Wettenbergschule Schaal 60 35435 Wettenberg Wettenbergschule Gesamtschule des Landkreises Gießen Schaal 60 35435 Wettenberg Telefon: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.wettenbergschule.de schule@wettenberg.schule.hessen.de Wettenberg, im Januar 2009 E l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10 1. Informationen zum Übergang vom Jahrgang 8 nach 9 Um unsere Schülerinnen und Schüler besser auf ihre Schulabschlüsse hinzuführen, werden ab dem Jahrgang 9 abschlussbezogene Klassen gebildet. 1.1 Die Gestaltung des Überganges vom Jahrgang 8 nach 9 1.1.1 Tendenzmitteilung Die Eltern erhalten mit dem Halbjahreszeugnis des Jahrgangs 8 eine Tendenzmitteilung über den zu erwartenden Schulabschluss ihres Kindes. Diese Tendenz wird auf der Basis der aktuellen Kurszugehörigkeit und dem Notenprofil der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie den Fachnoten der übrigen Fächer festgelegt. 1.1.2 Information der Eltern Die Eltern erhalten über ihre Kinder mit dem Halbjahreszeugnis und der o.g. Mitteilung einen Vordruck, mit dem sie der Schule rückmelden, ob sie mit dem Vorschlag der Einstufung ihres Kindes einverstanden sind. Für den Fall, dass die Eltern mit der zukünftigen Einstufung nicht einverstanden sind, werden sie dann durch die Klassenlehrer bzw. Fachlehrer eingehend beraten. Wir bitten Sie dieses Gesprächsangebot unbedingt zu nutzen. 1.1.3 Kriterien der Einstufung in abschlussbezogene Klassen Unter Einbeziehung der Gesamtpersönlichkeit und der schulischen Entwicklung, insbesondere des Arbeits- und Sozialverhaltens, erfolgt am Ende des 8. Schuljahrgangs die endgültige Einstufung in die jeweilige abschlussbezogene Lerngruppe, die sich an folgenden Richtwerten orientiert: Gymnasiales Niveau Mindestanforderung zwei A-Kurse in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik mit der Note ausreichend und ein B-Kurs mit der Note befriedigend. Realschulniveau Mindestanforderung zwei B-Kurse in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik mit der Note ausreichend und ein C-Kurs mit der Note befriedigend.
Hauptschulniveau Schüler mit zwei und mehr C-Kursen. Diese Einteilung erfolgt unter pädagogischen Gesichtspunkten, frei von Schematismus und unter besonderer Würdigung des Arbeits- und Sozialverhaltens. 1.1.4 Entscheidung der Klassenkonferenz Am Ende des Schuljahres, nach den Beratungsgesprächen, entscheidet die Klassenkonferenz abschließend über die endgültige Zuordnung in die jeweiligen abschlussbezogenen Lerngruppen. 2. Unterrichtsorganisation Der Unterricht erfolgt grundsätzlich nach der verbindlichen Stundentafel. Über die epochal zu unterrichtenden Fächer werden Sie zu Beginn des Schuljahres informiert. Bei epochal unterrichteten Fächern erscheint die Zeugnisnote desjenigen Faches, das nur im ersten Halbjahr unterrichtet wird, auch im Zeugnis des zweiten Halbjahres am Ende des Schuljahres und hat damit auch Auswirkung auf den angestrebten Bildungsabschluss. Auch für die Fächer, die nicht in jedem Jahrgang unterrichtet werden, wird für den Abschluss nach Jahrgang 9 oder 10 auf die zuletzt erreichte Note zurückgegriffen. (Beispielsweise erscheint im Realschul-Abschlusszeugnis am Ende der 10.Klasse die Kunstnote aus Jahrgang 9). Im 9. Schuljahr wird gemäß der Stundentafel des Hessischen Kultusministeriums der Bereich Wahlpflichtunterricht 2 eingeführt. 2.1 Wahlpflichtunterricht (WPU2) Im WPU 2 können die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern entscheiden, ob sie eine zweite bzw. dritte Fremdsprache erlernen oder am Unterricht anderer Wahlpflichtkurse teilnehmen wollen. Der WPU 2 beginnt mit dem 9. Schuljahr und umfasst z. Zt. die Fremdsprachen Franz./Latein (neu beginnend als 2. oder 3. Fremdsprache) sowie die Angebote Informatik, Darstellendes Spiel, Kunst, Naturwissenschaften, Schreibwerkstatt und Konfliktmanagement. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich in Absprache mit ihren Eltern in eines der Angebote der Schule ein. Diese Wahl ist für die Dauer des Kurses verbindlich. Die Einwahl in eine 2. oder 3. Fremdsprache gilt für 2 Jahre, während für die anderen Wahlpflichtkurse die Wahl für ein Schuljahr gilt. Für die Einrichtung eines Kurses gelten die rechtlichen Bestimmungen. 3. Abschlussprüfungen Im Schuljahr 2005/2006 werden Abschlussprüfungen für alle Schüler im Bildungsgang der Hauptschule Jahrgang 9 und der Realschule im Jahrgang 10 durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2005/2006 die Klasse 9 des Bildungsganges der Hauptschule oder die Klasse 10 im Bildungsgang der Realschule besuchen, sind davon betroffen.
3.1 Abschlussprüfungen im Bildungsgang Hauptschule 3.1.1 Prüfungsbestandteile 3.1.1.1 Projektprüfung Drei bis vier Schülerinnen und Schüler arbeiten in einem Team an einem Projekt. Vorbereitungsphase: ca. 2 bis 3 Wochen Durchführungsphase: 4 Unterrichtstage à 5 Schulstunden im Zeitraum von 1-2 Wochen Präsentation: 15 bis 30 Minuten 3.1.1.2 Schriftliche Prüfungen In Deutsch und Mathematik werden schriftliche Prüfungen durchgeführt. Wer den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erlangen will, muss eine Prüfung auch im Fach Englisch absolvieren. 3.1.2 Termine Der Zeitraum der Projektprüfung wird festgelegt und zu Beginn des 9.Schuljahres mitgeteilt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich vom Hessischen Kultusministerium für das Ende des 2. Halbjahres festgelegt. 3.1.3 Endnoten Die Endnoten der nicht geprüften Fächer sind die Noten des 2. Halbjahres unter angemessener Berücksichtigung der kontinuierlichen Leistungsentwicklung. Für die Endnoten der Prüfungsfächer werden die Noten des 2. Halbjahres doppelt und die Prüfungsnote einfach gewichtet. Für die Projektprüfung wird die Prüfungsleistung gewertet. 3.1.4 Gesamtleistung Es wird der Durchschnitt der Endnoten aller Fächer so berechnet, dass die Prüfungsfächer und die Projektprüfung doppelt und alle andern Fächer einfach gewichtet werden. Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle ohne Rundung ermittelt. (z.b.: 2,6) 3.1.5 Abschlusskriterien Für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss müssen folgende Kriterien erfüllt werden: abgelegte Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch Projektprüfung Versetzung und Gesamtleistung 3,0 oder besser. Um den Hauptschulabschluss zu erreichen gilt: Abgelegte schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik Projektprüfung Versetzung und Gesamtleistung 4,4 oder besser.
3.2 Abschlussprüfungen im Bildungsgang Realschule 3.2.1 Prüfungsbestandteile 3.2.1.1 Schriftliche Prüfungen In Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch) werden schriftliche Prüfungen durchgeführt. 3.2.1.2 Mündliche Prüfung oder Hausarbeit mit Präsentation In einem von Schülerin oder Schüler gewählten Fach wird eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten durchgeführt. Die Hausarbeit im gewählten Thema ist nicht Grundlage der Bewertung, sondern dient als Vorbereitung der Präsentation. Die Bewertung dieses Prüfungsteiles bezieht sich auf die 10-minütige Präsentation mit einem angemessenen Zeitraum für Nachfragen. 3.2.2 Termine Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich vom Hessischen Kultusministerium festgelegt. Die Termine der mündlichen Prüfung, der Hausarbeit und der Präsentation legt die Schule fest. 3.2.3 Endnoten Die Endnoten der nicht geprüften Fächer sind die Noten des 2. Halbjahres unter angemessener Berücksichtigung der kontinuierlichen Leistungsentwicklung. Für die Endnoten der Prüfungsfächer werden die Noten des 2. Halbjahres doppelt und die Prüfungsnote einfach gewichtet. 3.2.4 Gesamtleistung Es wird der Durchschnitt der Endnoten aller Fächer so berechnet, dass die Prüfungsfächer doppelt und alle anderen Fächer einfach gewichtet werden. Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle ohne Rundung ermittelt. 3.2.5 Abschlusskriterien Um den Realschulabschluss zu erreichen gilt: Abgelegte schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (Englisch) Mündliche Prüfung oder Hausarbeit mit Präsentation Versetzung und Gesamtleistung 4,4 oder besser. 3.3 Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe Für die Schülerinnen und Schüler, welche in der abschlussbezogenen Gymnasialklasse die Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe erreichen, ist am Ende der 10-ten Klasse keine Prüfung vorgesehen, sondern wird erst durch das Abitur gestellt. Im Rahmen schulischer Zusammenarbeit wird der Übergang von der Wettenbergschule in die Gymnasialen Oberstufen der Herderschule, der Landgraf-Ludwig-Schule sowie der weiterführenden Beruflichen Schulen wie z.b. der Friedrich-Feld-Schule koordiniert.
4. Weitere Beratung Zu Beratungen über auftauchende Fragen und Probleme stehen die Lehrkräfte und die Schulleitung jederzeit zur Verfügung. Über weitere Konkretisierungen der rechtlichen Vorgaben zu Abschlussprüfungen wird die Schule rechtzeitig informieren. Burggraf, Schulleiter Ich habe vom Elternbrief III im Schuljahr 2005/2006 Kenntnis genommen. Name der Schülerin/des Schülers: Klasse: -------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten