AKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF FÜR DEN MANN MIT KIND Wie unterstützt der Staat die aktive Vaterschaft? Welche finanziellen Hilfen und Ansprüche gibt es? Wo kann ich Informationen erhalten und Anträge stellen? Wie den Aus- und Wiedereinstieg in den Beruf gestalten?
ERZIEHUNGSURLAUB FÜR EINE AKTIVE VATERSCHAFT Die Geburt eines Kindes stellt viele Väter und Mütter vor die Frage, wie Kind und Beruf vereinbart werden können und wie der Arbeitgeber auf einen längeren Arbeitskraftausfall reagiert. Das alte Hausfrauenmodell, bei dem Frauen nach der Geburt automatisch zu Hause beim Kind bleiben, ist überholt. Frauen wollen im gleichen Maße wie Männer im Beruf engagiert sein und zugleich ein Kind betreuen. Dieser kulturelle Wandel stellt neue Anforderungen an die Präsenz der Väter in der Familie. Einerseits verlangt der Beruf Flexibilität und Leistungsfähigkeit, anderseits benötigen Kinder eine verlässliche Umgebung sowie feste räumliche und persönliche Bindungen. Ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Anforderungen in Familie und Beruf scheint oft schwierig oder nur für kurze Zeit machbar. Hierbei hilft der Staat den Vätern und Müttern mit unterschiedlichen Mitteln und Institutionen z. B. Elterngeld und Elternzeit, welche das Vereinbarkeitsproblem zwischen Kind und Beruf handhabbar machen. Das Vereinbarkeitsproblem stellt Väter und Mütter vor die Herausforderung, kreative Lösungen oder ein sog. Familienmanagement zu entwickeln. Dieser hohe Aufwand, um Kind und Beruf zu verbinden, lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Väter sind durch ihre Vaterschaft dem Unternehmen gegenüber loyaler, motivierter und besitzen mehr soziale Kompetenzen, mit denen sie im Unternehmen punkten. Auch schon während der Elternzeit ist dies bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. Entscheidend ist auch die frühkindliche Bindung und Entwicklung einer Beziehung zwischen Vater und Kind, die eine Entfremdung zwischen Vater und Kind vermeidet. Darüber hinaus profitieren insbesondere Jungen von der Präsenz ihres Vaters.
Bei Eheleuten geht oft derjenige mit dem niedrigeren Einkommen bis zu drei Jahre in Elternzeit oder Erziehungsurlaub. Allerdings wird durch das Elterngeld insbesondere für höhere Einkommen ein Anreiz geschaffen, in Elternzeit zu gehen. Das Elterngeld bemisst sich an dem Nettogehalt vor der Geburt des Kindes und kann bis zu 67% des Einkommesverlustes ausgleichen. Der vorliegende Flyer fasst die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld für Väter zusammen. Ausführliche Broschüren erhalten Sie kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und beim Herausgeber dieses Faltblatts. VORRAUSSETZUNGEN FÜR DAS ELTERNGELD Das Elterngeld können Mütter und Väter beziehen, die Folgende Kriterien erfüllen: Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen Nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten Mit ihren Kindern in einem Haushalt leben Einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland haben Nicht mehr als 500.000 (Paare) oder 250.000 (Alleinerziehende) im Jahr vor der Geburt verdienen ELTERNGELD HÖHE Das Elterngeld dient als Ersatz für das wegfallende Einkommen von Vätern oder Müttern, die ein Kind betreuen. Die Höhe des Elterngeldes wird gestaffelt berechnet und bezieht sich auf das monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mind. 300 und höchstens 1.800, ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei und wird vollständig auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe angerechnet. Wer weniger als 1.000 verdient erhält 100% seines Nettoeinkommens als Elterngeld. Bei Nettoeinkommen
zwischen 1.000 und 1.200 werden 67% als Elterngeld ausgezahlt. Bei Nettoeinkommen ab einer Höhe von 1.200 werden schrittweise 67%, 65% oder 65% des ursprünglichen Gehaltes als Elterngeld ausgezahlt. Der Elterngeldrechner auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die Höhe Ihres Elterngeldes: www.familien-wegweiser.de/elterngeldrechner DAUER DES ELTERNGELD Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt und beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. 1. Beispiel: Halbes Elterngeld für doppelten Zahlungszeitraum. 2. Beispiel: Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es als Bonus. Dies gilt auch für Alleinerziehende, Auszubildende und Studierende, ohne dass sie ihre Ausbildung abbrechen zu müssen. ANTRAGSTELLUNG & FRISTEN Das Elterngeld muss schriftlich bei einer Elterngeldstelle Ihres Bundeslands beantragt werden. Für Marburg ist es das Regierungspräsidium Gießen, Tel. 0641/303-4444. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Die Frist zur Anmeldung der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Die volle Länge der Elternzeit mit ihrem speziellen Kündigungsschutz beträgt weiterhin bis zu drei Jahre. WEITER ANSPRÜCHE Neben der Elternzeit von drei Jahren und dem Elterngeld haben Väter und Mütter die Möglichkeit, weitere Ansprüche geltend zu machen u. a.: Elternteilzeit (30 Stunden pro Woche) Betreuungsgeld Kinderbetreuungszuschuss Kinderzuschlag Kindergeld Weiter nützliche Informationen finden Sie unter www.familienwegweiser.de und www.marburg.de ELTERNGELD UND BERUF Die Organisation von Ausstieg aus dem und Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit kann in drei Phasen organisiert werden: Vor der Elternzeit: Erwartungs- und Planungssicherheit für sich und ihren Arbeitgeber schaffen Während der Elternzeit: Kontakt mit der Arbeitsstelle halten und Qualifikation stärken Nach der Elternzeit: Beruf und Familie erfolgreich vereinbaren Außerdem kann das Bilden oder die Teilnahme an Elternnetzwerken innerhalb und außerhalb des Unternehmens Möglichkeiten zum Austausch von Erfahrungen, Anregungen und Hilfestellungen beim Aus- und Wiedereinstieg bieten. Das Elterngeld ist eine gute Grundlage für eine familienbewusste Unternehmenskultur und ein erfülltes Berufsleben mit Kindern. Vom
Kleinbetrieb bis zum Großkonzern gibt es eine breite Zustimmung zum Elterngeld. Eine beschränkte Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Väter, die sich aktiv an der Elternarbeit beteiligen wollen, liegt auch und ebenfalls im Interesse der Wirtschaft. Beachten sie hierzu auch das Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie des Bundesfamilienministeriums: www.erfolgsfaktor-familie.de ELTERNGELDSTELLE-HOTLINE Elterngeld-Hotline: Gießener Regierungspräsidium Tel.: 0641/303-4444 QUELLEN Titelbild: http://www.flickr.com/ photos/annamariewachter/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Informationen zum Betreuungsgeld. Berlin. Bundeszentralamt für Steuern (2013): Merkblatt Kindergeld. Familienkasse. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Merkblatt Kinderzuschlag. Berlin. Internet: http://www.zeitschrift-fuer-familienforschung.de/pdf/2005-1-gesterkamp.pdf www.bmfsfj.de
HERAUSGEBER Magistrat der Universitätsstadt Marburg Gleichberechtigungsreferat Markt 1, 35037 Marburg Tel.: 06421/201-1377 Fax.: 06421/201-1760 gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de www.marburg.de/gleichberechtigungsreferat Stand: Oktober 2013