SanaTerra SanaTerra Bodenhilfsstoff Wirkstoff(e) Bacillus amyloliquefaciens Formulierung Packungsgröße(n) Flüssig Liter, 5 Liter IGNSCHAFTN UND WIRKUNGSWIS SanaTerra fördert das Wurzel- und Knollenwachstum der Pflanze. Der Anteil an ver - markt barer Ware und die Qualität werden erhöht. Der Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens in SanaTerra besiedelt nach der Applikation in die Pflanzfurche die Wurzeloberfläche, vermehrt sich dort und wächst mit den neu gebildeten unterirdischen Pflanzenteilen mit. Die Phytohormonbildung, sowie die Mineralisation werden durch pflanzenhormon-ähnliche Substanzen und nzyme des Mikroorganismus angeregt. Dadurch werden das Wachstum und insbesondere die Wurzelentwicklung deutlich gefördert, was zu höheren rträgen führt. Durch die Anwendung von SanaTerra wird die Widerstandskraft der Kartoffel gegenüber bodenbürtigen Krankheitserregern verbessert, d. h. die Kartoffeln bzw. die Knollen werden in geringerem Umfang von Rhizoctonia solani befallen. Zur gleichzeitigen Bekämpfung von Rhizoctonia solani an der Pflanzknolle empfiehlt sich die gemeinsame Anwendung von SanaTerra mit flüssigen Fungiziden. SanaTerra ist für die Anwendung im ökologischen Landbau geeignet. Der Bacillus amyloliquefaciens-stamm wurde aus natürlich vorkommenden Stämmen ausgewählt und ist im Sinne der Richtlinie 0220 WG ein gentechnisch nicht veränderter Organismus. Der Hersteller bestätigt, dass SanaTerra mit dem Produkt RhizoVital 42 fl. in allen Parametern wie Rohstoffauswahl, Produktionsverfahren und Zusammensetzung identisch ist. RhizoVital 42 fl. ist in der FIBL Betriebsmittelliste für den organischen Landbau gelistet. 87
SanaTerra ANWNDUNGSMPFHLUNGN Kartoffeln 0,5,0 l/ha je nach Pflanzgutmenge/ha (0,2 0,4 l/t Kartoffeln) Anwendung als Beizbehandlung Beim Legen der Kartoffeln in dafür ausgerüsteten Legemaschinen 0,5,0 l SanaTerra je ha je nach Befallsdruck und Sorte. Die Behandlung erfolgt bei der Abgabe vom Doppelbecherband in die Pflanzfurche. SanaTerra in ca. 80 l Wasser/ha verdünnen und mittels Vollkegeldüsen in die Furche und auf die fallenden Kartoffeln sprühen. Die erhöhte Aufwandmenge von l/ha empfehlen wir bei rhizoctoniaanfälligen Kartoffelsorten sowie an humusreichen Standorten bzw. Standorten, die erfahrungsgemäß zu einem höheren Rhizoctoniabefall neigen. Ohne Applikationstechnik an der Legemaschine Vor dem Legen mittels Sprüheinrichtung auf dem Sortierband 200 400 ml SanaTerra je Tonne Pflanzkartoffeln Wasseraufwandmenge abhängig von technischen Gegebenheiten wählen, bei Sprüh - technik im ULV-Verfahren z. B. 500 ml Wasser/t. Folgende Faktoren fördern den Befall mit Rhizoctonia Standorte mit einer dreijährigen Kartoffelfruchtfolge humusreiche Standorte (> 4 % org. Substanz) mit dunklen, kalten, schwer erwärmbaren Böden unzersetzte Stroh- und Gründüngungsreste ein zu erwartendes kaltes und nasses Frühhr sichtbarer Befall des Pflanzgutes mit Rhizoctonia frühe Pflanzungen in kalte, schwer erwärmbare Böden 88
ANWNDUNGSTCHNIK SanaTerra Produkt vor Gebrauch gut schütteln! Die benötigte Menge SanaTerra wird in die erforderliche Wassermenge eingerührt. Bei Mischung mit Fungiziden in die fertige Tankmischung einrühren. Gefäß ausspülen und Rest in die Brühe geben. Vor und während der Anwendung rühren. MISCHBARKIT SanaTerra kann mit den derzeit verfügbaren Pflanzenschutz- und Düngemitteln (aus - genommen bakterizid wirkende Produkte) problemlos gemischt werden. HINWIS ZUM SCHUTZ DS ANWNDRS Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Bei Berührung des Produktes mit Haut oder Augen sofort mit reichlich Wasser abspülen. LAGRUNG/ TRANSPORT siehe S. 26 HAFTUNG/ NTSORGUNG siehe S. - ZULASSUNGSINHABR UND HRSTLLR Agriphar S.A. Rue de Renory, 26/ B-402 Ougrée 8
Allgemeine Anwendungshinweise/Haftung Bezüglich der Angabe von Paletteneinheiten behalten wir uns Änderungen vor. Die wiedergegebenen Anwendungsgebiete und -bestimmungen entsprechen dem Stand Oktober 204. Maßgeblich ist die der Packung aufgedruckte bzw. beigefügte Gebrauchsanleitung. Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei inhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres influsses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, influssfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc.. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Angesichts der Vielfalt der in unterschiedlichen Ländern vorhandenen rechtlichen Bestimmungen empfehlen wir für den Fall, dass die mit den hier genannten Produkten behandelten rzeugnisse für den xport bestimmt sind, sich vor der Anwendung über die im jeweiligen Bestimmungsland gültigen Importbedingungen zu informieren.
Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen gemäß Art. 5 Verordnung 07/200 (ehem. 8 Pflanzenschutzgesetz) Um für kleinere Kulturen (ohne zugelassene Pflanzenschutzmittel) Bekämpfungslücken zu schließen, wurden bisher Genehmigungen nach 8, 8a PflSchG (alt) erteilt. Diese Genehmigung wurde ersetzt durch die Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen gemäß Artikel 5 Verordnung 07/200. Das BVL kann auf Antrag den Geltungsbereich von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen ausweiten. Grundlage dafür ist Artikel 5 der Verordnung (G) Nr. 07/200. Das Verfahren sieht in diesen Fällen keine Prüfung auf Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit vor. Für Schäden, die bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels in diesen Anwendungen aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenunverträglichkeit entstehen, haftet der Anwender selbst. Daher ist vor Anwendung eine Prüfung des Mittels unter betriebsspezifischen Bedingungen notwendig. Die Dauer der Ausweitung des Geltungsbereichs richtet sich nach dem Zulassungsende des Mittels. 0
Kanne leer? PAMIRA Kanne her! PAMIRA- die Packmittel-Rücknahme Agrar, ist ein einfaches System zur sicheren und umweltgerechten ntsorgung leerer Pflanzenschutzmittelverpackungen. Landwirte sammeln die angefallenen Verpackungen und geben sie - vollständig entleert, gespült und trocken - an festgelegten Terminen einmal jährlich kostenfrei an einer der bundesweit rund 300 Sammelstellen ab. Nach Kontrolle, dass die Annahmebedingungen erfüllt sind, werden die Verpackungen angenommen, verpresst und stofflich oder energetisch verwertet: zum Beispiel in einem Recyclingbetrieb, der sie zu Kunststoffendprodukten weiterverarbeitet, beispielsweise Kunststoffummantelungen für rdrohre. Voraussetzungen für eine Rücknahme Nur Verpackungen mit PAMIRA Zeichen, die gespült (3x) und trocken sind Behälter und volumenflexible Verpackungen (z.b. Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier) Sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt anliefern Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen Bei der Anlieferung an der Sammelstelle werden die Verpackungen durch geschultes Personal geprüft. Pflanzenschutzmittelverpackungen, die die Annahmebedingungen nicht erfüllen, müssen leider zurückgewiesen werden. Orte und Termine der Sammelstellen sind beim Handel, über die regionale Presse oder über das Internet (www.pamira.de) zu erfahren. (Quelle: www.pamira.de)
Lagerung/ Transport (Pflanzenschutzmittel & Zusatzstoffe) Produkt Wirkstoff Kennzeichnung nach GefstoffV/ GHS Lagerklasse (TRGS 50, VCI*) Lager-/Transporttemperatur C UN Nr. Bezeichnung im Beförderungspapier ADR Klasse LQ Verpackungsgruppe Tunnelcode Multiplikator Callisto Mesotrione GHS07, 0 0 0-35 n.a.g.(mesotrione) Centium 36 CS Clomazone 0 n.a.g.(clomazone) Contans WG Coniothyrium minitans 3-8 - 20 pok Fluazinam + Metalaxyl-M GHS07, 08, 0 0 > -5 n.a.g.(fluazinam) Final K N, K2O 2 Fury 0 W Zeta-Cypermethrin Xn, N 2* n.a.g.(zeta-cypermethrin) Gamit 36 CS Clomazone 0 n.a.g.(clomazone) Himalaya Maleinsäurehydrazid 3 0-30 * Katana Flazasulfuron GHS0 3077* Umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g.(flazasulfuron) Lentagran WP Pyridate GHS07, 0 5-30 3077* Umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g.(45 % Pyridate) Lido SC Terbuthylazin + Pyridate GHS07, 0 0 0-30 n.a.g.(24 %Terbuthylazin + 5,6 % Pyridate) Metric Metribuzin + Clomazone GHS0 2 3082 n.a.g.(metribuzin +Clomazone) Mildicut Cyazofamid 2 Moncut Flutolanil 2* 0-35 n.a.g.(flutolanil, Alkoholethoxylat) Motivell forte Nicosulfuron GHS07, 0 0-0 - 40 n.a.g.(nicosulfuron) 26 27
Produkt Wirkstoff Kennzeichnung nach GefstoffV/ GHS Lagerklasse (TRGS 50, VCI*) Lager-/Transporttemperatur C UN Nr. Bezeichnung im Beförderungspapier ADR Klasse LQ Verpackungsgruppe Tunnelcode Multiplikator Neonet Start Chlorpropham GHS07, 08, 0 0 > -5 n.a.g.(chlorpropham) Neonet 300 HN Chlorpropham GHS07, 08, 0 0 202* Pestizid, flüssig, giftig n.a.g. (Chlorpropham) Neonet 500 HN Chlorpropham Xn, N 0 n.a.g.(chlorpropham) Nimbus CS Metazachlor + Clomazone GHS07, 08, 0 2-0 - 30 3082 n.a.g.(metazachlor) Proxanil Propamocarb + Cymoxanil Xi, N 2 0-40 Ranman Cyazofamid GHS0,7 2* n.a.g.(cyazofamid) Ranman Top Cyazofamid GHS07, 0 2 0-40 n.a.g.(cyazofamid) Samson 4 SC Nicosulfuron GHS07, 0 2-0 - 30 n.a.g.(nicosulfuron) SanaTerra Bacillus amyloliquefaciens????????? Shark Carfentrazone-thyl Xi, N 0 3* ntzündbarer, flüssiger Stoff n.a.g. (Butanol) 3 Spray Plus Mono-carbamid Dihydrogen-Sulfat GHS05 0* 0-35 760* Ätzende Flüssigkeit n.a.g. (Harnstoff) 8 Teppeki Flonicamid 3 Valis M Valifenalate + Mancozeb GHS07, 08, 0 3077* Umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g. (Mancozeb) Winby 28 Fluazinam Allgemeine Hinweise zu Transport und Lagerung Xi,N 0 0-35 Pflanzenschutzmittel und Zusatzstoffe außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. 3082 Umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g. (Fluazinam) *Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit= 000 kg/ L Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Die produktspezifischen Lager- und Transportbedingungen sind zu beachten! 2