Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\Ref II- 4\2014\2014_04_25_LA_Streibl_Entwicklung_allg_Schulen\2014_04_24_LA_Streibl_Entwicklung_allg_Schulen_a.docx Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München II.4 IV.4 IV.8 V.2 - VI.1 VI.9 VII.4 II LB B ENTWURF Datum: 24.07.2014 Entwurf erstellt/geprüft: Grill_L Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 24. Juli 2014 PI/G-4254-4/142 K II.4 5 S 4308 6a.043 685 Telefon: 089 2186 2667 08.04.2014 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl (FW) vom 07.04.2014 Entwicklung von Schülerzahlen nach Eröffnung neuer allgemeinbildender Schulen" Anlagen: - Tabelle 1a. Neu errichtete Volks-, Grund-, Mittel-/Hauptschulen in Bayern seit - Tabelle 1b. Neu errichtete Förderzentren in Bayern seit dem Schuljahr 2004/2005 - Tabelle 1c. Neu errichtete Realschulen und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung in Bayern seit dem Schuljahr 2004/2005 - Tabelle 1d. Neu errichtete Gymnasien in Bayern seit dem Schuljahr 2004/2005 - Tabelle 1e. Neu errichtete Freie Waldorfschulen in Bayern seit - Tabelle 1f. Neu errichtete Wirtschaftsschulen in Bayern seit dem Schuljahr 2004/2005 - Tabelle 2a. Neu errichtete Volks-, Grund-, Mittel-/Hauptschulen sowie deren Nachbarschulen in Bayern in ausgewählten Landkreisen seit - Tabelle 2b. Neu errichtete Förderzentren sowie deren - Tabelle 2c. Neu errichtete Realschulen und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie deren Nachbarschulen in Bayern in ausgewählten Landkreisen seit dem Schuljahr 2004/2005 Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße 2 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

- 2 - - Tabelle 2d. Neu errichtete Gymnasien sowie deren - Tabelle 2e. Neu errichtete Freie Waldorfschulen sowie deren - Tabelle 2f. Neu errichtete Wirtschaftsschulen und deren 3 Abdrucke dieses Schreibens (einschließlich Tabellenanlage) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die o.g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Fragen 1, 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b: 1. In welchen Städten und Gemeinden wurden in den Jahren seit 2004 neue allgemeinbildende Schulen erreichtet, aufgeschlüsselt nach: a. den jeweiligen Gemeinden und Städten, b. der jeweiligen Schulart und c. der Trägerschaft der neuen Schulen? 2. Für wie viele Schülerinnen und Schüler wurden diese neuen Schulen im Rahmen der jeweiligen Genehmigung geplant und wie hat sich die Schülerzahl an diesen Schulen seither entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a. den jeweiligen Schulen und b. möglichen Veränderungen der ursprünglichen Genehmigung und die dafür zugrundeliegenden Ursachen? Die seit neu errichteten allgemein bildenden Schulen sowie Wirtschaftsschulen in Bayern unter Angabe der jeweiligen Trägerschaft und der Entwicklung der Schülerzahlen seit Gründung können getrennt nach Schularten den beigefügten Tabellen 1a bis 1f entnommen werden. Im Betrachtungszeitraum wurden keine Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) neu errichtet.

- 3 - Ergänzungsschulen (Art. 102 ff. BayEUG) wie die Gemeinschaftsschule Klosterzimmern in Deiningen, die von Angehörigen der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme getragen wird, die St. George's The English International School Munich in München und die Jahrgangsstufen 5 ff. der ISM International School Mainfranken in Kolitzheim sind keine allgemein bildenden Schulen im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG und werden deshalb nicht ausgewiesen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden öffentliche und private Schulen, die durch Schulteilung einer Volksschule in Grundschule und Mittelschule im Zuge der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule entstanden sind. Bei den neu errichteten Volks-, Grund-, Mittel-/Hauptschulen (Tabelle 1a) sowie den Waldorfschulen (Tabelle 1e) sind zusätzlich sofern vorhanden die im Rahmen der jeweiligen Genehmigung geplanten Schülerzahlen ausgewiesen. Die Tabellen 1a und 1e wurden auf Basis einer Umfrage bei den Bezirksregierungen zu den Neuerrichtungen erstellt. Den Anträgen der jeweiligen Behörden auf Errichtung einer staatlichen Realschule bzw. eines staatlichen Gymnasiums wurde in jedem Fall nur dann entsprochen, wenn das zu erwartende Schülerpotential dauerhaft einen mindestens dreizügigen Betrieb, im Falle eines Kooperationsmodells zwischen Mittelschule und Realschule einen mindestens zweizügigen Betrieb, gewährleisten konnte. Diese Erwartung hat sich in allen Fällen erfüllt (vgl. Tabelle 1c und 1d). Die Genehmigung zur Errichtung einer privaten Realschule bzw. eines privaten Gymnasiums ist nicht an Schülerprognosen gebunden. Somit können von Seiten der Staatsregierung keine Angaben zu den von den Privatschulträgern geplanten Schülerzahlen gemacht werden. Für Neugründungen von Wirtschaftsschulen im Rahmen des Schulversuches "Kooperationsmodell Mittelschule und Wirtschaftsschule" kann Folgendes gesagt werden: Die kooperierenden Schulen sind bestehende Mittelschulen und dreistufige, in der Regel staatliche Wirtschaftsschulen, die organisatorisch mit beruflichen Schulen verbunden

- 4 - und neu eingerichtet werden bzw. staatliche Wirtschaftsschulen, die Klassen in dreistufiger Form in den Räumen der Mittelschule einrichten. Den Anträgen auf Errichtung einer staatlichen Wirtschaftsschule wurde in jedem Fall nur dann entsprochen, wenn das zu erwartende Schülerpotenzial dauerhaft einen mindestens einzügigen Betrieb gewährleisten konnte. Diese Erwartung hat sich in einem Fall bei der Staatlichen Wirtschaftsschule Lindau (Bodensee) nicht erfüllt (vgl. Tabelle 1f). Fragen 3, 3a, 3b, 3c: 3. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Schülerzahlen an den jeweiligen anderen Schulen im Einzugsbereich der neuen Schulen verändert hat (Umkreis von 20 Kilometer als Orientierungswert), aufgeschlüsselt nach: a. der Entwicklung der jeweiligen Schulen im Einzugsgebiet in den einzelnen Jahren, b. der Trägerschaft dieser Einzugsbereich befindlichen Schulen und c. den jeweiligen Schularten? Zu jeder der in der Antwort nebst Tabelle zu Frage 1 genannten neugegründeten Schulen kann den beiliegenden Tabellen 2a bis 2f die Schülerzahlentwicklung an den jeweils fünf geografisch nächstgelegenen Schulen gleicher Schulart entnommen werden. Die neu gegründeten Schulen werden optisch durch einen grauen Hintergrund hervorgehoben.

- 5 - Fragen 4, 4a, 4b: 4. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wo die Neugründung von Schulen zwischenzeitlich zu einer Reduzierung von Lehrerstellen an benachbarten Schulen oder gar zu Schließungen bzw. Schließungsabsichten geführt hat, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen betroffenen Schulen und b. Maßnahmen des Kultusministeriums zur Stärkung der vom Schülerrückgang betroffenen Schulen? Voraussetzung für die Errichtung einer neuen staatlichen Schule ist u.a. immer, dass bestehende auch private Schulen nicht substanziell beeinträchtigt werden dürfen. Schließungen bzw. Schließungsabsichten der zu den in der Antwort nebst Tabelle zu Frage 1 genannten benachbarten staatlichen Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen bestehen nicht. Die Lehrerversorgung wurde entsprechend den jeweiligen Anmeldungen und Schülerzahlen umgesetzt. Alle von den Bezirksregierungen vorgeschlagenen Standorte von Wirtschaftsschulen für das Kooperationsmodell wurden sorgfältig auf ihre Eignung geprüft. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass bestehende Standorte nicht gefährdet und möglichst nicht tangiert werden. Weiterhin wurde auf eine große räumliche Entfernung zu anderen Mittelschulen geachtet, so dass keine M-Zug-Gefährdungen zu erwarten sind. Auf Grund der in Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 134 BV garantierten Privatschulfreiheit ist die Gründung von Privatschulen unabhängig von einer Bedarfsprognose oder von der Frage zu genehmigen, ob die Gründung zu einem Rückgang der Schülerzahlen benachbarter Schulen führen könnte. Die pädagogischen Konzepte privater Schulen unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich voneinander und von denen öffentlicher Schulen. Deshalb ist die Entwicklung der Schülerzahlen (und damit auch der

- 6 - Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrkräfte) privater Schulen ganz erheblich vom Konzept, vom eingesetzten Personal sowie der Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit geprägt. Häufig spielen diese Faktoren eine wichtigere Rolle bei der Entwicklung der Schülerzahlen als die Bedarfsdeckung im Einzugsbereich. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister