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Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Transkript:

Kartograf/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2010 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Geomatiker/in abgelöst. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Vermessungsergebnisse für kartografische Darstellungen (in der Regel Landkarten) nutzbar sind und wie sie aufbereitet werden wie man Daten auftragsbezogen organisiert, sichert und archiviert welche Gestaltungsgrundsätze es gibt wie man topografische Grundkarten bis zum Maßstab 1:10.000 herstellt wie man die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Arbeitsanweisungen und Vorgaben festlegt und die Abwicklung organisiert Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a. vermittelt: wie man ein kartografisches Layout anfertigt wie man raumbezogene Informationen, Texte, Grafiken und Bilder aufbereitet sowie Daten übernimmt und diese in andere Formate umsetzt welche Grundsätze bei der Gestaltung von Präsentationsgrafiken zu beachten sind was bei der Herstellung topografischer Karten mittleren und kleineren Maßstabes wichtig ist Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden: wie man Bild-, Text-, Grafik- und Audiodaten in raumbezogene Informationen einbindet wie man Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte plant und die organisatorische Abwicklung von Aufträgen realisiert wie man Karten verschiedener thematischer Inhalte anfertigt welche Grundsätze bei der Erarbeitung von Aktualisierungsentwürfen gelten welche Arbeiten bei der Herstellung multimedialer Produkte anfallen welche Grundsätze bei der Herstellung von Präsentationsgrafiken auf der Basis kartografischer Produkte wichtig sind wie man kartenverwandte Darstellungen erstellt wie man Karteninhalte aktualisiert wie man Kartendaten für die Ausgabe in verschiedenen Medien aufbereitet und bereitstellt Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt: welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen wie die Ausbildungsstätte organisiert ist und wie deren Beziehungen zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften sind wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden Seite 1 von 10

welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule: erwirbt man grundlegende Kenntnisse z. B. auf folgenden Gebieten: Kartenkunde Kartengestaltung Kartenherstellung berufsbezogene Informationstechnik Arbeitsvorbereitung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kartograph/zur Kartographin vom 04.03.1997 (BGBl. I S. 536) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kartausbv_1997/gesamt.pdf Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin, Beschluß der KMK vom 21.11.1996 Lernorte Kartografen bzw. Kartografinnen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in privatwirtschaftlichen Ingenieurbüros und Verlagen oder in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Meistens sind sie dabei in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Da einige Betriebe nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungsstätten. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Stuttgart (Baden-Württemberg) Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart Zentrum für Druck und Kommunikation Rostocker Straße 25 70376 Stuttgart D +49.711.9546220 +49.711.95462220 Internet: http://www.jgs-stuttgart.de jgs@stuttgart.de für die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg) Staatliche Gewerbeschule Bautechnik G19 Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg D +49.40.4289204 +49.40.42892411 Internet: http://www.hh.schule.de/g19/ slg19@gmx.de für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Gotha (Thüringen) Staatliches Berufsschulzentrum Gotha-West Von-Zach-Straß3 61 u. 63 99867 Gotha-Boilstädt D +49.3621.72360 +49.3621.723631 Internet: http://www.sbz-gotha-west.de post@sbz-gotha-west.de Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1984/1984_01_26-rv-split-mit-liste.pdf Seite 2 von 10

Darüber hinaus können im Einzelfall auch an anderen Schulen Fachklassen eingerichtet werden. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Kartografen/zur Kartografin absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind überwiegend Behörden, bei denen amtliche Karten hergestellt werden, aber z.b. auch Verlage, Institute oder Ingenieurbüros. Für diese sind die Auszubildenden in Büroräumen tätig. Am Bildschirm arbeiten sie von Anfang an: Sie scannen Rasterdaten, bereiten sie mithilfe von verschiedenen Computerprogrammen auf und geben sie, je nach Verwendungszweck, als Straßenkarten, Stadtpläne oder geowissenschaftliche Karten aus. Seltener stellen sie Karten auch in Handarbeit her. Dann sitzen sie an Leuchttischen. Beim Umgang mit drucktechnischen Geräten kommen sie gegebenenfalls mit den Dämpfen von Farben und Lösungsmitteln in Kontakt. Gelegentlich müssen sie sich auf Arbeit unter Zeitdruck einstellen. Angeleitet werden die angehenden Kartografen und Kartografinnen von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Messdaten und Luftbilder korrekt ausgewertet, Daten in Präsentationsgrafiken umgesetzt sind oder das Kartenmaterial aktualisiert wird, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Kartografen und Kartografinnen aus ihren Fehlern lernen. Die Auszubildenden dokumentieren die einzelnen Abschnitte ihrer betrieblichen Ausbildung in einem Berichtsheft, das regelmäßig von ihrem Ausbilder kontrolliert wird. Es muss sorgfältig geführt werden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Der Berufsschulunterricht in Fachklassen findet ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht statt. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.b. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. Da kleinere Betriebe oft nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln können, werden fehlende Qualifikationen durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte abgedeckt. Auch hier ist eventuell eine Internatsunterbringung erforderlich. Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Kartografen und Kartografinnen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.b. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen. Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich. Seite 3 von 10

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: 687 2. Ausbildungsjahr: 736 3. Ausbildungsjahr: 781 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Stand: Januar 2010 Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Ein Service der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Seite 4 von 10

Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Kartograf/in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und öffentlichem Dienst ausgebildet. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Arbeitsabläufe planen und vorbereiten raumbezogene Informationen übernehmen, aufbereiten und verwalten raumbezogene Informationen in kartografische Darstellungen umsetzen topografische Karten anfertigen und aktualisieren Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr thematische Karten und kartenverwandte Darstellungen anfertigen und aktualisieren Kartendaten mediengerecht aufbereiten und ausgeben Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Arbeitsvorbereitung Kartenkunde Kartengestaltung Kartenherstellung berufsbezogene Informationstechnik Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Die Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kartograph/zur Kartographin vom 04.03.1997 (BGBl. I S. 536) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kartausbv_1997/gesamt.pdf Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Seite 5 von 10

Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil besteht aus dem Anfertigen von drei Prüfungsstücken. Hierfür stehen insgesamt höchstens 18 Stunden zur Verfügung. Für die Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht: Gestalten einer politischen Karte, ausgehend von einer physischen Karte Konstruieren einer thematischen Karte und konzeptionelles Planen ihrer Realisierung Bearbeiten einer thematischen Karte und Vorbereiten für die Ausgabe Bearbeiten einer topografischen Karte im Maßstab kleiner als 1:10.000 und Vorbereiten für die Ausgabe Erarbeiten einer Präsentationsgrafik auf der Basis eines kartografischen Produkts Herstellen eines kartografischen Layouts Der schriftliche Teil umfasst die Fächer Kartengestaltung, Kartenherstellung, technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt sechs Stunden. Der schriftliche Teil kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei Ausbildung in der Industrie bei der Industrie- und Handelskammer, bei Ausbildung im öffentlichen Dienst bei der jeweils zuständigen Stelle abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Kartograf/Kartografin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Seite 6 von 10

Die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe stellten überwiegend angehende Kartografen und Kartografinnen mit Hochschulreife ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2008 begannen im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst 18, im Ausbildungsbereich Industrie und Handel drei zukünftige Kartografen und Kartografinnen ihre Ausbildung. Im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst verfügten zwei Drittel der Ausbildungsanfänger/innen über die Hochschulreife, ein Drittel über einen mittleren Bildungsabschluss. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel besaßen alle Ausbildungsanfänger/innen die Hochschulreife. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Kartografen bzw. zur Kartografin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Mathematik Kenntnisse in Mathematik sind notwendig, um z.b. Flächen und Maßstäbe zu berechnen oder statistische Unterlagen auszuwerten und in kartografischen Darstellungen aufzubereiten. Geografie/Erdkunde Um Bestandteile einer Karte zu beschreiben und unterschiedliche Karten auszuwerten, sind Kenntnisse in Erdkunde notwendig. Kunst In der Ausbildung lernen die angehenden Kartografen und Kartografinnen, Karten und Pläne zu zeichnen und zu beschriften. Zeichnerische Fertigkeiten sind daher gefragt. Physik Um beispielsweise die physikalischen Merkmale des Lichts und die Grundlagen des Farbsehens in der Kartenherstellung richtig berücksichtigen zu können, benötigen zukünftige Kartografen und Kartografinnen Kenntnisse in Physik. Seite 7 von 10

Deutsch Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck sind nötig, um Pläne fehlerfrei zu beschriften sowie Texte und Bezeichnungen einzutragen. Sonstige Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Förderlich sind darüber hinaus: Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Datenverarbeitung Fremdsprachenkenntnisse Begründung Üblicherweise werden Karten mit Hilfe von Informationstechnik erzeugt. Daher sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik vorteilhaft, z.b. Computer, berufstypische Software, Belichter, Plotter. Bei länderübergreifenden Projekten, z.b. zur Herstellung internationaler Karten, sind Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Teile der Ausbildung im Ausland Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/de/start.asp Informationen zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Kartografen und Kartografinnen in der öffentlichen Verwaltung, z.b. in Vermessungs- und Katasterbehörden, in Architektur- und Vermessungsbüros, aber auch in Verlagen für topografische Karten oder in Buchverlagen. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Kartengestaltung oder Kartenredaktion und -entwurf bis zur Dokumentation. Seite 8 von 10

Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Kartografen und Kartografinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt. Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von "Ausbildung Plus" mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen. Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.b. sogar auf Weiterbildungen angerechnet werden. Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank "Ausbildung Plus": AusbildungPlus Internet: http://www.ausbildung-plus.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung; Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternativen im Bereich Geoinformatik / Vermessungstechnik Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin für Geovisualisierung Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (ohne Fachrichtungen) Bergvermessungstechniker/Bergvermessungstechnikerin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Geodaten erfassen, beschaffen, verwalten, verarbeiten und visualisieren; naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden. Ausbildungsalternativen im Bereich Mediengestaltung Staatlich geprüfter Grafikdesigner/Staatlich geprüfte Grafikdesignerin Staatlich anerkannter Mediendesigner/Staatlich anerkannte Mediendesignerin Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print Fachrichtung Gestaltung und Technik Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print Fachrichtung Konzeption und Visualisierung Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Methoden der grafischen und zeichnerischen Gestaltung sowie visuellen Kommunikation anwenden, multimediale Produkte herstellen. Ausbildungsalternativen im Bereich Bautechnik / Technisches Zeichnen Bauzeichner/Bauzeichnerin Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Seite 9 von 10

Fachkraft für Wasserwirtschaft Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Vermessungsdaten erfassen, Zeichnungen und Pläne am PC erstellen und mit ähnlicher Anwendungssoftware umgehen; Erwerb von grundlegenden Kenntnissen in Zeichen- und Reproduktionstechniken. Seite 10 von 10