorte der Bundeswehr, an denen ein bestehender Truppenteil besondere subsidiäre Aufgaben übernehmen kann. Das betrifft vor allem die Bereiche Pionierwesen, ABC-Abwehr oder den Sanitätsdienst. Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU) schließlich sind ein neues Element im territorialen Netzwerk. Bis Ende 2013 wurden bundesweit 30 RSU- Kompanien aufgestellt. Ihr militärischer Auftrag ist es, die aktive Truppe durch die Übernahme von Wach- und Sicherungsaufgaben zu entlasten. Im Einsatz werden sie in ihren Pateneinheiten eingegliedert und arbeiten dann Seite an Seite mit den aktiven Soldaten zusammen. Zivile Partner Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), im Mai 2004 als eine Behörde des Bundesinnenministeriums eingerichtet, bündelt alle einschlägigen Aufgaben für die zivile Sicherheit. Die Länder und Kommunen stützen sich beim Bevölkerungsschutz überwiegend auf freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich in Organisationen, wie den folgenden, engagieren: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Feuerwehren Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Johanniter-Unfall-Hilfe Malteser-Hilfsdienst 4

5 3. Zusammenarbeit vor der Krise In Krisen Köpfe kennen lautet ein Grundsatz in der Krisenprävention. Das heißt: Absprachen und Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit in der Krise müssen vor der Krise stattfinden. Man darf nicht glauben, dass man im Ernstfall auf Befehl eine Zivil-militärische Zusammenarbeit herstellen kann. Trotz der festgesteckten Rahmen und geltenden Verfahren, ist es wichtig, sich regelmäßig und direkt auszutauschen. Dem Kommando Territoriale Aufgaben ist für die Koordination der Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen zuständig. Es hält zu allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe enge Verbindung. Dafür ist beispielsweise der Gesprächskreis Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) der Oberen Bundesbehörden eine fest etablierte Plattform. Der Gesprächskreis kommt halbjährlich zusammen; abwechselnd am Sitz des BBK in Bonn und am Standort des Kommandos Territoriale Aufgaben in Berlin. Aber Katastrophen machen auch vor nationalen Grenzen nicht Halt. Im Ernstfall muss schnelle Hilfe auch grenzüberschreitend funktionieren. Die Zusammenarbeit mit den militärischen Kräften der Nachbarstaaten ist deshalb ebenfalls ein wichtiges Thema und Auftrag des Kommandos Territoriale Aufgaben. Auch dabei gilt der obengenannte Grundsatz der drei K. Es geht aber auch darum, die technischen Fähigkeiten und Kapazitäten der benachbarten Streitkräfte kennenzulernen. Es sind Gespräche auf Augenhöhe mit militärischen Partnern, die in der Katastrophe ebenso wie die Bundeswehr Hilfe im Inland leisten und auch grenzüberschreitend unterstützen können. Denn nicht nur die Organisationsstrukturen sind häufig ähnlich, sondern auch die Katastrophenszenarien. Naturkatastrophen, wie Hochwasser, extreme Wintereinbrüche oder Waldbrände können schnelle und effiziente Hilfe auf beiden Seiten fordern. Ausblick Unser Leitmotiv Beraten-Bereitstellen-Führen wollen wir weiter mit Leben füllen. Wir haben bereits bei Hochwasserkatastrophe im vergangenen Sommer bewiesen, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Nun gilt es, die daraus gewonnen Erfahrungen zu nutzen, um die Verfahren weiterzuentwickeln und vor allem auch die Zivil-militärische Zusammenarbeit weiter vertiefen. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, den gesetzlich vorgegebenen Auftrag zu erfüllen und der Verantwortung gerecht zu werden, denn es geht um den Schutz der Bevölkerung. 5

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