Förderungsmöglichkeiten zur E-Mobilität in Österreich Austrian Mobile Power The e-mobility alliance

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Transkript:

Förderungsmöglichkeiten zur E-Mobilität in Österreich Austrian Mobile Power The e-mobility alliance Wien, 06.10.2016, 16:15 Ort: Schloss Schönbrunn, Apothekertrakt, 1130 Wien www.austrian-mobile-power.at

FÖRDERUNGEN ZUR ELEKTROMOBILITÄT Unterscheidung: Angestellte/r Privat Vereine Unternehmen Selbstständig WER Gemeinden EU Kommunen Länder DURCH WEN M1 3,5t WAS FCEV BEV PHEV N2 WIE Material Investitionszuschüsse Gemeinden Bund Netzbetreiber EVUs Steuerliche Anreize wird gefördert 2

DURCH WEN WIRD GEFÖRDERT? BUND: BMLFUW BMVIT BMWFW BMF Programm- Entwicklung: Steuerliche Anreize Abwicklung: Programme: klima:aktiv mobil Förderaktion Elektro-Pkw für Betriebe Modellregionen Elektromobilität Leuchttürme der Elektromobilität Smart Cities Demo Mobilität der Zukunft + Länderprogramme + EU Programme (Horizon 2020) 3

WIE WIRD GEFÖRDERT? Förderungen Steuerliche Anreize Fahrzeug- Ankaufsförderungen Infrastruktur- Förderungen F&E Förderungen Bund Länder & Gemeinden 4

STEUERLICHE ANREIZE Keine NoVA Keine Kfz-Steuer Vorsteuerabzug Kein Sachbezug Fahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 90 gco 2 /km müssen keine Normverbrauchsabgabe entrichten. Rein elektrische Fahrzeuge (BEV, FCEV) sind von der Kfz-Steuer (motorbezogene Versicherungssteuer) befreit. Plug-In Hybrid und Range Extender Fahrzeuge (PHEV, REX) profitieren von der Regelung, dass lediglich die Leistung des Verbrennungsmotors gewertet wird. Seit 01.01.2016 gelten Fahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 gco 2 /km und Anschaffungskosten kleiner 80.000 als Vorsteuerabzugsfähig. Bei Anschaffungskosten größer 40.000 muss der diese Grenze übertreffende Anteil des Vorsteuerabzugs jedoch durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung neutralisiert werden. Für rein elektrische Fahrzeuge (BEV, FCEV) ist ein Sachbezugswert von 0 % anzusetzen. Privatpersonen ArbeitnehmerInnen Unternehmen 5

ANKAUFSFÖRDERUNGEN - BUND Unternehmen & Gemeinden: Fahrzeug: Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe : max. 3.000 o BUDGET AUSGESCHÖPFT o BEV Kl. M1 & Kl. N1 < 2,5t o +50 % bzw. max. 4.500 Euro für Fahrzeuge im öffentlichen Interesse (Taxi, Carsharing, ) Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität: max. 20.000 o PHEV, REX Klasse M1 max. 2.250 o BEV Klasse M2 < 5t & Klasse N1 2,5t - 3,5t max. 20.000 o +50 % bzw. max. 30.000 Euro für Fzg. im öffentlichen Interesse o Optionen: Kauf, Leasing, Neu, Gebraucht (> 3 Jahre) Klima:aktiv mobil - Elektrofahrräder und Transporträder : max. 500 Klima:aktiv mobil - Mobilitätsmanagement Programme max. 30 % Infrastruktur: Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur : max. 10.000 6

ANKAUFSFÖRDERUNGEN - LÄNDER Privatpersonen: Fahrzeug: Burgenland - BEV, E-Motorräder max. 750 o Eisenstadt + 375 Kärnten - BEV max. 3.500 + Ladestation Niederösterreich - BEV, PHEV, REX max. 5.000 Salzburg - BEV, REX max. 6.000 Vorarlberg - BEV max. 4.000 Ladeinfrastruktur Tirol - AC Ladesystem Kooperation mit TIWAG Unternehmen & Gemeinden: Fahrzeug: Steiermark (Graz) - E-Fzg. für Taxis, Mietw. max. 1.500 Kärnten - BEV max. 3.500 + Ladestation Niederösterreich - (BEV), REX, PHEV, max. 1.000 (Anschlussförderung) - Ladestation / Carsharing max. + 500 Tirol - (BEV), REX, PHEV, max. 30 % d. Bundesf. (Anschlussförderung) 7

PKW-FÖRDERUNGEN ÖSTERREICH Privatpersonen BEV / FCEV REX / PHEV Wer Zahlung Alter Steuerliche Anreize Steuerliche Anreize Ankaufs- Keine Keine Keine Kfz- Sonst. Förderung Sonst. NoVA Kfz St. NoVA St. Kauf Neu X X B, NÖ, S, V Bei < 90 gco 2 /km Gebraucht X V (< 3 J.) 1 Leasing Neu X X B, NÖ, S, V Bei < 90 gco 2 /km Gebraucht X V (< 3 J.) 1 Nur VKM 3 -Leistung als Grundlage Ankaufs- Förderung NÖ, S (REX) NÖ, S (REX) Angestellete Unternehmen Kein Sachbezug Bei < 90 Bei < 90 Kauf Neu X X Stmk (Taxi, o.ä), Bund, NÖ, T, (Bund, NÖ, T) 2 gco 2 /km Stmk (Taxi, o.ä) Gebraucht X Bund (< 3 J.), NÖ & T (wie Bund) Leasing Neu X X Stmk (Taxi, o.ä), Bund, NÖ, T (Bund, NÖ, T) 2 gco 2 /km Stmk (Taxi, o.ä) Gebraucht X Bund (< 3 J.) NÖ & T (wie Bund) Vorsteuerabzug Nur VKM 3 -Leistung als Grundlage 1. Bei gebrauchten Fahrzeugen >15.000 gibt es Einschränkungen 2. Budget der Bundesankaufsförderung für betriebliche BEV ist ausgelaufen, Anschlussförderungen in NÖ & T daher ebenfalls nicht erhältlich 3. VKM = Verbrennungskraftmaschine 8

ELEKTROMOBILITÄT IN ÖSTERREICH Steuerrechner Fördertool Factsheets 9

FRAGEN? VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT