AG Schule. Strukturen. Arbeitsgemeinschaft Schule Berlin, 8. Juli 2016

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Transkript:

AG Schule Strukturen Arbeitsgemeinschaft Schule Berlin, 8. Juli 2016 Torsten Schneider/Björn Böhning Berlin, 8. Juli 2016

Referenten Torsten Schneider, MdA Björn Böhning Parlamentarischer Geschäftsführer Chef der Senatskanzlei Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 2

Sanierungsrückstand in T 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Jahr (rechnerische Differenz bei Betrachtung der Reinvestitionsquote von 1,32 % des WBW) Ursachen: 1. geringe Sanierungsquote (Zuweisungen) 2. geringe Mittelbindung 3. geringer Mittelabfluss Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 3

Sanierungsquote theoretische Leitlinie Hochbauunterhaltung für Schulen 2016-2017, Basis 2014 Vorgabe für die Veranschlagung der Haushaltsjahre 2016/2017 Bezirke (Werte in ) WBW 1,2% der WBW 1,32% der WBW Minderung um Mittel des SSSP (rechnerischer Minderung um Mittel des SSSP (rechnerischer Eigenanteil Nachholung Bezirke 2016/2017 Unterschreitung Leitlinie 2014 Minderung um Sanitär- Sanierungs- Anteil - Sport) 1 Anteil - Schule) 2 programm 3 Mitte 1.162.136.831 13.945.642 15.340.206 901.000 5.594.000 500.000 6.950.642 6.950.642 6.950.642 Friedrichshain-Kreuzberg 940.550.332 11.286.604 12.415.264 697.000 4.803.000 500.000 5.286.604 252.000 5.538.604 5.286.604 Pankow 1.156.573.049 13.878.877 15.266.764 971.000 6.457.000 500.000 5.950.877 5.950.877 5.950.877 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.115.512.723 13.386.153 14.724.768 825.000 5.256.000 500.000 6.805.153 6.805.153 6.805.153 Spandau 662.443.783 7.949.325 8.744.258 582.000 4.608.000 500.000 2.259.325 2.259.325 2.259.325 Steglitz-Zehlendorf 1.106.389.635 13.276.676 14.604.343 756.000 6.337.000 500.000 5.683.676 5.683.676 5.683.676 Tempelhof-Schöneberg 1.115.066.873 13.380.802 14.718.883 848.000 6.089.000 500.000 5.943.802 5.943.802 5.943.802 Neukölln 1.218.415.458 14.620.985 16.083.084 823.000 6.017.000 500.000 7.280.985 7.280.985 7.280.985 Treptow-Köpenick 767.049.072 9.204.589 10.125.048 630.000 4.272.000 500.000 3.802.589 3.802.589 3.802.589 Marzahn-Hellersdorf 760.529.228 9.126.351 10.038.986 647.000 4.516.000 500.000 3.463.351 3.463.351 3.463.351 Lichtenberg 722.660.483 8.671.926 9.539.118 678.000 4.633.000 500.000 2.860.926 2.860.926 2.860.926 Reinickendorf 918.565.844 11.022.790 12.125.069 642.000 5.718.000 500.000 4.162.790 157.000 4.319.790 4.162.790 Summe 11.645.893.311 139.750.720 153.725.792 9.000.000 64.300.000 6.000.000 60.450.720 409.000 60.859.720 60.450.720 Leitlinie 2016 Leitlinie 2017 1 Veranschlagung im EPL 05; Verteilungsschlüssel: Anzahl der Einwohner auf Grundlage der Rahmenbedingungen für das SSSP der SenInn (Stand: Dezember 2014). 2 Veranschlagung im EPL 10; Verteilungsschlüssel: Anzahl der Schüler (Stand: Oktoberstatistik 2014/2015 der SenBJW). 3 Verteilungsschlüssel ist noch nicht bekannt 1 Ableitung gem. KGSt Bericht 9/1984 zur Hochbauunterhaltung (Fortschreibung KGSt-Bericht 7/2009 Instandhaltung kommunaler Gebäude Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 4

Sanierungsquote 150 140 1,5 100 61 50 brutto netto Anteil in % Millionen Euro 1,20 0 brutto 0,5 netto 0,5 0 Mio. Euro Torsten Schneider/Björn Böhning 1 % WBW 8. Juli 2016 5

Mittelbindung Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 6

Mittelbindung Anteil in % 75 71 71 65 71 61 61 Flächenanteil Mittelanteil 55 50 45 2012 Torsten Schneider/Björn Böhning 2013 Jahre 2014 8. Juli 2016 7

Mittelabfluss Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 8

Mittelabfluss 80 75 75 75 Millionen Euro 75 70 Ansatz 65 60 57 54 55 Abfluss 52 50 2012 Torsten Schneider/Björn Böhning 2013 Jahre 8. Juli 2016 2014 9

Prämissen Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 10

Partizipation Eltern der Schule wählen Gesamtelternvertretung und diese Mitglieder im Bezirkselternausschuss ( 90 Absatz 2 Nr. 3, 110 SchulG) à Vorschlag bei Maßnahmen unter 5,5 Mio. Euro: - Schulversammlungen entscheiden z.b. über verdoppelten Kleinetat - BEA und Personalvertretung Bezirk wählen je 1 von 5 VertreterInnen in das Gremium, das u.a. über Schulsanierungen und deren Priorisierungen entscheidet - Die drei anderen VertreterInnen werden vom Bezirksamt aus dessen Mitte bestellt Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 11

Partizipation Bezirksamt Elternvertreter Bezirksamt Personalvertreter Sanierungsbeirat Bezirk (SBB) Bezirksamt Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 12

Partizipation Sanierungsbeirat Bezirk (SBB) - Priorisiert verbindlich Sanierungsvorhaben und erstellt Sanierungsplan Bezirk (als Vorschlag an SBR) - Schulbegehungsrecht im Bezirk, Teilnahmerecht und auf Verlangen Pflicht an Schulversammlung, soweit Sanierung TOP ist - Entsendet aus seiner Mitte 2 Vertreter, von denen genau ein Mitglied zugleich Mitglied des Bezirksamtes ist, in die regionalen Sanierungsbeiräte SBR - Berichtspflichtig an Gremien, (BVV, BEA, Personalrat Schule Bezirk) Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 13

Partizipation à Vorschlag bei regionalisierten Maßnahmen über 5,5 Mio. Euro: - SBB entsendet 2 Vertreter, wovon genau ein Mitglied aus dem BA sein muss, in die SBR - SBR besteht (bei drei Bezirken) zusammen mit der jeweiligen Geschäftsleitung aus 7 Mitgliedern - die Bezirke haben Optionsrecht, auch Maßnahmen unter 5,5 Mio. Euro durch die Regionalgesellschaft abwickeln zu lassen, was den Mittelübergang voraussetzt; in diesem Fall entscheidet SBR auch über diese Maßnahmen Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 14

Partizipation 1 GeschäftsführerIn Eltern- oder PersonalvertreterIn aus SBB (Bezirk 1) BezirksamtsvertreterIn aus SBB (Bezirk 1) Eltern- oder PersonalvertreterIn aus SBB (Bezirk 2) BezirksamtsvertreterIn aus SBB (Bezirk 2) Eltern- oder PersonalvertreterIn aus SBB (Bezirk 3) Sanierungsbeirat Region (SBR) BezirksamtsvertreterIn aus SBB (Bezirk 3) Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 15

Partizipation Sanierungsbeirat Region (SBR) - Priorisiert verbindlich Sanierungsvorhaben und erstellt regionalen Sanierungsplan - Erhält umfassend Auskunft über Sanierungsablauf - Bestimmt über Mittelverwendung der übertragenen Reste aus baulichem Unterhalt Schule - Vorschlagsrecht zur Kreditaufnahme an Sanierungsgesellschaft Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 16

Finanzierung Baulicher Unterhalt bis 5,5 Mio. Euro 1. Mittelzuweisungen für den baulichen Unterhalt werden auf 1,32 % des WBW erhöht, 2. entsprechend des Gebäudeanteils Schule zweckgebunden veranschlagt, 3. nicht abfließende Mittel gehen zur Sanierung über 5,5 Mio. Euro Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 17

Finanzierung Sanierung über 5,5 Mio. Euro für diese Maßnahmen werden auf der Unterhaltsbasis 1,32 % weitere zusätzliche Gelder und zusätzliches Personal bereitgestellt, indem a) Landessonderprogramme hier gebunden und verstärkt werden b) die Hälfte der zukünftigen SIWA-Mittel hier gebunden werden c) Reste aus dem baulichen Unterhalt (Schule) übertragen werden d) Kreditfähigkeit geschaffen wird (Genehmigung durch HA und Senat) Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 18

Schuldenbremse Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 19

Schuldenbremse mindestens 50 % Eigenfinanzierungsgrad höchstens 80 % Umsatz mit öffentlichen Haushalten Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 20

Beschleunigung - Standarisierung und Verkürzung der Planungs- und Kontrollabläufe - Planungsetats von Freigaben des Mitteleinsatzes entkoppeln - Personalaufstockung à Da verfügbare Haushaltsmittel eine Sanierung bei ca. 1 Milliarde Euro Kosten auf 10 Jahre setzen und diese Kosten wesentlich höher liegen dürften, ist eine Kreditfähigkeit wichtigstes Beschleunigungskriterium. Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 21

Struktur Haushalt Eigenbetriebe Landesbeteiligung Kreditfinanzierung Mitbestimmung Beschleunigung Kreditfinanzierung Mitbestimmung Beschleunigung Kreditfinanzierung Mitbestimmung Beschleunigung Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 22

Struktur Finanzierungsdach Sanierung Neubau Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 23

Struktur IBB Sanierung Neubau Vorteil Gute Refinanzierungskonditionen Nachteil keine Baukompetenzen Könnte zum Extrahaushalt zählen Basel I und II Mitbestimmung kaum vorstellbar Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 24

Struktur BVG Sanierung Neubau Vorteil Zählt nicht zum Extrahaushalt Nachteil Keine Baukompetenz Schule Mit Finanzierungsgesellschaft belastet Schwer politisch vermittelbar Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 25

Struktur berlinnovo Sanierung Neubau Vorhandene Expertise Vorteil BEFU könnte Zweck ändern/erweitern Nachteil BEFU bindet bereits EK Zählt zum Extrahaushalt Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 26

Struktur WBG Sanierung Neubau Vorteil Erlaubt zeitliches Vorziehen Kein Extrahaushalt Andocken an bewährte Organisationen Nachteil Keine weiteren Synergien Keine Expertise Schulbau/-Sanierung Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 27

Struktur Finanzierungsholding Sanierung WBG Neubau Vorteil Erlaubt zeitliches Vorziehen Kein Extrahaushalt Große Synergien Mitbestimmung gewährleistet Nachteil Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 28

Struktur Finanzierungsholding Sanierung WBG Neubau SW NW SO NO Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 29

Struktur Sanierung Nordwest Nordost Südwest Südost RD Pankow SZ TK Spandau Lichtenberg CW NK Mitte MH TS FK Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 30

Struktur Sanierungsgesellschaft Nordwest Nordost Südwest Südost Reinickendorf Pankow Steglitz-Zehlendorf Treptow-Köpenick Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Spandau Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Lichtenberg Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Charlottenburg- Wilmersdorf Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Neukölln Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Mitte Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Marzahn-Hellersdorf Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Tempelhof-Schöneberg Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Friedrichshain- Kreuzberg Beirat: 3 + 2 = 5 Mitglieder Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 31

Struktur Sanierungsgesellschaft Nordwest Nordost Südwest Südost Beirat 7 Beirat 7 Beirat 7 Beirat 7 (GF, 3x [1+1]) (GF, 3x [1+1]) (GF, 3x [1+1]) (GF, 3x [1+1]) Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 32

Struktur Sanierung Nordwest Nordost Südwest Südost MH TS FK RD Pankow SZ TK Spandau Lichtenberg CW NK Mitte Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 33

Struktur Finanzierungsholding Sanierung WBG Neubau SW NW 7 Beirat 7 Beirat SO NO 7 Beirat 7 Beirat Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 34

Ergebnisse Die Schulen sind sanierungsbedürftig, was drei wesentliche Ursachen hat: a) Die (Re-)Investitionsquote für die bauliche Unterhaltung war mit 0,5 % des Wiederbeschaffungswertes zu gering. b) Zu wenige Mittel wurden für Schulen gebunden, gemessen an ihrem Anteil am öffentlichen Gebäudebestand. c) Die Mittel wurden nicht alle ausgegeben (pro Jahr ca. 20 Mio. wurden insgesamt nicht verausgabt). Wir schnüren ein großes Gesamtpaket von mindestens 5,5 Mrd., um den Sanierungsstau in zehn Jahren abzubauen und Schulen neu- oder auszubauen. Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 35

Ergebnisse Finanzierung: Die Mittel für den baulichen Unterhalt werden auf 1,32 % des WBW erhöht; ca. 1,5 Mrd. in 10 Jahren. Um den Sanierungsrückstand aufzuholen, werden mindestens 1,2 Mrd. in 10 Jahren zusätzlich aufgewandt. Sonderprogramme werden aufgestockt um 50 Mio.. Für den erforderlichen Neu- und Ausbau werden weiter ca. 2,7 Mrd. in den kommenden 10 Jahren aufgewandt. Dies entspricht einer Erhöhung der Investitionsausgaben um jährlich 3,5 % bzw. einem Mehraufwand zur bisherigen Planung i.h.v. ca. 2 Mrd.. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt zweckgebunden, entsprechend dem Anteil Schule an den öffentlichen Liegenschaften in den Bezirken mit 1,32 % des WBW. Nicht verausgabte Mittel werden übertragen und zur Schulsanierung zweckgebunden. Der Verfügungsfonds der Schulen für kleinere Maßnahmen wird verdoppelt auf 10 Mio.. Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 36

Ergebnisse Struktur Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen bis 5,5 Mio. bleiben in Verantwortung der Bezirke, um die Vorortkompetenz abzubilden. Sanierungsmaßnahmen über 5,5 Mio. werden in mindestens vier zu gründenden regionalen Gesellschaften gebündelt, die einer Landessanierungsgesellschaft untergeordnet sind. Kapazitätserweiterungen werden von einer weiteren, von der Sanierung getrennten, ebenfalls neu zu gründenden Gesellschaft zentral verantwortet. Sowohl die Neubau-, als auch die Sanierungsgesellschaft sollen kreditfähig sein, ohne die Regeln der Schuldenbremse zu verletzen. Deshalb werden beide Gesellschaften sowie die mindestens vier Sanierungstöchter parallel gegründet und gemeinsam mit mindestens einer größeren Wohnungsbaugesellschaft unter dem Dach einer Finanzierungsholding abgebildet. Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 37

Ergebnisse Struktur Die Sanierungsgesellschaft erhält zusätzlich, neben der grundsätzlichen Kreditfähigkeit, ab dem Stichtag die Landessonderprogramme, 50 % der zukünftigen SIWA-Mittel sowie die nicht verausgabte Mittel des baulichen Unterhaltes. Die Vorortkompetenz wird am geeignetsten abgebildet, indem Mitarbeiter, Schüler und Eltern mitbestimmen dürfen. Es werden auf der Ebene Bezirk und Region Beiräte gebildet, die die Sanierung verbindlich begleiten und mitentscheiden. Auf der Ebene der einzelnen Schulen werden die Kompetenzen der Schulkonferenz erweitert. Torsten Schneider/Björn Böhning 8. Juli 2016 38