GEWERBLICHE WIRTSCHAFT. 1 Regionale Wirtschaftsstruktur. 1.1 Allgemeine und strukturpolitische Zielsetzung

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Transkript:

B IV Gewerbliche Wirtschaft Fachliche Ziele IV GEWERBLICHE WIRTSCHAFT 1 Regionale Wirtschaftsstruktur 1.1 Allgemeine und strukturpolitische Zielsetzung 1.1.1 Durch die Verbesserung der regionalen Wirtschafts- und Sozialstruktur sind möglichst gleichwertige gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Industrieregion Mittelfranken zu schaffen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Industrieregion Mittelfranken soll unter Beachtung sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden. 1.1.2 Im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen soll die Sicherung der Arbeitsplätze durch eine qualitative Verbesserung bestehender Arbeitsplätze und durch Schaffung von neuen, insbesondere qualifizierten Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen. Die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, insbesondere in den vier kreisfreien Städten, soll als eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere positive Entwicklung der Industrieregion Mittelfranken, vor allem auch des angrenzenden ländlichen Raumes und hier hauptsächlich der Gebiete, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden. 1.1.3 Die Entwicklung des ländlichen Raumes und insbesondere der Gebiete, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, soll unter Berücksichtigung des vorhandenen örtlichen Entwicklungspotentials und besonderer räumlicher Entwicklungschancen verstärkt angestrebt werden. Neben der Sicherung und qualitativen Verbesserung bestehender Arbeitsplätze soll der Schaffung von insbesondere qualifizierten Arbeitsplätzen besondere Beachtung geschenkt werden. 1.1.4 Für freiwerdende Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft soll die rechtzeitige Bereitstellung möglichst wohnortnaher Arbeitsplätze angestrebt werden. Damit soll auch Abwanderungstendenzen in allen Alters- und Berufsgruppen aus dem ländlichen Raum, vor allem dem nordwestlichen Teil des Mittelbereiches Erlangen, dem Mittelbereich Hersbruck, sowie dem südlichen Teil des Mittelbereiches Roth entgegengewirkt werden. 1.2 Betriebsansiedlungen 1.2.1 Die Ansiedlung von Betrieben in der Industrieregion Mittelfranken soll bevorzugt in den zentralen Orten aller Stufen erfolgen. In geeigneten Fällen soll sie auch in Gemeinden erfolgen, denen die regionalplanerische Funktion im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet ist und in Gemeinden, die an Entwicklungsachsen liegen. 1.2.2 Bei Betriebsansiedlungen soll ein Ausgleich der Interessen der gewerblichen Wirtschaft mit dem Landschafts- und Umweltschutz, der Landwirtschaft, der Siedlungswirtschaft, dem Fremdenverkehr, der Erholung und der Wasserwirtschaft angestrebt werden. 76 Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.07.1988

Fachliche Ziele Gewerbliche Wirtschaft B IV 1.3 Wirtschaftsnahe Infrastruktur 1.3.1 Im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen sollen beim Aufbau der Infrastruktur die Erfordernisse der Erhaltung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Produzierenden Gewerbes berücksichtigt werden. Dabei soll ein besonderes Gewicht auf den Ausbau der Infrastruktur, die die Funktion des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen im Verhältnis zu anderen Oberzentren und Verdichtungsräumen in der Bundesrepublik Deutschland stärkt, gelegt werden. 1.3.2 Im ländlichen Raum soll die wirtschaftliche Attraktivität durch den Ausbau einer leistungsfähigen regionalen und örtlichen Infrastruktur verbessert werden. 1.3.3 Die Standtorteignung für die Erweiterung und Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Eignung von Teilräumen der Industrieregion Mittelfranken für den Fremdenverkehr sollen wie folgt verbessert werden: In den für gewerbliche Ansiedlungen geeigneten Gemeinden, insbesondere in den zentralen Orten, sollen geeignete Flächen in einer der jeweiligen Siedlungseinheit angemessenen Größenordnung bereitgestellt werden. Zur Erhöhung der Standortqualität von Gemeinden mit gewerblicher Entwicklung soll auf eine Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes hingewirkt werden. In den für den Fremdenverkehr geeigneten Gemeinden sollen Flächen für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Fremdenverkehrs gesichert werden. Die Anbindung von Gewerbestandorten, Fremdenverkehrsgemeinden sowie der Erholungsschwerpunkte an das regionale Verkehrsnetz soll - soweit noch erforderlich - unter Umgehung der Ortskerne und der Wohnsiedlungsbereiche verbessert und ausgebaut werden. 2 Sektorale Wirtschaftsstruktur 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen Dieses Teilkapitel wurde im Rahmen der Zwölften Änderung des Regionalplans fortgeschrieben. Der rechtsverbindliche Stand ist dem Textteil-Neue Gliederung (B II 1.1.1) zu entnehmen. Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.05.1998 (ab Ziffer 2.2) 77

B IV Gewerbliche Wirtschaft Fachliche Ziele 2.1.1 Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet werden ausgewiesen: Sand (Quarzsand - QS, Sand - SD) Landkreis Erlangen-Höchstadt Vorranggebiete für Sandabbau (QS) QS 1 Adelsdorf-Nord (Gemeinde Adelsdorf) QS 2 Gremsdorf-Ost (Gemeinde Gremsdorf) QS 3 Röhrach (Gemeinde Hessdorf) Vorbehaltsgebiet für Sandabbau (QS) QS 25 Lonnerstadt (Markt Lonnerstadt) Vorbehaltsgebiet für Sandabbau (SD) SD 15 Röttenbach-Süd-West (Gemeinde Röttenbach) Landkreis Nürnberger Land Vorranggebiete für Sandabbau (QS) QS 4 Schnaittach-Großbellhofen (Markt Schnaittach und Stadt Lauf a. d. Pegnitz) QS 5 Neunkirchen a. Sand (Gemeinde Neunkirchen a. Sand) QS 6 Rübleinshof-Süd (Gemeinde Burgthann) Stadt Schwabach Vorranggebiet für Sandabbau (QS) QS 7 Wolkersdorf-Süd (Stadt Schwabach) Vorbehaltsgebiet für Sandabbau (QS) QS 26 Schwabach-Nord (Stadt Schwabach) Landkreis Roth Vorranggebiete für Sandabbau (QS) QS 8* Dürrenhembach-Süd (Markt Wendelstein) QS 9 Gauchsdorf-Süd (Stadt Abenberg, Gemeinde Büchenbach) QS 10 Büchenbach-Süd (Gemeinde Büchenbach) QS 11 Rothaurach-Nord (Stadt Roth) * Verbindlicherklärung zurückgestellt bis zur Verbindlicherklärung der Vierten Änderung des Regionalplans (Bannwaldfortschreibung) 78 Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.05.1998

Fachliche Ziele Gewerbliche Wirtschaft B IV QS 12 Georgensgmünd-West (Stadt Spalt, Gemeinde Georgensgmünd) QS 13 Unterrödel-Ost (Stadt Hilpoltstein, Markt Thalmässing) Vorbehaltsgebiete für Sandabbau (QS) QS 27 Roth-Ost (Stadt Roth) QS 28 Hügelmühle (Stadt Spalt, Gemeinden Georgensgmünd und Röttenbach) Vorbehaltsgebiet für Sandabbau (SD) SD 16 Patersholz-West (Stadt Hilpoltstein, Markt Thalmässing) Sandstein Stadt Nürnberg Vorranggebiet für Sandstein (Ss) Ss 1 Worzeldorf (Stadt Nürnberg) Spezialton Landkreis Nürnberger Land Vorranggebiete für Spezialton (ST) ST 1 Laipersdorf-Süd-Ost (Markt Schnaittach) ST 2 Schnaittach-Großbellhofen (Markt Schnaittach, Stadt Lauf a. d. Pegnitz) Vorbehaltsgebiete für Spezialton (ST) ST 10 Großbellhofen-Nord (Markt Schnaittach) ST 11 Laipersdorf-Ost (Markt Schnaittach) Lehm Landkreis Roth Ton Vorranggebiet für Lehm (LE) LE 1 Guggenmühle (Markt Allersberg) Landkreis Erlangen-Höchstadt Vorranggebiete für Ton (TO) TO 1 Marloffstein (Gemeinde Marloffstein) TO 2 Heroldsberg-Nord-West (Markt Heroldsberg, Gemeinde Kalchreuth) Landkreis Fürth Vorranggebiete für Ton (TO) TO 3 Langenzenn-Nord (Stadt Langenzenn) TO 4 Langenzenn-Süd (Stadt Langenzenn) TO 5 Horbach (Stadt Langenzenn) Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.05.1998 79

B IV Gewerbliche Wirtschaft Fachliche Ziele Vorbehaltsgebiet für Ton (TO) TO 10 Göckershof (Stadt Langenzenn) Landkreis Roth Vorranggebiet für Ton (TO) TO 6 Thalmässing-West (Markt Thalmässing) Kalkstein Landkreis Nürnberger Land Vorranggebiete für Kalkstein (CA) CA 1 Oberndorf (Gemeinde Simmelsdorf) CA 2 Ittlinger Mühle (Markt Schnaittach, Gemeinde Simmelsdorf) CA 3 Velden (Gemeinde Hartenstein) CA 4 Enzendorf-Nord (Gemeinde Hartenstein) CA 5 Hartmannshof (Gemeinde Pommelsbrunn) Für Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen, die sich mit landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach Karte 3 Landschaft und Erholung überschneiden, soll wieder die derzeitige Nutzung i. V. m. Maßnahmen zur Biotopentwicklung und für den Artenschutz angestrebt werden. 2.1.1.1 In Vorranggebieten soll der Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen der Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zukommen. 2.1.1.2 Die verkehrstechnische Erschließung der Abbaugebiete soll so vorgenommen werden, dass die Beeinträchtigung der Anwohner durch Immissionen auf ein Minimum reduziert wird. 2.1.1.3 In Vorbehaltsgebieten soll der Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen auch unter Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden. 2.1.2 Bei bestehenden Abbaugebieten sollen künftige Erweiterungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer endgültigen landschaftspflegerischen Ausgestaltung und Rekultivierung der Abbaustätte durchgeführt werden. 2.1.3 Bei allen Abbaumaßnahmen soll auf die vollständige Nutzung der Lagerstätte bis zu einer fachlich vertretbaren Abbautiefe hingewirkt werden. 2.1.4 Ausgebeutete Gebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung wieder in die Landschaft eingegliedert werden. Eine Folgefunktion soll, soweit möglich, Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt umgesetzt werden. Für die ausgewiesenen Vorranggebiete sollen im Einzelnen nachstehende Folgefunktionen angestrebt werden: 80 Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.05.1998

Fachliche Ziele Gewerbliche Wirtschaft B IV QS 1 QS 2 QS 3 QS 4 QS 5 QS 6, QS 7 QS 8* QS 9 QS 10 QS 11, QS 12 QS 13 Ss1 ST 1 ST 2 LE 1 TO 1 TO 2 TO 3 TO 4 TO 5 TO 6 CA 1 CA 2 CA 3 CA 4, CA 5 Landwirtschaft Grünlandnutzung, ökologische Ausgleichsflächen ökologische Ausgleichsflächen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen ökologische Ausgleichsflächen Forstwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen, Wasserflächen Forstwirtschaft ökologische Ausgleichsflächen, Forstwirtschaft Forstwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen, Wasserflächen ökologische Ausgleichsflächen, Forstwirtschaft Landwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen Landwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen Deponie ökologische Ausgleichsflächen, Landwirtschaft ökologische Ausgleichsflächen, bedingt Gewerbeflächen, Forstwirtschaft ökologische Ausgleichsflächen, bedingt Gewerbeflächen ökologische Ausgleichsflächen, Forstwirtschaft Landwirtschaft, ökologische Ausgleichsflächen ökologische Ausgleichsflächen, Forstwirtschaft Laubwald, ökologische Ausgleichsflächen ökologische Ausgleichsflächen ökologische Ausgleichsflächen, Forstwirtschaft. * Verbindlicherklärung zurückgestellt bis zur Verbindlicherklärung der Vierten Änderungen des Regionalplans (Bannwaldfortschreibung) Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.05.1998 81

B IV Gewerbliche Wirtschaft Fachliche Ziele Industrielle Weiterentwicklung 2.2.1 Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des industriellen Sektors im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, insbesondere auch in den vier kreisfreien Städten, soll im Interesse der Gesamtregion angestrebt werden. 2.2.2 Im ländlichen Raum der Industrieregion Mittelfranken soll die Entwicklung des industriellen Sektors in geeigneten gewerblichen Schwerpunkten, insbesondere in Höchstadt a. d. Aisch, Hersbruck und Hilpoltstein, weiterverfolgt werden. Dabei soll zur Intensivierung der wechselseitigen Beziehungen innerhalb der Industrieregion Mittelfranken der Anschluss des Mittelzentrums Hersbruck an das S-Bahn-Netz baldmöglichst vorgesehen werden. 2.3 Branchenauflockerung Um die schwerpunktmäßige Ausrichtung des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/ Erlangen auf Betriebe der Elektrotechnik und der Metallverarbeitung abzuschwächen, soll verstärkt auch die Neuansiedlung von Betrieben anderer Branchen angestrebt werden. 2.4 Handwerk 2.5 Handel Auf die Sicherung und Verbesserung der Handwerkswirtschaft soll hingewirkt werden durch Ausweisung ausreichender und geeigneter Bauflächen zur Ansiedlung von Betrieben, insbesondere des Dienstleistungshandwerks in Sanierungs- und Neubaugebieten schwerpunktmäßige Ausweisung von Flächen zur Ansiedlung neuer und Umsiedlung bestehender Betriebe in beengten oder störenden Lagen, insbesondere des Produzierenden Handwerks Errichtung von Handwerker- und Gewerbehöfen im Rahmen der Bauleitplanung in geeigneten zentralen Orten, insbesondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/ Erlangen. 2.5.1 Einzelhandel 2.5.1.1 Das gemeinsame Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen sowie das Mittelzentrum Schwa- 82 Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.07.1988

Fachliche Ziele Gewerbliche Wirtschaft B IV bach - insbesondere die Innenstadtgebiete - sollen in ihrer Funktionsfähigkeit als Hauptgeschäftszentren erhalten und ausgebaut werden. 2.5.1.2 Vor allem in folgenden Gemeinden soll entsprechend ihrer zentralörtlichen Einstufung stärker auf eine Weiterentwicklung der Einzelhandelseinrichtungen hingewirkt werden: im Landkreis Erlangen-Höchstadt, vor allem in Eckental, Heroldsberg, Herzogenaurach im Landkreis Fürth, vor allem in Cadolzburg, Großhabersdorf*, Langenzenn, Oberasbach, Roßtal, Stein, Veitsbronn, Wilhermsdorf, Zirndorf im Landkreis Nürnberger Land, vor allem in Altdorf b. Nürnberg, Burgthann, Feucht, Pommelsbrunn, Neuhaus a. d. Pegnitz, Schnaittach, Schwaig b. Nürnberg, Röthenbach a. d. Pegnitz, Velden im Landkreis Roth, vor allem in Abenberg, Allersberg, Georgensgmünd, Greding, Heideck, Hilpoltstein, Roth, Spalt, Thalmässing, Wendelstein sowie in den zum Nahbereich Schwabach gehörenden Gemeinden Kammerstein, Rednitzhembach und Rohr:* 2.5.1.3 In den übrigen Gemeinden der Industrieregion Mittelfranken soll auf eine nachhaltige Sicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Handelsbestandes hingewirkt werden. 2.5.1.4 Für Einzelhandelsgroßprojekte sollen Flächen in der Regel nur noch in zentralen Orten höherer Stufe (ab Unterzentrum) ausgewiesen werden, wenn durch den in der Bauleitplanung vorgesehenen Nutzungsumfang die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung in ihrem Einzugsbereich nicht wesentlich beeinträchtigt wird, der Nutzungsumfang in angemessenem Verhältnis zur Größe des jeweiligen Verflechtungsbereiches steht und die Flächen städtebaulich und verkehrsmäßig integriert werden können. 2.5.2 Großhandel Für Großhandelsbetriebe mit Lagerhaltung sollen in verkehrsgünstiger Lage im Rahmen der Bauleitplanung ausreichende Flächen für Neuansiedlungen, Erweiterungen und Verlagerungen ausgewiesen werden. 2.6 Verwaltung und Forschung 2.6.1 Auf den Ausbau und die Neuansiedlung von privaten und öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen soll hingewirkt werden. 2.6.2 Im Rahmen der geplanten Standortverlegung der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) mit Sitz in Nürnberg soll ihre Bedeutung als technisches Dienstleistungszentrum für die Wirtschaft, die Verbraucher und die öffentliche Verwaltung gesichert und weiterentwickelt werden. * von der Verbindlichkeit ausgenommen Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.07.1988 83

B IV Gewerbliche Wirtschaft Fachliche Ziele 2.6.3 Der Ausbau eines Instituts für anwendungsbezogene Forschung und Technologietransfer, insbesondere mit dem Schwerpunkt Mikroelektronik, soll im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen zügig vorangetrieben werden. 2.7 Fremdenverkehrswirtschaft 2.7.1 Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Fremdenverkehr in der Industrieregion Mittelfranken gesichert und bei gleichzeitiger Verlängerung der Verweildauer auch in Richtung auf eine gleichmäßige Auslastung der Kapazitäten hin weiterentwickelt wird. 2.7.2 Erholung an den Seen 2.7.2.1 Eine Stärkung des sich durch den künftigen Brombach- und Rothsee ergebenden Fremdenverkehrs soll im Rahmen eines einheitlichen Entwicklungskonzepts für das Neue Fränkische Seenland angestrebt werden. Zugleich soll im Ausstrahlungsbereich des Neuen Fränkischen Seenlandes, vor allem in den Nahbereichen Allersberg, Hilpoltstein, Spalt und Roth, auf die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen des gewerblichen Fremdenverkehrs hingewirkt werden. 2.7.2.2 Der Happurger Stausee und der Happurger Baggersee sollen der langfristigen Erholung in den Fremdenverkehrsgebieten Hersbrucker Schweiz und Oberpfälzer Jura mit Sulzbacher Birgland mit nutzbar gemacht werden. 2.7.3 Fremdenverkehrsgebiete Hersbrucker Schweiz und Oberpfälzer Jura mit Sulzbacher Birgland Der langfristige Erholungsverkehr soll schwerpunktmäßig in den Nahbereichen Hersbruck, Schnaittach, und Velden/Neuhaus a. d. Pegnitz weiterentwickelt werden. Oberes Altmühltal mit Hahnenkamm Der Fremdenverkehr des in die Industrieregion Mittelfranken hereinragenden Teils des Fremdenverkehrsgebietes Oberes Altmühltal mit Hahnenkamm soll in Greding und Thalmässing schwerpunktmäßig entwickelt werden. Der Durchreiseverkehr soll als Ansatzpunkt zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer im südlichen Teil des Mittelbereiches Roth genutzt werden. Rangau Der Fremdenverkehr soll schwerpunktmäßig entwickelt und intensiviert werden. Steigerwald Der Fremdenverkehr im Steigerwald und seinem Vorland soll aus dem vorhandenen, starken Durchreiseverkehr heraus weiterentwickelt werden. 2.7.4 Touristik im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen Im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen soll der Städtetourismus, Tagungsund Kongress-, Messe-, Geschäfts- und Durchreiseverkehr gesichert und weiterentwickelt werden. 84 Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.07.1988

Fachliche Ziele Gewerbliche Wirtschaft B IV 2.7.5 Urlaub auf dem Bauernhof Ansätze des Urlaubs auf dem Bauernhof sollen gesichert und weiterentwickelt werden, vor allem in den Nahbereichen Adelsdorf, Höchstadt a. d. Aisch und Mühlhausen des Mittelbereiches Erlangen in den Nahbereichen Langenzenn und Wilhermsdorf des Mittelbereiches Fürth im südöstlichen Teil des Mittelbereiches Nürnberg im Mittelbereich Roth. 2.8 Mittelstand Zur Wahrung einer gesunden Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie im Interesse der konjunkturellen Anpassungsfähigkeit der Industrieregion Mittelfranken soll auf die Erhaltung und den weiteren Ausbau mittelständischer Betriebe hingewirkt werden. Geeignete Gewerbeflächen für den Mittelstand sollen ausgewiesen werden. 3 Messen, Ausstellungen, Märkte und andere die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussende Einrichtungen 3.1 Das Messezentrum Nürnberg soll weiter gestärkt und entsprechend seiner Bedeutung für den gesamten nordbayerischen Raum bedarfsgerecht ausgebaut werden. 3.2 Die Voraussetzungen zur Durchführung regionaler Ausstellungen in dafür geeigneten Orten der Industrieregion Mittelfranken sollen verbessert werden. 3.3 Vor allem in Interesse der mittelständischen Wirtschaft soll im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen die Errichtung eines Design-Zentrums angestrebt werden. Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.07.1988 85