Informationsanlass vom 20. Mai 2015



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Transkript:

Informationsanlass vom 20. Mai 2015

Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit 2

Pensionierungsberatung 3

Planung der Pensionierung - 15 Jahre Grobplanung Persönliche Ziele? Kinder in Ausbildung? Frühpensionierung? Umzug? Längere Reise? - 5 Jahre Detailplanung WEF-Vorbezug? Einkauf? Kapitalbezug? AHV-Vorbezug? Überbrückungsrente? Steueroptimierung? Pensionierung Einkommens- und Vermögensdisposition 4

Planung der Pensionierung Wichtige Punkte Planung genug früh angehen externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, ) gesamte Vermögenssituation berücksichtigen Steueroptimierung nutzen Pensionierungsberater vergleichen verschiedene Varianten planen Nachlassplanung 5

Planung der Pensionierung Erwerbseinkommen Nebenerwerb Wohnung Versicherung AHV-Rente WEF-Bezug Kapitalbezug Einlage Haushaltsbudget Haushalt Steuern Verkehr Freizeit Pensionskassenrente Wertschriftenerträge Gesundheit 6

Haushaltsbudget Beispiel Wohnung 18'000 Versicherungen 9'000 Steuern 12'000 Haushalt 12'000 Verkehr 3'000 Freizeit 5'000 Gesundheit 3'000 Verschiedenes 5'000 Total 67'000 7

Pensionierung Beispiel vor 65 ab 65 Nettoeinkommen 75'000 0 sgpk-rente 0 42'000 AHV-Rente 0 27'000 Lebenshaltung -67'000-67'000 Differenz +8'000 +2'000 8

Frühpensionierung Beispiel Alter 63 64 65 Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 9

Frühpensionierung Beispiel Alter 63 64 65 Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 37'000 18'000 0-67'000-12'000 10

Frühpensionierung Beispiel Alter 63 64 65 Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 37'000 18'000 0-67'000-12'000 0 36'000 27'000-67'000-4'000 11

Leistungen der sgpk Versicherte Leistungen Alter Tod Vorsorgeausweis Online Berechnungsto Leistungen der sgpk 12

Alter 3 unterschiedliche Regelungen Jahrgang 1955 und älter Bisherige Bestimmungen der beiden Verordnungen VKStP und KLVK Jahrgänge 1953 und älter - ordentliches Rentenalter: 63 - maximale Altersrente: 50% des versicherten Lohns Jahrgänge 1954 und 1955 - ordentliches Rentenalter: 65 - maximale Altersrente: 55% des versicherten Lohns Jahrgang 1956 und jünger Jahrgang 1956 und jünger Neue Bestimmungen des Vorsorgereglements der sgpk - ordentliches Rentenalter: 65 - Altersrente abhängig von Altersguthaben und Umwandlungssatz Leistungen der sgpk 13

Alter Rentenversicherung (Leistungsprimat) Kapital 2. Finanzierung "berechnet" 1. Rente "vorbestimmt" 25 Pensionierung Alter Leistungen der sgpk 14

Alter Altersrentensatz max. Altersrente im Alter 63: 50% der vers. Besoldung max. Altersrentensatz somit: 50% maximale Beitragsdauer: 38 Jahre (Alter 25 63) Altersrentensatz erwerbbar pro Versicherungsjahr: 1.31579% Altersrentensatz bei Eintritt: Alter 25 (38 Jahre x 1.31579) = 50% Alter 35 (28 Jahre x 1.31579) = 36.84% Alter 50 (13 Jahre x 1.31579) = 17.11% Leistungen der sgpk 15

Alter Einfluss auf den Altersrentensatz + Eingebrachte Eintrittsleistung + Zusatzeinkäufe + Rückzahlung WEF-Vorbezug + Eingebrachte FZL aus Scheidung - Beschäftigungsgrad-Erhöhungen - WEF-Vorbezug - Überweisung FZL aus Scheidung Leistungen der sgpk 16

Alter Sparversicherung (Beitragsprimat) Kapital 1. Finanzierung "vorbestimmt" 2. Rente "berechnet" 25 Pensionierung Alter Leistungen der sgpk 17

Alter Pensionierung Umwandlungssatz 6.80 % Altersrente Sparguthaben 25 30 35 40 45 50 55 60 63 Leistungen der sgpk 18

Alter Entwicklung Sparguthaben + Eingebrachte Eintrittsleistung + Sparbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) + Zinsen + Zusatzeinkäufe + Rückzahlung WEF + Eingebrachte FZL aus Scheidung - WEF-Vorbezug - Überweisung FZL aus Scheidung = Sparguthaben ==================== Leistungen der sgpk 19

Alter Was ist der Umwandlungssatz? Beispiele Alter 63 / Lebenserwartung 22 Jahre Sparguthaben 550'000 : 22 = 25'000 Rente pro Jahr 25'000 von 550'000 = 4.545% Umwandlungssatz = 4.545% Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre Sparguthaben 550'000 : 25 = 22'000 Rente pro Jahr 22'000 von 550'000 = 4% Umwandlungssatz = 4% Leistungen der sgpk 20

Leistungen der sgpk 21

Leistungen der sgpk 22

Alter Themen ordentliche Pensionierung vorzeitige Pensionierung aufgeschobene Altersrente (vor/nach Alter 63) Überbrückungsrente Kapitalbezug Kinderrenten Todesfall-Leistungen Diverses Leistungen der sgpk 23

Alter Pensionierungszeitpunkte vorzeitige Pensionierung = ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr ordentliche Pensionierung = Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr Pensionierung nach erfülltem 63. Altersjahr: Beitragsbefreiung (aufgeschobene Altersrente); oder Weiterversicherung bis Pensionierung (nur möglich, wenn noch nicht voll eingekauft) Leistungen der sgpk 24

Alter Ordentliche Pensionierung (Art. 26 VLVK) Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr Berechnung der Altersrente: Rentenversicherung Altersrentensatz (max. 50%) x versicherter Lohn 45.37% x Fr. 80'000 = Fr. 36'296 pro Jahr Sparversicherung Sparguthaben x UWS 6.80% Fr. 300'000 x 6.80% = Fr. 20'400.00 pro Jahr Leistungen der sgpk 25

Alter Vorzeitige Pensionierung ohne Rentenkürzung (Art. 28 VLVK) ab Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr möglich gilt nur für Lehrpersonen! Leistungen der sgpk 26

Alter Vorzeitige Pensionierung mit Rentenkürzung (Art. 30 + Art. 33 VLVK) ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr möglich Berechnung der Rentenhöhe: Rentenversicherung: Kürzung der Altersrente um 0.5% je Monat, um den die Pensionierung vor Alter 63 (Verwaltungspersonal) bzw. Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr (Lehrpersonen) erfolgt. Sparversicherung: Kürzung des Umwandlungssatzes um 0.2% pro Jahr, um den die Pensionierung vor Alter 63 (Verwaltungspersonal) bzw. Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr (Lehrpersonen) erfolgt Leistungen der sgpk 27

Alter Pensionierung zwischen Alter 60 63 (betrifft nur Sparversicherung) Altersrente: Sparguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung x UWS UWS 6.80% UWS 6.20% UWS 6.40% UWS 6.60% 60 61 62 63 Leistungen der sgpk 28

Alter Vorzeitige Pensionierung (betrifft nur Lehrpersonen in der Rentenversicherung) Geburtsdatum: 04.11.1953 Alter 63: 30.11.2016 ordentliche Pensionierung nach Dienstrecht: 31.07.2017 Rentenhöhe Pensionierung Alter 63: 31.07.2017 ARS x vers. Besoldung Pensionierung Alter 62: 31.07.2016 0% Pensionierung Alter 61: 31.07.2015 6% Pensionierung Alter 60: 31.07.2014 12% Leistungen der sgpk 29

Alter Vorzeitige Pensionierung (betrifft nur Verwaltungspersonal in der Rentenversicherung) Geburtsdatum: 04.11.1953 ordentliche Pensionierung: 30.11.2016 Rentenhöhe Pensionierung Alter 63: 30.11.2016 ARS x vers. Besoldung Pensionierung Alter 62: 30.11.2015 6% Pensionierung Alter 61: 30.11.2014 12% Pensionierung Alter 60: 30.11.2013 18% Leistungen der sgpk 30

Alter Vorzeitige Teil-Pensionierung (nur in der Rentenversicherung möglich!) Beispiel Lehrperson: versicherter Lohn: 100'000 Altersrentensatz: 50% Altersrente ab Alter 63: 50'000 Teilpensionierung 50% (Alter 61) Altersrente ungekürzt 50'000 x 50% = 25'000 Kürzung 6% 25'000 x 6% = - 1'500 23'500 Vollpensionierung restl. 50% (Alter 63) Altersrente ungekürzt 50'000 x 50% = 25'000 Altersrente ab Alter 63 48'500 ====== Leistungen der sgpk 31

Alter Aufschub der Altersrente vor Alter 63 Der Versicherte kann schriftlich den Aufschub der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung verlangen. Für die Dauer des Aufschubs muss die Bezahlung der Beiträge sichergestellt sein. Leistungen der sgpk 32

Alter Aufschub der Altersrente vor Alter 63 Beispiel: Pensionierung mit Alter 62; Aufschub der Rente bis Alter 63 Altersrente ab Alter 63: 50'000 Altersrente ab Alter 62: 47'000 Aufwand von Alter 62 63: Übernahme AN-Beiträge 9 930.00 Übernahme AG-Beiträge 14 040.00 Übernahme Ausfinanzierungs-Beitrag 1'000.00 entgangene Altersrente 47'000.00 Total Aufwand 71'970.00 Mehr-Rente 3'000.00 Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren 23.99 Leistungen der sgpk 33

Alter Arbeitsverhältnis dauert über das 63. Altersjahr hinaus an 1. Aufschub der Altersrente ab Alter 63 Versicherte, deren Arbeitsverhältnis über das 63. Altersjahr hinaus andauert und die nicht mehr beitragspflichtig sind, haben beim Übertritt in den Ruhestand Anspruch auf eine Kapitalabfindung. Sie entspricht der seit dem 63. Altersjahr nicht ausbezahlten Altersrente ohne Teuerungszulage. oder 2. Weiterversicherung Auf Antrag des Versicherten hin kann die Beitragsdauer zur Verbesserung der Rente über das 63. Altersjahr hinaus verlängert werden. Dann entfällt jedoch die unter Punkt 1 genannte Kapitalabfindung. Leistungen der sgpk 34

Alter Aufschub der Altersrente ab Alter 63 (Art. 36 VLVK) Beispiel Geburtsdatum: 04.11.1952 Ende Beitragspflicht (63.) 30.11.2015 Rentenanspruch ab 01.12.2015 Rente pro Monat 3'000.00 Ende Arbeitsverhältnis (65.) 30.11.2017 Kapitalabfindung: 01.12.2015 30.11.2017 = 24 x 3'000 = 72'000 Meldung an Eidg. Steuerverwaltung Leistungen der sgpk 35

Alter Weiterversicherung über Alter 63 hinaus (Art. 21 + Art. 66 VLVK) Beispiel: Pensionierung im Alter 64 Altersrente im Alter 63: 32'000 Altersrente im Alter 64: 33'056 Aufwand von Alter 63 64: AN-Beiträge 7 944.00 Ausfinanzierungs-Beitrag 800.00 entgangene Altersrente für 1 Jahr 32 000.00 Total Aufwand 40 744.00 Mehr-Rente 1 056.00 Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren 38.58 Leistungen der sgpk 36

Alter Kapitalbezug (Art. 37 Abs. 2 BVG) max. 25% des BVG-Altersguthabens möglich Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt Meldung des Kapitalbezugs an Eidg. Steuerverwaltung Leistungen der sgpk 37

Alter Leistungen der sgpk 38

Alter Kapitalabfindung anstelle Mini-Rente (Art. 61 VLVK) Wenn Rente tiefer als Fr. 117.50 pro Monat, wird anstelle einer lebenslänglichen Altersrente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts resp. vorhandenen Sparguthabens ausgerichtet Leistungen der sgpk 39

Alter AHV-Überbrückungsrente (Art. 36 + Art. 37 VLVK) höchstens 2/3 der maximalen einfachen AHV-Rente = max. Fr. 1'566.65 pro Monat rückzahlbar bei Bezug AHV-Rente, spätestens im Alter 64/65, durch Einmaleinlage oder lebenslängliche Kürzung der Altersrente Der Bezug einer Überbrückungsrente hat keine Auswirkung auf die Hinterlassenenleistungen Leistungen der sgpk 40

Alter AHV-Überbrückungsrente (Art. 36 + Art. 37 VLVK) Geburtsdatum: 04.11.1952 Rentenbezug: Beginn 01.12.2015 Ende 30.11.2017 Monatliche Überbrückungsrente Fr. 1'566.65 Total Überbrückungsrente (24 Monate) Fr. 37'599.60 Einmalige Rückzahlung im Dezember 2017 oder Fr. 39'604.80 Monatliche Altersrentenkürzung ab 01.12.2017 Fr. 286.35 (37'599.60 : 286.35 : 12 = 10.94 Jahre) Das heisst, dass im Alter von ca. 76 Jahren die Fr. 37'599.60 sozusagen zurückbezahlt sind, die Kürzung wird aber lebenslänglich angewandt! Leistungen der sgpk 41

Alter Alters-Kinderrente (Art. 35 VLVK) 1 Kind = 20% der Altersrente 2 Kinder = 38% der Altersrente 3 Kinder = 54% der Altersrente 4 und mehr Kinder = 70% der Altersrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 20% erwerbsfähig und Erwerbseinkommen tiefer als 2'350.00 pro Monat Leistungen der sgpk 42

Tod Anspruchsvoraussetzungen bei Rentenbezügern (Ziff. 46 + 47 VR) Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner* für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw. Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt. wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von 3 Jahresehegattenrenten Leistungen der sgpk 43

Tod Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener Partnerschaft wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge Leistungen der sgpk 44

Tod Höhe der Ehegattenrente bei Rentenbezügern (Ziff. 49 VR) IV-Rentner: 40% des der IV-Rente zugrunde liegenden versicherten Lohns Altersrentner: 2/3 der Altersrente Leistungen der sgpk 45

Tod Einschränkungen bei Rentenbezügern (Ziff. 49 VR) Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5% gekürzt Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder Eingang des Unterstützungsvertrags bei sgpk nach ordentlichem Rentenalter (63) Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch Leistungen der sgpk 46

Tod Waisenrenten bei Rentenbezügern (Ziff. 51 + Ziff. 52 VR) bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig ist 20% der vor dem Tod ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente Leistungen der sgpk 47

Fragen? Leistungen der sgpk 48

Mindestumwandlungssatz 6.4 Prozent Mindestumwandlungssatz BVG 6.8 Prozent versicherter Lohn sgpk Sparbeiträge sgpk Sparguthaben sgpk UWS 6.4% Altersrente sgpk versicherter Lohn BVG Sparbeiträge BVG Sparguthaben BVG UWS 6.8% Altersrente BVG Leistungen der sgpk 49

Versicherte Leistungen Ereignisse Alter Invalidität Tod Leistungen Sparguthaben x Umwandlungssatz Prozentsatz des versicherten Lohns Finanzierung Sparbeiträge Risikobeiträge Beitragsprimat Leistungsprimat Leistungen der sgpk 50

Vermögensanlage (1/4) in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 1% Überperformance tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%) die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund Fr. 17 Mio. sehr tief und entsprechen 26 Basispunkte des Gesamtvermögens Finanzierung der Leistungen 51

Vermögensanlage (2/4) Finanzierung der Leistungen 52

Vermögensanlage (3/4) Renditenvergleich mit 6 Lebensversicherungsgesellschaften Renditenvergleich mit 18 unabhängige Vorsorgeeinrichtungen 2005-2013 p.a. 2009-2013 p.a. 2011-2013 p.a. 2005-2013 p.a. 2009-2013 p.a. 2011-2013 p.a. (9 Jahre) (5 Jahre) (3 Jahre) (9 Jahre) (5 Jahre) (3 Jahre) 1. 4.27% 5.98% 5.17% 1. 4.95% 7.58% 5.30% 2. 3.48% 3.75% 3.95% 2. 4.40% 6.22% 5.24% 3. 2.99% 2.96% 2.83% 3. 4.38% 6.16% 5.17% 4. 4.27% 5.98% 5.02% *SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014 Finanzierung der Leistungen 53

Vermögensanlage (4/4) Vergleich Ø-Kostenquote sgpk 26 Basispunkte 283 VE 42.6 Basispunkte *Vorsorgeforum - Newsletter Nr. 265 26.5.2014 Finanzierung der Leistungen 54

Verwaltungskosten (1/2) Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt Fr. 3.8 Mio. pro Jahr Fr. 122 pro versicherte Person (inkl. Rentner) Fr. 159 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner) Finanzierung der Leistungen 55

Verwaltungskosten Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten sgpk Fr. 122 1. Fr. 181 2. Fr. 202 18. Fr. 618 *SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014 Finanzierung der Leistungen 56

Fazit Überdurchschnittliche Erträge in der Vermögensverwaltung Tiefe Kosten für Versicherten- und Vermögensverwaltung Die Erträge der Anlagen kommen ausschliesslich den Versicherten zugute Fazit 57

Fragen? Leistungen der sgpk 58