Ehrenamt und Frühe Hilfen- Dorfhelferinnen in Niedersachsen Hand in Hand für ein starkes Netzwerk III. Fachtag Frühe Hilfen 08.02.2017
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Niedersachsen Gründung 1960 als diakonische Einrichtung Interessensverband: Landfrauen, Landvolk und niedersächsische Kirchen Zweck: nach 2 Abs. 2 der Satzung [ ] Familien vor allem auf dem Lande durch Vertretung der haushaltsführenden Person in Notsituationen Hilfe zu leisten. [ ] insbesondere durch den Einsatz von Dorfhelferinnen, für deren Ausbildung, Vermittlung, Anstellung und Betreuung der Verein Sorge trägt. [ ] Heute: etwa 50% der Einsätze in nicht landwirtschaftlichen Familien! 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 2
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Niedersachsen Das Besondere 152 Hauptamtliche 550 Ehrenamtliche arbeiten gemeinsam! 141 angestellte Dorfhelferinnen 120 aktive Dorfhelferinnen 75,69 Vollzeit-Stellen (aktiv, im Jahresdurchschnitt) 28 100 % Stellen 37 75 % Stellen 36 50 % Stellen 19 25 % Stellen in MuSchu, Elternzeit, So-Url.: 21 DH Stand: 31.12.2016 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 3
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Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Niedersachsen www.dhw-nds.de Stationen vor Ort 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 5
Weiterbildung zur Dorfhelferin I Evangelisches Dorfhelferinnenseminar Loccum Die Weiterbildung erfolgt seit 2012 in Teilzeit / berufsbegleitend Schulungsort: Heimvolkshochschule Loccum Ausbildungsdauer 14 Monate Blockunterricht in Loccum 45 Schulungstage Selbststudium Betriebs- und Sozialpraktika 10 Wochen Kosten: 1900 Euro Kursgebühr 650 Euro Prüfungsgebühr 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 6
Weiterbildung zur Dorfhelferin II Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung mindestens 6 Monate praktische Erfahrung im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes und Abschluss als Hauswirtschafterin (auch gem. BBG 45.2) und mindestens einjährige Berufserfahrung in der Hauswirtschaft oder Abschluss als staatlich geprüfte Wirtschafterin Prüfung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Abschluss: Geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und Familienbetreuung in Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe oder: Dorfhelferin 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 7
Gesetzliche Grundlagen für die Leistung Haushaltshilfe I SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) 38 Haushaltshilfe ( 23 Abs. 2 o. 4; 24,37,40,41) 24 c, h Schwangerschaft, Mutterschaft, Entbindung SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen 23 Tagespflege SGB XI (Pflegeversicherung) Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson SGB XII (Sozialhilfe) 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts KVLG (Krankenversicherung für Landwirte) 10 Haushaltshilfe ALG (Alterssicherung der Landwirte) 10 Umfang und Ort der Leistungen 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 8
Gesetzliche Grundlagen für die Leistung Haushaltshilfe Neu! II SGB V 38 Haushaltshilfe (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach 23 Abs. 2 oder 4, 24, 37, 40 oder 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. (Ab 01.01.2016 Krankenhausstrukturgesetz) 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 9
Wann kann eine Dorfhelferin Haushaltshilfe leisten? Gesetzliche Krankenkassen gewähren in Niedersachsen in der Regel eine Dorfhelferin (Fachkraft) wenn: drei Kinder unter 12 Jahren zu versorgen sind oder zwei Kinder unter 6 Jahren oder ein Säugling unter 9 Monaten oder ein krankes oder pflegebedürftiges Kind oder ein Kind mit Behinderung oder eine andere außergewöhnliche Situation vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann oder: wenn keine einfache Ersatzkraft für die Leistung Haushaltshilfe zur Verfügung steht versorgen kann und keine andere Person dafür zur Verfügung steht 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 10
Wie kann eine Dorfhelferin zum Einsatz kommen? Wenn ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht und auch der Anspruch auf eine Fachkraft oder keine andere Haushaltshilfe zur Verfügung steht Kontaktaufnahme zur nächsten Einsatzleitung www.dhw-nds.de Stationen vor Ort Kontakte über die lokalen Netzwerke der Frühen Hilfen Die Einsatzleitung unterstützt bei der Antragstellung, vermittelt die Dorfhelferinnen und ist Ihre Ansprechpartnerin vor Ort 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 11
Unsere Stärken I Zwei anerkannte Fachkraftausbildungen: Hauswirtschafterin oder Wirtschafterin oder Meisterin oder HBL und: geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und Familienbetreuung in Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe Dorfhelferinnen führen und begleiten die Familie durch den Alltag. In Absprache (Familie/Leistungsträger) tun sie dies auch mit Veränderungsauftrag (Hilfeplangespräche). Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen, Niveaustufe 5 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 12
Unsere Stärken II Wir arbeiten aufsuchend Niedersachsenweit: lokal und überregional Bei Einsatzgrund Krankheit und Schwangerschaft liegt die Begründung überwiegend in der Versorgung und Betreuung anwesender Kinder unter 12 Jahren! Das macht einen Anteil von etwa 80% unserer Einsatztage aus in 2015: = 95 592 Stunden in Familien mit Unterstützungsbedarf mit Kindern unter 12 Jahren leisten wir schon jetzt! 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 13
Unsere Stärken III Das Dorfhelferinnenwerk ist ein gemeinnütziger Verein - Leistungserbringer der freien Wohlfahrtspflege Gründung 1960 eine nun 56jährige Betriebserfahrung Die Dorfhelferinnen werden in ihrer Arbeit aktiv unterstützt durch ein Netz von 34 Kuratorien mit 550 Ehrenamtlichen Wir sind Mitglied im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 14
Was leistet die Dorfhelferin im Unterstützungssystem Frühen Hilfen? Alltagspraktische Unterstützung Qualifizierte Anleitung und Hilfe zur Selbsthilfe Vermittlung von Versorgungskompetenz Förderung des gesunden Aufwachsens der Kinder und damit Unterstützung der Entwicklungsmöglichkeiten und der Selbstständigkeit! Dorfhelferinnen sind Teil eines multiprofessionellen und bürgerschaftlichen Unterstützungssystems schon seit der Gründung 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 15
Was können die DH konkret tun? hauswirtschaftliche Grundkompetenzen vermitteln qualifizierte Kinderbetreuung sicherstellen Vorbild sein Wertschätzung vermitteln Ressourcen in Familien erkennen, aktivieren und stärken! Resteverwertung erklären Aufklärungsarbeit leisten: Warenwert-Nutzen, Ordnung, Organisation, Einkauf, Pläne, teure Fertigprodukte, Organisationshilfe anbieten 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 16
Und darauf freuen wir uns! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 23.02.2017 Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. 17