Auszüge aus dem Leitfaden Sonderpädagogische Förderung

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Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.

Transkript:

Schulamt für die Stadt Dortmund Auszüge aus dem Leitfaden Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule und im Gemeinsamen Unterricht Version Oktober 2005

IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Fachbereich Schule (Schulamt für die Stadt Dortmund und Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund) Kleppingstraße 21-23 44122 Dortmund Schulamtsdirektorin Dr. Christa Fritze Astrid Buchta Klaus Glasmeyer Ulrike Kemper Ute Klages-Hagen Ursula Lessig Birka Peier Peter Rieger Ute Rohrlack Andrea Rumpelt Frank Schmidt-Kamann 2

4. Gemeinsamer Unterricht 4.1 Hinweise zur Arbeit im GU Rechtsgrundlagen Im Schulgesetz wird die sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts in der allgemeinen Schule mit der Förderung in den Förderschulen gleichgestellt ( 20 SchulG). Bedingungen für eine Förderung im GU sind der festgestellte Förderbedarf, der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme ihres Kindes am GU in einer allgemeinen Schule. Außerdem müssen die sächlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sein. Die Entscheidung über die Förderung im GU trifft die Schulaufsicht ( 13 (1) AO-SF). Die Schulaufsicht kann auch entscheiden, dass die sonderpädagogische Förderung zunächst probeweise bis zu einem halben Jahr stattfindet ( 13 (4) AO-SF). Die Klassenkonferenz überprüft mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen und ob der Wechsel des Förderortes angebracht ist. (s. Kap. 4.2). Formen des GU Der GU muss sich an dem sonderpädagogischen Förderbedarf des jeweiligen Kindes und den Rahmenbedingungen in der allgemeinen Schule orientieren. GU kann in unterschiedlicher Form stattfinden: - Team-Teaching im Klassenunterricht (verantwortet von der Lehrkraft der allgemeinen Schule oder der Sonderschullehrkraft) - Einzelförderung parallel zum Klassenunterricht - Einzelförderung zusätzlich zum Klassenunterricht - Förderung in einer Kleingruppe unter Einbeziehung von Kindern ohne festgestellten Förderbedarf - Hospitation/Unterrichtsbeobachtung zur Entwicklung eines Förderplans - Kollegiale Beratung der beteiligten Lehrkräfte Dabei sollte die sonderpädagogische Förderung möglichst viele Situationen des Gemeinsamen Lernens berücksichtigen. Förderung in den verschiedenen Bildungsgängen Nach Abschluss des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ergeht ein Bescheid des Schulamtes, in dem die Entscheidung über den Förderschwerpunkt mitgeteilt wird. Nach dieser Entscheidung richtet sich die Förderung in unterschiedlichen Bildungsgängen: Bildungsgang der allgemeinen Schule Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung Findet die Förderung im Bildungsgang Lernen oder im Bildungsgang Geistige Entwicklung statt, ist darauf zu achten, dass die Stundentafel der allgemeinen Schule Anwendung findet. Auch müssen die Individualisierung und das differenzierte Arbeiten den Richtlinien und Lehrplänen bzw. den Vorgaben der genannten Förderschulen entsprechen. Für die zu fördernden Kinder bedeutet dies, dass sie nicht die Ziele des allgemeinen Bildungsganges erreichen müssen. 3

4.1.1 GU in der Primarstufe Rechtsgrundlagen Grundlage für die sonderpädagogische Förderung bilden die 19, 20 SchulG. Die Schulaufsicht entscheidet, nachdem sie den Eltern die beabsichtigte Entscheidung mitgeteilt hat und in dem sich anschließenden Gespräch möglichst Einvernehmen über die Förderung des Kindes erzielt hat ( 12 (5) AO-SF) über den Förderbedarf, Förderschwerpunkt bzw. vorrangigen Förderschwerpunkt sowie den Förderort. Förderort kann eine allgemeine Schule sein, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen (s. 4.1). Notwendige Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung im GU der Grundschule ist ein Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am GU ( 20 Abs. 7 SchulG). Daher ist es wichtig zu beachten, dass die Erziehungsberechtigten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes über ihr Antragsrecht informiert werden. Zugang zum GU Hat die Schulaufsicht aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen entschieden, dass der Förderort die allgemeine Schule ist, so nimmt das Kind am Unterricht der Grundschule teil. Gemäß 37 AO-SF werden Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums ( 29 SchulG) für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet ( 37 (2) AO- SF). Leistungsbewertung Siehe Kapitel 4.3 Zeugnisse 4

4.1.2 Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Das Verfahren ist geregelt in den 7 (Übergang) der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) sowie 13 ff der Verordnung zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und den Förderort (AO-SF). Die Grundschule informiert vor Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4 die Erziehungsberechtigten über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot (Oktober/November). Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer auf der Grundlage der Entscheidung der Klassenkonferenz mit den Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten der weiteren schulischen Förderung. Bei den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf dient als Grundlage der Beratung ein schriftlicher Bericht, der von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt wird. In dem Bericht wird die Entwicklung des Kindes im Verlauf der Grundschulzeit dargestellt und eine Einschätzung über den sonderpädagogischen Förderbedarf abgegeben, aus der sich dann eine Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn des Kindes ergibt. Der Bericht wird den Erziehungsberechtigten im Beratungsgespräch vorgestellt und erläutert. Für den Fall, dass auf Grund des Berichtes die Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht, teilt sie den Eltern die Entscheidung mit und nennt ihnen die Schule oder Schulen, bei der oder denen sie die Schülerin oder den Schüler anmelden können, Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind entsprechend der Schulformempfehlung an einer weiterführenden Schule selbstständig an. Stellt die Schulaufsichtsbehörde einen Fortbestand des sonderpädagogischen Förderbedarfs fest, so entscheidet sie auch über den künftigen Förderort des Kindes auf der Grundlage des Berichts der Grundschule. Wünschen die Erziehungsberechtigten für ihr Kind die Fortsetzung des Gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe l, so ist. ein schriftlicher Antrag an das Schulamt zu stellen. Dabei können auch Wünsche bezüglich einer konkreten Schulform oder Schule genannt werden. Die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht kann in der Sekundarstufe I entweder in Integrativen Lerngruppen oder in jeder allgemeinen Schule der Sekundarstufe I stattfinden. Die Schulaufsicht entscheidet über die Anträge auf Gemeinsamen Unterricht nach Prüfung der personellen und sächlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der allgemeinen Schule. Dabei ist das Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen. Die Entscheidung wird den Erziehungsberechtigten i.d.r. vor Ablauf des Schuljahres schriftlich mitgeteilt. 5

Förderorte in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr Kind kann nach der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde und der Empfehlung / Beratung der GS in der allgemeinen Schule (Sek.I) angemeldet werden. Ggf. ist weiterhin ein Integrationshelfer zu beantragen (Eingliederungshilfe nach 39 BSHG). Ansprechpartner ist das Sozialamt oder das Jugendamt. Es besteht weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf Förderung im Bildungsgang der allgemeinen Schule Prognose Das Kind kann weiterhin im Bildungsgang der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Förderorte Alle Schulen des Sek. I-Bereiches nach der Empfehlung der GS. Möglich sind: Zuständige Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt: - Körperliche und motorische Entwicklung - Emotionale und soziale Entwicklung - Sprache - Sehen - Hören und Kommunikation Bei Antrag auf GU: Entscheidung der Schulaufsicht bei personeller und sächlicher Voraussetzung und Zustimmung des Schulträgers: - Hauptschule jeweils - Realschule Beratung - Gymnasium durch die - Gesamtschule GS beachten Förderung im Bildungsgang der Förderschule Lernen oder geistige Entwicklung Prognose Das Kind wird weiterhin in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden. Förderorte Möglich sind die zuständigen öffentlichen und privaten Förderschulen Zuständige Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt - Lernen - Geistige Entwicklung - Körperliche und motorische Entwicklung - Sprache - Sehen - Hören und Kommunikation Bei Antrag auf GU: Entscheidung der Schulaufsicht zur Teilnahme am Unterricht in integrativen Lerngruppen in allen Schulformen der SekI -Hauptschule -Realschule -Gymnasium -Gesamtschule 6

4.1.3 GU in Sekundarstufe I Rechtsgrundlagen Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 22.12.03 sowie laut APO- S I vom 1.08.2005 gelten für den Gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I folgende Regelungen: Sonderpädagogische Förderung ist in der Sek I in Integrativen Lerngruppen möglich. Die Orte der sonderpädagogischen Förderung sind neben den Förderschulen und Förderklassen auch die allgemeinen Schulen (Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule und integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I ( 20 Abs. 1 und 8 SchulG). Damit ist die gesetzliche Gleichwertigkeit der verschiedenen Förderorte hergestellt. Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Voraussetzung für die Aufnahme in die integrative Lerngruppe sind ein bereits in der Grundschule festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf, die Feststellung seines Fortbestehens und die Festlegung der allgemeinen Schule als Förderort auf Grundlage der Entscheidung der Schulaufsicht und des GU-Antrages der Erziehungsberechtigten (Stichtag 31.01. des letzten Grundschulbesuchsjahres, deshalb Berichtspflicht zum 15.12.). Aufgenommen werden nur Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet werden können. Sie sind Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule und gehören einer Jahrgangsklasse an. Die Entscheidung über die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf trifft die aufnehmende Schule vor dem Anmeldeverfahren bis zum 31.01. eines Jahres. Es sollten in der Regel nicht weniger als 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Gruppe mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf lernen. Die sonderpädagogische Förderung wird durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik abgedeckt. Die hierfür zur Verfügung stehenden Stellen errechnen sich nach der entsprechenden Schüler- Lehrer-Relation des Förderschultyps, den die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler anderenfalls besuchen würde. Im Umfang der dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen wird für jede Schülerin und jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerdem ein Zuschlag als Unterrichtsmehrbedarf in Höhe von in der Regel 0,1 Stellen bereitgestellt. Dieser Zuschlag kann von der einzelnen Schule flexibel genutzt werden, um z.b. den Differenzierungsbedarf zu decken oder eine personelle Aufstockung der in der Regel sonderpädagogischen Lehrkräfte vorzunehmen. Lehrkräfte, die in Integrativen Lerngruppen unterrichten, gehören dem Kollegium der allgemeinen Schule an. Für sie gilt die Pflichtstundenregelung der allgemeinen Schule, der sie angehören. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule nimmt die Vorgesetztenfunktion wahr. 7

Arbeitsformen Das schuleigene Konzept legt die Grundsätze und Ziele des gemeinsamen Lernens fest. Es beinhaltet Aussagen zur organisatorischen Sicherstellung einer angemessenen Individualisierung der Lernangebote und größtmögliche Anteile gemeinsamen Lernens. Darüber hinaus wird ein koordinierter Einsatzplan der Lehrkräfte für Sonderpädagogik und der Lehrkräfte der allgemeinen Schule festgelegt, um Unterrichtsvorhaben gemeinsam planen und durchführen zu können. Die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an der Stundentafel der allgemeinen Schule. In begründeten Fällen kann entsprechend ( 25 Abs. 2 AO-SF) für einen begrenzten Zeitraum von der Stundentafel abgewichen werden. Für die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und fortgeschrieben. Lehrkräfte, die im Gemeinsamen Unterricht arbeiten, nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil. Themen könnten u.a. sein: Fragen der Kooperation zwischen den einzelnen Lehrkräften, der Erstellung individueller Förderpläne, der Durchführung individualisierender Unterrichtsformen, Elternarbeit, Leistungsbeurteilung und Berufsvorbereitung. Leistungsbewertung Vergleiche hierzu Kapitel 4.3 Zeugnisse Förderung im allgemeinen Bildungsgang Schülerinnen und Schüler der Sek I können mit sonderpädagogischer Unterstützung nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Sie erreichen die Ziele der allgemeinen Schule. Rechtsgrundlagen Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die entsprechende Schule. Die personelle Versorgung mit sonderpädagogischen Lehrkräften erfolgt durch die Förderschulen. Arbeitsformen Auch für Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang der allgemeinen Schule unterrichtet werden, muss ein besonderes Konzept erstellt werden. Sie nehmen am Unterricht der allgemeinen Schule teil und bekommen eine, ihrem Förderbedarf und Förderschwerpunkt entsprechende zusätzliche Förderung durch die sonderpädagogische Lehrkraft. Allerdings sollten die in einem Förderplan festgelegten Ziele auch von der allgemeinen Lehrkraft angestrebt werden. 8

4.2 Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Jährlich ist eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes notwendig. Bitte benutzen Sie hierfür das Formblatt J. Die Verantwortung hierfür liegt bei der allgemeinen Schule, die das Kind besucht (Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz). Grundlage der Entscheidung ist ein Bericht der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Die sonderpädagogische Lehrkraft unterstützt die Erstellung des Berichts mit fachlicher Beratung. Dabei ist zu prüfen: - Besteht weiter sonderpädagogischer Förderbedarf (zielgleich oder zieldifferent)? - In welchem Umfang ist der sonderpädagogische Förderbedarf künftig notwendig (gleich bleibend oder erhöht - bei Letzterem ist eine detaillierte Begründung erforderlich)? - In welchem Umfang ist der Einsatz des Integrationshelfers weiter erforderlich? (siehe auch 4.3) - ist der Verbleib oder ein Wechsel des Förderortes angebracht? Veränderungen des sonderpädagogischen Förderbedarfes, Förderschwerpunktes bzw. des Förderortes sind rechtzeitig mit den Erziehungsberechtigten zu erörtern. Da die Entscheidungen zum Wechsel des Förderschwerpunktes (gem 16 Abs. 4 AO-SF (auch innerhalb des Förderortes) sowie der Wechsel des Förderortes der Schulaufsichtsbehörde obliegen, ist der Schulaufsicht frühzeitig spätestens bis zum Beginn der Osterferien ein begründeter Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Bis zum Schuljahresende muss für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die jährliche Überprüfung dokumentiert und zu den Schülerakten genommen werden. 9

8.2 Literaturliste 8.2.1 Literatur zu Grundlagen der Sonderpädagogik und zum Gemeinsamen Unterricht Ayres, Jean Bausteine der kindlichen Entwicklung Berlin / Heidelberg 1984 Brandt / Breitenbach Integrationsstörungen Würzburg 1995 Eberwein, Hans Einführung in die Integrationspädagogik Weinheim 1996 Eberwein, Hans Handbuch Integrationspädagogik Weinheim / Basel 1994 Eberwein, Hans Handbuch Lernen und Lern-Behinderungen Weinheim / Basel 1996 Englbrecht / Weigert Lernbehinderungen verhindern Frankfurt a. M. 1991 Hinteregger / Meixner Sprachheilpädagogik in Vorschule und Grundschule Wien 1984 Steiner, Herbert Integration und Raum Dortmund 1999 Valtin / Sander / Reinartz Gemeinsam leben gemeinsam lernen Frankfurt a. M. 1991 Vester, F Denken, Lernen, Vergessen München 1978 Wiedenmann, Marianne Handbuch Sprachförderung mit allen Sinnen Weinheim / Basel 1997 Zitzelsperger, Ganzheitliches Lernen Weinheim / Basel 1995 8.2.2 Literatur zur Diagnostik Breuer / Weufen Lernschwierigkeiten am Schulanfang Weinheim / Basel 1997 Eggert, Dietrich Von den Stärken ausgehen Dortmund 1997 Heuer, Gerd Beurteilen, Beraten, Fördern Dortmund 1997 Ingenkamp, Karlheinz Lehrbuch der Päd. Diagnostik Weinheim / Basel 1995 Jäger, R.S.: Von der Beobachtung zur Notengebung Landau 2001 Krenz, Arnim Kompendium z. Beobachtung u. Beurteilung v. Kindern u. Jungendlichen Heidelberg 1994 Langer / Langer / Theimer Lehrer beobachten und beurteilen Schüler München 1983 Ledl / Bettinger Förderdiagnose (Computerprogramm) Wien 1997 Ledl / Bettinger Kinder beobachten und Fördern Wien 1999 Sommer-Stumpenhorst Bedeutung testdiagnostischer Verfahren Düsseldorf 1997 8.2.3 Literatur zu einzelnen Förderschwerpunkten Affeldt u. a. KIKO Kinder konzentrieren sich Anregungen u. Übungen für die Schule Donauwörth 1995 Akademie für Lehrerfortbildung Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Donauwörth 2000 Arenhövel / Ringbeck Fördern macht Spaß Donauwörth 1995 Balster, Klaus Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen Duisburg 1998 Bartl, Almuth Spaß mit Konzentrationsspielen München1992 Bickle Schwerhörig und trotzdem in der Regelschule Dortmund 1998 Czerwenka Das aufmerksamkeitsgestörte und hyperaktive Kind Weinheim 2001 Ebhardt, Agnes Fröhliche Wege aus der Dyskalkulie Dortmund 2002 Eggert, Dietrich Psychomotorisches Training Weinheim / Basel 1975 Emmer / Hofmann / Matthes Elementares Training bei Kindern mit Lernschwierigkeiten Weinheim 2000 Fitzner / Stark ADS: verstehen akzeptieren helfen Weinheim 2002 Freed / Parson Zappelphilipp und Störenfrieda lernen anders Weinheim 2002 Frostig, Marianne Visuelle Wahrnehmungsförderung Hannover 1972 Hippenstiel / Krautz Konzentrations-Trainingsprogramm I (Kl. 1/2) Dortmund 1999 Hippenstiel / Krautz Konzentrations-Trainingsprogramm II (Kl. 3/4) Dortmund 2000 Hofele, Uwe Der Dunkelraum als Abenteuerspielplatz der Sinne Dortmund 1992 Holowenko, Henryk Das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom Weinheim / Basel 1999 Hoppe / Peine Lern ich hören, kann ich lesen! Münster o. Jahr 10

Huber/Giezendanner Oh je, die Spitze ist abgebrochen! (ADS) Dortmund 2002 Jackel Kinder orientieren sich Dortmund 1999 Klein / Krey Umgang mit schwierigen Schülern Düren o. J. (Stolz-Verlag) Kleinmann Verstehen, Beobachten u. gezieltes Fördern von LRS-Schülern Dortmund 2001 Köckenberger, Helmut Bewegtes Lernen Dortmund 1997 Köckenberger, Helmut Hyperaktiv mit Leib und Seele Dortmund 2001 Krowatschek Marburger Konzentrationstraining Dortmund 2000 Krowatschek Überaktive Kinder im Unterricht Dortmund 2000 Krowatschek u. a. ADS Diagnose und Training Dortmund 2002 Landesinstitut f. Schule Förderung wahrnehmungsgestörter Kinder Soest 1995 Lorenz / Radaz Handbuch des Fördern im Mathematikunterricht Hannover 1993 Mertens Lernprogramm zuzr Wahrnehmungsförderung Dortmund 2001 Messer, Eberhard K A Training (Konzentration u. Aufmerksamk.) Stuttgart 1992 Metzler Hilfe bei Dyskalkulie Milz, Ingeborg Rechenschwächen erkennen und behandeln Dortmund 1993 Molnar / Lindquist Verhaltensprobleme in der Schule Dortmund 2000 Nickisch /Heber/ Burger-Gartner Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsprobleme bei Schulkindern Dortmund 2001 Röttgen / Müllerbruch Ort und Richtung Dortmund 1997 Saetre, Anne Marie Peter u. Nadine Zwei normale Kinder (Sensorische Integrationsstörungen) Dortmund 1995 Schäfer Graphomotorik für Grundschüler Dortmund 2001 Schiffer / Schiffer Nachdenken über Zappelphilipp ADS Beweg-Gründe und Hilfen Weinheim 2002 Skrodzki / Mertens Hyperaktivität Dortmund 2000 Sommer-Stumpenhorst, Norbert Lese-Rechtschreibschwierigkeiten: Vorbeugen und überwinden Frankfurt a. M. 1991 Spiel/Karlon/Kuster Lautwahrnehmung Wien 1985 Staatsinstitut f. Schulpäd. u. Aufmerksamkeitsgestörte u. hyperaktive Kinder Bildungsforschung München u. Jugendliche im Unterricht Donauwörth o. J. Vahle, Frederik Hupp Tsching Pau Bewegungsliederbuch ( + CD ) Weinheim / Basel 1996 Vermeulen, Peter Ich bin was Besonderes (Autismus /Asperger S.) Dortmund 2002 Williams / Shellenberger Wie läuft eigentlich dein Motor (ADS) Dortmund 2001 Die Kultusministerkonfernz hat Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten veröffentlicht. Die Empfehlungen enthalten für jeden Förderschwerpunkt Hinweise zur pädagogischen Ausgangslage, zu Erziehung und Unterricht sowie den Orten sonderpädagogischer Förderung. Emotionale und soziale Entwicklung: http://www.kmk.org/doc/beschl/emotsozentw.pdf Lernen: http://www.kmk.org/doc/beschl/sopale.pdf Geistige Entwicklung: http://www.kmk.org/doc/beschl/sopale.pdf Sprache: http://www.kmk.org/doc/beschl/sprache.pdf Körperliche und motorische Entwicklung: http://www.kmk.org/doc/beschl/koerpmot.pdf Sehen: http://www.kmk.org/doc/beschl/sehen.pdf 8.2.4 Empfehlung für Eltern: Defersdorf, Roswitha Ach, so geht das Freiburg 1993 Höfkes/Trahe/Trepte Alltagssituationen spielend meistern (ADS) Dortmund 2002 Matjugin /Askotschenski/Bonk Mit Spiel und Spaß zur Konzentration Dortmund 1996 Rohmann Manchmal könnte ich Dich... Dortmund 2001 Trapmann / Rotthaus Auffälliges Verhalten im Kindesalter Dortmund 2003 11