Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene

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Transkript:

Bundesrat Drucksache 175/04 (Beschluss) 12.03.04 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene Der Bundesrat hat in seiner 797. Sitzung am 12. März 2004 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Telefon: 0221/97668-0, Telefax: 0221/97668-338 ISSN 0720-2946

Drucksache 175/04 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene 1. Der Bundesrat betont, dass die Stärkung der deutschen Sprache in der EU auch nach der Erweiterung Hauptziel der deutschen Sprachenpolitik bleiben muss. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Zusammenhang mit Überlegungen auf EU-Ebene zur Reform des Sprachenregimes nachdrücklich für eine Gleichberechtigung der deutschen Sprache einzusetzen und ferner dafür Sorge zu tragen, dass Deutsch bei allen Veröffentlichungen, Datenbanken, Standards, Konferenzen und Ausschreibungen anderen dabei verwendeten Sprachen gleichgestellt wird. 2. Die erweiterte Union mit 25 und mehr Mitgliedern muss praktikable und finanzierbare Lösungen für die Verwendung der Sprachen finden. Diese Lösungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der deutschen Sprache gehen, die von 91 Mio. EU-Bürgern - und damit von so vielen Bürgern wie keine andere Sprache in Europa - als Muttersprache gesprochen wird. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass nach der Entscheidung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 18. Dezember 2003 das für den Ausschuss der Ständigen Vertreter bestehende Drei-Sprachenregime Deutsch, Englisch und Französisch beibehalten wird. Er bedauert jedoch, dass die Kosten für dieses Sprachenregime zur Hälfte zu Lasten der "Konten" der betroffenen Sprachen gehen soll. 4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass für die Ratsarbeitsgruppen drei Kategorien von Dolmetschungen festgelegt wurden:

Drucksache 175/04 (Beschluss) - 2 - - 20 Ratsarbeitsgruppen werden auf Grund ihrer legislativen Tätigkeit weiterhin in alle Sprachen gedolmetscht werden; - 25 Ratsarbeitsgruppen werden zukünftig keine Dolmetschung mehr erhalten; - alle übrigen Ratsarbeitsgruppen (derzeit 94) unterliegen dem so genannten "Marktmodell", nach dem jeder Mitgliedstaat eine Dolmetschung seiner Sprache auf seine Kosten beantragen kann, wobei für jede Sprache 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Bundesrat beanstandet, dass die Bundesregierung bei der Einteilung der Ratsarbeitsgruppen, in denen auch Bundesratsvertreter teilnehmen, den Bundesrat nicht beteiligt hat. 6. Der Bundesrat hält die Einführung des Marktmodells für einen Großteil der Arbeitsgruppen für eine akzeptable Lösung. Er begrüßt, dass die Bundesregierung für alle Arbeitsgruppen eine Dolmetschung in die deutsche Sprache beantragt hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch zukünftig für die diesem Regime unterliegenden Arbeitsgruppen eine Dolmetschung in die deutsche Sprache zu beantragen und die dafür gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Gruppen, für die Bundesratsbeauftragte benannt sind. 7. Der Bundesrat bedauert, dass für 25 Ratsarbeitsgruppen keine Dolmetschung vorgesehen wurde. Nach Auffassung des Bundesrates wäre das den Grundsatz der Gleichberechtigung der Sprachen wahrende Marktmodell auch für diese Ratsarbeitsgruppen vorzugswürdig. Demgegenüber steht bei einem vollständigen Verzicht auf Dolmetschung zu befürchten, dass sich faktisch ein Zwei- Sprachenregime Englisch/Französisch herausbildet. Ein solches Sprachenregime würde zum einen dem zentralen Anliegen von Bund und Ländern nach Gleichberechtigung der deutschen Sprache nicht gerecht. Zum anderen würde es von den Vertretern in den Ratsarbeitsgruppen die Beherrschung beider Sprachen verlangen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Bundesrates der vorgesehene Verzicht auf Dolmetschung nur akzeptabel, wenn man sich in den betroffenen Ratsarbeitsgruppen auf die Verwendung nur einer Sprache einigt.

- 3 - Drucksache 175/04 (Beschluss) 8. Im Hinblick auf die Überprüfung und gegebenenfalls Revision des neuen Sprachenregimes im Jahr 2005 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die deutsche Position hierzu unter Beteiligung des Bundesrates zu entwickeln und dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Stellung der deutschen Sprache in der EU zu bewerten. Begründung: Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union und dem Hinzutreten von neun weiteren Sprachen ist eine Reform des Sprachenregimes notwendig geworden. Ziel muss es sein, die deutsche Sprache gegenüber anderen Sprachen, insbesondere Englisch und Französisch, nicht zu benachteiligen. Zum 1. Mai soll das neue Sprachenregime in den Ratsarbeitsgruppen in Kraft treten. Nach dem so genannten Marktmodell "Bestellen und Bezahlen" muss die Dolmetschung in die eigene Sprache beantragt und vom Antragsteller bezahlt werden. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden, ob ihre Sprache gedolmetscht wird. Bei der Anwendung dieses Modells muss darauf geachtet werden, dass Deutsch nicht gegenüber Englisch und Französisch benachteiligt wird. Für 20 Ratsarbeitsgruppen ist eine Volldolmetschung vorgesehen. In weiteren 94 Ratsarbeitsgruppen wird nach dem Marktmodell gedolmetscht, während in weiteren 25 Ratsarbeitsgruppen vollständig auf eine Dolmetschung verzichtet wird. In der Europäischen Union sprechen derzeit etwa 91 Mio. Bürger Deutsch als Muttersprache, keine Sprache ist in der EU so weit verbreitet wie die deutsche. Darüber hinaus sprechen ca. 36 Mio. EU-Bürger Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache, damit spricht fast jeder dritte EU-Bürger Deutsch. Hinzu kommt, dass in Osteuropa Deutsch als Fremdsprache traditionell sehr stark verbreitet ist. Nach der Osterweiterung wird sich somit die Zahl der EU- Bürger, die Deutsch sprechen, noch erhöhen. Gleichzeitig nimmt die deutsche Sprache in diesen Staaten eine Brückenfunktion zur Europäischen Union ein. Die Bedeutung der deutschen Sprache muss sich auch darin widerspiegeln, dass sie als Arbeitssprache fest verankert ist. Dennoch kommt Deutsch in der Praxis der EU-Organe nicht der Status als gleichberechtigte Arbeitssprache neben Englisch und Französisch zu. Beamte der Kommission kommunizieren mit EU-Staaten zu 54 % auf Französisch, zu 42 % auf Englisch und zu 3 % auf Deutsch. Mit Nicht-EU-Staaten kommunizieren Beamte der Kommission zu 30 % auf Französisch, zu 69 % auf Englisch und zu 1 % auf Deutsch. Wirtschaftsrelevante Daten der EU-Außenkommunikation werden fast ausschließlich in Englisch und Französisch veröffentlicht und die EU-Wirtschaftsdatenbanken arbeiten vorwiegend in Englisch und Französisch. Ebenso werden die jährlich ca. 240.000 Ausschreibungen fast ausschließlich in Englisch oder Französisch veröffentlicht. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind hier benachteiligt, da sie diese Texte in der Regel erst gegen Bezahlung übersetzen lassen müssen, um am Verfahren teilnehmen zu können. Um eine Chancengleichheit bereits bei der Informationsbeschaffung herzustellen, ist es daher notwendig, die Stellung der deutschen Sprache gegenüber Englisch und Französisch zu stärken. Dies bedeutet unter

Drucksache 175/04 (Beschluss) - 4 - anderem eine Veröffentlichung aller Ausschreibungstexte auch in deutscher Sprache sowie die umfassende Verwendung der deutschen Sprache in Wirtschaftsdatenbanken.