Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen, Baublock D Projektleitung: Helmut Seiwald, Dipl.-Ing. Projektleitung Bauphysik: Benjamin Hanisch, M.Eng. Stand: 20.01.2017
Auftraggeber: RVI GmbH Beethovenstraße 33 66111 Saarbrücken Auftragnehmer: EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbh Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart Fon (07 11) 9 90 07 5 Fax (07 11) 9 90 07 99 Internet: www.egs-plan.de e-mail: info@egs-plan.de Bearbeitung: Benjamin Hanisch, M.Eng. Armin Sattler, Dipl.-Ing.(FH) Seite 2 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundlagen und Randbedingungen... 4 1.1 Gegenstand der Untersuchung... 4 1.2 Aufgabenstellung... 4 1.3 Bearbeitungsgrundlagen... 5 2 Beurteilung der Außenlärmsituation... 6 2.1 Schienenverkehrslärm... 6 2.2 Straßenverkehrslärm... 7 2.3 Gewerbelärm... 7 3 Beurteilung und Zuweisung der Lärmpegelbereiche... 8 4 Zusammenfassung... 11 Anlagen A1) Schalltechnisches Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neue Weststadt* A2) Schalltechnische Untersuchung Stadt Esslingen Neue Weststadt Gebäudelärmkarten A3) Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm, Neue Weststadt Esslingen Baublock B A4) Messbericht Messung von Verkehrslärm A5) Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm, Neue Weststadt Esslingen Baublock C Seite 3 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
1 Grundlagen und Randbedingungen 1.1 Gegenstand der Untersuchung In Esslingen soll im Baugebiet Neue Weststadt auf dem Baufeld D ein Gebäudekomplex mit Mietwohnungen und Gewerbeeinheiten errichtet werden. Der Gebäudekomplex grenzt an drei Seiten direkt an Straßen. Zudem führt auf der Südseite die Zuglinie zwischen Stuttgart und Göppingen am Baugebiet vorbei. Auf selbiger findet sowohl S-Bahn und Personenzugverkehr wie auch Güterverkehr statt. 1.2 Aufgabenstellung Für das vorliegende Baufeld D soll die Außenlärmsituation dargestellt werden. Hierbei werden die Erfahrungen aus dem nebenliegenden Baufeld C und B zu Grunde gelegt, da das Baufeld B sehr genau auf den vorhandenen Außenlärm untersucht wurde. Neben zwei rechnerische Prognosen des Außenlärms durch die Fa. Accon wurde die vorhandene Lärmbelastung auf dem Baufeld auch messtechnisch untersucht. Die Messergebnisse wurden anhand des für 2025 prognostizierten Verkehrs auf diesen umgerechnet, was eine realitätsnähere Prognose des Außenlärms ermöglicht. Da die neue DIN 4109:2016 noch keinen baurechtlichen Status aufweist, wurde die Norm für die vorliegende Stellungnahme nicht berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Einführung der Norm von 2016 ist momentan noch unklar. Zudem wird über eine Überarbeitung der Norm spekuliert. Speziell das Thema Schallschutz gegen Außenlärm in Verbindung mit städtischen Ballungsräumen in Zusammenhang mit einer Nachverdichtung wird kontrovers diskutiert. Daher wurde von einer Berücksichtigung der Norm in der vorliegenden Stellungnahme abgesehen. Seite 4 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
1.3 Bearbeitungsgrundlagen Zur Bearbeitung dieses Gutachtens wurden folgende Unterlagen herangezogen: Nr. Bezeichnung [1] 16.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), 12.06.1990 geändert am 18.12.2014 [2] DIN 45642 Messung von Verkehrsgeräuschen, Juni 2004 [3] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen, November 1989 [4] DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau; Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [5] Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), April 1990 [6] Schalltechnisches Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neue Weststadt / Baublock B der Stadt Esslingen, Untersuchungsbericht ACB- 0715-6954/04, Accon GmbH, 20.07.2015 [7] Messbericht Messung von Verkehrslärm, EGS-plan GmbH, 15.09.2015 [8] Lageplan Esslingen/Neue Weststadt, Büro Graf & Graf, M:1:1000, 05.08.2015 [9] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA-Lärm, August 1998 [10] Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm, Neue Weststadt Esslingen Baublock B, EGS-plan GmbH, 28.09.2015 [11] Schalltechnische Untersuchung Stadt Esslingen Neue Weststadt Gebäudelärmkarten, Bericht ACB-0512-5141/09, Accon GmbH, 25.05.2012 [12] Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm, Neue Weststadt Esslingen Baublock C, EGS-plan GmbH, 27.11.2015 Seite 5 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
2 Beurteilung der Außenlärmsituation Nachfolgend wird ausgehend von Baufeld B und C die Außenlärmsituation des Baufelds D erläutert und mit diesem verglichen. Hierbei werden die verschiedenen Lärmquellen, die zur Gesamtlärmbelastung führen aufgeführt und näher untersucht. 2.1 Schienenverkehrslärm Für den Schienenverkehr ist die südlich des Baugebiets verlaufende Bahnlinie mit S- Bahn-, Personenzug- und Güterzugverkehr die maßgebende Lärmquelle. Für die Schallimmissionen auf dem Baufeld auf Grund von Schienenverkehr sind zwei wesentliche Einflussgrößen maßgebend. Ein wesentlicher Einfluss ist die Zugart und die Zuganzahl der vorbeifahrenden Züge. Die zweite wesentliche Einflussgröße ist der Abstand der Lärmquelle zum Immissionsort. Da es sich um die gleiche Bahnlinie handelt unterscheidet sich die Zugarten und die Zuganzahl der vorbeifahrenden Züge bei Baublock B, Baublock C und Baublock D nicht. Der Abstand der Bahnlinie zur nächstgelegenen Fassade des geplanten Gebäudes auf Baublock D beträgt ca. 40 m und entspricht damit dem Abstand bei Baublock B und C (vgl. Abbildung 1). Die Situation der angrenzenden Bebauung ist bei beiden Bauvorhaben ebenfalls vergleichbar. Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schallimmissionen durch Schienenlärm bei den beiden Baufeldern nicht unterscheiden. Abbildung 1: Lageplan mit den Abständen der nächstgelegenen Bahnlinie zur Bebauung von Block B, Block C und Block D Seite 6 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
2.2 Straßenverkehrslärm Wie beim Schienenverkehr sind auch bei der Bewertung des Straßenverkehrs die Fahrzeuganzahl, die Fahrzeugart und die Entfernung der Lärmquelle zum Immissionsort entscheidend. Beim Vergleich des Straßenverkehrs kann davon ausgegangen werden, dass die beiden Straßen Fleischmannstraße und Südtangente an den drei Baufeldern B, C und D die gleichen Verkehrszahlen und damit gleiche Schallimmissionen an den Fassaden aufweisen. Östlich des Baublocks D grenzt die Kandlerstraße, westlich liegt hinter dem Stadtteilplatz die Schlachthausstraße. Im Vergleich zu Baufeld B ist daher an den beiden Fassaden mit höheren Außenlärmpegeln zu rechnen. Daher wurden die Außenlärmpegel an diesen Fassade in Anlehnung an die schalltechnische Untersuchung der Fa. Accon aus dem Jahr 2012 [12], in der die Baublöcke A bis H untersucht wurden, ermittelt. 2.3 Gewerbelärm Beim betrachteten Baugebiet handelt es sich entsprechend TA-Lärm [9] um ein Mischgebiet. Es wird davon ausgegangen, dass die umliegenden Gewerbeeinheit die Immissionsrichtwerte, die in der TA-Lärm festgelegt sind, nicht überschritten werden. Hiernach dürfen die Gewerbeeinheiten an der umliegenden Bebauung zum Tagzeitraum maximal 60 db(a) und während des Nachtzeitraums 45 db(a) an Schallimmissionen verursachen. Der Anteil des Gewerbelärms am Gesamtschalldruckpegel wurde sowohl in beiden Schallimmissionsprognosen der Fa. Accon wie auch im Messbericht und der gutachterlichen Stellungnahme von EGS-plan berücksichtigt. Ein Unterschied zwischen dem dort betrachteten Baufeld B und Baufeld C besteht nicht, da beide Baufelder der gleichen Gebietseinstufung zugerechnet werden. Seite 7 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
3 Beurteilung und Zuweisung der Lärmpegelbereiche Die Einteilung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach Tabelle 8 der DIN 4109:1989. Anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels wird den Fassaden eines Gebäudes ein Lärmpegelbereich zugeordnet. Der maßgebliche Außenlärmpegel kann rechnerisch nach DIN 18005 berechnet werden oder durch Messungen bestimmt werden. Abbildung 2: Tabelle 8 der DIN 4109:1989 Nachfolgend sind die Lärmpegelbereiche, die aus den schalltechnischen Untersuchungen der Fa. Accon und den messtechnischen Untersuchungen von EGS-plan hergeleitet werden können, dargestellt. Hierbei musste auf Grund der verschiedenen Geschossanzahl der Gebäudeteile zwischen den ersten 5 Obergeschossen (EG- 4.OG) und dem 5. Obergeschoss unterschieden werden. Die Südfassade der ersten fünf Geschosse, die an die Südtangente grenzt, wurde entsprechend der gutachterlichen Stellungnahme von EGS-plan dem Lärmpegelbereich V zugeordnet. Die Einteilung der Lärmpegelbereiche der Ostfassade wurde in Anlehnung an die schalltechnische Untersuchung der Fa. Accon (2015) durchgeführt. Demnach kann die Ostfassade des südlichen Baukörpers dem Lärmpegelbereich V zugeordnet werden. Die nach Osten orientierte Fassade des nördlichen Baukörpers kann in den Lärmpegelbereich IV eingestuft werden. Die Nordfassade des Baufelds D sowie die Innenhoffassaden können mit der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung der Fa. Accon dem Lärmpegelbereich III zugeordnet werden. Der in der schalltechnischen Untersuchung von Accon (2015) für das Baufeld B an der Ost- und Westfassade ermittelte Außenlärmpegel wurde bei der Übertragung auf das Baufeld C in Anlehnung an das Gutachten der Fa. Accon aus Seite 8 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
dem Jahr 2012 um 2 db erhöht. Hierin wurden beide Baufelder anhand der damaligen Normen- und Richtlinienlage untersucht. Der Pegelunterschied auf Grund der Normen- und Richtlinienlage Westfassade beträgt an der Ost- und Westfassade demnach 2 db. Dies ist auf den Einfluss des Schienenverkehrs zurückzuführen, da sich hier die Beurteilungsgrundlage seit 2014 in Form der Schall 03 geändert hat. Bei den Berechnungsansätzen von Straßen haben sich von 2012 auf 2015 keine Änderungen ergeben, weswegen die Differenz mit 2 db übernommen werden kann. Auf diese Weise kann dem südlichen Baukörper auf der Ost- und Westfassade von Baublock D der Lärmpegelbereich V zugeordnet werden. Der Ost- und Westfassade des nördlichen Baukörpers kann der Lärmpegelbereich IV zugeordnet werden. Lärmpegelbereich III IV V Abbildung 3: Lärmpegelbereiche für das Baufeld D für die ersten 5 Obergeschosse (EG 1.OG) Durch die fehlende Abschirmung im 5. Obergeschoss mussten die Lärmpegelbereiche der Fassaden im 5.Obergeschoss separat betrachtet werden. Die Lärmpegelbereiche können Abbildung 4 entnommen werden. Seite 9 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
Lärmpegelbereich III IV V Abbildung 4: Lärmpegelbereiche für das Baufeld D für das 5. Obergeschoss Seite 10 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx
4 Zusammenfassung In der vorliegenden Stellungnahme wird die Einteilung der Lärmpegelbereiche des Baufeld D anhand der schalltechnischen Untersuchungen am Baufeld B und C dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Fassaden wie beim Baufeld B und C den Lärmpegelbereichen III bis V zugeordnet werden können. Bei der Dimensionierung der Außenbauteile sind die Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen und die in Tabelle 8 der DIN 4109 festgesetzten Schalldämmmaße der Außenbauteile nachzuweisen. Eine auszugsweise Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Genehmigung der Verfasser. Stuttgart, den 20.01.2017 EGS-plan GmbH Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik Benjamin Hanisch M.Eng. Bauphysiker ppa. Armin Sattler Dipl.-Ing.(FH) Abteilungsleiter Bauphysik Seite 11 von 11 Stellungnahme_Außenlärm_Block D_.docx