Finanzplanung. Unsere umfassende Finanzplanung unterstützt Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele.



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Transkript:

Finanzplanung Unsere umfassende Finanzplanung unterstützt Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele.

Faire Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Neue Pläne schmieden oder alte Visionen verwirklichen. Das Leben hält unzählige Möglichkeiten für Sie bereit. Mit unserer detaillierten Finanzplanung ebnen wir Ihnen den Weg in eine finanziell gesicherte Zukunft. Bei der Bank Coop stehen Sie und Ihre Interessen im Mittelpunkt. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die optimalen Lösungen passend zu Ihrer Lebenssituation. Sie wollen prüfen, ob Ihr Eigenheim richtig finanziert ist? Sie möchten wissen, wie Sie Steuern sparen oder Ihr Vermögen optimal anlegen können? Vielleicht machen Sie sich auch Gedanken über Ihre Vorsorge und die finanzielle Absicherung? So individuell wie Ihre Bedürfnisse und Fragen, so detailliert und umfassend ist die Finanzplanung bei der Bank Coop. Wir helfen Ihnen, frühzeitig die Weichen für Ihre Zukunft zu stellen. Dabei werden Sie von unseren erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten jederzeit kompetent und verlässlich beraten. Ob in der nächsten Bank Coop-Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause wir sind gerne für Sie da. Fair banking Bei allem, was wir tun, ist Fairness unser zentraler Grundsatz. Fair banking bedeutet für uns, Ihnen erstklassige Bankdienstleistungen zu fairen Konditionen zu bieten. Zugleich verpflichten wir uns zu einer fairen, offenen Partnerschaft mit Ihnen als Kundin bzw. Kunde und zu einem fairen Umgang mit der Gesellschaft und der Umwelt. 3

Die Vorteile einer Finanzplanung bei der Bank Coop Vorsorge Immobilien Steuern Nachlass Sicher ans Ziel dank ganzheitlicher Perspektive Die Finanzplanung der Bank Coop schafft Klarheit über Ihre finanzielle Situation. Wir bieten Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung in den Bereichen Vermögen, Budget, Immobilien, Vorsorge, Steuern und Nachlass. Sämtliche Teilgebiete betrachten wir dabei aus einer ganzheitlichen Perspektive und stimmen sie optimal aufeinander ab. Budget Vermögen Warum eine persönliche Finanzplanung? Die Finanzmärkte mit ihren sich stetig ändernden Produkten werden zusehends komplexer. Sozialpolitische Veränderungen und Gesetzesanpassungen folgen in immer kürzeren Abständen, und das Sozialversicherungsgefüge der Schweiz ist einem fortwährenden Wandel unterworfen. Daher ist es oftmals schwierig, die Zusammenhänge als Ganzes zu erfassen, auf die eigene Situation zu übertragen und daraus die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Finanzplanung bei der Bank Coop gibt Ihnen Antworten auf Fragen wie: Kann ich mir eine frühzeitige Pensionierung leisten? Soll ich das Kapital oder die Rente aus der Pensionskasse beziehen? Soll ich sämtliche Steueroptimierungsmöglichkeiten ausschöpfen? Habe ich mein Vermögen optimal angelegt? Reicht mein Versicherungsschutz bei Invalidität, Tod und im Alter aus? Wie kann ich meine Lebenspartnerin bzw. meinen Lebenspartner maximal begünstigen? Wie gehen wir vor? Anhand Ihrer Unterlagen analysieren wir Ihre Istsituation. Darauf basierend erarbeiten wir konkrete Lösungsvorschläge, die exakt auf Ihre individuellen Wünsche, Ziele und Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir quantifizieren Ihnen den direkten Nutzen, welcher aus einem Finanzplan hervorgeht, und definieren Massnahmen, damit Sie Ihre künftigen Ziele erreichen können. 4 5

Ist mein Eigenheim richtig finanziert? Die optimale Belehnungshöhe des selbst bewohnten Eigenheims hängt von nachstehenden Faktoren ab: Grenzsteuersatz Um festzustellen, wie das Eigenheim die Einkommenssteuer beeinflusst, weisen wir den Grenzsteuersatz aus. Dieser gibt den Prozentsatz vor, der pro zusätzlichen Einkommensfranken an Steuern entrichtet werden muss respektive wie viele Prozente Steuern mit einem steuerabzugsfähigen Franken eingespart werden können. Ein Grenzsteuersatz von beispielsweise 25% bedeutet, dass für jeden zusätzlichen Einkommensfranken mit einer zusätzlichen Steuerbelastung von 25 Rappen und umgekehrt für jeden steuerabzugsfähigen Franken mit einer Steuerersparnis von 25 Rappen zu rechnen ist. Anlagestrategie Aufstockungen oder Amortisationen von Hypotheken erfolgen aufgrund von Renditeerwartungen der gewählten Anlagestrategie nach Steuern. Dies bedeutet, dass investitionsseitig die Rendite den Schuldzins nach Steuern übertreffen sollte. Ansonsten ist die Hypothek zu amortisieren. Dabei ist aber gleichzeitig zu überprüfen, ob das restliche Vermögen reicht, die Lebenshaltungskosten im hohen Alter weiterhin decken zu können. Eine Erhöhung der Hypothek im fortgeschrittenen Alter könnte der fehlenden Tragbarkeit wegen unter Umständen nicht zu realisieren sein. Immobilienaufwendungen Renovationskosten können, sofern sie ausschliesslich der Werterhaltung dienen, ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aus steuerplanerischer Sicht ist ein langfristiger, über mehrere Steuerperioden möglichst gleichmässig verteilter Renovationsplan sinnvoll. Damit wird erreicht, dass jeweils die am stärksten progressionswirksamen Einkommensteile wegfallen. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, Renovationen vor Aufgabe der Erwerbstätigkeit durchzuführen. Damit Renovationen nicht ein Finanzierungsproblem darstellen, empfehlen wir für die Instandhaltung (Renovationen, Ersatzinvestitionen) des Hauses jährlich 0,5% des geschätzten Verkehrswertes in einen Erneuerungsfonds zu investieren. Hypothekarmodelle Zur Finanzierung der Liegenschaft stehen Ihnen bei der Bank Coop verschiedene Hypothekarmodelle zur Verfügung. 6 7

Wie kann ich Steuern sparen? Folgende Steueroptimierungsmöglichkeiten stehen bei einer Finanzplanung im Vordergrund: Ausschöpfen der jährlichen Maximalbeiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) Führen von zwei Säule-3a-Konti, damit ein gestaffelter Bezug aus der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) über mehrere Jahre realisiert werden kann, um die Steuerprogression bei Auszahlung zu brechen Ausserordentliche Einkäufe in die Pensionskasse zur Verbesserung der Alters- und Risikoleistungen und zur Reduktion des steuerbaren Einkommens Indirekte Amortisation der Hypothek auf der selbst bewohnten Liegenschaft mittels Säule-3a-Konto oder Vorsorgepolice Wohneigentumsvorbezüge mit dem Zweck, die Kapitalleistungssteuern durch eine Staffelung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zu reduzieren Teilweiser Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse in Kapitalform Beibehaltung oder Erhöhung der Hypothek auf der Liegenschaft zur Ausnutzung des Schuldzinsabzuges Es ist sinnvoll, die genannten Steueroptimierungsmöglichkeiten abgestimmt auf die Gesamtoptimierung der finanziellen Situation und nicht losgelöst anzuwenden. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Wohneigentumsvorbezug zur Staffelung der Auszahlung des Pensionskassenguthabens hat sicherlich Steuervorteile. Was geschieht jedoch mit den Pensionskassenleistungen im Krankheitsfall? Werden diese durch den Vorbezug reduziert? Wenn ja, muss dieses Risiko anschliessend mit einer teureren Risikoversicherung in der freien Vorsorge gedeckt werden, womit die Steueroptimierung teilweise oder sogar vollständig neutralisiert wird. Wichtig ist zudem, dass immer das Pensionskassenreglement überprüft wird. Ein weiterer Punkt ist die Staffelung der Vorsorgegelder. Kapitalauszahlungen aus der 2. Säule oder der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) lösen getrennt vom übrigen Einkommen eine ausserordentliche Steuer zu einem reduzierten Satz aus. Leis tungen von Ehepartnern werden kumuliert besteuert. Aus diesem Grund macht eine Staffelung der Auszahlungsbeträge über mehrere Veranlagungsperioden Sinn. Doch wann sollen die Vorsorgegelder bezogen und wie sollen diese anschliessend eingesetzt werden? Die Steueroptimierung ist ein zentraler Aspekt der Finanzplanung bei der Bank Coop. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen versuchen wir, im Zusammenhang mit der Gesamtoptimierung die Steuerbelastung mit geeigneten Massnahmen zu reduzieren. Diese Einsparungen können für die Erfüllung beruflicher sowie privater Wünsche gezielt eingesetzt werden. 8 9

Wie sieht meine ideale Anlagestrategie aus? Geld- und Sachwerte Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Anlagegruppen, in welche Vermögenswerte investiert werden können: Geldwerte und Sachwerte. Typische Geldwerte sind zum Beispiel Sparkonti, Obligationen, Festgelder, Geldmarktanlagen, Lebensversicherungspolicen oder private Kredite. Sie haben den Vorteil, dass das Kapital und eine gewisse Verzinsung garantiert sind. Wertschwankungen gibt es in der Regel keine oder nur geringe. Der Nachteil liegt jedoch in der Inflation. Die meis - ten Geldwerte bringen langfristig Kaufkraftverluste. Das bedeutet, sie weisen nach Abzug der Inflation und der Steuer oft eine Minusperformance auf. Anders verhält es sich mit Sachwerten. Bei dieser Anlagegruppe handelt es sich um Aktien oder Immobilien. Diese Anlageinstrumente unterliegen in der Regel grösseren Wertschwankungen, weisen dafür im Durchschnitt eine bessere Rendite auf. Zudem sind sie nicht inflationssensitiv, sprich, sie unterliegen nicht der Geldentwertung. Diversifikation Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei Anlagen ist die Diversifikation, das heisst die breite Streuung der Anlagen nach Instrumenten, Branchen, Währungen, Ländern usw. Mit einer optimalen Diversifikation kann die Rendite bei gleichbleibendem Risiko maximiert bzw. das Risiko bei gleichbleibender Rendite minimiert werden. Risiko 100% 30% 1 10 Titelspezifisches Risiko* Marktspezifisches Risiko** 20 30 Alle * Das titelspezifische Risiko reduziert sich, je mehr verschiedene Anlagen ein Depot aufweist. ** Das marktspezifische Risiko kann nicht wegdiversifiziert werden. Wahl der geeigneten Anlagestrategie Für die Feststellung der geeigneten Anlagestrategie sind die Risikofähigkeit und die Risikobereitschaft entscheidend. Die Risikofähigkeit sagt aus, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, damit das Geld über einen ausreichend langen Anlagehorizont inves - tiert werden kann, ohne dass vorzeitig Rückzüge getätigt werden müssen. Die Risikobereitschaft hingegen drückt aus, ob jemand bereit ist, auch bei einem Börsencrash Risiken zu tragen. Je mehr Risiko man bereit ist einzugehen, umso höher ist der Aktienanteil der gewählten Anlagestrategie. 10 11

Genügen meine Versicherungsleistungen bei Invalidität, Tod und im Alter? Drei-Säulen-Konzept der Schweiz 1. Säule Staatliche Vorsorge Existenzsicherung: AHV, IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren 2. Säule Berufliche Vorsorge Sicherung der gewohnten Lebenshaltung: obligatorische BVG, UVG freiwillig, zusätzlich Kapitaldeckungsverfahren 3. Säule Selbstvorsorge Individuelle Ergänzung (Wahlbedarf): gebunden 3a frei Kapitaldeckungs - verfahren Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie Ihre finanzielle Absicherung im Invaliditäts- oder Todesfall aussieht und wie das schweizerische 3-Säulen- Konzept bei einem solch einschneidenden Ereignis zusammenspielt? Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Während die 1. Säule (AHV/IV) das Existenzminimum abdeckt, versucht die 2. Säule (berufliche Vorsorge), zusammen mit der staatlichen Vorsorge eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Die 3. Säule (private Vorsorge) ist freiwillig und dient zur Deckung zusätzlicher finanzieller Bedürfnisse. 12 13

Fallbeispiel Familie Huber Isabelle Huber Hausfrau, 62-jährig Peter Huber Angestellter, 63-jährig Kinder Andreas und Petra beide sind bereits erwachsen Anhand des fiktiven Fallbeispiels der Familie Huber beantworten wir Ihnen mögliche Fragen zur Pensionierung. Hauptziel: Das Ehepaar Huber will sich mit 63 Jahren pensionieren lassen Guthaben ab Alter 63: Sparguthaben CHF 50 000 Lebensversicherung CHF 50 000 Säule-3a-Konto nach Steuern CHF 80 000 Verkehrswert Eigentumswohnung CHF 500 000 abzüglich Hypothek CHF 340 000 CHF 160 000 Pensionskassenguthaben nach Steuern CHF 630 000 Total Guthaben ab Alter 63 CHF 970 000 Lebenshaltungskosten inkl. Steuern ab Alter 63: CHF 75 000 14 15

Kann ich mir eine frühzeitige Pensionierung leisten? Variante Bezug Pensionskassenrente Budget CHF 75 000 Variante Bezug Pensions kassen kapital Budget CHF 75 000 Kapitalbedarf pro Jahr CHF 16 000 Pensionskassenrente Herr Huber CHF 46 000 Kapitalbedarf pro Jahr CHF 62 000 Kapitalbedarf pro Jahr CHF 36 000 Pensionskassenrente CHF 46 000 Ehepaarrente Familie Huber CHF 39 000 p. a. Ehepaarrente Familie Huber CHF 39 000 p. a. AHV-Rente Frau Huber CHF 13 000 p. a. AHV-Rente Frau Huber CHF 13 000 p. a. Alter 63 Alter 65 Alter 70 Alter 63 Alter 65 Alter 70 Für die frühzeitige Pensionierung zwischen 63 und 65 Jahren benötigt Familie Huber pro Jahr zusätzliche Vermögenswerte von CHF 16 000.. Ab regulärer Pensionierung fliessen dann genügend Mittel aus der 1. und der 2. Säule, um die laufenden Lebenshal- tungskosten von CHF 75 000. decken zu können. Dies bedeutet, dass ab einem Alter von 63 Jahren mindestens CHF 32 000. an Vermögenswerten vorhanden sein müssen, damit sich das Ehepaar Huber die vorzeitige Pensionierung leisten kann. Der Bezug des Pensionskassenguthabens in Kapitalform führt in den ersten beiden Jahren zu einer Deckungslücke von jährlich CHF 62 000.. Ab dem 65. Altersjahr wird die AHV-Ehepaarrente ausbezahlt, womit die Deckungslücke auf jährlich CHF 36 000. sinkt. Bei einem angenommenen Rentensatz von 5% führt dies zu einem notwendigen Kapital von CHF 720 000. zuzüglich CHF 124 000. für die zwei Vorbezugsjahre. Dies entspricht einem notwendigen Gesamtkapital von CHF 844 000.. 16 17

Soll ich das Kapital oder die Rente aus der Pensionskasse beziehen? CHF 970 000 840 000 460 000 340 000 1. Etappe 2. Etappe 3. Etappe Vermögensvorteil von CHF 630 000. aufgrund des Pensionskassen-Kapitalbezugs Das Restvermögen beträgt mit Alter 85 (Herr Huber) bei beiden Varianten CHF 460 000. besteuert wird. Demgegenüber werden im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nur Zinserträge und Dividenden besteuert, während erzielte Kursgewinne auf Aktien und Obligationen steuerfrei sind. Als weiterer Vorteil sticht beim Kapitalbezug hervor, dass bei einem frühzeitigen Tod von Herrn Huber das noch nicht aufgebrauchte Kapital und das daraus fliessende Einkommen noch vorhanden sind. Bei einem Rentenbezug verschlechtert sich hingegen die Altersrente wie folgt: Todesfall Herr Huber AHV-Rente Frau Huber, gekürzt CHF 25 500 Pensionskassen- Witwenrente CHF 27 600 Total Einkommen Frau Huber CHF 53 100 Im Falle eines frühzeitigen Todes von Herrn Huber würde dies somit zu einem Rentenverlust von 40% führen, was letztlich eher für den Kapitalbezug spricht. Alter 60 63 73 85 Wie die Grafik verdeutlicht, resultiert beim Kapitalbezug ein Vermögensvorteil von CHF 630 000., welcher sich bis zum 85. Altersjahr von Herrn Huber neutralisieren wird. Zu diesem Zeitpunkt besitzt die Familie Huber ein Restvermögen von ca. CHF 460 000.. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Variante Kapitaloder Rentenbezug gewählt wurde. Rentenbezug Kapitalbezug Eine Pensionskassenrente ist grundsätzlich sehr komfortabel. Man weiss, wie hoch die Rente ausfallen wird, und braucht sich um nichts zu kümmern. Anstelle des bisherigen Erwerbseinkommens wird eine Rente ausbezahlt. Der Kapitalbezug hingegen hat je nach Anlagestrategie steuerliche Vorteile, da die Pensionskassenrente zu 100% Renteneinkommen gemeinsam AHV-Rente Herr Huber, regulär CHF 20 000 AHV-Rente Frau Huber, gekürzt CHF 19 000 Pensionskassenrente Herr Huber CHF 46 000 Total Rentenleistungen CHF 85 000 18 19

Wie lange reicht das Vermögen im Fall des Kapitalbezuges aus der Pensionskasse? Entnahmeplan 10 Jahre 2 Jahre x 62 000 = 124 000 8 Jahre x 36 000 = 288 000 Total 412 000 Vermögensbedarf bei einer Rendite von 1%: CHF 400 000. Diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden, da die Antwort darauf sehr individuell ist. Einerseits spielen die jährlichen Ausgaben inkl. Steuern und Wohnkosten eine zentrale Rolle. Andererseits ist die Wahl der Anlagestrategie ein wesentlicher Punkt. Das Nettovermögen der Familie Huber beträgt per Pensionierungstag Vermögensaufbau 10 Jahre Anfangsinvestition: CHF 410 000. Nach 10 Jahren (Alter 73/72) beträgt das Vermögen mit einer Verzinsung von: 3% CHF 551 000. (Verzehrdauer 20 Jahre) 4% CHF 607 000. (Verzehrdauer 28 Jahre) 5% CHF 667 000. (Verzehrdauer 33 Jahre) CHF 810 000.. Somit benötigt die Familie Huber für die ersten zwei Jahre jeweils CHF 62 000. und anschliessend pro Jahr CHF 36 000.. Sinnvollerweise wird das gesamte Vermögen in Bezugskapital und Wachstumskapital aufgeteilt. Das Bezugskapital, welches zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten für die ersten zehn Jahre dient, wird in kurzfristige Anlagen wie Kassenobligationen oder Kontoguthaben angelegt. Gesamthaft benötigt die Familie Huber für diese Zeitperiode bei einer Verzinsung von 1% ein Anfangsvermögen von CHF 400 000.. Das restliche Vermögen über CHF 410 000. kann hingegen in die langfristige Anlagestrategie inves tiert werden. Bei einer Anlagerendite von beispielsweise 4% und einer Anlagedauer von zehn Jahren führt die Anfangsinvestition von CHF 410 000. zu einer Vermögenshöhe von über CHF 607 000.. Dieses Vermögen kann wiederum für weitere 28 Jahre zur Deckung der Lebenshaltungskosten herangezogen werden. Somit ist die Frage, wie lange das Vermögen bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse ausreicht, beantwortet. 20 21

Weitere Informationen Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Infoline: 0800 88 99 66 E-Mail: info@bankcoop.ch Internet: www.bankcoop.ch Oder wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle der Bank Coop. Die Geschäftsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.bankcoop.ch/standorte Beratungsservice Auf Wunsch beraten wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause von 8 bis 20 Uhr. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns vorab telefonisch kontaktieren oder kommen Sie spontan bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Sie. 23

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