Vernehmlassung zum Schwimmbadfinanzierungsgesetz Auswertungsbericht

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Transkript:

Vernehmlassung zum Schwimmbadfinanzierungsgesetz Auswertungsbericht Altdorf, 27. Oktober 2015 Volkswirtschaftsdirektion Uri

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Adressaten und Rücklauf... 4 3. Ergebnisse der Vernehmlassung... 5 3.1. Beurteilung des Gesetzesentwurfes im Allgemeinen... 5 3.2. Klarheit und Verständlichkeit der Artikelbestimmungen... 6 3.3. Schaffung Spezialgesetz... 6 3.4. Gemeinsame Finanzierung Kanton / Gemeinden... 7 3.5. Beitragsverhältnis 50:50... 7 3.6. Finanzierung von substanzerhaltenden Investitionen... 8 3.7. Finanzierungsvariante... 8 4. Zeitplan / wichtige Termine... 9

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 3 1. Einleitung Im Bericht und Antrag an den Landrat zum Sanierungspaket 2010 2012 vom 17. April 2012 hat der Regierungsrat seine Absicht geäussert, "eine verbindliche Rechtsgrundlage für die kantonsseitige Finanzierung [von künftigen Sanierungsprojekten] zu schaffen" 1. Er hat in diesem Zusammenhang auch die Prüfung einer "Spezialfinanzierung Schwimmbad Moosbad" 2 in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf kommt der Regierungsrat somit seinem Versprechen aus der letzten Sanierungsvorlage nach. Am 01. Juli 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Uri den Entwurf für ein Schwimmbadfinanzierungsgesetz sowie einen dazu gehörenden Bericht in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. September 2015. Die Vorlage soll gewährleisten, dass Investitionsmittel verfügbar sind, welche die langfristige Substanzerhaltung des Schwimmbads ermöglichen. Mit dem Gesetzesentwurf werden deshalb folgende Zielsetzungen verfolgt: Die Finanzierung wird auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Es erfolgt eine Abkehr von der projektbezogenen zu einer langfristig ausgerichteten Finanzierung. Die Finanzierung durch die öffentliche Hand erfolgt gemeinschaftlich durch den Kanton und die Gemeinden. Die notwendigen finanziellen Mittel stehen schnell und ausreichend zur Verfügung. Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bei der Finanzierung sind klar und verbindlich festgelegt. Die Verantwortlichkeiten für die Kontrolle der Finanzierung sind definiert. Dieser Bericht zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung zusammengefasst auf. 1 Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat zum Sanierungspaket 2010 2012 der Schwimmbadgenossenschaft Moosbad, Altdorf (SGA) vom 17. April 2012, S. 21. 2 Ebd.

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 4 2. Adressaten und Rücklauf Folgende Tabelle zeigt die zur Vernehmlassung eingeladenen Institutionen und Organisationen sowie den Rücklauf der Antworten auf. Vernehmlassungsadressaten Rücklauf Gemeinden Alle 20 Urner Gemeinden 19 Urner Gemeinden Urner Gemeindeverband --- Parteien Politische Parteien CVP, SP, SVP, FDP Jungparteien --- Tourismusorganisationen Uri Tourismus AG --- Andermatt Urserntal Tourismus GmbH --- Verbände und Organisationen Wirtschaft Uri --- Schwimmklub Uri --- SLRG Uri Ja Synchronschwimmen Uri --- Wasserballclub Uri --- Tri Uri --- Rheumaliga Uri --- Schwimmbadgenossenschaft Altdorf --- Pro Senectute Kanton Uri --- Eingänge ohne Einladung Keine

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 5 3. Ergebnisse der Vernehmlassung Die Adressaten der Vernehmlassung wurden eingeladen, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: - Wie beurteilen Sie den Gesetzesentwurf im Allgemeinen? ( 3.1) - Sind die Bestimmungen der einzelnen Artikel klar und verständlich? ( 3.2) - Ist für Sie die Schaffung eines Spezialgesetzes unter den genannten Voraussetzungen nachvollziehbar? ( 3.3) - Befürworten Sie den Grundsatz, dass sich der Kanton und die Gemeinden gemeinsam an der Schwimmbadfinanzierung beteiligen sollen? ( 3.4) - Falls ja: Befürworten Sie das Beitragsverhältnis 50% Kanton / 50% Gemeinden? ( 3.5) - Befürworten Sie den Grundsatz, dass nur die Finanzierung der substanzerhaltenden Investitionen Gegenstand der Vorlage ist, nicht aber die Finanzierung von Neuinvestitionen oder des Betriebs? ( 3.6) - Unabhängig von Ihrer Haltung zur Vorlage: Welche Finanzierungsvariante unter Artikel 4 geben Sie Ihren Vorzug? Variante 1 oder Variante 2? ( 3.7) - Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln. Die Ergebnisse der Antworten auf diese Fragen sind nachfolgend zusammenfassend aufgeführt. 3.1. Beurteilung des Gesetzesentwurfes im Allgemeinen Positiv/ Eher positiv Negativ/ Eher negativ Grundsatzfrage ohne Wertung Gemeinden 9 9 1 Parteien 2 2 Verbände und Organisationen 2 Total 13 11 1 Alle Vernehmlassungsadressaten würdigen das Schwimmbad Altdorf als eine nützliche und erhaltungswürdige Institution und anerkennen die Bedeutung des Schwimmbads für den ganzen Kanton. Die Gesetzesvorlage findet im Grundsatz eine positive Mehrheit. Bei den ablehnenden Stellungnahmen werden als Hauptkritikpunkte der Beteiligungsschlüssel sowie der Präjudizfall aufgeführt.

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 6 3.2. Klarheit und Verständlichkeit der Artikelbestimmungen Die Artikelbestimmungen sind für die Mehrheit der Vernehmlassenden klar und verständlich. Vier Gemeinden gaben auf diese Frage keine Antwort. 3.3. Schaffung Spezialgesetz Die Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung kann die Schaffung eines Spezialgesetzes unter den heutigen Voraussetzungen nicht nachvollziehen. Als Hauptgrund dafür wird die Präjudizwirkung des Spezialgesetzes aufgeführt.

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 7 3.4. Gemeinsame Finanzierung Kanton / Gemeinden Eine klare Mehrheit befürwortet den Grundsatz, dass sich Kanton und Gemeinden gemeinsam an der Schwimmbadfinanzierung beteiligen. Eine Gemeinde hat zu dieser Frage die Antwort ausgelassen. 3.5. Beitragsverhältnis 50:50 Eine Mehrheit lehnt das vorgeschlagene Beitragsverhältnis von 50:50 zwischen Kanton und Gemeinden ab. Eine Mehrheit der Vernehmlassung schlägt eine Beitragsverhältnis von mindestens 70 : 30 (Kanton : Gemeinden) vor.

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 8 3.6. Finanzierung von substanzerhaltenden Investitionen Eine grosse Mehrheit aller Vernehmlassenden begrüsst die ausschliessliche Finanzierung der substanzerhaltenden Investitionen. 3.7. Finanzierungsvariante Eine grosse Mehrheit der Gemeinden befürwortet ein auf Tarifzonen ausgerichtetes Beitragsmodell, wonach die räumliche Distanz einer Gemeinde zum Schwimmbad berücksichtigt wird. Fünf Vernehmlassende haben dazu keine Antwort gegeben.

Auswertungsbericht Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz 9 4. Zeitplan / wichtige Termine Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wichtigsten geplanten Termine im weiteren Verlauf: 11. Januar 2016 Behandlung in der landrätlichen Finanzkommission 13. Januar 2016 Behandlung in der landrätlichen Volkswirtschaftskommission 27. Januar 2016 Beratung und Beschlussfassung im Landrat (1. Lesung) 25. Februar 2016 Beratung und Beschlussfassung im Landrat (2. Lesung) 5. Juni 2016 Volksabstimmung 1. Juli 2016 Inkrafttreten des neuen Gesetzes