Projektförderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Behördenstruktur im AMIF Projektverlauf und Förderfähigkeitsbestimmungen

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Transkript:

Projektförderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Behördenstruktur im AMIF Projektverlauf und Förderfähigkeitsbestimmungen Mag. Thomas Mühlhans Mag. Ratko Simić Mag. a Agnes Eder

Agenda 1. Teil: Struktur des AMIF 2. Teil: BM.I - Projektverlauf für die Bereiche Asyl und Rückkehr 3. Teil: BMEIA Projektverlauf für den Bereich Integration 4. Teil: ÖIF Förderfähigkeitsbestimmungen 2

AMIF in Österreich - Behördenstruktur Zuständige Behörde: BM.I, Referat III/5/a Förderungen Asyl und Rückkehr Gesamtverantwortung für AMIF sowie Kommunikation mit EK Prüfbehörde: BM.I, Referat IV/IR/a Prüfstelle EU Fonds Überprüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems Beauftragte Behörde BMEIA: BMEIA, Abteilung VIII.3 Förderungen Integration Verantwortlich für die Abwicklung sämtlicher Integrationsagenden Beauftragte Behörde ÖIF: Team Förderungen, Finanzen und Controlling Unterstützung bei operativen Umsetzung für BM.I und BMEIA 3

Aufgaben der Zuständigen Behörde BM.I - Referat III/5/a Gesamtverantwortung im AMIF Verantwortung für Erstellung und Umsetzung des Nationalen Programmes Alleiniger Ansprechpartner für die Europäische Kommission Abwicklung der Förderprojekte in den Bereichen Asyl und Rückkehr 4

Aufgaben der Prüfbehörde BM.I - Referat IV/IR/a Überwachung der Wirksamkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems im AMIF Überprüfung der geltend gemachten Ausgaben System- und Finanzprüfungen Prüftätigkeit nach international anerkannten Prüfstandards 5

Beauftragte Behörde BMEIA Die Abt. VIII.3 ist seit 01.03.2014 Teil des BMEIA und u.a. für die operative Umsetzung folgender Förderinstrumente innerhalb der Integrationsförderung zuständig: AMIF: Umsetzung der Integrationsmaßnahme und Integrationsförderung als beauftragte Behörde der zuständigen Behörde im BM.I Nationale Integrationsförderung zur Umsetzung des NAP.I Europäischer Integrationsfonds (EIF): Zuständige Behörde 6

Aufgaben der Beauftragten Behörde BMEIA Integrationsagenden des AMIF: Ansprechstelle zum Thema Integrationsförderung im AMIF und Antragstellung Einreichstelle für Projekte im Integrationsbereich Bewertung und Auswahl der Projekte Erstellung und Unterzeichnung der Verträge Finanzierung und Auszahlung der nationalen Kofinanzierungsmittel 7

Aufgaben der Beauftragten Behörde ÖIF Operative Unterstützungsleistungen des ÖIF: Zusammenarbeit bei der Durchführung von Projektaufrufen Unterstützung bei der Auswahl und Bewertung der Projektanträge Unterstützung bei der Erstellung der Förderverträge Projektdurchführungsbegleitung und -kontrolle Abrechnungsprüfung Auszahlung der EU-Mittel Unterstützung bei der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 8

Struktur AMIF Behörden in Ö EK Europäische Kommission Benennende Behörde BM.I, Referat I/7/a Prüfbehörde BM.I, Referat IV/IR/a Zuständige Behörde BM.I, Referat III/5/a Beauftragte Behörde BMEIA Abteilung VIII.3 Beauftragte Behörde ÖIF Team Förderungen, Finanzen und Controlling Endbegünstigte 9

Projektverlauf BM.I - Asyl und Rückkehr Laufzeit: 01. Jänner 2017 31. Dezember 2019 Mag. Thomas Mühlhans

Umfang: Berichtspflichten der Projektträger Inhaltliche Berichte Kennzahlenbericht Teilnehmer-/Klientenliste Inhaltlicher Zwischen- bzw. Endbericht Es sind drei inhaltliche Berichte sowie ein Endbericht vorzulegen! Berichtszeitraum und Fristen 30.11.2017: Berichtszeitraum 01.Jänner 2017 15.Oktober 2017 30.11.2018: Berichtszeitraum 16.Oktober 2017 15.Oktober 2018 30.11.2019: Berichtszeitraum 16.Oktober 2018 15.Oktober 2019 31.03.2020: Endbericht über gesamte Projektlaufzeit 11

Berichtspflichten der Projektträger Finanzielle Berichte Abrechnung im AMIF erfolgt seitens der EK in Haushaltsjahren Das Haushaltsjahr N beginnt am 16.10. N -1 und endet am 15.10.N Berichtszeitraum und Fristen: 28.02.2018 Zwischenabrechnung: Berichtszeitraum 01.Jänner 2017 31.Dezember 2017 28.02.2019 Ausgabenerklärung: Berichtszeitraum 01.Jänner 2018 31.Dezember 2018 31.03.2020 Endabrechung: über gesamte Projektlaufzeit 12

Überblick: Schematischer Projektablauf Projektverlauf Frist Unterzeichnung der Verträge November - Dezember 2016 Projektstart 01.01.2017 1. Inhaltlicher Bericht 30.11.2017 1. Finanzieller Bericht - Zwischenabrechnung 28.02.2018 2. Inhaltlicher Bericht 30.11.2018 2. Finanzieller Bericht - Ausgabenerklärung 28.02.2019 3. Inhaltlicher Bericht 30.11.2019 Projektende 31.12.2019 Endbericht und Endabrechnung 31.03.2020 13

Auszahlung 1. Rate 30% der vereinbarten Förderung Mit Unterzeichnung des Förderungsvertrages und Projektbeginn 2. Rate 30% der vereinbarten Förderung Nach Vorlage und Prüfung der Zwischenabrechnung (Vor-Ort- Kontrollen) 3. Rate 30% der vereinbarten Förderung Nach Vorlage und Prüfung der Ausgabenerklärung 4. Rate max. 10% der vereinbarten Förderung Nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnung Gilt für Auszahlung der EU-Mittel (AMIF) sowie der nationalen Kofinanzierungsmittel (BM.I) 14

Prüfung und Evaluierung der Projekte Während der Projektlaufzeit inhaltliche Vor-Ort-Evaluierung finanzielle Vor-Ort-Evaluierung im Rahmen der Zwischen- und Endabrechnung Nach Projektende Prüfbehörde prüft die Zuständige Behörde aber auch einzelne Projekte Prüfung durch die Europäische Kommission bzw. beauftragte Unternehmen oft Jahre nach Projektende (auch hier sind Rückforderungen möglich) 15

Änderungen während der Projektlaufzeit Wesentliche Änderungen bei Asyl- und Rückkehrprojekten, müssen der Zuständigen Behörde bekannt gegeben werden (Änderungsverträge): Laufzeitveränderung Budgetumschichtung Verschiebungen von über 10% der betreffenden Kostenkategorie Budgetänderung Inhaltliche Adaptierungen Bekanntgabe während der Laufzeit unbedingt erforderlich! 16

Risiken für Projektträger Bitte seien Sie sich folgender Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Projekten stets bewusst: Vorfinanzierungen sind jedenfalls notwendig! Rückforderungen sind möglich (auch nach Projektende) Zugesagte Förderbeträge sind Höchstfördersummen Prüfung durch die Europäische Kommission oft Jahre nach Projektende; auch hier sind Rückforderungen möglich Keine Garantie einer automatischen Weiterförderung nach einmaliger Gewährung einer Förderung 17

Projektverlauf BMEIA Integration Laufzeit: 01. Jänner 2017 31. Dezember 2018 Mag. Ratko Simić

Berichtspflichten der Projektträger Inhaltliche und finanzielle Berichte Umfang: Es sind vier Zwischen- sowie ein Endbericht vorzulegen! Kennzahlenbericht Teilnehmer-/Klientenliste Inhaltlicher Zwischen- bzw. Endbericht Ausgabenerklärung bei Zwischenberichten und Projektabrechnung bei Endberichten Berichtszeitraum und Fristen 15.05.2017: Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 15. April 2017 15.11.2017: Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 15.Oktober 2017 15.05.2018: Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 15. April 2018 15.11.2018: Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 15.Oktober 2018 15.03.2019: Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 31. Dezember 2018 19

An wen sind die Berichte zu übermitteln? Die Übermittlung sämtlicher Berichte d.h. inhaltliche und finanzielle Zwischen- und Endberichte erfolgt elektronisch an den ÖIF ef@integrationsfonds.at und CC an das BMEIA AbtVIII3@bmeia.gv.at 20

Schematischer Projektablauf - Integration 21 Schritt Zeitpunkt Einreichfrist für Projekte 11.04.2016 06.06.2016 Bewertung und Auswahl Juni September 2016 Auswahlentscheidungen Oktober 2016 Unterzeichnung der Verträge November Dezember 2016 Projektstart 01.01.2017 1. Zwischenbericht von PT 15.05.2017 2. Zwischenbericht von PT 15.11.2017 3. Zwischenbericht von PT 15.05.2018 4. Zwischenbericht von PT 15.11.2018 Projektende 31.12.2018 Endbericht von PT 15.03.2019

Auszahlung - Integration 1. Rate 50% der vereinbarten Förderung Mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Fördervertrages 2. Rate 35% der vereinbarten Förderung Nach Vorlage und Prüfung des 3. Zwischenberichts (Vor-Ort- Kontrollen) 3. Rate max. 15% der vereinbarten Förderung Nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnung Gilt für Auszahlung der EU-Mittel (AMIF) sowie der nationalen Kofinanzierungsmittel (BMEIA) 22

Förderfähigkeitsbestimmungen Österreichischer Integrationsfonds Mag. a Agnes Eder

FÖRDERBARE KOSTEN Auszug aus der Sonderrichtlinie des BM.I/BMEIA zur Abwicklung des AMIF 24

25 Finanzielle Fördervoraussetzungen finanzielle Abbildung der Projektbeschreibung zur Umsetzung des Projekts notwendig Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß den förderbaren Kosten laut Sonderrichtlinie Vergleichsangebote

26 Budgetstruktur Ausgaben DIREKTE KOSTEN Personalkosten Sachkosten (Immobilien, Reisekosten, zielgruppenspezifische Ausgaben, sonstige projektspezifische Ausgaben) Unteraufträge INDIREKTE KOSTEN Einnahmen Beitrag des AMIF Beitrag des BM.I/BMEIA Beitrag anderer Organisationen Beitrag des Projektträgers/- partners Erlöse des Projekts

27 Einnahmen Beitrag des AMIF: maximal 75% der Gesamtkosten Mindesteinreichsumme: Beitrag AMIF + Kofinanzierungsanteil BM.I/BMEIA je Maßnahme andere EU-Mittel und Zweckwidmung ausgeschlossen Doppelförderungen ausgeschlossen Gewinnverbot

28

29 PERSONALKOSTEN unmittelbare Rolle im Projekt Angestellte und freie Dienstnehmer/innen Ausnahmsweise, wenn Bruttojahreskosten (inkl. aller gesetzlicher Abgaben) Jahresgesamtstunden des/der Mitarbeiters/in * Projektbezogene Jahresgesamtstunden gängige Praxis: Honorare von Werkvertragsnehmer/innen (Vorabklärung mit Behörde!)

30

b) Sachkosten 31 b.1) Immobilien Bezeichnung der Räumlichkeiten Art der Kosten (Miete, BK, AfA) Begründung der Projektrelevanz voraussichtliche Kosten SUMME Sachkosten - b.2) Reisekosten Reisende/r Art der Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung) Begründung der Projektrelevanz voraussichtliche Kosten SUMME Reisekosten - b.3) Zielgruppenspezifische Ausgaben Bezeichnung der Anschaffung/ der Leistung Begründung der Projektrelevanz voraussichtliche Kosten SUMME Zielgruppenspezifische Ausgaben - b.4) Sonstige projektspezifische Ausgaben Bezeichnung der Anschaffung Begründung der Projektrelevanz voraussichtliche Kosten Bezeichnung der Anschaffung Anschaffungskosten Abschreibungsdauer in voraussichtliche Begründung der Projektrelevanz Jahren Kosten SUMME Projektspezifische Ausgaben - GESAMTSUMME -

32 SACHKOSTEN: Immobilien Räumlichkeiten unbedingt notwendig aliquoter Anteil Miete/Abschreibung Betriebskosten

33 SACHKOSTEN: Reisekosten Reisetätigkeit sämtlicher Mitarbeiter/innen, wenn unbedingt notwendig Fahrtkosten Aufenthaltskosten Reisegebührenverordnung des Bundes

34 SACHKOSTEN: Zielgruppenspezifische Ausgaben Zielgruppenzugehörigkeit namentliche Zuordnung getätigte Käufe Refundierungen Aufwandsentschädigungen

35 SACHKOSTEN: Sonstige projektspezifische Ausgaben unbedingt notwendig (Projektrelevanz) 100% dem Projekt zurechenbar Sachkosten (Verbrauchsgüter, GWG; nicht Infrastruktur) Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Folder, )

36 UNTERAUFTRÄGE Dienstleistung unbedingt notwendig Projektträger kann selbst nicht ausführen Kernleistung jedenfalls beim Projektträger

37 c) Unteraufträge Leistungen, die an Dritte vergeben werden Bezeichnung der vergebenen Leistung Unternehmen/Person, an das/die die Leistung vergeben wird Begründung der Projektrelevanz voraussichtliche Kosten SUMME -

38 INDIREKTE KOSTEN Personalkosten (unterstützende, administrative Funktion) Immobilienmiete/-abschreibung (indirektes Personal) Energiekosten (direkter und indirekter Räumlichkeiten) Infrastruktur (IT-Ausrüstung, Büroausstattung) Telekommunikation, Internet, Büromaterial Fortbildung, etc.

39 INDIREKTE KOSTEN Pauschalbetrag maximal 15% der direkt förderfähigen Personalkosten Kalkulatorische Aufstellung im Finanzplan projektbezogen, nachvollziehbar kein belegmäßiger Nachweis Abrechnung mit %-Satz gemäß Vertrag

40 Indirekte Kosten Kostenart voraussichtliche Kosten laut Kalkulation Indirekte Kosten gesamt SUMME - Projektausgaben Direkte Kosten a) Personalkosten a.1) Angestellte a.2) Nicht-Angestellte b) Sachkosten b.1) Immobilien b.2) Reisekosten b.3) Zielgruppenspezifische Ausgaben b.4) Sonstige projektspezifische Ausgaben c) Unteraufträge Betrag Anteil an Gesamtkosten - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% - 0% Indirekte Kosten Anteil an Personalkosten: 0% - 0% AUSGABEN GESAMT - 0%

41 Nicht förderfähige Kosten Kosten, die nicht dem Projekt zuordenbar sind Kosten, die an Dritte weiterverrechnet werden und daher zu einer Doppelförderung führen würden Umsatzsteuer Refundierungen durch Gebietskrankenkassen Schadenersatzleistungen durch Versicherungen Kosten, die nicht dem Realkostenprinzip entsprechen Sachleistungen (unentgeltliche Sach-/Dienstleistungen) Interne Leistungsverrechnung

42 Projektabrechnung separates Buchführungssystem/ -code (Kostenstelle/Kostenträger) gilt für alle projektrelevanten Ausgaben und Einnahmen tatsächlich angefallene Kosten Originalbelege und Zahlungsnachweise Leistungserbringung in Projektlaufzeit

Informationen und Kontakt Alle Informationen zum AMIF finden Sie auf den Websites des BM.I des BMEIA und des ÖIF Kontakt: BM.I, Referat III/5/a Zuständige Behörde» E-Mail: BMI-III-5-a@bmi.gv.at» Telefon (Sekretariat): +43-(0)1-53126-2785 BMEIA, Abteilung VIII.3 Beauftragte Behörde für Integration» E-Mail: AbtVIII3@bmeia.gv.at» Telefon (Sekretariat): +43-(0)1-501150-4214 ÖIF, Team Förderungen, Finanzen und Controlling» E-Mail: ef@integrationsfonds.at» Telefon: +43-(0)1-710 12 03-161 43